ALG2 - Mitteilungspflicht?

24. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
Riala
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)
ALG2 - Mitteilungspflicht?

Hallo,
nach einer schlaflosen Nacht bin ich fix und fertig. Ich brauche dringend einen Rat, wie ich vorgehen sollte. Anwaltliche Hilfe werde ich mir ebenfalls direkt morgen suchen, aber ich würde die Situation gerne bereits jetzt besser einschätzen zu können und muss wahrscheinlich sehr schnell handeln um noch größeren Schaden abzuwenden.

Mein Freund und ich sind eine BG, beide selbstständig und durch Corona zu ALG2-Aufstockern geworden (seit März 2020). Antragstellerin bin ich. Sämtliche Anträge und Anlagen EKS wurden immer vorläufig bewilligt. Da ja für die erste Zeit der endgültige Bescheid nur auf Antrag erfolgte, haben wir darauf verzichtet (2x, danach folgten noch 2 BWZ zu denen wir die endgültigen EKS eingereicht haben, allerdings nach rund 8 Monaten immernoch keine endgültige Feststetzung erhalten haben). Mein Freund tritt demnächst ein Angestelltenverhältnis an, so dass wir demnächst keinen Leistungsanspruch mehr haben (ist bereits gemeldet)

Mir ist leider erst jetzt bewusst geworden, dass wir unsere Mitteilungspflicht verletzt haben – und das gleich mehrfach in den letzten zwei Jahren. Ich habe mich die ganze Zeit nur auf die betrieblichen Zahlen konzentriert und außer Acht gelassen, dass wir auch private Geldeingänge sofort hätten melden müssen. Für mich war das alles neu und da nie irgendwas beanstandet wurde (die Kontoauszüge liegen dem JC vor) und wir auch noch nie einen finalen Bescheid erhalten haben, dachte ich immer dass alles ok ist.

Nun haben wir einige Dinge, die innerhalb der letzten 2 Jahre an uns gezahlt wurden, noch gar nicht gemeldet. Die Zahlungen gingen bis auf 2 Stück alle auf die Konten von meinem Freund, der mir davon nichts gesagt hat, weil er nicht wusste dass das relevant ist und ich war so unfassbar dumm und habe das nicht kontrolliert (Verkäufe auf ebay und privat von Hausrat, Geldgeschenk zum Geburtstag, Zinsen und Verkaufserlös aus Wertpapieren - die auch noch gar nicht angegeben sind!!). Die Summe beläuft sich auf ca. 1000 Euro (zumindest was ich jetzt weiß, bin noch dabei, alle Kontoauszüge zusammen zu tragen), wobei ein Großteil aber auch nicht als Einkommen anrechenbar ist (Vermögensumwandlung, Schadensersatzzahlung) aber ja wahrscheinlich trotzdem hätte gemeldet werden müssen?

Mir ist klar, dass ich hier keine umfassende Rechtsberatung erwarten kann sondern definitiv einen Anwalt benötige, aber wenn ich direkt am Montag einen Rechtsanwalt kontaktiere, kann sich das alles ja noch etwas hinauszögern und ich weiß nicht, ob ich am besten SOFORT - also noch HEUTE - mit dem Jobcenter in Kontakt treten sollte, damit ich das melde bevor sie es merken und mir Betrug unterstellen? Ich hoffe so sehr, dass es durch eine Meldung noch als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden kann.
Oder ist es dafür sowieso schon zu spät und dass wir noch keine abschließenden Bescheide haben kann sogar ein Indiz dafür sein, dass bereits ein Verfahren eingeleitet wurde?
Bin wirklich total fertig und hoffe sehr, dass ihr mir schonmal eine grobe Richtung sagen könnt, was ich zu erwarten habe und welchen Anwalt (Fachgebiet Sozialversicherungsrecht?) ich aufsuchen sollte. Oder könnte ich eine Online-Rechtsberatung noch heute bekommen und taugt die etwas?
Vielen Dank.



-- Editiert von Riala am 24.07.2022 10:04

-- Editiert von Moderator topic am 24.07.2022 12:41

-- Thema wurde verschoben am 24.07.2022 12:41

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



48 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von Riala):
wahrscheinlich trotzdem hätte gemeldet werden müssen?
Ja.
Wozu morgen einen Anwalt? Soll der sagen: Ja, das hätte gemeldet werden müssen?



Wieso fragst du unter Strafrecht?
--->Das sind Fragen zu *Sozialrecht*.

:forum:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Riala
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Einen Anwalt benötige ich um zu wissen, wie ich bei der Meldung gegenüber dem Jobcenter vorgehen sollte.
Bin einfach gerade total verzweifelt und weiß nicht, was ich tun soll. Stelle jetzt alle Infos zusammen.
Melden ist klar, aber wie geht man da vor (persönlich, schriftlich, erstmal allgemein oder schon alles auflisten usw)?
Und kann mir hier Betrug vorgeworfen werden wenn ich es melde oder ist "nur" mit einem Bußgeld zu rechnen? Ändert nichts dran dass ichs melden werde, ich möchte nur einfach wissen was mich am Wahrscheinlichsten erwartet.
Kann man den Beitrag noch in das richtige Forum verschieben? Sehe keine Möglichkeit dazu.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(911 Beiträge, 157x hilfreich)

Wie Sie geschrieben haben, müssen Sie zusätzliche Einkünfte melden, ganz so dramatisch wie Sie es befürchten, ist die Situation (meiner Ansicht nach) aber zumindest nicht.

Vermögensumwandlung, also der Verkauf von Eigentum auf eBay ist erlaubt und wir meines Wissens nicht angerechnet, ebenso sind Geldgeschenke zu Geburtstagen/Weihnachten erlaubt. Auch dies wird meines Wissens nicht angerechnet. Melden sollte man es natürlich, aber für die Berechnung selbst sollte dies keinen Unterschied machen. Die Gewinne aus Aktien dürften als zusätzliches Einkommen zählen, aber auch hier wären 100 Euro pro Monat ohne Anrechnung erlaubt.

Zitat (von Riala):
SOFORT - also noch HEUTE - mit dem Jobcenter in Kontakt treten sollte, damit ich das melde bevor sie es merken


Da es bis jetzt niemand gemerkt hat, ist die Frage, ob es überhaupt auffallen wird. Trotzdem kann es nicht schaden, auf Nummer sicher zu gehen.

Einen Anwalt benötigen Sie hier meiner Meinung (im Moment zumindest nicht), meine Vermutung wäre, das es mit einer Nachmeldung (und eventuellen Nachzahlung) getan sein wird.

-- Editiert von CarstenF am 24.07.2022 12:03

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Riala
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Lieber Carsten,
vielen Dank für die Antwort. Sie glauben gar nicht, wie sehr mich das gerade erleichtert, ich habe mich schon im Gefängnis gesehen (kein Witz) und zig Panikattaken hinter mir.
Bin sonst immer extrem gewissenhafft und kann einfach nicht glauben, dass mir das tatsächlich passiert ist und dann auch noch über so einen langen Zeitraum. Bin einfach von total falschen Tatsachen ausgegangen: Dass das Vorlegen der Kontoauszüge reicht, um zu sehen was privat passiert und ich als Selbstständiger eben nur die betrieblichen Zahlen in der EKS angeben muss - ich weiß, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Natürlich schießt einem, wenn man den Fehler bemerkt, direkt die Frage in den Kopf: Vielleicht merkt's ja keiner?! Aber ich bin ehrlich und würde mit der Ungewissheit und Angst nicht klarkommen, denn WENN sie es merken dann ist es ja defintiv Betrug, richtig?
Und da die Geldeingänge auf den Kontoauszügen ersichtlich sind, ist es ja ziemlich wahrscheinlich dass sie es merken (wenn sies nicht schon haben - kann ich das irgendwie herausfinden?)

Und wenn ichs schon melde, dann sollte ich definitiv auch den gesamten Zeitraum melden und nicht nur die beiden noch offenen BWZ, richtig?

Sollte ich eine klare schriftliche Stellungnahme mit Auflistung aller Zahlungen anfertigen und die per Mail senden (Fax hab ich nicht)? Oder sollte ich persönlich zu meinem Sachbearbeiter gehen (den ich noch nicht kenne, glaube der hat auch mehrfach gewechselt) und ihm das erklären in der Hoffnung, dass ein persönliches Gespräch vielleicht überzeugender ist? Hat er überhaupt Einfluss auf die Folgen oder ist er dazu verpflichtet bestimmte Konsequenzen einzuleiten?

Bin total fertig :( Schreibe gerade einen ordentlichen Text und liste alles auf, während mein Freund noch die übrigen Kontoauszüge zusammenträgt (ich hoffe, dass da nicht noch mehr böse Überraschungen lauern aber befürchte es fast)

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Verschieben macht später ein Admin oder Mod.

Zitat (von Riala):
Melden ist klar,
Du kannst lesen, was du schon weißt. § 60 SGB I.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__60.html

Es geht um Einnahmen/Einkommen.
Also sollst du angeben, was sich bei dir/euch als leistungsrelevante Veränderung ergeben hat.
Dann sind das zunächst verspätet eingereichte Mitteilungen über Einnahmen.
Das JC wird prüfen, evtl. Überzahlungen finden...daraus evtl. Rückforderungsbescheid erstellen.

Ob sich der Textbaustein mit dem---du hättest wissen müssen--- und ---du hast Leistungen zu Unrecht erhalten--- darin findet, kannst du abwarten.
Ebenso kannst du abwarten, ob das JC über die Verspätungen stolpert und dann eine Stellungnahme verlangt.

