ALG1 und Weiterbildung (Bildungsgutschein)

6. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.03.2023 16:58:08
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 129x hilfreich)
ALG1 und Weiterbildung (Bildungsgutschein)

Hallo,

Wie verhält es sich mit dem ALG1, wenn ab dem 1.03 die Arbeitslosigkeit eintritt und man eine Weiterbildung mit Bildungsgutschein macht, die bereits am 26.02 startet?

Die Arbeitsvermittlerin sagt zum Schluss des Gesprächs, dass es wegen ALG1 Sinn machen würde erst am 02.03 mit der Fortbildung zu beginnen und die anderen Tage nachzuholen.

Besteht kein Recht auf ALG1, wenn man schon vor Arbeitslosigkeit eine Weiterbildung beginnt?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kylsea
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 6x hilfreich)

Meine Fragen wären hier: Das Arbeitsverhältnis besteht noch bis 28.02.? Bist du freigestellt/Urlaub? Was ist das für eine Weiterbildung (Anwesenheitspflicht? Fernstudium?)

Liebe Grüsse

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#2
 Von 
guest-12323.03.2023 16:58:08
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 129x hilfreich)

Ja genau, es besteht bis 28.02 und durch Resturlaub ist der 16.02 der letzte Arbeitstag.

Die Weiterbildung ist kein Fernstudium, sondern ein Kurs der täglich von 8-16uhr in den Räumen der Bildungseinrichtung stattfindet.

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#3
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Man hat bereits jetzt einen Bildungsgutschein? Na gut. Darauf und/oder in der Eingliederungsvereinbarung stehen Zeiträume drauf. Wenn man vorher beginnt, kann es sein, dass man den Träger für die Tage selbst bezahlt.

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#4
 Von 
guest-12323.03.2023 16:58:08
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 129x hilfreich)

Auf dem Gutschein steht 06.02-06.04 und der Kurs ist vom 26.02-26.03

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#5
 Von 
Kylsea
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 6x hilfreich)

Da das Arbeitsverhältnis erst am 28.02. endet, greift das ALG und der Gutschein noch nicht, das heisst, die Tage sind sicher selbst zu finanzieren. Ob das überhaupt arbeitsrechtlich so geht da Urlaub (dient der Erholung), weiss ich gerade nicht.

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#6
 Von 
guest-12323.03.2023 16:58:08
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 129x hilfreich)

Ok, aber wenn man den Kurs bis 01.03 zum Selbstzahlerpreis macht, entfällt nicht der Anspruch auf ALG1, richtig?

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#7
 Von 
Kylsea
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 6x hilfreich)

Schau mal nach § 144 SGB III - Anspruchsvoraussetzungen bei beruflicher Weiterbildung

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