ALG2 behält Kindesunterhalt obwohl dieser weitaus höher ist als die Auszahlung

6. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
milka202
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)
ALG2 behält Kindesunterhalt obwohl dieser weitaus höher ist als die Auszahlung

hallo,

mein Frage ist folgende:
Seit juni Erhalt von nur noch 340€ ALG2 da der neue Partner angerechnet wird.
Arbeitsamt pfändet aber von den Vätern insgesamt 2300€ monatlich (1220€ laufender mtl. zustehender Unterhalt + Unterhaltsschulden)
dürfen die echt alles einbehalten?
wenn zumindest den laufenden unterhalt ausbezahlt werden würde man endlich aus der ALG2 Leistung rausfallen und müsste nicht am minimum rumkrebsen...
wäre doch eigentlich logischer... ?!?

(die restlichen Unterhaltsschulden der Väter beim Amt, die ja in Vorkasse getreten sind, betragen noch rund 6000€,
die bei den Kindern rund 3000 €)

Vielen Dank
Milka

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16 Antworten
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#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@milka:

Ich verstehe nur Bahnhof. Kannst Du bitte den Sachverhalt mal so darstellen, dass man auch versteht was Du meinst?

Also: Wer lebt mit wem und wie lange zusammen? Wer hat da wie viele Kinder? Leben die Kinder in der Bedarfsgemeinschaft? Inwiefern PFÄNDET das Arbeitsamt (oder doch eher das Jobcenter?) Unterhalt und wieso bei mehrerern Vätern?

Bitte mal klarstellen, was genau da Sache ist.

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119448 Beiträge, 39726x hilfreich)

Deine Schiderung ist rechlich unklar. Da fehlen zu viele Details.


Das Arbeitsamt gibt es schon lange nicht mehr, kann also auch nichts mehr pfänden.
Das Arbeitsamt hat auch nie Unterhalt für Kinder gepfändet, weil das nicht deren Aufgabe war.

Also wäre erst man zu klären, wer pfändet da was warum von wem.



Zitat (von milka202):
1220€ laufender mtl. zustehender Unterhalt + Unterhaltsschulden)
dürfen die echt alles einbehalten?

Zustehender Unterhalt wird gepfändet? Wem steht der zu? Warum wird der einbhalten, was steht im Bescheid dazu?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
kleine-Königin2016
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe in der Praxis noch nie erlebt, dass ein Arbeitsamt oder auch Jobcenter den Unterhalt pfändet. Die schieben das in der Regel an die Jugendämter weiter.

Meine Frage wäre, auf wen lautet der Titel? Auf die Kinder, zu Händen der Mutter (gesetzliche Vertreterin)? Hat das Jobcenter lediglich einen Forderungsübergang (Titelumschreibung) vorgenommen?

Da es bei der Überweisung des Drittschuldners keinen Verwendungszweck gibt, wird das Jobcenter hier möglicherweise den Differenzbetrag auf die "Altschulden" verrechnen. Die dürften ja dann in absehbarer Zeit beglichen sein.

Ggf. sollte einmal das Jugendamt bemüht werden, hier tätig zu werden. In aller Regel klappt es dann auch mit dem Ablauf. Dass ein Jobcenter auch laufenden Kindesunterhalt im eigenen Namen geltend machen kann, halte ich für relativ unmöglich. Zumal die Bescheide ja auch immer nur zeitlich begrenzt sind.

Ist mir also auch alles noch etwas unklar.

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#4
 Von 
milka202
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Sorry.

also wir sind eine Familie mit 6 Kindern. 5 Kinder haben anspruch auf unterhalt ( von 2 Verschiedenen Vätern)
mit meinem neuen Partner habe ich ein kind, wir leben seit juni zusammen dementsprechend wird sein volles gehalt angerechnet wodurch wir nur noch 340€ vom Jobcenter (sorry verwechsel das immer mit dem arbeitsamt) erhalten.
nun ist es so das das Jugendamt den Unterhalt bei den beiden vätern pfändet (laufdenden unterhalt plus unterhaltsrückstände)
und dieses geld direkt an das jobcenter weiter leitet.
insgesamt überweist das Jugendamt an das Jobcenter so eine monatliche summe von 2300€ monatlich, manchmal sogar etwas mehr wenn die väter z.b urlaubs oder weihnachtsgeld erhalten.
diese komplette summe behält das Jobcenter ein, wir erhalten wie gesagt nur eine leistund von 340€.