Aus meiner Erfahrung: Mit und nach der Pandemie sind die JC dazu übergegangen, nur noch nach Terminvergabe persönliche Gespräche zu führen. DU würdest eh nicht persönlich mit dem SB aus der Leistungsabteilung sprechen können, sondern deine Ansprechpartner sind VermittlerInnen.
ICH würde den Packen KA und eine kurze Erklär-Liste per Nachweispost ans JC schicken.

Zitat (von Riala):
Und wenn ichs schon melde, dann sollte ich definitiv auch den gesamten Zeitraum melden und nicht nur die beiden noch offenen BWZ, richtig?
Ja, richtig.
Um dich ganz klein und gewissenhaft zu zeigen, könntest du die EINNAHMEN, die aus Ebay-Verkauf/Vermögensumwandlung stammen, auflisten. Erspart dem SB die Rückfragen, woher die Einnahme x€ auf dem Konto stammt.

-Geldgeschenke sind anrechenbares Einkommen.
- Einkommen aus Kapitalvermögen (Zinsen) hat einen 100,- Freibetrag p.a.

Es gibt jetzt keinen Grund, einen Tornado oder Hurrikan heranziehen zu sehen.
In den meisten JC....ist auch landunter. Was keine Entschuldigung ist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Riala
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok vielen Dank.
Meint ihr denn ich sollte das Anschreiben eher entschuldigend (Reue, mir war das nicht bewusst, usw) formulieren oder eher kurz und knapp à la: "Wir bitten Sie, folgende Zahlungseingänge zu berücksichtigen"? Sollte man merken dass ich mir der Schuld bewusst bin oder sollte ichs eher runterspielen?!

Sehe gerade, dass ich die Kontoauszüge doch nur für ein paar Monate eingereicht habe (darauf sind aber eben schon Zuflüsse zu sehen) - nämlich nur für die Monate, für die ich auch dazu aufgefordert wurde. Ich hatte das JC erst kürzlich wieder per Mail gefragt, ob ich auch noch zusätzliche Nachweise zu den Anlagen EKS einreichen sollen und wenn ja welche, habe aber keine Antwort erhalten. Dann hab ich angerufen und dann hieß es: Die werden sich schon melden wenn sie noch was brauchen.

Dann sollte ich also auch sämtliche Kontoauszüge für alle BWZ einfach unaufgefordert einreichen oder? Sonst könnte man mir ja doch wieder Unterschlagung/Betrug oder so vorwerfen :schock: Da ist wieder die Panik....

Natürlich wecke ich damit wahrscheinlich schlafende Hunde aber wenn ichs nicht mache renne ich 5 Jahre lang mit der Angst rum, doch noch wegen Betrug angekreidet zu werden.

Und was ist mit Rückzahlungen aus Retouren, z.B. kaufe etwas in einem Onlineshop und schicke es zurück? Habe gerade gelesen, dass man Rückzahlungen JEDER ART melden muss - aber das kann doch nicht sein dass damit auch sowas gemeint ist?! Dann würde meine Liste deutlich länger werden.

Oder wie würdet ihr das alles jetzt angehen?


-- Editiert von Riala am 24.07.2022 15:15

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von Riala):
Dann sollte ich also auch sämtliche Kontoauszüge für alle BWZ einfach unaufgefordert einreichen oder?
Ja. So würde ich das machen. Ich würde kein Entschuldigungs-oder Reue-Schreibwerk hinzufügen. Ich würde auch nicht darum bitten, dit&dat zu berücksichtigen. Das JC sieht, was da kommt, und weiß, was damit zu tun ist. Man kann also erstmal machen lassen.

Unterschlagung ist etwas anderes.
Betrug grundsätzlich auch.
Ob Sozialleistungsbetrug daraus zu machen wäre, kann ich nicht beurteilen.
Wenn ihr bisher noch nie mit dem JC aneinandergeraten seid, ist eher nicht zu erwarten, dass das JC gleich das ganz große Besteck zückt. Man weiß es jetzt nicht.

Panik ist immer ein schlechter Begleiter. Du kannst jetzt dein selbst bemerktes Versäumnis zeitnah korrigieren, indem du die Tatsachen im Ganzen vorlegst.

Schlafende Hunde? Du bist doch so oder so verpflichtet, leistungsrelevante Tatsachen mitzuteilen. Du machst es nur leider ziemlich spät. Aber ohne Aufforderung!! Und die EKS-Nachweise liegen auch vor...
Zitat (von Riala):
Habe gerade gelesen, dass man Rückzahlungen JEDER ART melden muss
Wo ist das denn zu lesen? Im SGB II ?
Wenn ein Sachbearbeitender in den Kontoauszügen nicht erkennen kann, ob es auf ALG2 anzurechnen ist oder nicht, wird er bei dir rückfragen.
ODER:
Wenn ein SB alle Einnahmen als zu berücksichtigendes Einkommen *anrechnet* und dir einen Bescheid darüber schickt, kannst du Widerspruch erheben.

-Geht es jetzt um 10-20 solche nicht eindeutigen Einnahmen oder doch eher um > 100...?
-Bleibts bei ca 1. 000,- als private (nicht gemeldete) Einnahmen für die ca 2,5 Jahre? Falls ja, dann relativiert sich das doch ziemlich.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@CarstenF:

Zitat:
ebenso sind Geldgeschenke zu Geburtstagen/Weihnachten erlaubt. Auch dies wird meines Wissens nicht angerechnet.


Bitte Vorsicht mit solchen pauschalen Aussagen. Auf das 10 Euro Extra Taschengeld an die Enkelin/den Enkel, trifft das zu. Auf das 100 Euro (oder noch mehr) Geldgeschenk zum Geburtstag oder Weihnachten jedoch nicht.

Zitat:
Die Gewinne aus Aktien dürften als zusätzliches Einkommen zählen, aber auch hier wären 100 Euro pro Monat ohne Anrechnung erlaubt.


Auch das ist so nicht korrekt. Die monatlich 100 Euro Grundfreibetrag gibt es nur auf Erwerbseinkommen. Wenn das hier ausgeübte Gewerbe nicht gerade den Handel mit Wertpapieren zum Inhalt hat, dürfte es sich bei Einnahmen aus gelegentlichen, privaten Wertpapierverkäufen nicht um Erwerbseinkommen handeln, sodass der Freibetrag nicht greift. Zinserlöse aus Wertpapieren sind mit 100 Euro pro Jahr anrechnungsfrei.

@Riala:

Zuerst mal zur Beruhigung: Ich sehe hier nach Deiner Schilderung ebenfalls kein so schwerwiegendes Fehlverhalten, dass mit einer Strafanzeige zu rechnen ist. Gemeldet werden müssen solche Änderungen/Einnahmen, die für die Höhe des Leistungsanspruchs von Bedeutung sind. Das dürfte auf die Geldgeschenke (je nach Höhe der einzelnen Beträge) zutreffen und vielleicht auf Verkaufserlöse (nicht Zinsen) aus Wertpapierverkäufen. Alles andere (eBay Verkäufe, Zinserlöse sofern unter 100 Euro im Jahr) wäre zwar meldepflichtig, ist aber nicht auf die Leistungen anzurechnen. Insoweit ist kein Schaden entstanden und die verspätete Meldung stellt allenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar. Im Einzelnen:

Zitat:
Nun haben wir einige Dinge, die innerhalb der letzten 2 Jahre an uns gezahlt wurden, noch gar nicht gemeldet.


Wie viele Zahlungseingänge in welcher Gesamthöhe und über welchen Zeitraum waren das? Wieviele dieser Zahlungseingänge sind den Kontoauszügen, die dem Jobcenter vorliegen, zu entnehmen?

Zitat:
Verkäufe auf ebay und privat von Hausrat,


Hierbei handelt es sich um Vermögensumwandlung, die leistungsrechtlich keine Rolle spielt. Vielleicht wurde deshalb auch nicht nach den Zahlungseingängen gefragt, weil auf den Kontoauszügen ersichtlich war, dass es sich um eBay Verkäufe handelte.

Zitat:
Geldgeschenk zum Geburtstag, Zinsen und Verkaufserlös aus Wertpapieren


Von was für Beträgen sprechen wir hier im Einzelnen?

Bitte jetzt keine unüberlegten Schnellschüsse, sondern erstmal wirklich alle Fakten sammeln. Und dann ganz ruhig und sachlich dem Jobcenter mitteilen und auf die Reaktion warten. Danach sieht man weiter.

Gruß,

Axel


1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Riala
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen, vielen Dank. Ihr helft mir wirklich gerade sehr.
Wir sind bisher weder mit dem Jobcenter, noch mit sonst irgendeiner Behörde aneinander geraten. Sind zwei ganz normale, wenn auch scheinbar ziemlich naive, junge Solo-Selbstständige, die diese bescheuerte Corona-Krise erwischt hat :(

Wie ich ja eben festgestellt habe, hat das Jobcenter bisher nur einen kleinen Teil der Kontoauszüge. Habe mehrfach nachgefragt (auch per Mail), aber es hieß man werde sich schon melden (mündlich, auf die Mail bekam ich keine Antwort).
Ich warte immernoch auf die Kontoauszüge von meinem Freund, er druckt in seinem Büro alles aus.
Aber scheinbar hat er auch noch Anfang 2021 von seiner Mama ein "Überbrückungsgeld" bekommen in Höhe von 1000 €, was er sich dann als Privateinlage für sein Unternehmen umgebucht hat, d.h. das hätte auch noch gemeldet werden müssen. Also quasi als Darlehen. Beeinflusst dann aber wenigstens nicht das Einkommen, oder?! Ich drehe gerade wieder total durch.
Dann hatte er noch diese ETF-Wertpapiere gekauft und verkauft und auch nirgends deren Existenz angegeben. Und ein paar Verkäufe von privatem Krempel über ebay Kleinanzeigen und an Freunde. Wie weist man da nach dass die bereits vorher in seinem Besitz waren?
Sobald er das alles fertig hat erstelle ich eine Tabelle mit allen Sachen.

