Ich würde gerne aus privaten Gründen vorübergehend wieder mit meiner Mutter zusammenziehen. Diese bekommt Hartz4. Ich bin über 25 Jahre und habe mein eigenes Einkommen. Wir werden getrennt wirtschaften & würden folglich wie in einer WG zusammenwohnen.
Nun wissen wir nicht richtig, wie wir hier vorgehen sollen. Wir würden beide aus unseren aktuellen Unterkünften ausziehen & in eine neue gemeinsame Wohnung einziehen wollen. Ob der Umzug vom Amt genehmigt wird, spielt keine Rolle, da meine Mutter ihre Umzugskosten auch selbst bezahlen könnte.
Wichtig wäre eben, dass wir nicht als Haushaltsgemeinschaft anerkannt werden, sondern als WG, sprich: jeder zahlt von allem die Hälfte, inkl. die Miete; Lebensmittel kaufen wir getrennt usw. & jeder sollte auch ein eigenes Zimmer haben. Meine Mutter hat keinerlei Zugriff auf mein Einkommen, keine Vollmacht über mein Konto usw.
Wie sollte man dass denn nun am besten mit dem Mietvertrag machen? Am besten wäre natürlich, wenn jeder direkt vom Vermieter einen eigenen Vertrag bekommt, aber das ist natürlich sehr fraglich, ob das geht (ist in einer WG aber auch nicht anders). Wäre es ansonsten besser, wenn ich den Mietvertrag unterschreibe & für meine Mutter ein Untermietvertrag erstelle oder umgedreht (falls meine Mutter überhaupt ohne mich unterschreiben könnte mit ihrem geringen Einkommen)? Oder sollten wir beide gemeinsam unterschreiben, was allerdings bedeuten würde, dass wir gemeinsam kündigen müssten?
Generell haben wir aber etwas Angst, dass das Hartz4-Amt ewig rummacht bei der Anerkennung als WG und nicht als Haushaltsgemeinschaft. Wir müssten das jedoch wissen, bevor wir zusammen ziehen, da ich nur bei Anerkennung als WG mit meiner Mutter zusammen ziehen würde. Ansonsten würde ich mir alleine ein WG-Zimmer suchen und für meine Mutter müssten somit höhere Beiträge pro Monat gezahlt werden, da eine Single-Wohnung ja meist teurer ist als eine Wohnung zu zweit, wo jeder die Hälfte zahlt (was für den Staat ja wenig Sinn macht). Habt ihr mir hier irgendwelche Tipps?
ALG2 Anerkennung als WG
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



Ich sehe da überhaupt kein Problem. Selbst wenn Du unter 25 wärst, würdest Du aus der Bedarfsgemeinschaft rausfallen, wenn Du für Dich selbst sorgen könntest und dies auch tust.
wirdwerden
Ja, das mit der BG ist klar. Aber es geht darum, dass wir auch keine Haushaltsgemeinschaft bilden, sondern eine Wohngemeinschaft. Also so dass jeder eben seine Hälfte der Miete und von allem anderen (Strom, Telefon usw.) bezahlt - wie in einer WG eben. Demnach müsste meine Mutter eben für die Hälfte der Miete Hartz4 bekommen usw.
Und zwar auch dann, wenn ich vom Einkommen her theoretisch uns beide finanzieren könnte. Wie stellt man das am besten an?
Also muss man hier etwas beachten oder einfach eine Erklärung senden, dass meine Mutter finanziell nicht von mir unterstützt wird und kein Zugriff auf mein Einkommen hat & daher die Hälfte von allem zu zahlen hat?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
"Wohngemeinschaft" ist kein jur. Begriff. Ich sehe wirklich kein Problem. Ihr seid keine Bedarfsgemeinschaft, das ist wichtig, Dies bedeutet, dass der Mietanteil der Mutter ermittelt wird und entsprechend auch übernommen.
wirdwerden
Wobei zu berücksichtigen ist: zieht die Mutter im selben JC Zuständigsbereich ohne Genehmigung des JC um, werden maximal die vorher gezahlten KDU übernommen. Sollte der Mietanteil der Mutter in der WG dann höher sein ...ZitatDies bedeutet, dass der Mietanteil der Mutter ermittelt wird und entsprechend auch übernommen. :
Das hört sich ja schon mal ganz gut an.