wenn ich nun davon ausgehen würde das ich den laufenden unterhalt für die kinder bekommen würde und NiCHT das jobcenter hätte ich mit den Kindern weitaus mehr Geld zur verfügung und würde aus dem Leistungsbezug vom Jobcenter rausfallen.
ich dachte immer das das Jobcenter drauf bedacht sein sollte das die leute möglichst früh aus dem leistungsbezug wieder rausfallen sollen? aber hier wirtschaftet das amt in die eigene tasche und die kinder schauen in dir röhre..

das das jobcenter anspruch auf rückzahlung für den von ihnen ausgelegten "unterhalt" (leistungsanspruch der kinder) hat ist mir klar, aber zumindest der laufende unterhalt sollte doch den kindern zustehen oder etwa nicht?

hoffe ich konnte das jetzt etwas verstädlicher schreiben :-/

danke nochmal für eure antworten

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#5
 Von 
milka202
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Beim Jugendamt bestand von anfang an eine Beistandschaft für den Unterhalt, der Titel läuft darauf hinaus das ich das geld für die kinder bekomme. allerdings musste ich damals als ich alg2 beantragen musste eine abtretungserklärung für den kindesunterhalt unterschreiben weil ich sonst kein alg2 bekommen hätte.

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#6
 Von 
kleine-Königin2016
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich würde hier mal beim Jugendamt genau erfragen wie viel an laufendem Unterhalt nun monatlich eingeht und es dann ausrechnen.

Ansonsten ist das Vorgehen richtig. Würdest du den laufenden Unterhalt unmittelbar bekommen, dann würde das Jobcenter die Regelleistung für das Kind zahlen und den Unterhalt gleichzeitig in voller Höhe anrechnen. So verbleibt dir quasi auch nicht mehr von dem Unterhalt. Wenn du dadurch rausfallen würdest, ist es natürlich gut.

Wie lange geht der laufende Bewilligungszeitraum denn noch? Ggf. etwa 2 Monate vor Ablauf der Beistandschaft nachweislich mitteilen, dass kein Weiterbewilligungsantrag beim Jobcenter gestellt wird und der laufende Unterhalt, wie tituliert und gezahlt, nun ab dem und dem Zeitpunkt unmittelbar dir zusteht. Die Rückstände zunächst weiter an das Jobcenter gehen, bis dann deine Rückstände an der Reihe sind.

So würde ich es jedenfalls machen. :-)

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#7
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@milka:

Das heisst, Du bist die Mutter aller 6 Kinder, dein jetziger Lebensgefährte der Vater eines der 6 Kinder. Korrekt?

Wie alt sind die Kinder und wie hoch ist der Unterhaltsanspruch eines jeden Kindes? Wie hoch sind Eure Unterkunftskosten (Miete, Nebenkosten, Heizkosten)? Hast Du in der Zeit, für den Unterhaltsrückstände gepfändet werden, ebenfalls Leistungen vom Jobcenter bezogen?

Die Idee, keinen Weiterbewilligungsantrag zu stellen und so die Zahlung zumindest des lafenden Unterhalts zu erreichen, scheint mir nicht die schlechteste zu sein.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
milka202
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo axel,
Ja ich bin die mutter von den 6 kindern :)
Und mein lebensgefährte vater von einem der 6 kids.

Meine kids sind:
Von vater 1
Isa, 16 titulierter unterhalt 218€
Anni, 15 titulierter unterhalt 218€
Lena, 14 titulierter unterhalt 180€

Gepfändet werden bei ihm seit 2 jahren monatlich summen zwischen 1200€ und 1500€

Vater 2
Arian, 8 titulierter unterhalt 318€
Alina, titulierter unterhalt 318€

Hier werden mtl seit einem jahr monatlich 900€ und 1100€
Zusätzlich bei beiden weihnachts und urlaubsgeld mit nochmal je rund 1000€

Leistungen habe ich in den letzten 3 jahren erhalten. Erst 1200€ und seit juni nun 340€
Weil das gehalt von meinem lebensgefährten von 1900€ und das elterngeld von 300€ angerechnet wird. Der bedarf zum leben wird somit laut jobcenter gedeckt und nur zur miete wird beigesteuert.
Die mite beträgt 950€ heizkosten wurden als einmalzahlung geleistet (selbstbeschafftes heizöl)
Vom einkommen werden die übliche versicherungspauschale abgezogen und 263€unterhalt das er an sein erstes kind leistet sowie rund 150€ fahrtkosten zur arbeit und der freibetrag den man beim lohn erhält.

Etwaige schulden die er noch zu tragen hat interessiert das amt ja leider nicht und so sind 340€ echt wenig weil er mich auch wenn er das gerne würde so gut wie gar nicht finanziell unterstützen kann im moment.