Und immer wenn ich mich - warum auch immer - gerade wieder ein bisschen beruhigt habe, taucht noch mehr Mist auf, diesmal wieder von meiner Seite:
Nach dem 1. Jahr ALG2 wollte ich die Selbstständigkeit eigentlich aufgeben bzw. mir einen Teilzeitjob suchen und mein Freund wollte auch nicht mehr in der Jobcenter-Abhängigkeit sein. Also hab ich, nachdem der BWZ Ende Februar regulär abgelaufen war, erstmal nicht verlängert. Im März und im April war also kein Bezug.

Dann habe ich ein (im Vergleich zu meinen Umsätzen) ziemlich hohes Preisgeld gewonnen aus einem Wettbewerb, bei dem ich Anfang des Jahres etwas eingereicht hatte (beruflich). Dass ich da den 1. Platz belege, war wirklich nicht zu erwarten und sehr unwahrscheinlich. Das Preisgeld wurde im April ausgezahlt, auch die öffentliche Bekanntgabe und die Preisverleihung fand im April statt (darauf hatte ich natürlich keinen Einfluss, es kann aber sein, dass ich schon im März über den Gewinn informiert wurde, das müsste ich nochmal recherchieren).
Dann hab ich entschieden, dass ichs mit dem Preisgeld im Hintergrund doch nochmal versuche mit der Selbstständigkeit. Da das aber nur eine einmalige Zahlung war, die ich ja investieren wollte, und ich die Folgemonate wieder eher schwach eingeschätzt hatte, habe ich dann im Mai einen WBA gestellt (in dem festen Glauben, bei der Einnahme aus April handele es sich um Vermögen, da außerhalb des BWZ). Der WBA wurde ohne Abfrage von Kontoauszügen bewilligt. Hatte mich telefonisch (ich weiß, total dämlich) vorab nochmal erkundigt, dass für einen Folgeantrag Einkünfte aus der bezugsfreien Zeit absolut irrelevant sind, was mir auch so bestätigt wurde. Das Jobcenter weiß davon also noch nichts, kann es aber natürlich über das Finanzamt erfahren, sobald ich da Ende Oktober meine Steuererklärungen für 2021 einreiche (obwohl wir definitiv ab 1.11.22 nicht mehr im Leistungsbezug sein werden). Dachte da gibts nichts zu beanstanden. Hab dazu mega viel recherchiert weils ja schon komisch aussieht wenn ich viel Geld bekomme und dann aber weiterbewillige aber das Geld war meiner Ansicht nach Vermögen für mein Unternehmen was ich auch für das Unternehmen investieren kann und nicht um für meinen Freund und mich die Miete zu zahlen (erhebliches Vermögen lag trotzdem nicht vor und es gilt ja immernoch der vereinfachte Zugang) und ich war mir echt sicher dass das alles so ok ist.

Und dann habe ich gestern sowas gelesen:
"Wenn der Folgeantrag nur deshalb hinausgezögert wird, um die Anrechnung eines im Monat nach Ablauf des vorangegangenen BWZ erwarteten Geldzufluss zu verhindern, ist das als unzulässiger Verzicht im Sinne von § 46 Abs.1 SGB I zu werten"
Kann man mir das unterstellen? Handelt es sich in meinem Fall (BZW endet regular, 2 Monate Pause, neuer WBA) überhaupt um einen Verzicht nach § 46 Abs.1 SGB I? Oder ist damit gemeint, dass man sich FREIWILLIG und VORZEITIG aus einem festliegenden BZW abmeldet?

Wir hätten einfach nach dem ersten Jahr drauf verzichten sollte. Würde so gerne direkt einfach ALLES in Raten per Darlehen zurückzahlen, fühle mich als wäre alles was ich mir aufgebaut habe, vorbei :(
Ich denke ich werde morgen doch sofort einen Anwalt aufsuchen. Einen Beratungsschein vom Amtsgericht bekomme ich erst wenn schon eine rechtliche Streitigkeit vorliegt oder? Würde wahrscheinlich auch zu lange dauern, ich muss jetzt echt schnell handeln.


-- Editiert von Riala am 24.07.2022 17:02

-- Editiert von Riala am 24.07.2022 17:03

-- Editiert von Riala am 24.07.2022 17:06

-- Editiert von Riala am 24.07.2022 17:08

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Riala
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Gerade habe ich das hier gefunden:
1.3.2 Abgrenzung von unterlassener Antragstellung und Rücknahme
Auch durch das Unterlassen der Antragstellung oder die Rücknahme des Leistungsantrags
kann der Berechtigte Einfluss auf die Gewährung von Sozialleistungen nehmen. Beides stellt
jedoch keinen Verzicht im Sinne des § 46 dar.
Die Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich Antragstellung oder -rücknahme werden zum Teil
durch besondere gesetzliche Regelungen eingeschränkt (z. B. § 145 Abs. 2 SGB III). Das
Recht, in diesen Fällen einen Antrag trotz Aufforderung der AA nicht zu stellen, bleibt dem
Betroffenen zwar unbenommen, im Gegenzug ruht jedoch der Anspruch auf Alg.
Anträge auf Sozialleistungen können nur bis zum Eintritt der Bestandskraft der Bewilligungs-
entscheidung zurückgenommen werden. Danach bleibt nur noch der Verzicht auf die Einzel-
leistungsansprüche mit den Einschränkungen des Abs. 2, d.h. es darf keine Belastung ande-
rer Personen oder Leistungsträger eintreten.
Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-i-46_ba015880.pdf

Das bezieht sich allerdings allgemein auf die Bundesagentur für Arbeit und nicht explizit auf das Jobcenter - ist das wichtig oder entkräftet das tatsächlich meine Befürchtung von meinem vorherigen Beitrag?! Ich habe es einfach nur unterlassen einen Antrag zu stellen, ich habe KEINEN rechtswidrigen Verzicht erklärt, oder?! Mann, ich kippe gleich vom Stuhl :sweat:

-- Editiert von Riala am 24.07.2022 17:24

-- Editiert von Riala am 24.07.2022 17:27

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von Riala):
Aber scheinbar hat er auch noch Anfang 2021 von seiner Mama ein "Überbrückungsgeld" bekommen in Höhe von 1000 €,
Das müsste als Darlehen erkennbar sein, also auch Rückzahlungsmodalitäten haben. Die Mutter hat außer der Überweisung hoffentlich auch mit ihrem Sohn einen Darlehensvertrag gemacht. Einen solchen will das JC auf jeden Fall sehen !!
Zitat (von Riala):
Wie weist man da nach dass die bereits vorher in seinem Besitz waren?
Nachweisen geht nicht immer, aber man sollte es glaubhaft erklären, wenn nachgefragt wird.
Zitat (von Riala):
Also hab ich, nachdem der BWZ Ende Februar regulär abgelaufen war, erstmal nicht verlängert.
Darüber gibt es einen Aufhebungsbescheid vom JC oder auch nicht. Jetzt egal.
Das Preisgeld ist mit dem Zufluss-Zeitpunkt relevant. Als Betriebseinnahme.
Zitat (von Riala):
Der WBA wurde ohne Abfrage von Kontoauszügen bewilligt.
Ja, das war während der Lawine von leistungsberechtigten Selbstständigen in der Pandemie so. Nicht umsonst wurde der vereinfachte Zugang auch nochmal verlängert.
Zitat (von Riala):
aber das Geld war meiner Ansicht nach Vermögen für mein Unternehmen
Eine Betriebseinnahme in der Zeit ohne ALG2. Oder auch wegen < 6 Monate im Leistungsbezug. Das macht das JC später selbst.
Zitat (von Riala):
Kann man mir das unterstellen?
Warum? Vermutlich hast du den Folgeantrag nicht mit Absicht hinausgezögert, denn das Preisgeld war doch unerwartet. Und hätte wohl euren Betrieb auch nicht gerettet oder saniert o.s.ä..

Du solltest ganz einfach jetzt die Einnahmen/Ausgaben verständlich ordnen.
Privat zu Privat und Betrieb zu Betrieb. Dann lichtet sich für dich der Dschungel. Dem JC dann die Kontoauszüge und die wirklich relevanten erklärungsbedürftigen Zuflüsse kurz *erklären*.
zB 1000,- =Darlehen lt. Vertrag, X € Preisgeld für Wettbewerbs-Gewinn=Betriebseinnahme,
Zitat (von Riala):
fühle mich als wäre alles was ich mir aufgebaut habe, vorbei
Vergiss das bitte. Leg dem JC die KA mit kurzer Liste vor, ein SB hat dann viel zu sortieren und wird wohl das eine/andere nachfragen. Voll normal!
Ob sowohl das private und auch das betriebliche bei einem SB auf dem Tisch bearbeitet wird, weiß ich nicht. Die JC teilen sich intern ihre Bearbeitungen unterschiedlich auf. Das kann dir jetzt egal sein.
Zitat (von Riala):
Ich denke ich werde morgen doch sofort einen Anwalt aufsuchen.
Warum? Falls das nötig wird, doch erst dann, wenn das JC dir XXX vorwirft. Jetzt ist nur in deinem Kopf Alarm.
Zitat (von Riala):
ich muss jetzt echt schnell handeln.
Was jetzt zu tun ist, machst du doch schon. Da kommt es weder auf Meter und Sekunden an, auch nicht auf ein paar Tage.--- Das JC hat bisher NICHTS gefordert.
Zitat (von Riala):
entkräftet das tatsächlich meine Befürchtung
JA. Vergiss das.
Bitte hör auf, irgendwelche falschen Vorschriften zu recherchieren, damit machst du dich nur selbst verrückt.

