ALG1 will nicht zahlen da selbstständige Tätigkeit angemeldet wurde

21. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
HaxenPeter
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
ALG1 will nicht zahlen da selbstständige Tätigkeit angemeldet wurde

Hallo zusammen,

ich versuche mich mal so kurz wie möglich zu halten:
Ich habe am 21.08.2018 den Antrag auf ALG1 gestellt. Zu diesem Zeitpunkt war ich von dem ärztlichen Dienst noch ca. 3 Monate arbeitsunfähig geschrieben. Ich fühlte mich aber wieder Gesund und wollte unbedingt wieder ins Arbeitsleben starten. Das teilte ich den zuständigen Personen auch mit. Die meinten, dass der Antrag trotz Arbeitsunfähigkeit gestellt werden kann, da ich mich ja wieder gesund fühle. Irgendwann bekam ich eine Einladung von meinem zugeteiltem Arbeitsvermittler. Dem habe ich erklärt, dass ich mich sehr gerne selbstständig machen würde aber dafür einen Existenzgründungszuschuss beantragen möchte. Er sagte mir dann, dass man bei einem Existenzgründungszuschuss mindestens noch einen ALG1 Anspruch von einem halben Jahr haben muss. Darauf habe ich dann gesagt, dass der ALG1 Antrag noch nicht mal fertig bearbeitet wurde und ich noch nicht offiziell weiß, ob und wie lange ich Anspruch auf ALG1 habe. Darauf hin schaute er auf seinen Kalender und meinte, dass ich mich spätestens zum 20.09.2019 selbstständig melden muss, damit der Antrag auf Ex.Zuschuss noch durch geht. Ich habe ihm dann sofort meine bedenken gesagt, ob ich mich überhaupt selbstständig machen muss, ohne, dass der Antrag auf ALG1 genehmigt wurde. Er meint, dass es kein Problem wäre. Der Antrag auf ALG1 läuft ja dann neben her. Er betonte noch einmal, dass ich mich für den Zuschuss unbedingt bei Ihm bis zum 20.09.2019 selbstständig melden muss!
Am 19.09.2018 habe ich ihm dann eine Mail geschrieben, dass ich mich selbstständig melde. Nach ein paar Tagen, bekam ich dann den Antrag auf Zuschuss den ich ausgefüllt und sofort abgeschickt habe.
Ab da fängt das ganze Elend an! Irgendwann habe ich eine Ablehnung des ALG1-Antrags bekommen mit der Begrünung, ich sei ja noch offiziell arbeitsunfähig. Ich habe denen dann wochenlang immer wieder erklärt, dass ich wieder gesund bin und unbedingt arbeiten will! Erst für den 15.01.2019 habe ich einen Termin von der Bundesagentur für den ärztlichen Dienst bekommen. Der Dienst ist auch der Ansicht, dass ich wieder voll arbeitsfähig bin! Nach 4 Monaten kam dann endlich ein Bescheid, dass ALG1 doch gezahlt würde. Ich hatte mich schon gefreut, bis ich dann gesehen habe, wie lange die zahlen. Der Anspruch auf ALG1 besteht nur zwischen dem 21.08. bis zum 18.09.2018. Grund dafür ist die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit.
Ich bin aber bis heute überhaupt keiner selbstständigen Tätigkeit nachgegangen. Selbstständig habe ich mich j ja auch nur gemeldet, weil mein Arbeitsvermittler gesagt hat, ich müsste dies tun, um den Existenzgründungszuschuss zu beantragen! Und da die Agentur ja nach Monaten erst tätig wurden was meine... nennen wir es einfach mal ´Gesundschreibung´angeht, ist die Frist für den Antrag auf Existenzgründungszuschuss abgelaufen, weil ich ja jetzt kein halbes Jahr Anspruch auf ALG1 habe. Mir geht es hier noch nicht mal um den Zuschuss. Den habe ich abgehakt! Mir geht es darum, dass mir gesagt wurde "machen sie sich ganz schnell selbstständig, sonst kommt der Antrag auf Zuschuss nicht durch!" Und jetzt zahlt mir die Agentur nur einen Monat.
Frage an euch: Wie gehe ich jetzt damit um? Habe ich überhaupt noch eine Chance den Fall zu regeln? Der Widerspruch dagegen wurde schon abgelehnt.

