hallo..ich habe folgendes problem..
bin student an einer fachschule..habe deshalb anspruch auf schüler-bafög..-> dieser studiengang ist vom status nicht geklärt "staatlich geprüfter techniker" ob schüler oder student
habe eine abgeschlossene berufsausbildung, wohne schon seit jahren nich mehr zu hause und werde 27..
mein erster bafög-antrag vor 1,5 jahren wurde abgelehnt da meine eltern zuviel verdienen..
habe dann alg2 beantragt, welches auf der begründung des bafög-bescheides auch abgelehnt wurde..deshalb auch kein wohngeld..keine gez-befreiung..und krankenkasse auch noch selbst zahlen!!
..meine frage nun..wo kann ich noch etwas beantragen..was kann ich machen...
..da es vollzeit ist bin ich täglich auch erst 15uhr zu haus..für arbeiten nebenbei bleibt da auch nich mehr viel zeit...
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"sehen und verstehen"
ALG2 als student
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Wie sieht es denn mit einm Unterhaltsanspruch gegen Deine Eltern aus?
verstehe mich gut mit meinen eltern..aber irgendwann muss doch mal schluss sein mit "mama..habt ihr mal nen paar cent"...
..damals hat man mir bei der alg2-stelle gesagt, dass meine eltern bis 27 zahlen müssen...drum hab ich gehofft, dass ich es auch ab 27 bekomm..aber laut sgbII stimmt das ja nich..
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"sehen und verstehen"
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Es kann sein, daß die Eltern nicht unterhaltsverpflichtet wären, da Sie bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen.
@anonym
und wie kann ich das herausfinden..??
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"sehen und verstehen"
Hab ich beim Googeln gefunden:
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres erlischt das elterliche Sorgerecht, d.h. beide Eltern sind ab sofort barunterhaltspflichtig und zwar bis zum Ende eines ersten berufsqualifizierenden Abschluss.
ist allerdings die frage, ob es beim schüler-bafög so ist oder beim studenten-bafög..
bei bafoeg-rechner.de steht, dass die eltern bis zum 30.lj mit eingerschnet werden..
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"sehen und verstehen"
Auch wenn schon eine abgeschlossene Ausbildung besteht?
das geht dort leider nicht hervor..aber bei meinem ersten antrag stand ja auch drin, dass ich eine abgeschl.ausbildung hab...und trotzdem wurden meine eltern eingerchnet..
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"sehen und verstehen"
Der Umstand, dass beim BaFöG-Antrag das Einkommen Deiner Eltern berücksichtigt wurde, deutet darauf hin, dass sie für die Ausbildung unterhaltspflichtig sind.
Um das besser beurteilen zu können, müsstest Du hier schon genauer schreiben um was für eine Ausbildung es sich jetzt und bei der ersten Ausbildung gehandelt hat, sowie ob Du zwischendurch bereits gearbeitet hast, also quasi einen Lebenslauf.
Deine Eltern schulden Dir Unterhalt, bis Du Deine Ausbildung beendet hast.
Die Altersgrenze von 30 Jahren beim BaFöG bezieht sich übrigens auf den Beginn des Studiums.
hab abi..war beim bund..dann betriebliche ausbildung (zum bauzeichner)..jetzt an einer fachschule (diese setzt als grundlage eine abgeschlossene berufsausbildung voraus)..dieser ausbildungsgang nennt sich -staatlich geprüfter techniker-
und unter bestimmten voraussetzungen wird bafoeg (wörtlich "unterhaltsgeld") gezahlt ..
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"sehen und verstehen"
-- Editiert von hera am 15.11.2006 07:27:28
ab wann werden denn die eltern nicht mehr beim bafög angerechnet?
weiss das zufällig jemand?
wann sorgt der staat mal für seine und meine zukunft?
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"sehen und verstehen"
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