Nicht vom Stuhl kippen.
Sondern: Heute alles beiseite legen, ablenken...und morgen früh sortieren, zusammenstellen und zeitnah ans JC per Einwurf-Einschreiben schicken. Vielleicht bist du am Mittwoch damit durch. Schritt für Schritt.
Omm.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Riala
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Mann, VIELEN VIELEN DANK euch allen. Ihr habt heute alle 1000 Karma-Punkte und noch viel mehr Punkte von mir verdient.

Mein Freund ist jetzt endlich durch mit den Kontoauszügen, jetzt wirds ernst.

Eine Frage aber noch vorab: Wieso ist der Geldzufluss im April durch das Preisgeld eine Betriebseinnahme (also klar dass es gegenüber dem Finanzamt eine ist, da wird es natürlich auch gemeldet, aber doch nicht gegenüber dem Jobcenter?! Dem gegenüber habe ich sie gar nicht gemeldet, da sie doch außerhalb des BWZ war (BWZ endete zum 28.02., kein Bezug im März & April, WBA ab Mai, Zufluss im April)? Falls dem wirklich so ist, dann hätte mir diese Einnahme tatsächlich den Anspruch auf den folgenden BWZ versaut...Ist das ein Problem?

-- Editiert von Riala am 24.07.2022 19:33

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Riala:

Mach Dir doch nicht so viele negativen und noch dazu völlig unnötigen Gedanken.

Zitat:
Aber scheinbar hat er auch noch Anfang 2021 von seiner Mama ein "Überbrückungsgeld" bekommen in Höhe von 1000 €, was er sich dann als Privateinlage für sein Unternehmen umgebucht hat


Also bereits während des Leistungsbezuges?

Zitat:
das hätte auch noch gemeldet werden müssen. Also quasi als Darlehen.


Als Darlehen allerdings nur, wenn es tatsächlich von Beginn an als Darlehen gedacht war. Um das zu beurteilen, kommt es auf die Absprachen zwischen Deinem Partner und der Mutter an, die sinnvollerweise natürlich schriftlich getroffen worden sein sollten.

War es ein (betriebliches) Darlehen, ist ohnehin erstmal alles Paletti. War es ein Geschenk und ist in den Betrieb geflossen, erhöht die Einnahme insgesatm die Betriebseinnahmen und ist zu gegebener Zeit im Rahmen der abschließenden EKS anzugeben.

Zitat:
Dann hatte er noch diese ETF-Wertpapiere gekauft und verkauft und auch nirgends deren Existenz angegeben.


Davon ausgehend, dass das Gesamtvermögen unterhalb 60.000 Euro lag, musste das im Rahmen der vereinfachten Antragstellung auch nicht angegeben werden. Ändert nichts daran, dass es sich bei den Wertpapieren um Vermögen und bei deren Verkauf um leistungsunschädliche Vermögensumwandlung handelt.

Zitat:
Wie weist man da nach dass die bereits vorher in seinem Besitz waren?


Wie hätte denn etwas verkauft werden sollen, was zuvor nicht in Eurem Besitz war?

Zitat:
Das Preisgeld wurde im April ausgezahlt, auch die öffentliche Bekanntgabe und die Preisverleihung fand im April statt (darauf hatte ich natürlich keinen Einfluss, es kann aber sein, dass ich schon im März über den Gewinn informiert wurde, das müsste ich nochmal recherchieren).


So oder so fand der Zufluss des Preisgeldes in einer Zeit statt, in der Du keine Leistungen vom Jobcenter bezogen hast. Ist für das Jobcenter also völlig irrelevant und m.E. nichtmal meldepflichtig.

Zitat:
Hab dazu mega viel recherchiert weils ja schon komisch aussieht wenn ich viel Geld bekomme und dann aber weiterbewillige aber das Geld war meiner Ansicht nach Vermögen für mein Unternehmen was ich auch für das Unternehmen investieren kann


Das mag für den einen oder anderen komisch aussehen, ist aber völlig legitim.

Zitat:
"Wenn der Folgeantrag nur deshalb hinausgezögert wird, um die Anrechnung eines im Monat nach Ablauf des vorangegangenen BWZ erwarteten Geldzufluss zu verhindern, ist das als unzulässiger Verzicht im Sinne von § 46 Abs.1 SGB I zu werten"


Kannst Du mal die Quelle dieser Information verlinken? Meines Erachtens ist das völliger Unsinn.

Zitat:
Wir hätten einfach nach dem ersten Jahr drauf verzichten sollte. Würde so gerne direkt einfach ALLES in Raten per Darlehen zurückzahlen, fühle mich als wäre alles was ich mir aufgebaut habe, vorbei


Warte doch erstmal ab, ob es unter dem Strich überhaupt zu einer nennenswerten Rückforderung kommt. Dann kannst du immer noch reagieren. Und eine Ratenzahlung wird allemal möglich sein.

Zitat:
Ich denke ich werde morgen doch sofort einen Anwalt aufsuchen.


Es gibt derzeit überhaupt keinen Anlass dafür einen Anwalt einzuschalten. Was soll der aktuell denn machen? Bezahlen müsstest Du den darüber hinaus auch noch, denn Beratungshilfe wird es dafür im jetzigen Stadium der Sache ganz sicher nicht geben.

Eine denkbare Taktik wäre im Übrigen auch, dass Du Dich einfach ganz dumm stellst und die abschließende Festsetzung aller bisherigen Bewilligungszeiträume beantragst, verbunden mit der Frage, welche Unterlagen Du dafür vorlegen musst. Wenn das Jobcenter dann schreibt, lege bitte xyz vor, dann kannst Du immer noch zusätzlich Angaben zu den bisher nicht mitgeteilten Einnahmen machen.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von Riala):
aber doch nicht gegenüber dem Jobcenter?!
Bist du noch selbstständig tätig? Dann gehört das Preisgeld zum Betrieb und stellt eine Betriebseinnahme dar.
zB ein Architekt beteiligt sich an einem A-Wettbewerb im Jahre 2018. Endlich nach der Auswertung durch x Gremien und Bedenkenträger erhält der Archi den 1. Preis mit Geld. ---Ganz eindeutig eine in EKS-nachzuweisende Betriebseinnahme. Auch für das JC.

Ob das JC die Monate 03, 04 als *ohne Leistungsbezug* sieht, weil der WBA/Folgeantrag erst ab Mai galt, musst du abwarten.
Ich meine, das JC trennt dort nicht so scharf.
Mir fällt nur gerade kein § dazu ein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Riala
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank nochmals. Kommen beim Zusammentragen langsamer voran als gedacht....

Zitat (von AxelK):
Also bereits während des Leistungsbezuges?

Ja, allerdings innerhalb eines Zeitraums für die keine abschließende Anlage EKS gefordert wurde (abschließende Festsetzung nur auf Antrag, haben wir nicht gemacht da es zu einer Rückzahlung geführt hätte).
Zitat (von AxelK):
War es ein Geschenk und ist in den Betrieb geflossen, erhöht die Einnahme insgesatm die Betriebseinnahmen und ist zu gegebener Zeit im Rahmen der abschließenden EKS anzugeben.

Hmm, also es kam auf sein Privatkonto, er hat es dann direkt 2 Tage später auf sein Geschäftskonto überwiesen und dort verbraten. Im Buchhaltungsprogramm ist es also entsprechend als Privateinlage gebucht, aber dafür gäbe es ja in der EKS kein Feld. Würde dann vll "Zuwendung Dritter" passen, obwohl das Geld nicht direkt aufs Geschäftskonto kam sondern über den Umweg des Privatkontos?

Zitat (von AxelK):
So oder so fand der Zufluss des Preisgeldes in einer Zeit statt, in der Du keine Leistungen vom Jobcenter bezogen hast. Ist für das Jobcenter also völlig irrelevant und m.E. nichtmal meldepflichtig.

Sehe ich auch so, aber @Anami verunsichert mich etwas. Wenn März und April ohne Bezug waren nachdem ein normaler 6-monatiger BWZ zu Ende Februar geendet ist, dann ist das doch keine Auslegungssache des JC, sondern Fakt - oder gibts hier mal wieder ne Wissenslücke meinerseits?

Zitat (von Anami):
Was jetzt zu tun ist, machst du doch schon. Da kommt es weder auf Meter und Sekunden an, auch nicht auf ein paar Tage.--- Das JC hat bisher NICHTS gefordert.

Naja, kann ja aber im Grunde jeden Tag im Briefkasten sein und dann isses m.E. zu spät. Die sind ja quasi schon 8 Monate überfällig und zu August endet unser Leistungsanspruch vorzeitig wegen Jobantritt...Aber denke ich sollte doch gleich mal schlafen (bin seit gestern morgen wach :crazy: )

Zitat (von AxelK):
Wie hätte denn etwas verkauft werden sollen, was zuvor nicht in Eurem Besitz war?

