ALG1 - warte seit 10 Wochen auf Auszahlung - kein Vorankommen

13. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
rofls06
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
ALG1 - warte seit 10 Wochen auf Auszahlung - kein Vorankommen

Da ich mittlerweile wirklich nicht mehr weiter weiß melde ich mich hier und hoffe einfach auf ein paar Tipps:

Am 31.03.2018 wurde mein Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß vom Arbeitgeber gekündigt und am 30.06.2018 dementsprechend beendet.
Wie es die Arbeitsagentur verlangt, habe ich mich am Montag, dem 02.04.2018 arbeitssuchend gemeldet.
Am Sonntag, dem 01.07.2018 habe ich online meinen Antrag auf ALG1 nur für den Monat Juli eingereicht, da zu diesem Zeitpunkt schon fest stand, dass ich ab dem 01.08.2018 einen neuen Job beginnen werde. Alles wurde der Arbeitsagentur gemeldet.
Da ich am Montag, dem 02.07.2018 leider verhindert war, um persönlich vorzusprechen, habe ich mich telefonisch mit der AfA in Verbindung gesetzt und habe auch dies Bescheid gegeben.
Am Dienstag, dem 03.07.2018 war ich dann persönlich bei der AfA. Leider hatte ich meinen Personalausweis vergessen und musste diesen nachreichen. Mir wurde dort gesagt, dass im schlimmsten Fall der 01.07. und der 02.07. in der Auszahlung des ALG1 nicht berücksichtigt werden, da ich am Montag nicht persönlich erscheinen konnte, ansonsten wären alle Anträge rechtzeitig gewesen und ich nun nur noch gewisse Dokumente (Kopie der Kündigung, Arbeitsbescheinigung, Exmatrikulation meiner Hochschule) nachreichen muss.
Die Arbeitsbescheinigungen habe ich meinem alten Arbeitgeber zukommen lassen. Diese hat er gewissenhaft ausgefüllt und mir zum 11.07.2018 zurückgeschickt, so dass ich alle benötigten Dokumente in den "eServices" der AfA hochladen konnte.
Im Online-Antrag des ALG1 erschien nun die Meldung, dass alle notwendigen Dokumente vorhanden sind.
Am 17.07.2018 habe ich meinen Personalausweis persönlich vorgezeigt und meine Identität nachträglich bestätigt
Auch hier wurde mir wieder versichert: alles ist somit in Ordnung und die Bearbeitung meines Antrages kann beginnen.

Nach ca. 4 Wochen Wartezeit habe ich postalisch immer noch keinen Bescheid erhalten, dass das ALG1 ausgezahlt werden kann und das Geld wurde langsam knapp.
Am Montag, dem 13.08.2018 habe ich mich telefonisch mit der AfA in Verbindung gesetzt - das Ergebnis:
Ich hätte mich angeblich nicht persönlich ausgewiesen und müsse das noch nachholen, der Eintrag, dass ich meinen Personalausweis am 17.07. vorgezeigt hätte, ist nicht in meiner Akte vorhanden.
Mir wurde angeraten so schnell wie möglich in meine Zuständige AfA zu fahren und dies nachzuholen, damit mein ALG1 rückwirkend bearbeitet werden kann.
Das Problem: Ich wohne mittlerweile in einer anderen Stadt, der neue Job hat es zeitlich nicht zugelassen zwischen 8Uhr und 12Uhr in meinem alten Wohnort persönlich vorzusprechen und Geld war sowieso nicht vorhanden, um mal fix mit der Bahn (ich besitze kein Auto) hin und her zu fahren. Das Geld hat nicht einmal mehr für Essen gelangt.
Am Mittwoch, dem 15.08.2018 habe ich noch einmal mit der AfA telefoniert und dem Sachbearbeiter am Telefon meine Misslage erklärt. Der nette Herr hat folglich viel bei Kollegen gefragt und letztendlich für mich einen Termin in der örtlichen AfA einen Termin vereinbart, so dass ich dort meine Identität bestätigen lassen kann und nicht mehr in meinen alten Wohnort fahren muss.
Am Donnerstag, dem 16.08.2018 bin ich dann vor Beginn der Arbeit auf das Arbeitsamt, um dort meinen Personalausweis vorzuzeigen und nun beginnt das Desaster:

Die Sachbearbeiterin vor Ort erklärt und zeigt mir folgendes: der Personalausweis sei gar nicht das Problem, sondern, die Arbeitsbescheinigungen seien nicht lesbar und dass mir und meinem alten Arbeitgeber ein Brief hätte zugesandt werden sollen, mit der Bitte eine neue Arbeitsbescheinigung einzureichen.
Nun sagt mir die Sachbearbeiterin selbst, dass dieser Brief NIEMALS rausgeschickt wurde und dieser Eintrag in meiner Akte NICHT fertig bearbeitet wurde. Andererseits ist das PDF Dokument meiner Arbeitsbescheinigung auch nur deshalb nicht lesbar, da die AfA ein anderes Programm zum lesen der PDF nutzt und dort die Formatierung so verändert wird, dass eben einige wichtige Punkte nicht mehr lesbar sind. Lade ich die Dokumente aus dem Portal herunter und öffne sie mit dem Adobe Reader sind die Dokumente einwandfrei lesbar.
Mir wurde angeraten, die Dokumente neu zu erstellen, oder einzuscannen und dann per E-Mail DIREKT an die zuständige Rechnungsstelle zu schicken, da das Service Center der AfA komplett überlastet ist und Wochen hinterherhängt.
Ich habe die notwendige E-Mail Adresse der Rechnungsstelle erhalten, die Arbeitsbescheinigungen ausgedruckt (sie waren zu 1000% lesbar), wieder eingescannt und als PDF an eben diese E-Mail Adresse geschickt. Zusätzlich habe ich mir eine Bestätigung ausdrucken lassen, dass ich vor Ort war und meine Identität bestätigt wurde und somit der Antrag nun rückwirken bearbeitet werden kann.
Am Freitag, dem 31.08.2018 habe ich immer noch nichts von der AfA erhalten, keinen Brief, keine Eingangsbestätigung der Dokumente, um welche ich gebeten habe usw.
Also rufe ich wieder an um mich telefonisch zu erkundigen, ob noch etwas fehlt, ob etwas anderes untergegangen sei.
Das Ergebnis: Ich solle die Dokumente ein zweites Mal an die Rechnungsstelle schicken und Mitte der kommenden Woche einen Kontrollanruf mit dem Service Center tätigen, ob der Eingang der Dokumente in meiner persönlichen Akte bei der AfA eingetragen wurde.
Gesagt getan. Kontrollanruf am Donnerstag, dem 06.08.2018 und dort hieß es dann:
"In Ihrer Akte finde ich aktuell keinen neuen Eintrag, aber ich gehe sehr stark davon aus, dass Ihr Antrag, wegen der hohen Dringlichkeit direkt bearbeitet wird. Die E-Mail Adresse, an die Sie die Dokumente geschickt haben, war definitiv die richtige. Das dauert in der Regel 5 Werktage, so dass Sie kommende Woche einen Brief der Arbeitsagentur erhalten werden, mit dem Auszahlungsbescheid Ihres ALG1. Sollten Sie bis spätestens Mittwoch, den 12.09.2018 keinen Brief erhalten, rufen Sie bitte noch ein mal an."

Nun ist Donnerstag , der 13.09.2018, ich musste mir über 800€ leihen und eine Abschlagszahlung meines Septembergehaltes beantragen, um über die Runden zu kommen und alle notwendigen Kosten, die im August aufkamen, zu bewältigen.
Rufe ich bei der AfA an, wird nach der Bandansage, dass wegen eines hohen Telefonaufkommens niemand persönlich meinen Anruf entgegen nehmen kann und ich später anrufen solle, wieder aufgelegt.
Den September kann ich aktuell sehr gut überstehen, da ich mein volles Gehalt beziehen konnte.
Im Oktober werden mir allerdings wieder 500€ NETTO fehlen (wegen der Abschlagszahlung) und ich muss meine Schulden tilgen.

Langsam bin ich echt am verzweifel und es leid am Telefon ständig mit irgendwelchen Ausreden und gutem Zureden vertröstet zu werden. Meine Geduld ist so ziemlich am Ende und ich weiß aktuell nicht, welche Schritte ich noch gehen kann, um das Geld, das mir zusteht und welches ich bitter nötig habe, zu erhalten.

Daher hoffe ich, dass hier jemand hilfreiche Tipps oder Ideen hat, die ich umsetzen kann.

Ich hoffe, der Text ist verständlich.

Liebe Grüße und vielen Dank.