Dumme Frage, wie kann man denn herausfinden, in welchem Zuständigkeitsbereich des Jobcenters meine Mutter umziehen würde? Der neue Wohnort soll so circa 50-60 km von ihrem alten entfernt sein. Reicht das schon, dass es ein neuer Zuständigkeitsbereich ist?
Bzw. wie könnte man eine Genehmigung für den Umzug erhalten?
Schön wäre es, wenn die Umzugskosten übernommen werden würden, aber das ist nicht das primäre Ziel. Wichtig wäre aber, dass sie das Geld für die Hälfte der Miete bekommt. In der neuen Stadt müsste sie hier mehr Geld bekommen, da es ein anderer Mietspiegel ist.
Wenn es eine andere Stadt ist, ist garantiert ein anderes JC zuständig.
Auch in der neuen Stadt sind Mietobergrenzen definiert, der Mietspiegel ist nicht primär entscheidend. Erkundige Dich beim zuständigen JC.ZitatIn der neuen Stadt müsste sie hier mehr Geld bekommen, da es ein anderer Mietspiegel ist. :
Sie muss schon einen Grund benennen können, der sich mit den Zielen des JC deckt. Bei einem Umzug nur aus Lust und Laune werden Umzugskosten nicht übernommen.ZitatBzw. wie könnte man eine Genehmigung für den Umzug erhalten? :
Schön wäre es, wenn die Umzugskosten übernommen werden würden
Sie möchte aus privaten Gründen aus der alten Stadt weg. Aber wie gesagt die Übernahme der Umzugskosten ist nicht das primäre Ziel. Da Freunde und Bekannte helfen würden, wären die Kosten eh nicht sehr hoch - ein vom Jobcenter bezahltes Umzugsunternehmen wäre also eher Luxus.
Ich habe jetzt nochmal nachgeschaut & die beiden Städte wären auf jeden Fall in unterschiedlichen Landkreisen. Das müsste ja bedeuten, dass die höheren Mietkosten in jedem Fall übernommen werden müssten, oder? Also auch bei einem freiwilligen Umzug.
Die Mietobergrenze liegt in der neuen Stadt bei um die 600 € für zwei Personen für die Kaltmiete. Wie sähe das jetzt aber aus, wenn wir zum Beispiel eine Wohnung finden würden, die 800 € kalt kostet? Könnten wir diese dann nehmen & jeder muss eben 400 € Kaltmiete bezahlen? Also geht das, dass meine Mutter dann für die Kaltmiete eben nur 300 € vom Jobcenter erstattet bekommt & 100 € selbst bezahlen muss? Sie verdient nebenbei noch um die 100 €. Man könnte also so argumentieren, dass sie von diesen 100 € ja den Teil zahlen kann, der nicht vom Jobcenter übernommen wird.
In ihrer alten Wohnung zahlt sie schon seit Jahren 50 € mehr im Monat als das JC übernimmt & das auch bevor sie die 100 € Einkommen im Monat hatte.
Also gibt es hier eine Garantie, dass dies genehmigt wird?
Zitat:Also so dass jeder eben seine Hälfte der Miete und von allem anderen (Strom, Telefon usw.) bezahlt - wie in einer WG eben.
Das wäre leistungsrechtlich gesehen in einer Haushaltsgemeinschaft ebenso und könnte darüber hinaus auch in einer Kostenbeteiligungsvereinbarung so geregelt werden.
Wenn Du sagst, ihr wollt keine HG sein, dann heißt das, Ihr wirtschaftet nicht nur nicht gemeinsam, sondern führt auch innerhalb einer Wohnung zwei getrennte Haushalte? Jeder macht seinen Kram für sich alleine? Kauft alleine ein? Kocht und isst alleine?
Für das Vorliegen einer HG wäre das Jobcenter beweispflichtig, was allerdings dort schon mal gerne ignoriert wird. Insofern kann hier niemand voraussagen, ob eine HG vom Jobcenter angenommen wird oder nicht. Je nach Höhe Deines Einkommens wäre das allerdings auch unerheblich. Bedeutung erlangt das eigentlich nur, wenn Du soviel verdienst, dass gem. § 9 Abs. 5 SGB II in Verb. mit § 1 Abs. 2 ALG II VO eine Unterhaltsvermutung eintritt.