Ich meinte, wie wir nachweisen, dass es schon zu Beginn des BWZ in seinem Besitz war und somit als Vermögen zählt.
Ist es eigentlich ein Problem wenn der Verkauf nicht über ebay lief, sondern nur ganz privat? Er hat immer mal wieder was an Freunde verkauft, da tauchen dann auch die gleichen Namen immer wieder auf...funktioniert das problemlos wenn er denen Privatquittungen geschrieben hat? Manchmal haben sie sich wohl auch einfach Geld hin und hergeschickt für irgendwelche Events oder Gemeinschaftsgeschenke :bang:

Wie siehts aus wenn man IM BWZ eine Rückerstattung bekommt für eine Hotelbuchung die man VOR BWZ getätigt hat? Ist das dann auch Vermögensumwandlung?!

Zitat (von AxelK):
Kannst Du mal die Quelle dieser Information verlinken? Meines Erachtens ist das völliger Unsinn.
Hatte ich hier gefunden, von "Geiger", näheres weiß ich auch nicht: https://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?t=8123&sid=374c299f00ed7a1459cc04278e5f49c4
Außer halt direkt §46 Abs. 2 SGBI

Zitat (von AxelK):
Eine denkbare Taktik wäre im Übrigen auch, dass Du Dich einfach ganz dumm stellst und die abschließende Festsetzung aller bisherigen Bewilligungszeiträume beantragst, verbunden mit der Frage, welche Unterlagen Du dafür vorlegen musst. Wenn das Jobcenter dann schreibt, lege bitte xyz vor, dann kannst Du immer noch zusätzlich Angaben zu den bisher nicht mitgeteilten Einnahmen machen.

Wäre es dann nicht schon versuchter Betrug? Weil ich quasi warte bis ich schon so gut wie ertappt bin?
Und die BWZ bis Februar 2021 müssten ja sogar schon automatisch festgesetzt sein, da über ein Jahr vergangen ist, oder?! Dafür mussten wir zwar keine Anlagen EKS einreichen, aber Mitteilungspflichten hatten wir wohl (wie ich jetzt weiß) trotzdem...

Und noch eine Frage, die mich auch schon länger quält: Muss ich bei der Anlage EKS in Eigenregie entscheiden, welche Ausgaben unbedingt notwendig sind? Denn ich habe da bestimmt auch einiges dabei, was der SB als vermeidbar sieht, ich sehe es aber als sinnvollen - wenn auch nicht überlebensnotwendigen - Kauf und konnte es mir dank des Preisgelds leisten. Hatte somit aber auch ein paar Minusmonate, so dass da bestimmt einiges eh nicht anerkannt wird.
Oder ich hatte auch sehr viele Käufe, die ich dann später wieder zurückgegeben hatte (hab ich dann als umgekehrte Ausgabe in dem entsprechenden Feld der EKS eingetragen, also mit Minus davor, so dass es wie eine Einnahme gewertet wurde). Hab ich dem Jobcenter auch so geschrieben und gefragt, ob ich solche Käufe & Retouren dann direkt rauslassen soll weil sie ja die Zahlen der einzelnen Monate verfälschen und es durchaus sein kann, dass sich dadurch ein anderer Leistungsanspruch ergibt. Bekam dann wieder nur so einen doofen Anruf wo es hieß ich solle alles genauso melden wie es war und wie ichs vorm Finanzamt angebe.
Ich hab dann nur wieder Schiss, dass es heißt ich würde absichtlich Ausgaben generieren um mir Gelder zu erschleichen. Andererseits sind die Rückgaben dann ja wieder Einnahmen....hmm Trotzdem sieht das komisch aus und ich würde es am liebsten einfach nur bei den Käufen belassen, die dann auch final im Unternehmen geblieben sind und überlege ob ich das in dem Schreiben auch nochmal kurz erwähne und anbiete eine entsprechend korrigierte Anlage EKS einzureichen. Einfach damit man mir später nicht vorwerfen kann, ich hätte da was zu meinen Gunsten nutzen wollen?

So, ich bin echt durch. Morgen gehts weiter
Vielen Dank euch allen und eine gute Nacht :wink:

-- Editiert von Riala am 24.07.2022 23:57

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Zitat:
Ob das JC die Monate 03, 04 als *ohne Leistungsbezug* sieht, weil der WBA/Folgeantrag erst ab Mai galt, musst du abwarten.
Ich meine, das JC trennt dort nicht so scharf.


Ob dem Jobcenter das gefällt oder nicht, es wird so scharf trennen müssen. Ist doch ein völlig normaler Vorgang, insbesondere bei Selbständigen, dass einfach mal kein Folgeantrag gestellt wird, weil man der Meinung ist, das Geschäft läuft jetzt wieder und man braucht das Jobcenter nicht mehr und kurze Zeit später zerplatzt dieser Traum wieder. Das Jobcenter kann nicht einfach nach Gutdünken entscheiden, einen Leistungsbezug zu fingieren. Andersrum würde das Jobcenter ja nicht Leistungen für März und April bewilligen wenn der Antrag im Mai ausdrücklich rückwirkend gestellt würde.

Zitat:
Würde dann vll "Zuwendung Dritter" passen,


Ja, dort würde ich das eintragen.

Zitat:
Ich meinte, wie wir nachweisen, dass es schon zu Beginn des BWZ in seinem Besitz war und somit als Vermögen zählt.


An der Stelle dürfte ausnahmsweise die bloße Behauptung ausreichen. Ansonsten müsste das Jobcenter Dir wohl das Gegenteil beweisen. Und selbst wenn es während des Leistungsbezuges angeschafft und direkt wieder verkauft wurde, dürfte das unerheblich sein, es sein denn, Kauf und Weiterverkauf wären als gewerbliches Handeln einzustufen.

Zitat:
Er hat immer mal wieder was an Freunde verkauft, da tauchen dann auch die gleichen Namen immer wieder auf


Im Zweifelsfall werden die Freunde dann ja sicher bestätigen können, dass überhaupt und was sie von Deinem Partner für welchen Betrag gekauft haben.

Zitat:
Wie siehts aus wenn man IM BWZ eine Rückerstattung bekommt für eine Hotelbuchung die man VOR BWZ getätigt hat? Ist das dann auch Vermögensumwandlung?!


Handelte es sich um eine betriebliche Hotelbuchung/Ausgabe, dürfte die Rückerstattung eine Betriebseinnahme darstellen. War es eine private Buchung, würde ich mit einer entsprechenden Erklärung und Vorlage des Nachweises für die vorherige Zahlung versuchen, die Anrechnung als Einnahme abzuwenden. Ob's gelingt, bleibt abzuwarten.

Zitat:
von "Geiger"


Okay, Herr Geiger weiß - als Richter am Bundessozialgericht - sicherlich wovon er spricht. Aber: Der verlinkte Beitrag stammt aus dem Jahr 2011 und dürfte durch entsprechende Rechtsprechung inzwischen - jedenfalls teilweise - überholt sein. Darüber hinaus war auch der dort diskutierte Sachverhalt ein anderer, denn der Betroffene hatte sich - wegen der zu erwartenden Einnahme - während des laufenden Bewilligungszeitraumes aus dem Leistungsbezug abgemeldet. Das ist etwas völlig anderes, als wenn nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes kein Weiterbewilligungsantrag gestellt wird. Ich bleibe also dabei, dass Einnahmen im Zeitraum März/April für das Jobcenter ohne Bedeutung sind.

Zitat:
Wäre es dann nicht schon versuchter Betrug? Weil ich quasi warte bis ich schon so gut wie ertappt bin?


Ob ein strafbarer Betrug vorliegt oder nicht, hängt nicht davon ab, ob Du das noch meldest, bevor das Jobcenter selbst etwas merkt. Betrug, oder versuchter Betrug, liegt in dem Augenblick vor, in dem Du während des Leistungsbezuges eine Einnahme erzielst, die auf den Leistungsbezug anzurechnen ist und Du diese nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraumes (ca. 1 Woche) dem Jobcenter meldest. Ob Du die Meldung dann freiwillig nachholst oder das Jobcenter selbst draufkommt, hat allenfalls Einfluss auf das Strafmaß, aber nicht darauf, ob der Tatbestand erfüllt ist oder nicht.

Zitat:
Und die BWZ bis Februar 2021 müssten ja sogar schon automatisch festgesetzt sein, da über ein Jahr vergangen ist, oder?!


Die abschließende Festsetzung von Amts wegen (also ohne Antrag) gilt erst wieder für Bewilligungszeiträume, die ab dem 01.04.2021 begonnen haben. Alles was vorher begonnen hat, wird nur auf Antrag abschließend festgesetzt. Nach Ablauf eines Jahres ab dem Ende des jeweiligen Bewilligungszeitraumes ist allerdings auch kein Antrag mehr möglich. Die Zeiträume gelte per Gesetz als abschließend festgesetzt.

Zitat:
Muss ich bei der Anlage EKS in Eigenregie entscheiden, welche Ausgaben unbedingt notwendig sind?


Du trägst dort alle Ausgaben ein, die Du für den Betrieb getätigt hast. Ob das Jobcenter die dann vollständig als Betriebsausgaben anerkennt oder nicht, ist erstmal nicht Deine Entscheidung. Gegen die Entscheidung des Jobcenters, bestimmte Dinge nicht anzuerkennen, kannst Du dann ggf. Widerspruch einlegen.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Riala
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Morgen und vielen Dank :) Bin auch schon wieder dran, aber mir gehts gerade wieder ziemlich besch....weil es über die Zeit doch echt viele Sachen sind, v.a. ebay-Verkäufe und die Zahlungen, die er sich mit Freunden hin und hergeschickt hat machen mir Sorgen.

