Hallo,
meine Lebensgefährtin und unser gemeinsames nichteheliches Kind (3. Jahre) beziehen ALG2 und ich ALG1.
Zusammen werden wir (bisher) als Bedarfsgemeinschaft (nach ALG2) gerechnet.
Wir bilden allerdings eher eine "Zweckgemeinschaft" zum "Wohle" unseres Kindes. Soweit so gut, um das weitere zu verstehen
Jetzt schaut es so aus, dass ich wieder in ein SV-pflichtiges Arbeitsverhältnis kommen kann.
Jetzt zum Kern meiner Frage:
Bisher als eheähnliche Gemeinschaft betrachtet, so muss ich jetzt auf Steuerklasse 1 mit 1/2 Kind angerechnet mich "versteuerlichen". Darüberhinaus betrachte ich das Zusammenleben mit meiner (ehemaligen) Freundin eher als WG denn als Lebensgemeinschaft.
Ich beabsichtige daher den ALG2-Bescheid erneut berechnen zu lassen wie folgt:
Ich bin draussen und 1/3 der Miete. Meine Tochter erhält entsprechende Unterhaltszahlung von mir (~"Düsseldorfer Tabelle"). Kindergeld wird ihr diesbezüglich (komischerweise auf einmal) nicht mehr als Einkommen angerechnet werden
Meine Frage:
Meine (eheml.) Freundin hat doch nun Anspruch auf ihren Anteil an ALG2 und 1/2 der Miete. Sehe ich das richtig ?
Liebe Grüsse
Jens
ALG2, ALG1, Unterhaltspflicht
13. Februar 2005
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Frage vom 13. Februar 2005 | 13:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ALG2, ALG1, Unterhaltspflicht
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