Hallo, ich beziehe ALG2.
Durch meinen Gesundheitszustand bin ich aktuell leider nicht arbeitsfähig.
Durch den ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit wurde bereits zweimal eine ärztliche Begutachtung erstellt, die mir bei beiden malen "täglich weniger als 3 Stunden leistungsfähig" für jeweils ein halbes Jahr bescheinigte.
Da der Zeitraum des zweiten halben Jahres nun bald vorbei wäre wurde ein neues ärztliches Gutachten erstellt, welches ich heute mit einem Schreiben der Agentur für Arbeit bekam.
In dem neuen Gutachten wird mir auch wieder weniger als 3 Stunden leistungsfähig beschieden, diesmal aber für eine Dauer von einem Jahr.
Zitat:EineNachuntersuchung in 12 Monaten wird empfohlen.
Die Erwerbsfähigkeit nach §8 (1) SGBII dürfte nicht mehr gegeben sein
Die Agentur für Arbeit fordert mich nun auf einen Antrag bei der deutschen Rentenversicherung auf teilweise Erwerbsminderungsrente zu stellen.
Leider bin ich damit ziemlich überfordert.
Ich habe dann danach im Internet gesucht und folgende Seite gefunden:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/03_rentenarten_und_leistungen/08a_erwerbsminderungsrente/01_rente_bei_teilweiser_em.html
Wenn ich dem Text dort folge würde bei mir ja eher eine volle Erwerbsminderungsrente anfallen?
Zitat:Wenn Sie zwischen drei und sechs Stunden täglich erwerbstätig sein könnten, aber arbeitslos sind, weil ein entsprechender Teilzeitarbeitsplatz nicht vorhanden ist, können Sie Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung haben.
Ich verstehe leider aktuell den Sinn dieses Antrages nicht, den ich stellen soll.
Genauso finde ich diesen Antrag nirgends und ich verstehe nicht, wo ich den Antrag hin schicken muss.
Wenn ich auf der Internetseite nach "Beratung in meiner Nähe" suche werden mir verschiedene Privatpersonen angezeigt.
Kann mir vielleicht jemand erklären, was dieser Antrag für mich bedeutet und was die Agentur für Arbeit davon hat? Was wird sich ändern?
Wo muss ich diesen Antrag stellen und wo finde ich ihn? Reicht als Nachweis das Gutachen des ärztlichen Dienstes der Arbeitsagentur oder was steht mir noch bevor?
Ich hoffe, hier kann mir jemand etwas weiter helfen und ein paar Fragen beantworten.
Vielen Dank dafür schon im Vorraus!
LG Thomas