Zudem immer mal wieder Zahlungen von seinen Geschwistern mit Betreff "Geschenk Muttertag" / oder "Karten", d.h. Gemeinschaftsgeschenke. Was sollte ich damit machen?

Und bevor der 1. BWZ genehmigt wurde hat er mir noch eine Mietzahlung in Höhe von 280 € überwiesen. Die habe ich ihm dann (leider in bar) zurückgegeben nachdem das Jobcenter gezahlt hatte.
Und ich habe ihm auch mal Geld überwiesen, quasi Anteile von seinem ALG2, was ja zusammen mit meinem Anteil an mich gezahlt wird. Da hatte ich dooferweise "Leihgabe" als Betreff geschrieben - das ist wahrscheinlich auch ein Problem? Oder kann man das noch irgendwie retten?

Und muss ich Rückzahlungen zu Klamottenkäufen usw. muss ich ja nicht extra auch noch auflisten oder doch?!
Wie ist es mit einer höheren Rückerstattung der Mitgliedsbeiträge der Krankenkasse weil die Beiträge zu Beginn des 1. BWZ verspätet vom Jobcenter gezahlt wurden und sich daher eine Doppelzahlung ergab?

Zitat (von AxelK):
Zitat:
Würde dann vll "Zuwendung Dritter" passen,
Ja, dort würde ich das eintragen.

Ist es ein Problem, dass er 1000 € als Überbrückungsgeld auf sein Privatkonto erhalten hat und dann aber 1200 € von diesem Konto auf sein Betriebskonto überwiesen hat?

Zitat (von AxelK):
Die abschließende Festsetzung von Amts wegen (also ohne Antrag) gilt erst wieder für Bewilligungszeiträume, die ab dem 01.04.2021 begonnen haben. Alles was vorher begonnen hat, wird nur auf Antrag abschließend festgesetzt. Nach Ablauf eines Jahres ab dem Ende des jeweiligen Bewilligungszeitraumes ist allerdings auch kein Antrag mehr möglich. Die Zeiträume gelte per Gesetz als abschließend festgesetzt.

Das trifft dann auf die ersten beiden BWZ zu. Aber wenn die jetzt sehen dass da Geld zu unrecht gezahlt wurde dann können sie das zu viel gezahlte ja trotzdem zurückverlangen und ein Bußgeld erheben oder Schlimmeres.
Und wenn die dann sehen dass unsere betrieblichen Einnahmen deutlich besser waren als in der vorläufigen EKS geschätzt, könnte es zu noch mehr Problemen kommen, obwohl die Vorlage der finalen Anlage EKS ja nicht gefordert wurde, oder?

Zitat (von AxelK):
Betrug, oder versuchter Betrug, liegt in dem Augenblick vor, in dem Du während des Leistungsbezuges eine Einnahme erzielst, die auf den Leistungsbezug anzurechnen ist und Du diese nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraumes (ca. 1 Woche) dem Jobcenter meldest.

Dann wäre es ja erfüllt, wobei ICH von diesen Zahlungen ja nichts wusste (wer glaubt mir das schon) und mein Freund nicht wusste, dass das relevant ist (wer glaubt ihm das schon). Ich dachte in unserem Fall handelt es sich - hoffentlich - noch um eine Ordnungswidrigkeit, aber nicht um Betrug, da Betrug den Vorsatz unterstellt und ich es ja aber jetzt freiwillig melde. Oder ist das dann trotzdem Betrug nur mit Selbstanzeige? Wieso sollte man mir glauben dass ich von all den Geldflüssen nichts wusste wenn sie doch auf seinen Kontoauszügen stehen? Ich habe zwar keinen Zugriff auf seine Konten aber zumindest auf den Auszügen die ich schon übermittelt hatte waren ja Einnahmen ersichtlich. Es sind halt mit Paypal + den betrieblichen Konten so viele, dass ich das dummerweise nicht einzeln durchgegangen bin. Ist es von Relevanz dass mein Freund psychisch total labil war (Vater gestorben, Corona, nachgewiesene Depression) und mir deshalb nichts gesagt hat?
Außerdem wusste ich ja nicht nur von den Zahlungen nichts, sondern ich wusste nicht mal, dass ich das alles sofort hätte mitteilen müssen. Wurde aber natürlich darüber belehrt aber hab das total missverstanden - ich dachte das ist die allgemeine Belehrung und für uns gilt ja dass wirs erst zum Abschluss der 6 Monate melden müssen weil ja alles nur vorläufig läuft. Und fürs erste Jahr gabs dann eben keinen Abschluss bzw. nur auf Antrag und fürs zweite Jahr warte ich die ganze Zeit auf schon auf den Abschluss. Dachte ich warte bis die alles anfordern und muss dann Stellung dazu nehmen. Ich weiß, total dämlich und naiv.
Oh mann, ich hab wirklich richtig krass Angst :(

-- Editiert von Riala am 25.07.2022 08:05

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Ich meine, das ufert hier aus. Du machst dir viel zu viele Gedanken über mittlerweile jedes kleine BING auf einem Kontoauszug. Dass du das dann hier einzeln in Romanform nachfragst, erschwert zumindest mir die Zuordnung, Empfehlung oder das Suchen von x Sicherheitsnadeln oder Begründungen.
Auch unnötig ist, dass du in jedem Beitrag xmal wortreich betonst, wie schlecht es dir geht. Wir wissen es.

Bitte bleib doch bei den Fakten, sortiere diese in aller Ruhe. Fakten sind Einnahmen und Betriebseinnahmen/-Ausgaben. Vielleicht musst du später dazu was erklären--- nur dem SB im JC.

Da euer Leistungsbezug voraussichtlich wegen des Arbeitsvertrages komplett entfallen oder eben nur geringfügig ergänzt werden wird... muss das JC so oder so einen Schnitt machen und bescheiden.

---> Vielleicht ist tatsächlich die von @AxelK in #13, letzter Absatz vorgeschlagene Taktik die beste.
Also: Jetzt noch nichts hinschicken.

UND allgemein gilt: Rückforderungen wegen Überzahlungen und/oder zu Unrecht erhaltener Leistungen kommen meist nicht zeitnah.
Deine Angst, tgl. könnte etwas im Briefkasten liegen, was dir das Genick bricht, ist vollkommen unnötig ³.
Es könnte eine Aufforderung zur Mitwirkung kommen. Verlangt würde dann evtl. die Vorlage von xyz.
Da bisher nichts vom JC kam, wäre das die 1. Aufforderung. Voll normal!!

Zitat (von Riala):
Sehe ich auch so, aber @Anami verunsichert mich etwas.
Lass dich nicht verunsichern. Ich weiß nicht definitiv, wie das JC hier tatsächlich berechnet. Theorie und Praxis sind 2.
Das ist jetzt mE auch unwichtig--- denn das JC soll und wird auf jeden Fall prüfen und rückfragen und bescheiden.
DANACH kannst du widersprechen, falls der Bescheid falsches oder nicht nachvollziehbares enthält.
JETZT ist das quasi vergebliche Liebesmüh und selbstgebackene Panik.

Such und lies bitte nichts mehr ziellos im Internet, weil ein Suchbegriff Treffer bringt.
Hör bitte auf, dir vermeintliche Straftatbestände auszudenken. Das ist Unsinn!
Zitat (von Riala):
Ist es von Relevanz
OMG. NEIN. Jetzt nicht. Jetzt für dich und dein Problem NICHT.
Ihr beide seid eine 2er BG. Such jetzt bitte nicht nach *meins/seins*

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Riala
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

@Anami
Danke für deine Antwort. Hast Recht, werde versuchen mich in Zukunft auf das Wesentliche zu konzentrieren.

Liste ist immernoch in Arbeit, es sind doch wirklich sehr viele Sachen zusammengekommen.

Gibt es irgendeine Chance dass einem geglaubt wird dass es sich bei Zahlungen von Freunden (Zahlung über PayPal) einfach nur um Rückzahlungen von kurzfristig in bar Geliehenem handelt? Wahrscheinlich ziemlich schlechte Karten?

Oder dass eine Zahlung "Geschenk Muttertag" von seiner Schwester eine anteilige Zahlung für ein Muttertagsgeschenk ist, das mein Freund in bar bezahlt hat (Quittung gibts natürlich nicht mehr :sad: )?

Oder dass man einem Freund oder auch Fremden privat etwas verkauft hat (Zahlung über PayPal), für das außer einer handschriftlichen Privatquittung keine Nachweise vorliegen und auch keine Quittung über den ursprünglichen Kauf außerhalb des BWZ?

Sind alleine ca. 20 Zahlungen von Freunden in den 2,5 Jahren (Summe gesamt knapp 500€) - die sind gerade das riesige Hauptproblem. Der Großteil war in dem Zeitraum wo es keine Prüfung gab, d.h. es ist mittlerweile schon automatisch bewilligt. Meldepflicht hätte trotzdem bestanden.

-- Editiert von Riala am 25.07.2022 13:21

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von Riala):
Gibt es irgendeine Chance dass einem geglaubt wird
Ja.
Zitat (von Riala):
Wahrscheinlich ziemlich schlechte Karten?
Nein.
Zitat (von Riala):
Oder dass eine Zahlung "Geschenk Muttertag"
Sonstiges Einkommen, also anzurechnen, auch, wenns gleich zur Ausgabe wird.

500,- in 2,5 Jahren ist durchschnittlich auf Leistungsmonate bezogen--- eher ein Haufen von *Fliegenschi**.
Dafür einen solchen Aufriss und solche Angst?
Automatisch bewilligt bedeutet aber nicht, für immer und ewig dem LB zustehend.

