ALG2 Empfängerin vergisst geänderte Betreuungszeiten mitzuteilen

26. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Peterpan99
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 13x hilfreich)
ALG2 Empfängerin vergisst geänderte Betreuungszeiten mitzuteilen

Sehr geehrte Forumsgemeinde,

welche "Strafe" droht einer ALG2 Empfängerin die dem Jobcenter verschweigt / vergisst mitzuteilen, dass das Kind nur noch an 10 Tagen statt dem ganzen Monat betreut wird?

Kann bei verspäteter Meldung, ggf. auch für zurückliegende Monate, eine "Strafe" abgewendet werden? Geht es hier auch in Richtung Strafrecht oder wird man "nur" davon sprechen, dass ggf. zuviel bezahltes ALG2 zurückgefordert wird?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Peterpan99):
Geht es hier auch in Richtung Strafrecht oder wird man "nur" davon sprechen, dass ggf. zuviel bezahltes ALG2 zurückgefordert wird?
Sie hat ihre Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.

Ich meine, das wird nichts mit Strafrecht, evtl. ein OWiG-Verfahren, auf jeden Fall aber wohl die Rückforderung der zu Unrecht gezahlten Leistungen.

Also: Selbstanzeige=Nachholung der Mitteilung macht mildere Strafen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Wie das abläuft, das hängt vom Sachbearbeiter ab.

Erst mal ist das Sozialleistungsbetrug, eine Straftat bei der die Behörden durchaus intolerant reagieren.

Wie das dann ausgeht, sofern das zum Staatsanwalt geht hängt dann auch davon ab, wie gut und glaubwürdig man das "vergessen" begründen könnte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Peterpan99
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 13x hilfreich)

Leider kann ich meinen Beitrag nicht editieren, dementsprechend möchte ich dem Fall etwas hinzufügen:
Läge die Sachlage anders, wenn es zu keiner Rückforderung käme, weil sie z.B. "zu Unrecht" Unterhalt vom Kindsvater erhalten hat und dieser auch entsprechend angerechnet wurde?

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Peterpan99):
Läge die Sachlage anders,
Wenn der Unterhalt als Einkommen angerechnet wurde, hat sie keine Leistungen *zu Unrecht* erhalten.
Wenn das JC korrekt berechnete ergänzende Leistungen gezahlt hat, kann nichts zurückgefordert werden.
Wenn der Kindsvater Unterhalt zahlt, freut sich das JC, es muss selbst weniger leisten.

Ob der Kindsvater den Unterhalt zu Unrecht zahlt, ist ein ganz anderer Sachverhalt.
Zitat (von Peterpan99):
dass das Kind nur noch an 10 Tagen statt dem ganzen Monat betreut wird?
Und wer betreut das Kind während der anderen Zeit?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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