Ich hoffe, es ist nicht zu kompliziert erklärt und Ihr könnt mir helfen :(

Gruß HaxenPeter

-- Editiert von HaxenPeter am 21.02.2019 12:23

-- Editiert von HaxenPeter am 21.02.2019 12:23

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von HaxenPeter):
Frage an euch: Wie gehe ich jetzt damit um?

Daraus lernen.
Wenn man sich schon Monate vor dem Fristablauf selbständig macht, ist das mehr als ungünstig.


Meines Wissens nach muss man auch erst den ganzen Prozess für den Zuschuss durchlaufen und erst dann das Gewerbe anmelden und nicht wie hier umgekehrt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
HaxenPeter
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn man sich schon Monate vor dem Fristablauf selbständig macht, ist das mehr als ungünstig.


Wie Monate vor dem Fristablauf? Laut dem Arbeitsvermittler hatte ich nur noch 1 Woche Zeit mich selbstständig zu machen!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von HaxenPeter):
Laut dem Arbeitsvermittler hatte ich nur noch 1 Woche Zeit mich selbstständig zu machen!

Zitat (von HaxenPeter):
Er betonte noch einmal, dass ich mich für den Zuschuss unbedingt bei Ihm bis zum 20.09.2019 selbstständig melden muss!
Am 19.09.2018 habe ich ihm dann eine Mail geschrieben,



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
HaxenPeter
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Da habe ich mich verschrieben :( Sorry! Habe es aber jetzt korrigiert!

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von HaxenPeter):
Er sagte mir dann, dass man bei einem Existenzgründungszuschuss mindestens noch einen ALG1 Anspruch von einem halben Jahr haben muss.
Das war nicht korrekt. Es müssen mind. 150 Tage sein.
Zitat (von HaxenPeter):
Ich habe denen dann wochenlang immer wieder erklärt, dass ich wieder gesund bin und unbedingt arbeiten will!
Das muss man 1x seinem behandelnden Arzt sagen, dann schreibt der *arbeitsfähig ab xxx*.
Wozu brauchts den ÄD der Arbeitsagentur?

Zitat (von HaxenPeter):
Der Widerspruch dagegen wurde schon abgelehnt.
Da kannst du jetzt wohl nur klagen.
Zitat (von HaxenPeter):
Selbstständig habe ich mich j ja auch nur gemeldet, weil mein Arbeitsvermittler gesagt hat, ich müsste dies tun, um den Existenzgründungszuschuss zu beantragen!
Da hast du wohl was falsch verstanden.
Bitte nochmal von vorn die Historie:
Wie viele Tage/Monate hast du überhaupt ALG-Anspruch? Also von wann bis wann insgesamt? Unabhängig vom GRZ/selbständigsein... :???:

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#6
 Von 
HaxenPeter
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wie viele Tage/Monate hast du überhaupt ALG-Anspruch? Also von wann bis wann insgesamt? Unabhängig vom GRZ/selbständigsein...


Wie schon gesagt, habe ich einen Bewilligungsbescheid bekommen. Dort besteht ein Anspruch vom 21.08.2018 bis zum Tag an dem ich mich selbstständig gemeldet habe 18.09.2018. Eigentlich hätte ich ohne diese Sache mich der Selbstständigkeit ein halbes Jahr Anspruch auf ALG1 gehabt.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von HaxenPeter):
Eigentlich hätte ich ohne diese Sache mich der Selbstständigkeit ein halbes Jahr Anspruch auf ALG1 gehabt.
Ein halbes Jahr/6 Monate--- ist für Arbeitsagentur und die ALG-Berechnung: 180 Tage Anspruch. Du hättest dich schon gleich am Anfang deiner Arbeitslosigkeit um die Selbständigkeit/Gründung bemühen müssen.
Voraussetzung: 150 Tage noch vorhandener Anspruch ... das sind 5 Monate.
Also hättest du gleich im August 2018 von deinem Arzt/oder ÄDienst der BA das Ende der AU holen müssen und für die Existenzgründung ein tragfähiges Konzept/Businessplan für dein Fantasie-Unternehmen erstellen, prüfen und absegnen lassen müssen.
Sorry, aber mit insgesamt nur 6 Monaten Anspruch auf ALG ist das wohl einfach nicht zu realisieren... auch nicht für einen gesunden Arbeitslosen.

Nun musst du noch deine Arbeitslosigkeit mit Arbeitsfähigkeit nachweisen.
Damit du wenigstens das normale ALG bekommst.

Der Widerspruch wurde zu Recht abgelehnt. Wann war das?
Bis wann kannst du Klage einreichen beim SG?

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