Das JC hat zu prüfen, zu bearbeiten zu bescheiden und evtl. zurückzufordern oder nachzuzahlen. Das betrifft auch Leistungen in bereits bewilligten Zeiträumen.

Was für den schlimmen Fall?
Das JC erkennt keinen Sozialleistungsbetrug, auch keine OWig.
Irgendwann-----kommt der Bescheid über 500,- als anrechenbar, nach der Privat-und EKS-Abrechnung fordert das JC deshalb eine Rückzahlung wegen zu Unrecht erbrachter ALG2-Leistung in Höhe von 500,-, zu zahlen an die Bundeskasse bis zum xxx.
Du schluckst und erhebst aus Angst keinen Widerspruch.
Weiter im Bescheid: Falls die 500,- nicht in Frist und Summe gezahlt werden könne, wende man sich zeitnah an die Einzugsstelle/Forderungsstelle der Bundesagentur=InkassoService (Sitz Recklinghausen). Man kann mit denen verhandeln (geht zuerst telefonisch). Auch eine Ratenzahlung ist verhandelbar. Dorthin zahlt man dann ab dem vereinbarten Termin die Rate, ohne Zinsen, ohne Mahngebühr, ohne Diskussion um Recht, Unrecht oder Kaisers Bart.

So läuft es bei vielen LB. Aus den unterschiedlichsten Gründen. Schließlich hat der Sozialstaat das so geregelt.
Die Sozialbetrugskarte ziehen JC in anderen Fällen. Dann käme andere Post.



Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Riala
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
500,- in 2,5 Jahren ist durchschnittlich auf Leistungsmonate bezogen--- eher ein Haufen von *Fliegenschi**.

Die 500 Euro bezogen sich auf die Zahlungen, die er von Freunden bekommen hat. Da waren Events wo er hingefahren ist, er hatte Bargeld dabei, die Freunde nicht, er hat ihnen was gegeben und die habens ein paar Tage später via PayPal zurückgezahlt.

Insgesamt bin ich aktuell schon bei fast 3000 €, die nicht gemeldet wurden, wovon wahrscheinlich rund 1200 € als Einkommen gewerten werden müssten. Vorausgesetzt die ganzen eBay-Käufe und auch die Privatverkäufe gegen Quittung werden als Vermögensumwandlung akzeptiert. Aber da ist ja ersichtlich dass es sich um Gebrauchtware handelt.

Wie siehts aus mit einer erhaltenen Schadensersatzzahlung (600€, hab ich bei den 3000€ schon berücksichtigt) aus der Haftpflichtversicherung eines Nachbarn, dessen Wohnungsbrand einen Schaden an unserem Hausrat verursacht hat? Meiner Recherche nach nicht anrechenbar? Spielt es eine Rolle, ob die beschädigten Dinge während Leistungsbezug angeschafft wurden oder schon davor?

Und was ist mit Rückerstattungen aus Onlinekäufen bei Kauf vor BWZ und Rückerstattung während BWZ?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von Riala):
Wie siehts aus
Eine nachvollziehbare und glaubhafte Erklärung dazu---> ist später möglich.
Auch für die anderen Einnahmen/Ausgaben---> eine glaubhafte und nachvollziehbare Erklärung ist später möglich.
Zitat (von Riala):
Spielt es eine Rolle
Glaubhafte und nachvollziehbare Erklärungen dazu---> sind später möglich.

ALLES kann später möglichst glaubhaft und nachvollziehbar erklärt werden. Später---wenn das JC nachfragt.

Verständlich??

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Riala
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Jepp verstanden, danke.
Bin in den letzten Zügen mit der Tabelle.

Was noch fehlt:
1. 1000 € Überbrückungsgeld von seiner Mutter, hat er 2 Tage später (+200€ > 1200 €) auf sein Geschäftskonto eingezahlt. Ursprünglich als Darlehen gedacht, durfte ers dann behalten. Darf ich das wirklich komplett aus der Meldung rauslassen mit der Begründung, es wurde in der EKS berücksichtigt (die aber nicht abgegeben wurde da keine Pflicht)? Bin da nicht sicher weils ja den Umweg über das Privatkonto gemacht hat.
2. 2x 280 € Verwendungszweck „Miete" von meinem Freund an mich zu Beginn des BWZ bevor das Jobcenter gezahlt hat. Hab ich ihm bar zurückgezahlt. Wie gibt man das an?
3. 2x Zahlung von mir an meinen Freund > Teilauszahlung seines ALG2-Geldes. Hab ich aber blöderweise als „Leihgabe" bezeichnet > meldepflichtig?
4. Muss ich Rückerstattungen melden, wenn der Kauf VOR BWZ und die Rückerstattung IM BWZ liegt?

-- Editiert von Riala am 25.07.2022 19:08

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Riala
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

So, die Panik ist wieder in vollem Gange.
Mir ist gerade ein mega Fehler aufgefallen: Weil die allererste Zahlung durch das Jobcenter sich so hinausgezögert hatte weil die noch alle möglichen Unterlagen haben wollten, haben meine Eltern noch die komplette Miete für unsere Wohnung übernommen sowie meine Krankenkasse. Mein Freund hatte seine 280 € Mietanteil auch noch weiterhin an mich gezahlt, aber ich habe erst ab Ende Juni die Miete an den Vermieter überwiesen, davor waren es meine Eltern. Und das Jobcenter hat dann - nachdem es zuerst aufgrund eines Fehlers viel zu wenig bewilligt hatte - das ALG2 inkl. Miete rückwirkend ab März ausgezahlt!!! Das heißt ich habe im Nachhinein Geld für die Miete und die Krankenkasse bekommen, obwohl die von meinen Eltern gezahlt wurden! Gibt es da irgendeine Regelung, die mich rettet oder bin ich jetzt echt so richtig erledigt? :sad:

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

1. Wenn du die Kontoauszüge lückenlos vorlegst, wird nichts rausgelassen. Dann liegen alle Kontobewegungen/Einnahmen auf der Hand. Dann ist es Sache des SB, zu prüfen, nachzufragen und später deine möglichst glaubhaften Erklärungen zu glauben.
2. Für Bares gibt es durchaus noch Quittungen als beleghafter Nachweis einer Barzahlung.
3. ---
4. Wenn es nicht aus den KA hervorgeht, ja. Ansonsten, WENN später der SB nachfragt, weil er etwas nicht zuordnen kann.

Du bist nicht gezwungen, die *Spur des Geldes* dem JC quasi vor die Füße zu legen. Das mit dem *Später* hast du offenbar noch nicht verstanden.

Wer ein Darlehen behalten darf, hat ein Geschenk erhalten.
Wer das Geldgeschenk auf sein Privatkonto bekommt, hat eine private Einnahme. Die ist zu berücksichtigen/anzurechnen. Denn sie erscheint ja bisher nicht in der Anlage EKS, wenn ich das bis jetzt richtig verfolgt habe.
Wenn man nun bis zur Abgabe der nächsten Anlage EKS das Darlehen von Mutter zur Rettung der Firma als Betriebseinnahme hinübernimmt?
Keine Ahnung, ob das glaubhaft erklärbar ist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Riala
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Denn sie erscheint ja bisher nicht in der Anlage EKS, wenn ich das bis jetzt richtig verfolgt habe.

Doch, da erscheint sie als "Zuwendung Dritter", aber die wurde nicht eingereicht da der BWZ in den Zeitraum fiel, wo man sie nicht abgeben musste (eine der wenigen schriftlichen Bestätigungen, die ich vom Jobcenter erhalten habe). Bin nur unsicher ob das so ok ist weil es ja nicht direkt aufs Geschäftskonto gezahlt wurde?!

Die Sache mit der Mietzahlung (#24) lässt mich gerade wieder komplett verzweifeln. Gibt es da irgendeinen Strohhalm? Das ganze war so gedacht dass ich es später zurückzahle, aber ein Darlehen ist ja nur dann ein Darlehen wenn meine Eltern das Geld an mich überwiesen hätten und ich es an den Vermieter gezahlt hätte oder?! In der aktuellen Konstellation (Eltern zahlen für mich direkt an den Vermieter und an die Krankenkasse) ist es ja gar kein Darlehen?!
Hatte das Jobcenter damals Ende April über diese Konstellation wie die Mietzahlung läuft informiert, aber sie wissen nicht (keine KA für den Zeitraum angefordert) dass meine Eltern sie noch weiterhin bis zur ersten Jobcenter-Zahlung übernommen haben.
Es geht um 4 Monate! Ich denke jetzt brauche ich doch definitiv einen Anwalt :(

-- Editiert von Riala am 25.07.2022 20:50

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Nochmal Vorschlag von mir:

Sichte und sortiere erst ALLES. Liste dann restliche Fragen als FRAGEN hier auf.
Diese beantworten wir dann sicher gern, wenn es nicht nur wieder Verzweiflungskapitel sind.

Ein Darlehen für X,Y,Z ist iaR ein Vertrag mit Rückzahlungsvereinbarungen. Diese schreibt man im D-Vertrag nieder, die V-Partner unterschreiben und setzen das Vertragsdatum ein und heften ab. Bei Bedarf zieht man den Vertrag als glaubhafte Erklärung hervor. Oder zahlt eben das Darlehen an den D-Geber zurück. Oder zieht nie was hervor.

Zitat (von Riala):
In der aktuellen Konstellation
Richtig. Dann nicht. Das ist kein Darlehen und auch kein Einkommen. Direktzahlung ist das wichtige Wort.