Bei Wechsel in den Zuständigkeitsbereicht eines anderen Jobcenters gelten die dortigen Angemessenheitsgrenzen. Bis zur Höhe der Angemessenheit sind die Kosten für Deine Mutter vom Jobcenter zu übernehmen. Zu beachten ist hier, dass aufgrund des unstreitigen Nichtbestehens einer Bedarfsgemeinschaft für Deine Mutter von den Angemessenheitswerten für 1 Person auszugehen ist.
Gruß,
Axel
Ja genau, wir kaufen getrennt ein und essen auch getrennt. Unter anderem deswegen, weil wir zu ganz unterschiedlichen Zeiten essen, ich mittags eh nicht daheim essen werde & meine Mutter aufgrund verschiedener Allergien vieles nicht essen kann & mir ihre Lebensmittel wiederum nicht schmecken.
Also ich vermute, dass ich definitiv zu viel verdienen werde als dass ich meine Mutter finanziell nicht unterstützen könnte, aber in der Praxis werden wir vollständig getrennt wirtschaften.
Wenn ich das richtig verstehe, könnte das JC zwar vermuten, dass wir gemeinsam wirtschaften, aber das JC müsste dies beweisen können, richtig?
Wie also am besten vorgehen? Direkt beim Antrag ein Brief schreiben, dass wir keine HG bilden, da wir getrennt wirtschaften & meine Mutter kein Zugriff auf mein Geld hat?
Wer sollte am besten den Mietvertrag unterschreiben?
Sofern das JC wider Erwarten uns doch eine HG unterstellen würde, würde ich wie gesagt in eine WG ziehen… Damit wären für meine Mutter ja höhere Kosten zu tragen als von allem die Hälfte. Wäre ja irgendwie unlogisch…
Für Deine Mutter gilt die Obergrenze für eine Person. Und bitte genau nachlesen, es handelt sich wahrscheinlich um einen Wert der Bruttokaltmiete (also Miete und kalte Nebenkosten zusammen gerechnet).ZitatDie Mietobergrenze liegt in der neuen Stadt bei um die 600 € für zwei Personen für die Kaltmiete. :
Es geht nicht um Genehmigungen und Garantien.ZitatAlso gibt es hier eine Garantie, dass dies genehmigt wird? :
Man muss auch nicht argumentieren, man muss sauber beantragen und entspr. Nachweise vorlegen.
Das braucht man nicht verargumentieren, weil das JC eh solche Argumente nicht berücksichtigt.ZitatWir werden getrennt wirtschaften & würden folglich wie in einer WG zusammenwohnen. :
Warum hast du Angst vor der HG-Unterstellung/Vermutung?
Deine Mutter kann umziehen, es herrscht auch für sie Freizügigkeit. Nach Antrag beim neuen zuständigen JC wird sie zunächst die tatsächlichen, dann nach Kostensenkungsaufforderung die max. angemessenen KDU für 1 Person anerkannt/bewilligt bekommen. Schließlich will und soll sie ja alleinstehend als 1er BG geführt werden, oder?
Umzugskosten sind eh iaR nur Peanuts, also nicht der Rede wert. Es wird doch stets auf Selbsthilfe verwiesen.
Was ihr mit einem Vermieter bezüglich des MV vereinbart, ist nicht Sache des JC.
Betrachte es mal ohne Angst andersrum:
Könntest du 1(Haupt)Mieter einer Wohnung werden und mit Erlaubnis des Vermieters untervermieten? Offenbar zieht ihr ja eh nicht zum gleichen Zeitpunkt um.
zB 1 Zimmer und gemeinschaftliche Nutzung von KDB?
Damit wäre deine Frage nach ---2Mieter im MV und wie dann später kündigen?--- irrelevant.
Deine Mutter würde im total neuen Antrag beim neuen JC für die neue Wohnung für sich als 1er-BG
den Regelbedarf und die KDU für 1 Person beantragen.
WG kann man als Argument vergessen.
