ALG2 abgelehnt, da Resturlaub ausgezahlt wurde (& Krankenversicherung?)

28. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
ip553675-86
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
ALG2 abgelehnt, da Resturlaub ausgezahlt wurde (& Krankenversicherung?)

Hallo,

folgender Sachverhalt: Ich war bis zum 02.11.2022 über eine Zeitarbeitsfirma angestellt. Es war schon lange klar, dass mein Vertrag zu diesem Zeitpunkt ausläuft und nicht verlängert wird. Habe mich daher auch rechtzeitig 3 Monate vorher beim Arbeitsamt gemeldet.

ALLERDINGS habe ich in der letzten Woche (vom 24.10. bis 02.11.) auf meinen Wunsch hin unbezahlten Urlaub genommen (bzw. wurde unbezahlt freigestellt). Mir war bis dato gar nicht klar, dass ich auch noch 4 richtige Urlaubstage hatte (hat mit die Zeitarbeitsfirma aber auch nicht gesagt). Das wird mir nun zum Verhängnis.

Das Arbeitsamt hatte der Zeitarbeitsfirma daraufhin einen Fragebogen zugeschickt. Dort steht drin: Ich war bis zum 02.11.2022 beschäftigt gewesen und habe diese 4 restlichen Urlaubstage ausgezahlt bekommen.

Ferner hatte ich am 07.11.2022 eine lange im Voraus geplante OP im Krankenhaus. Es passte mir also ganz gut, dass mein Vertrag automatisch zum 02.11.2022 auslief. Ich dachte, ich bin dann bereits nahtlos im ALG2.

Nun stellt sich das Arbeitsamt aber quer und sagt, ich sei erst zum 08.11.2022 "gekündigt", da ich meinen Resturlaub ja schließlich ausbezahlt bekommen habe. Ich hätte laut Arbeitsamt also bis zum 08.11.2022 angestellt gewesen sein müssen und daher wird mein Antrag auf ALG2 abgelehnt. Da ich nämlich meine OP am 07.11.2022 hatte, stünde ich bereits VOR dem Bezugsbeginn von ALG2 dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung. Erst, wenn ich wieder gesund bin, könne ich ALG2 erhalten.

Was mir jedoch viel mehr Bauchschmerzen bereitet: War ich zum Zeitpunkt meiner OP nun gar nicht mehr krankenversichert?!

Und: Mein Vertrag ging doch nur bis zum 02.11.2022... Wie hätte ich denn wegen der 4 restlichen Urlaubstage nun bis zum 08.11.2022 angestellt bleiben sollen?

Wer hat hier nun einen Fehler gemacht und/oder wer hat Recht?

-- Editiert von User am 28. November 2022 15:17

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

War ich zum Zeitpunkt meiner OP nun gar nicht mehr krankenversichert?! Doch, waren Sie: Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, besteht Anspruch auf Leistungen längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Quelle: SGB 5, § 19(2).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von ip553675-86):
Ich dachte, ich bin dann bereits nahtlos im ALG2.
Es hat nichts mit Arbeitsrecht zu tun. Es geht tatsächlich um ALG 2 ?? Also nach SGB II und das Arbeitsamt ist das JC ?

Zitat (von ip553675-86):
War ich zum Zeitpunkt meiner OP nun gar nicht mehr krankenversichert?!
Doch. Fraglich nur, wer die KV-Beiträge zu zahlen hatte.

Zitat (von ip553675-86):
oder wer hat Recht?
Falls es doch um ALG1 nach SGB III von der Arbeitsagentur geht, könnte diese Recht haben.

:forum:

-- Editiert von User am 28. November 2022 15:28

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119625 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von ip553675-86):
und daher wird mein Antrag auf ALG2 abgelehnt.

Zurecht, das Arbeitsamt ist für ALG 2 nicht zuständig. Wobei da die Begründung nicht passt.



Zitat (von ip553675-86):
stünde ich bereits VOR dem Bezugsbeginn von ALG2 dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung.

Für den Bezug von ALG2 ist erst mal nur die Bedürftigkeit relevant. Ob dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht ist nur ein nachrangiges Kriterium.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
ip553675-86
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Es geht tatsächlich um ALG 2 ??


Entschuldigung. Ich meine natürlich ALG1 ! Ist das erste Mal, dass ich das beziehe. Sorry. Werde es im Titel und im Text ändern (wenn das noch geht).

PS: Geht leider nicht mehr :-(

-- Editiert von User am 28. November 2022 15:40

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Die Arbeitsagentur sieht dich also ab 9.11. arbeitslos
Für die Zeit ab 7.11. bis zur *Gesundschreibung* dürfte die Krankenkasse Krankengeld zahlen.
Krankenversichert bist du.

Allerdings: Wer der Vermittlung in den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, weil er krank/arbeitsunfähig ist, hat keinen Anspruch auf ALG1.

Zitat (von ip553675-86):
Ferner hatte ich am 07.11.2022 eine lange im Voraus geplante OP im Krankenhaus.
Das ist nun hoffentlich gut erledigt.

- Wie lange bist du noch arbeitsunfähig geschrieben?
-Könntest du dich auch *gesundschreiben* lassen vom Arzt?
Dann hättest du ab dem Tag der Arbeitsfähigkeit Anspruch auf ALG1.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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