Die meistgebräuchliche Verwendung bei Erklärungsbedürftigkeit: Die glaubhafte Erklärung zur Sache. Nicht im vorauseilenden Gehorsam wegen Verzweiflung, sondern dann, wenn sie vom JC verlangt wird.
Ob das ein Strohhalm ist, weiß ich nicht. Aber glaubhafte Erklärungen kenne ich, mache ich ab und an mit anderen LB und die JC-SB sind meist in der Lage, zwischen Ausflüchten, Lügen und glaubhaften Erklärungen zu unterscheiden.

Zitat (von Riala):
Ich denke jetzt brauche ich doch definitiv einen Anwalt
Na gut. Ein Fachanwalt für Sortierung von Kontoauszügen? Oder für Verzweiflung und Erledigung?
Viel Glück! :sad:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Gut gemeinter Tipp: Ganz schnell alle Fakten auflisten und an das JC übergeben. Sollte dem JC jetzt auffallen, dass irgendwas nicht stimmig ist, fordern die sowieso mind. die letzten 12 Monate Kontoauszüge und auch die EKS'en, die bisher nicht abgegeben wurden. Sollte sich herausstellen, dass ihr zu Unrecht ALG II Leistungen (auch nur teilweise) erhalten habt, wird eine Anzeige wegen Betrugs folgen und entsprechende Rückforderungen an Euch gestellt werden.

Ich hoffe, Ihr habt gegenüber dem Finanzamt korrekte Angaben (Stichwort: EÜR) gemacht.

Was mir beim Überfliegen der Texte aufgefallen ist:

Zitat (von Riala):
Verkäufe auf ebay und privat von Hausrat, Geldgeschenk zum Geburtstag, Zinsen und Verkaufserlös aus Wertpapieren - die auch noch gar nicht angegeben sind
Wenn die Verkäufe nur gebrauchte Dinge aus Eurem Haushalt waren, ist das kein Problem. Geldgeschenke sind ab einer bestimmten Höhe aber auf jeden Fall eine Einnahme. Ebenso Zinsen und Gewinne aus Verkäufen von Wertpapieren. Und die Wertpapiere hätten auch angegeben werden müssen. (Es sei denn, Ihr habt den Erstantrag während der Corona Sonderregelung gestellt und weniger als 60.000 Euro (?) Vermögen gehabt. )

Zitat (von Riala):
Und wenn ichs schon melde, dann sollte ich definitiv auch den gesamten Zeitraum melden und nicht nur die beiden noch offenen BWZ, richtig?
Richtig.

Zitat (von Riala):
Und was ist mit Rückzahlungen aus Retouren, z.B. kaufe etwas in einem Onlineshop und schicke es zurück? Habe gerade gelesen, dass man Rückzahlungen JEDER ART melden muss - aber das kann doch nicht sein dass damit auch sowas gemeint ist?! Dann würde meine Liste deutlich länger werden.
Ist nicht relevant, sollte aber auf Kontoauszügen entsprechend vermerkt werden. Insbesondere gibt es ja dann auch den Nachweis des Kaufs auf einem Kontoauszug.

Zitat (von Riala):
Aber scheinbar hat er auch noch Anfang 2021 von seiner Mama ein "Überbrückungsgeld" bekommen in Höhe von 1000 €, was er sich dann als Privateinlage für sein Unternehmen umgebucht hat, d.h. das hätte auch noch gemeldet werden müssen.
Eindeutig eine Einnahme.

Zitat (von Riala):
Dann hatte er noch diese ETF-Wertpapiere gekauft und verkauft und auch nirgends deren Existenz angegeben. Und ein paar Verkäufe von privatem Krempel über ebay Kleinanzeigen und an Freunde.
Wertpapiere ... s.o.

Zitat (von Riala):
Das Preisgeld wurde im April ausgezahlt, auch die öffentliche Bekanntgabe und die Preisverleihung fand im April statt (darauf hatte ich natürlich keinen Einfluss, es kann aber sein, dass ich schon im März über den Gewinn informiert wurde, das müsste ich nochmal recherchieren).
Dann hab ich entschieden, dass ichs mit dem Preisgeld im Hintergrund doch nochmal versuche mit der Selbstständigkeit. Da das aber nur eine einmalige Zahlung war, die ich ja investieren wollte, und ich die Folgemonate wieder eher schwach eingeschätzt hatte, habe ich dann im Mai einen WBA gestellt (in dem festen Glauben, bei der Einnahme aus April handele es sich um Vermögen, da außerhalb des BWZ).
Es wird schwer werden, hier den Nachweis zu führen, dass Du Dich nur deshalb nicht vom ALG II Bezug abgemeldet hast, um das Geld am JC "vorbei" einzunehmen.

Zitat (von Riala):
Hmm, also es kam auf sein Privatkonto, er hat es dann direkt 2 Tage später auf sein Geschäftskonto überwiesen und dort verbraten. Im Buchhaltungsprogramm ist es also entsprechend als Privateinlage gebucht, aber dafür gäbe es ja in der EKS kein Feld.
Auf Privatkonto: Einnahme. Auf Geschäftskonto: Leider auch eine Einnahme im Sinne der EKS.

Zitat (von Riala):
Oder ich hatte auch sehr viele Käufe, die ich dann später wieder zurückgegeben hatte (hab ich dann als umgekehrte Ausgabe in dem entsprechenden Feld der EKS eingetragen, also mit Minus davor, so dass es wie eine Einnahme gewertet wurde).
Wenn die Nachweise dafür vorhanden sind, sollte das okay sein. Was nicht okay ist: Ausgaben während des BWZ erzeugen und diese durch Retouren in Nicht-BWZ wieder erstatten lassen.

Zitat (von Riala):
Zudem immer mal wieder Zahlungen von seinen Geschwistern mit Betreff "Geschenk Muttertag" / oder "Karten", d.h. Gemeinschaftsgeschenke. Was sollte ich damit machen?
Geschenke ... s.o.

Zitat (von Riala):
Und bevor der 1. BWZ genehmigt wurde hat er mir noch eine Mietzahlung in Höhe von 280 € überwiesen. Die habe ich ihm dann (leider in bar) zurückgegeben nachdem das Jobcenter gezahlt hatte.
Und ich habe ihm auch mal Geld überwiesen, quasi Anteile von seinem ALG2, was ja zusammen mit meinem Anteil an mich gezahlt wird. Da hatte ich dooferweise "Leihgabe" als Betreff geschrieben - das ist wahrscheinlich auch ein Problem? Oder kann man das noch irgendwie retten?
"Leihgabe" ist eindeutig ein Problem. Weil einfach gelogen.

Zitat (von Riala):
Weil die allererste Zahlung durch das Jobcenter sich so hinausgezögert hatte weil die noch alle möglichen Unterlagen haben wollten, haben meine Eltern noch die komplette Miete für unsere Wohnung übernommen sowie meine Krankenkasse. Mein Freund hatte seine 280 € Mietanteil auch noch weiterhin an mich gezahlt, aber ich habe erst ab Ende Juni die Miete an den Vermieter überwiesen, davor waren es meine Eltern. Und das Jobcenter hat dann - nachdem es zuerst aufgrund eines Fehlers viel zu wenig bewilligt hatte - das ALG2 inkl. Miete rückwirkend ab März ausgezahlt!!!
Das heißt, das JC hat die Miete gezahlt, obwohl Deine Eltern diese übernommen hatten? Und einen Darlehensvertrag gab es mit Deinen Eltern auch nicht? Schlecht.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Riala
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank, auch wenn das meine schlimmsten Befürchtungen bestätigt.
Wie sollte ich deiner Meinung nach eine solche Meldung gestalten?

Könnte ich durch eine sofortige Meldung den Vorwurf des Betrugs noch abwenden? Habe für nächste Woche erst einen Termin bei einem Anwalt bekommen, telefoniere gerade alle in der Nähe ab.

Zitat (von bostonxl):
Das heißt, das JC hat die Miete gezahlt, obwohl Deine Eltern diese übernommen hatten? Und einen Darlehensvertrag gab es mit Deinen Eltern auch nicht? Schlecht.

Ich habe schriftliche Vereinbarungen mit meinen Eltern, aber ich weiß nicht ob diese als Darlehen durchgehen. Denn wie ich jetzt weiß, war es ja eigentlich gar kein Darlehen.
Soll ich auf diesen Umstand explizit hinweisen?

Zitat (von bostonxl):
Es wird schwer werden, hier den Nachweis zu führen, dass Du Dich nur deshalb nicht vom ALG II Bezug abgemeldet hast, um das Geld am JC "vorbei" einzunehmen.

Aber ich konnte doch zuvor nicht wissen, dass ich diesen Preis gewinne. Nur um sicherzugehen dass es kein Missverständnis gibt: Ich habe mich nicht aus einem laufenden BWZ abgemeldet, sondern ich habe nach einem abgelaufenen BWZ nicht verlängert. Dann sind zwei Monate vergangen, dann habe ich einen WBA gestellt.

Zitat (von bostonxl):
(Es sei denn, Ihr habt den Erstantrag während der Corona Sonderregelung gestellt und weniger als 60.000 Euro (?) Vermögen gehabt. )

Da das haben wir.

Die Kontoauszüge liegen dem JC bisher nur teilweise vor, habe mehrfach angefragt aber es hieß dass die erstmal nicht benötigt werden. Ich bin nun hin und hergerissen ob ich die Meldung jetzt in Eigenregie angehe oder doch besser mit einem Anwalt, was allerdings noch ein paar Tage dauern kann.

-- Editiert von Riala am 26.07.2022 14:36

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Riala
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Suche aktuell eine Anwalt für Sozialrecht. Wäre Strafrecht vielleicht aber besser?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.492 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.