HG-Vermutung kannst du ggfls. widerlegen.
BG scheidet eh aus.
Hier sind ganz viele KDU-Richtlinien gesammelt:
https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html
Aufgrund der aktuellen Energiepreis-Situation werden auch JC die Angemessenheitswerte für BK und HK in absehbarer Zeit anpassen.
Also eigentlich wollten wir schon zur gleichen Zeit umziehen. Wenn nötig, könnte man das aber sicher um ein Monat zeitversetzt machen.
Also folgende Situation, ich befürchte, dass meine Mutter mit H4 sich sehr schwer tun wird eine geeignete Wohnung zu finden. Eine 3-Zimmer-Wohnung ist für eine alleinstehende Frau mit keinem Einkommen praktisch unmöglich zu bekommen, da sie die Miete alleine ja nicht zahlen könnte.
Dass ich zuerst eine Wohnung suche & sie dann praktisch mit aufnehme, ist auch ein sehr großes Risiko. Sofern das JC Probleme macht, könnte sie ja sozusagen nicht mit einziehen oder könnte evtl mit einziehen, aber wüsste nicht wie ihren Teil der Miete bezahlen. So oder so würde ich dann mit den Kosten der Wohnung alleine dasitzen. Zwar könnte ich es prinzipiell bezahlen, aber würde für mich alleine niemals so viel Geld für die Miete ausgeben wollen - mal davon abgesehen, dass ich als alleinstehende Person wahrscheinlich auch eher schwierig eine 3-Zimmer-Wohnung bekommen würde. Da man ja eine Kündigungsfrist in der Wohnung hat, wäre es für mich also sehr schwer, ohne eine Zusicherung, dass meine Mutter ihren Teil der Miete auch bezahlen kann, eine Wohnung zu nehmen. Und dann noch die Tatsache, dass der Vermieter ja auch zustimmen muss, dass meine Mutter nachträglich mit einziehen würde.
Und welche Nachweise muss man denn vorlegen? Ich könnte natürlich per eidesstattlicher Versicherung bestätigen, dass meine Mutter kein Zugriff auf mein Geld hat. Zb hat sie keine Vollmacht auf mein Konto, aber wie soll man denn nachweisen, dass sie KEINE Vollmacht hat?
Das gleiche even auch mit dem Mietvertrag. Man bekommt ja eh so schwer schon eine Wohnung & sofern der Vermieter zb möchte, dass man gemeinsam unterschreibt oder ich unterschreibe, da ich mehr verdiene usw, ist es ja auch schwer da dann nein zu sagen…
Ja. Bisher ist überhaupt noch keine Wohnung gefunden. Nur die neue Stadt ist bekannt, oder?ZitatAlso eigentlich wollten wir schon zur gleichen Zeit umziehen. :
Es ist bekannt, dass es für ALG2-Bezieher relativ schwer ist, eine Wohnung zu finden. Die Situation ist also nichts Besonderes.
Ich hatte genau deshalb vorgeschlagen, mal zu überlegen, ob du... weil du ein eigenes Einkommen hast.
Und weil du zur Anmietung zB einer 3-Zimmerwohnung den pot. Vermieter durchaus fragen könntest, ob Untervermietung (zB an Verwandte) erlaubt sei.
Was soll dabei ein sehr großes Risiko sein? Der könnte ja oder nein sagen.
Wieso-weshalb-warum-- könnte das JC Probleme machen? An was denkst du?ZitatSofern das JC Probleme macht, :
Du kennst immerhin schon *Zusicherung* der Kostenübernahme--- WAS genau sollte denn zugesichert werden? Und WANN? Und von WEM?
Auf jeden Fall müsste deine Mutter einen Mietvertrag vorlegen, wenn sie die KDU vom JC haben will.ZitatUnd welche Nachweise muss man denn vorlegen? :
Weder das jetzige noch das neue JC braucht für irgendwas eine Zusicherung geben. Auch keine Genehmigung zum Umzug. Es braucht keine Umzugskosten tragen. Es geht nicht um einen erforderlichen Umzug.