-- Editiert von rofls06 am 13.09.2018 10:00

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SucheRat123123
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von rofls06):
Da ich mittlerweile wirklich nicht mehr weiter weiß melde ich mich hier und hoffe einfach auf ein paar Tipps:

Am 31.03.2018 wurde mein Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß vom Arbeitgeber gekündigt und am 30.06.2018 dementsprechend beendet.
Wie es die Arbeitsagentur verlangt, habe ich mich am Montag, dem 02.04.2018 arbeitssuchend gemeldet.
Am Sonntag, dem 01.07.2018 habe ich online meinen Antrag auf ALG1 nur für den Monat Juli eingereicht, da zu diesem Zeitpunkt schon fest stand, dass ich ab dem 01.08.2018 einen neuen Job beginnen werde. Alles wurde der Arbeitsagentur gemeldet.
Da ich am Montag, dem 02.07.2018 leider verhindert war, um persönlich vorzusprechen, habe ich mich telefonisch mit der AfA in Verbindung gesetzt und habe auch dies Bescheid gegeben.
Am Dienstag, dem 03.07.2018 war ich dann persönlich bei der AfA. Leider hatte ich meinen Personalausweis vergessen und musste diesen nachreichen. Mir wurde dort gesagt, dass im schlimmsten Fall der 01.07. und der 02.07. in der Auszahlung des ALG1 nicht berücksichtigt werden, da ich am Montag nicht persönlich erscheinen konnte, ansonsten wären alle Anträge rechtzeitig gewesen und ich nun nur noch gewisse Dokumente (Kopie der Kündigung, Arbeitsbescheinigung, Exmatrikulation meiner Hochschule) nachreichen muss.
Die Arbeitsbescheinigungen habe ich meinem alten Arbeitgeber zukommen lassen. Diese hat er gewissenhaft ausgefüllt und mir zum 11.07.2018 zurückgeschickt, so dass ich alle benötigten Dokumente in den "eServices" der AfA hochladen konnte.
Im Online-Antrag des ALG1 erschien nun die Meldung, dass alle notwendigen Dokumente vorhanden sind.
Am 17.07.2018 habe ich meinen Personalausweis persönlich vorgezeigt und meine Identität nachträglich bestätigt
Auch hier wurde mir wieder versichert: alles ist somit in Ordnung und die Bearbeitung meines Antrages kann beginnen.

Nach ca. 4 Wochen Wartezeit habe ich postalisch immer noch keinen Bescheid erhalten, dass das ALG1 ausgezahlt werden kann und das Geld wurde langsam knapp.
Am Montag, dem 13.08.2018 habe ich mich telefonisch mit der AfA in Verbindung gesetzt - das Ergebnis:
Ich hätte mich angeblich nicht persönlich ausgewiesen und müsse das noch nachholen, der Eintrag, dass ich meinen Personalausweis am 17.07. vorgezeigt hätte, ist nicht in meiner Akte vorhanden.
Mir wurde angeraten so schnell wie möglich in meine Zuständige AfA zu fahren und dies nachzuholen, damit mein ALG1 rückwirkend bearbeitet werden kann.
Das Problem: Ich wohne mittlerweile in einer anderen Stadt, der neue Job hat es zeitlich nicht zugelassen zwischen 8Uhr und 12Uhr in meinem alten Wohnort persönlich vorzusprechen und Geld war sowieso nicht vorhanden, um mal fix mit der Bahn (ich besitze kein Auto) hin und her zu fahren. Das Geld hat nicht einmal mehr für Essen gelangt.
Am Mittwoch, dem 15.08.2018 habe ich noch einmal mit der AfA telefoniert und dem Sachbearbeiter am Telefon meine Misslage erklärt. Der nette Herr hat folglich viel bei Kollegen gefragt und letztendlich für mich einen Termin in der örtlichen AfA einen Termin vereinbart, so dass ich dort meine Identität bestätigen lassen kann und nicht mehr in meinen alten Wohnort fahren muss.
Am Donnerstag, dem 16.08.2018 bin ich dann vor Beginn der Arbeit auf das Arbeitsamt, um dort meinen Personalausweis vorzuzeigen und nun beginnt das Desaster:

