ALG2, teilweise Erwerbsminderungsrente und viele Fragen

26. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
T.Wagner
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
ALG2, teilweise Erwerbsminderungsrente und viele Fragen

Hallo, ich beziehe ALG2.
Durch meinen Gesundheitszustand bin ich aktuell leider nicht arbeitsfähig.

Durch den ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit wurde bereits zweimal eine ärztliche Begutachtung erstellt, die mir bei beiden malen "täglich weniger als 3 Stunden leistungsfähig" für jeweils ein halbes Jahr bescheinigte.
Da der Zeitraum des zweiten halben Jahres nun bald vorbei wäre wurde ein neues ärztliches Gutachten erstellt, welches ich heute mit einem Schreiben der Agentur für Arbeit bekam.

In dem neuen Gutachten wird mir auch wieder weniger als 3 Stunden leistungsfähig beschieden, diesmal aber für eine Dauer von einem Jahr.

Zitat:
EineNachuntersuchung in 12 Monaten wird empfohlen.
Die Erwerbsfähigkeit nach §8 (1) SGBII dürfte nicht mehr gegeben sein


Die Agentur für Arbeit fordert mich nun auf einen Antrag bei der deutschen Rentenversicherung auf teilweise Erwerbsminderungsrente zu stellen.
Leider bin ich damit ziemlich überfordert.
Ich habe dann danach im Internet gesucht und folgende Seite gefunden:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/03_rentenarten_und_leistungen/08a_erwerbsminderungsrente/01_rente_bei_teilweiser_em.html

Wenn ich dem Text dort folge würde bei mir ja eher eine volle Erwerbsminderungsrente anfallen?
Zitat:
Wenn Sie zwischen drei und sechs Stunden täglich erwerbstätig sein könnten, aber arbeitslos sind, weil ein entsprechender Teilzeitarbeitsplatz nicht vorhanden ist, können Sie Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung haben.


Ich verstehe leider aktuell den Sinn dieses Antrages nicht, den ich stellen soll.
Genauso finde ich diesen Antrag nirgends und ich verstehe nicht, wo ich den Antrag hin schicken muss.
Wenn ich auf der Internetseite nach "Beratung in meiner Nähe" suche werden mir verschiedene Privatpersonen angezeigt.

Kann mir vielleicht jemand erklären, was dieser Antrag für mich bedeutet und was die Agentur für Arbeit davon hat? Was wird sich ändern?
Wo muss ich diesen Antrag stellen und wo finde ich ihn? Reicht als Nachweis das Gutachen des ärztlichen Dienstes der Arbeitsagentur oder was steht mir noch bevor?

Ich hoffe, hier kann mir jemand etwas weiter helfen und ein paar Fragen beantworten.
Vielen Dank dafür schon im Vorraus!
LG Thomas

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1 Antwort
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#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Sie haben ja eine Rentenversicherungsnunmer. Unter Angabe ebendieser schreiben Sie an die Deutsche Rentenversicherung

"Mit den heutigen Datum beantrage ich die Zuerkennung einer Erwerbsminderungsrente". Grußformel drunter und an die DRV in Berlin oder ihre örtliche DRV-Dependance bzw in der nächstgrößeren Stadt. Sie können das auch per Mail schicken, hat bei mir geklappt, andere empfehlen ein Einwurfeinschreiben (besser aus Nachweisgründen).

Sie erhalten dann den Fragebogen, etc per Post.

Und wie viele Stunden Sie tatsächlich belastbar sind, entscheidet die DRV. Die weiß natürlich auch, daß die Jobcenter ihrer Meinung nach schwer vermittelbare Kunden gerne in der Rentenversicherung entsorgen.

Viele Grüße!

Signatur:

"Valar Morghulis"

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