Das neue JC will dann zur Kostenübernahme der KDU wissen, welche Kosten deine Mutter für die Unterkunft und Heizung hat. Das geht erst, wenn es einen Mietvertrag und einen Mietbeginn gibt. Dann zahlt das neue JC.
Eidesstattliche Versicherung? Kontovollmacht? Quatsch.
Andersrum könnte das JC *denken/vermuten*: Gibt das Kind der Mutter etwa Geld?? Verdient das Kind soviel, dass es die Mutter unterstützen kann?
Hierzu gibt es den § 9 (5) SGB II. Bitte lies nach.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__9.html
Ich denke, du schwimmst in deinem eigenen Saft und hast vor allem Angst. Sorry, so wird das eher nichts mit dem Zusammenzug unter deiner Regie.
Aber:
Möglich ist sowas natürlich und auch ganz legal und offiziell und mit ALG2-Leistungen für die Mutter.
Mach dich doch zunächst mal auf die Suche nach einer passenden Wohnung. Erstmal nur suchen. Noch nichts unterschreiben.
Fragen: Wie gesichert ist dein Einkommen? Könntest du die Kaution zahlen, bevor die Kautionen aus den jetzigen Wohnungen zurückkommen?
Danke für deine Antwort.
Aktuell habe ich noch keinen Job in der neuen Stadt, aber würde mir dort einen suchen (aber eben auch nur, wenn das mit dem zusammenziehen auch sicher klappt). Dass mein Einkommen aber so hoch ausfallen wird, dass ich in der Theorie für beide die Miete bezahlen könnte, ist gesichert, da man ja grob weiß, was man mit entsprechender Ausbildung verdienen wird.
Und ja, die Kaution könnte ich ohne Probleme bezahlen, meine Mutter ihren Teil von ihrem Geld ebenfalls.
Müsste ich dann praktisch meiner Mutter ein Mietvertrag ausstellen oder muss der Untermietvertrag ebenfalls vom Vermieter kommen? Laut Internet darf ein Vermieter es gar nicht ablehnen, wenn ein direkter Verwandter hinzuziehen will…
Eine andere Frage, wäre es eine Option, dass meine Mutter sich auf die Suche nach einer Sozialwohnung macht & ich dann eben hinzuziehe? Oder geht das nicht, da ich zu viel verdiene?
Denke hier daran, dass die Suche ja parallel ablaufen könnte…
Den § 9 (5) SGB II habe ich mir durchgelesen, aber hier verstehe ich das auch so, dass laut (5) das JC vermutet, dass man eine HG Bildet und ich daher für meine Mutter mitbezahle, da mein eigenes Einkommen dies zu lässt, was ja aber nicht stimmt… Daher die Frage, wie widerlegen wir die HG? Geht das alleine durch einen extra Mietvertrag?
Nochmals, in einer Haushaltsgemeinschaft sorgt jeder für sich selbst. Du zahlst nicht für Deine Mutter mit, sie nicht für Dich. Die für beide anfallenden Kosten werden lediglich anteilig beglichen.
wirdwerden
Es ist nicht erkennbar, warum das aus Sicht des Leistungsträgers JC nicht klappt.ZitatAktuell habe ich noch keinen Job in der neuen Stadt, aber würde mir dort einen suchen (aber eben auch nur, wenn das mit dem zusammenziehen auch sicher klappt) :
Da du die Basis der ganzen Aktion erst schaffen musst, nämlich einen Job in der neuen Stadt finden--- solltest du diesen Schritt auf jeden Fall zuerst klar und möglichst sicher machen (Stichwort Probezeit).
Theoretisch und praktisch würdest du der Hauptmieter der Wohnung sein (Mietvertrag mit Vermieter) und DU dann mit deiner Mutter einen Untermietvertrag schließen.ZitatMüsste ich dann praktisch meiner Mutter ein Mietvertrag ausstellen oder muss der Untermietvertrag ebenfalls vom Vermieter kommen? :
Ja. Das Netz empfiehlt, trotzdem den Vermieter zu fragen. Du bist dann allein im Mietvertrag und irgendwann zieht die Mutter zu.ZitatLaut Internet darf ein Vermieter es gar nicht ablehnen, :
Du kannst im Netz mit den dir bekannten Daten recherchieren, wie und ob das mit dem WBS eine Option wäre. Vermutlich keine.ZitatEine andere Frage, wäre es eine Option, :
Die HG braucht nicht widerlegt werden. Widerlegen könnte man die evtl. Vermutung des JC, indem man nachweist, dass die Vermutung nicht stimmt.ZitatDaher die Frage, wie widerlegen wir die HG? :
edit: Ich lese gerade nochmal im EP:
vorübergehend mit deiner Mutter zusammenziehen. An welche Zeit hast du gedacht? Wer soll dann wieder ausziehen?