Die Sachbearbeiterin vor Ort erklärt und zeigt mir folgendes: der Personalausweis sei gar nicht das Problem, sondern, die Arbeitsbescheinigungen seien nicht lesbar und dass mir und meinem alten Arbeitgeber ein Brief hätte zugesandt werden sollen, mit der Bitte eine neue Arbeitsbescheinigung einzureichen.
Nun sagt mir die Sachbearbeiterin selbst, dass dieser Brief NIEMALS rausgeschickt wurde und dieser Eintrag in meiner Akte NICHT fertig bearbeitet wurde. Andererseits ist das PDF Dokument meiner Arbeitsbescheinigung auch nur deshalb nicht lesbar, da die AfA ein anderes Programm zum lesen der PDF nutzt und dort die Formatierung so verändert wird, dass eben einige wichtige Punkte nicht mehr lesbar sind. Lade ich die Dokumente aus dem Portal herunter und öffne sie mit dem Adobe Reader sind die Dokumente einwandfrei lesbar.
Mir wurde angeraten, die Dokumente neu zu erstellen, oder einzuscannen und dann per E-Mail DIREKT an die zuständige Rechnungsstelle zu schicken, da das Service Center der AfA komplett überlastet ist und Wochen hinterherhängt.
Ich habe die notwendige E-Mail Adresse der Rechnungsstelle erhalten, die Arbeitsbescheinigungen ausgedruckt (sie waren zu 1000% lesbar), wieder eingescannt und als PDF an eben diese E-Mail Adresse geschickt. Zusätzlich habe ich mir eine Bestätigung ausdrucken lassen, dass ich vor Ort war und meine Identität bestätigt wurde und somit der Antrag nun rückwirken bearbeitet werden kann.
Am Freitag, dem 31.08.2018 habe ich immer noch nichts von der AfA erhalten, keinen Brief, keine Eingangsbestätigung der Dokumente, um welche ich gebeten habe usw.
Also rufe ich wieder an um mich telefonisch zu erkundigen, ob noch etwas fehlt, ob etwas anderes untergegangen sei.
Das Ergebnis: Ich solle die Dokumente ein zweites Mal an die Rechnungsstelle schicken und Mitte der kommenden Woche einen Kontrollanruf mit dem Service Center tätigen, ob der Eingang der Dokumente in meiner persönlichen Akte bei der AfA eingetragen wurde.
Gesagt getan. Kontrollanruf am Donnerstag, dem 06.08.2018 und dort hieß es dann:
"In Ihrer Akte finde ich aktuell keinen neuen Eintrag, aber ich gehe sehr stark davon aus, dass Ihr Antrag, wegen der hohen Dringlichkeit direkt bearbeitet wird. Die E-Mail Adresse, an die Sie die Dokumente geschickt haben, war definitiv die richtige. Das dauert in der Regel 5 Werktage, so dass Sie kommende Woche einen Brief der Arbeitsagentur erhalten werden, mit dem Auszahlungsbescheid Ihres ALG1. Sollten Sie bis spätestens Mittwoch, den 12.09.2018 keinen Brief erhalten, rufen Sie bitte noch ein mal an."

Nun ist Donnerstag , der 13.09.2018, ich musste mir über 800€ leihen und eine Abschlagszahlung meines Septembergehaltes beantragen, um über die Runden zu kommen und alle notwendigen Kosten, die im August aufkamen, zu bewältigen.
Rufe ich bei der AfA an, wird nach der Bandansage, dass wegen eines hohen Telefonaufkommens niemand persönlich meinen Anruf entgegen nehmen kann und ich später anrufen solle, wieder aufgelegt.
Den September kann ich aktuell sehr gut überstehen, da ich mein volles Gehalt beziehen konnte.
Im Oktober werden mir allerdings wieder 500€ NETTO fehlen (wegen der Abschlagszahlung) und ich muss meine Schulden tilgen.

Langsam bin ich echt am verzweifel und es leid am Telefon ständig mit irgendwelchen Ausreden und gutem Zureden vertröstet zu werden. Meine Geduld ist so ziemlich am Ende und ich weiß aktuell nicht, welche Schritte ich noch gehen kann, um das Geld, das mir zusteht und welches ich bitter nötig habe, zu erhalten.

Daher hoffe ich, dass hier jemand hilfreiche Tipps oder Ideen hat, die ich umsetzen kann.

Ich hoffe, der Text ist verständlich.

Liebe Grüße und vielen Dank.

-- Editiert von rofls06 am 13.09.2018 10:00


Das Problem habe ich momentan auch.

man sagte mir, dass mein Antrag in der Leistungsabteilung nicht eingegangen ist und ich sollte einen neuen Antrag stellen und auch die Arbeitsbescheinigung wiederholt beim AG anfordern und neu einreichen
Andererseits heißt es allerdings, das momentan ein Hohes Arbeitsaufkommen vorhanden ist und es deswegen noch dauern kann, bis der Antrag genehmigt ist

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Prüfe bitte, oder lass durch die Mitarbeiter der Arbeitsagentur vor Ort prüfen, ob der im eservice hinterlegte Antrag an die Agentur weitergeleitet wurde.

Wir haben aktuell einen Fall, wo der Antrag im eservice einzusehen ist, aber der Leistungsservice hat keinen Zugriff darauf.

Das scheint, so die Geschäftsleitung der Arbeitsagentur, ein bereits bekanntes Problem zu sein!

Und nicht telefonisch nachfragen - das bringt in einem solchen Fall nichts, da die Hotlinemitarbeiter nur auf die elektronische Akte zugreifen können, nicht auf den eservice.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.036 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.