-- Editiert von Anami am 01.06.2022 12:26
Zitat:Die HG braucht nicht widerlegt werden. Widerlegen könnte man die evtl. Vermutung des JC, indem man nachweist, dass die Vermutung nicht stimmt.
Auch die Vermutung muss nicht widerlegt werden, denn bevor diese überhaupt stattfinden darf, hat das Jobcenter zunächst einmal positiv festzustellen (nachzuweisen) dass eine Haushaltsgemeinschaft besteht. Sorum wird ein Schuh draus.
Magst Du mal verraten, was Du denn derzeit verdienst, bzw. wie viel Du meinst bei einem Stellenwechsel zu verdienen (brutto und netto)?
Gruß,
Axel
Hallo,
bitte entschuldigt, ich hatte gar nicht mehr geantwortet.
@Axel Nach dem Stellenwechsel müsste ich circa 2500 - 2700 netto verdienen. Die Kaution zu bezahlen wäre kein Problem.
Wir sind mittlerweile aktiv auf der Suche nach Wohnungen. Leider habe ich jedoch im Internet noch etwas sehr beunruhigendes gelesen. Der Mietspiegel für die alte Stadt beträgt für eine Person 330 € und für die neue Stadt 525 €. Das ist natürlich eine ziemliche Differenz. Müssen wir nun Angst haben, dass die Differenz für meine Mutter nicht gezahlt wird, da es sich um ein freiwilligen Umzug handelt?!? & Wenn ja, wäre das nur eine Sperre für ein paar Monate oder auf Dauer?
Kann doch nicht sein, dass man mit ALG2 dann für immer in einer Stadt gefangen ist…
Oder wie würde man den Umzug genehmigt bekommen?
Die andere Frage ist die, ob man dann die Kosten der alten Unterkunft bezahlt bekommt, die das Jobcenter bisher übernommen hat oder die tatsächlichen Kosten? Sie hat nämlich in der alten Wohnung noch circa 100 € von ihrem Regelsatz gezahlt…
Sie möchte wieder zurück in die Heimat und möchte generell aus der aktuellen Wohnung raus, weil sie älter wird und irgendwann die Treppen in den 5ten Stock ohne Aufzug nicht mehr laufen kann… aber konkrete „anerkannte" Gründe hätte sie nicht. Mir erschließt sich der Sinn an dem ganzen nicht… Jemand, der dann zb aus seiner aktuellen Wohnung raus MUSS, darf dann in eine andere teurere Stadt ziehen?! Als ob es in der günstigeren Stadt nicht auch andere Wohnungen gäbe…
Es geht wie gesagt nicht um die Übernahme von den Umzugskosten.
Der Mietspiegel einer Kommune ist für eine Leistung, die das JC zu zahlen hätte, nicht relevant.ZitatDer Mietspiegel für die alte Stadt beträgt für eine Person 330 € und für die neue Stadt 525 €. :
Das zuständige JC hat sog. KDU-Richtlinien. Danach richten sich die JC. Hier zu finden:
https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html
Man kann davon ausgehen, dass die JC zeitnah ihre Richtlinien/Angemessenheitswerte besonders wegen der höheren Betriebskosten ---nach oben--- anpassen werden.
Es wäre überhaupt keine Sperre, es würde letztlich darauf hinauslaufen, dass das JC nur *angemessene KDU* für deine Mutter leistet. Dann würde sie uU selbst etwas zuzahlen...oder du.ZitatWenn ja, wäre das nur eine Sperre für ein paar Monate oder auf Dauer? :
Nein, so ist es ja nicht. Viele ziehen um. Auf eigene Kosten. Deine Mutter würde auch auf eigene Kosten umziehen.ZitatKann doch nicht sein, dass man mit ALG2 dann für immer in einer Stadt gefangen ist… :
Ja, diese, weil ihr in einen anderen JC-Bereich umzieht.Zitatoder die tatsächlichen Kosten? :
Da du jetzt die privaten Gründe nennst, sie kann aus gesundh. Gründen nicht mehr bis in die 5.Etage--- wäre ein Antrag beim jetzigen JC auf Übernahme der Umzugskosten doch zu überlegen. Das wäre doch mE ein erforderlicher Umzug.
ICH würde das aber erst beantragen, wenn es ein Mietangebot von einem Vermieter in X-Stadt gibt.
Dann diesen Weg--- Antrag auf Zusicherung der Kostenübernahme wegen Umzug nach X---und Antrag auf Übernahme der Umzugskosten wegen Erforderlichkeit des Umzugs.
Erst dann einen Mietvertrag unterschreiben.
Oder eben ganz freihändig---A) passenden Mietvertrag gleich unterschreiben, B) auf eigene Kosten umziehen und C) die Kaution selbst leisten.
Ist dir das mit der Haushaltsgemeinschaft bzw. Bedarfsgemeinschaft inzwischen klar?
Vergiss die WG-Konstruktion.
Okay, also verstehe ich das richtig, da meine Mutter ja in eine Stadt ziehen möchte in der ein anderes JC für sie zuständig ist, gelten die dort angemessenen KDUs, richtig? Also die 52 € und nicht die 33 €? Also das auch dann, wenn diese deutlich höher sind, richtig?
Das Problem ist, dass sie an sich aktuell die vielen Treppen noch laufen KANN. Aber es fällt ihr zunehmend schwerer und sie wird ja nicht jünger. Jetzt würde sich eben die Option bieten, dass wir gemeinsam umziehen könnten… Ob sie diesbezüglich ein Attest vom Arzt bekommen würde, sei mal dahingestellt.
Das mit der Bedarfsgemeinschaft/Haushaltsgemeinschaft habe ich jetzt so verstanden, dass wir in jedem Fall keine BG sind, da ich über 25 Jahre bin. Eine HG müsste das JC uns nachweisen und wir müssen uns hier nur dagegen wehren, wenn es uns unterstellt wird, richtig? Aber normalerweise zeigt meine Mutter einfach den Untermietvertrag, den sie von mir bekommt, bei dem Amt vor und müsste dann die angemessenen KDUs für ein Ein-Personen-Haushalt erhalten, aber ausgehend von der Hälfte der Miete.
Ein kleines Rechenbeispiel. In der neuen Stadt werden für ein Ein-Personen-Haushalt 525 € als angemessen gesehen. Für ein Zwei-Personen-Haushalt 608 € (also 304 € pro Person). Sofern unsere Miete zusammen 800 € beträgt, würde sie natürlich nur 400 € für die Miete erhalten, richtig? Sofern die Miete aber zb 1200 € beträgt, würde sie eben 525 € erhalten und müsste 75 € selbst zahlen, richtig? Es werden also nicht die 304 € zugrunde gelegt, richtig?
Ja. Weil es ein anderer JC-Bereich ist. In München liegen die Angemessenheitswerte bei max. 681,- bruttokalt. In Zwickau bei max. 387,- bruttokalt. Dürfte etwa niemals ein LB von Zwickau nach München ziehen dürfen? Nö. Das ist nicht so.ZitatAlso das auch dann, wenn diese deutlich höher sind, richtig? :
Das gilt nur, wenn man innerhalb des gleichen JC-Bereiches umzieht ohne Zustimmung des JC.
Ihr zieht in einen anderen JC-Bereich, dort liegen die max. KDU bei 525,-. Ihr werdet hälftig (kopfanteilig) berücksichtigt.
Nach deinem Beispiel mit 1200,- bruttokalt dann 525,- bruttokalt für deine Mutter. Dazu die hälftigen angemessen Heizkosten.
Ja.Zitatwenn es uns unterstellt wird, richtig? :
Dann fällt diese Option aus.Zitatdass sie an sich aktuell die vielen Treppen noch laufen KANN. :
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
-
2 Antworten