Hoffe ich konnte deine fragen beantworten :)


1252€ laufender unterhalt davon müsste ich nur noch 170€ für die krankenkasse zahlen und dann habe ich immer noch das dreifache von dem was ich vom amt erhalte...

Da läuft doch was nicht richtig...mindestens seit einem jahr wäre ich aus der leistung heraussen und mit normalem wohngeld zusätzlich besser dran...

Und der laufende unterhalt steht doch den kinder zu oder interpretiere ich da das gesetz falsch?

Liebe grüsse
Milka

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@milka:

Ich würde an Deiner Stelle schnellstens mal einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen.

2. Dinge sind meiner Meinung nach grundlegend falsch:

1. Spätestens seit Juni hätte Dein Antrag gar nicht bewilligt werden werden dürfen, weil Ihr insgesamt - unter Berücksichtigung des laufenden Unterhalts - über bedarfsdeckendes Einkommen verfügt. Und ausnahmsweise ist ist die rechtswiedrige Bewilligung zu Eurem Nachteil. Hier sollte durchaus geprüft werden, ob nicht die Möglichkeit besteht, einerseits den ALG II Bezug rückwirkend zu beenden und den einbehaltenen laufenden Unterhalt - unter Verrechnung mit dem zu Unecht erhaltenen ALG II - vom Jobcenter zurück zu bekommen.

2. Die Kinder von Vater 2 sind gleich alt? Mindestens Arian, vermutlich auch Alina verfügt unter Berücksichtigung von Kindergeld und Unterhalt über bedarfsdeckendes Einkommen und gehört somit gar nicht zur Bedarfsgemeinschaft, sodass auch deshalb der Einbehalt des vollständigen Unterhalts rechtswidrig ist. Vorausgesetzt ist natürlich, dass DU das Kindergeld für alle Kinder erhälst.

Definitiv steht Ihr Euch - solange der Unterhalt weiterhin regelmäßig gezahlt wird - ohne ALG II deutlich besser als jetzt. Auch die Zahlungen auf den rückständigen Unterhalt stehen nach Beendigung des Leistungsbezuges nämlich nicht mehr dem Jobcenter, sondern Euch zu. Insofern hatte ich bei meiner Frage, wie lange Du schon Leistungen beziehst und für welchen zeitraum rückständiger Unterhalt gepfändet wird, einen Denkfehler. Angerechnet darf der Unterhalt nach dem Zuflussprizip erst in dem Monat, in dem er zufließt und nicht rückwirkend für den Zeitraum, für den er geleistet wird. Sofern allerdings das Jugendamt zwischenzeitlich mal Unterhaltsvorschuss geleistet hat, wird der natürlich verrechnet, was aber jetzt auch schon der Fall sein dürfte.

Insbesondere die Sache mit der eigentlich rechtswidrigen Bewilligung von ALG II macht die Sache etwas kompliziert. Das könnte möglicherweise sogar auf einen Amtshaftungsanspruch hinauslaufen. Vor allem deshalb empfehle ich dringend die Einschaltung eines im SGB II versierten Rechtsanwaltes. Und damit solltet Ihr nicht lange warten.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
milka202
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Lieben Dank Axel,

Werde am Montag gleich beim Anwalt anrufen.
Was ist eine Amtshandlung und was bedeutet das für mich/uns

Du sagst das nach Beendigung des alg2 uns der gesamte Unterhalt inkl. Rückstände zu steht. Wende ich mich hier gleich ans Jugendamt oder an das jobcenter? Und gibt es da eine Grundlage die ich denen nennen kann als Beweis das uns das ausbezahlt werden muss?

Vielen lieben Dank schon mal
Milka202@web.de

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@milka:

Zitat:
Werde am Montag gleich beim Anwalt anrufen.


Aber bitte bei einem, der schwerpunktmäßig im Sozialrecht und besonders im Bereich SGB II tätig ist. Das Sozialrecht ist schon eine relativ spezielle Materie, die nicht jeder Anwalt beherscht.

Zitat:
Was ist eine Amtshandlung und was bedeutet das für mich/uns


Nicht Amtshandlung, sondern Amtshaftung. Das heisst, Schäden, die durch fehlerhaftes Handeln einer Behörde entstehen, sind dem Betroffenen im Rahmen des Schadenersatzes zu erstatten. Dieser Erstattungsanspruch ist der Amtshaftungsanspruch, der - und das ist der große Nachteil - unabhängig von der Schadenshöhe schon in der ersten Instanz vor dem Landgericht geltend gemacht werden muss. Dort besteht Anwaltszwang und es entstehen - anders als beim Sozialgericht - Gerichtskosten. Aber dazu sollte der Anwalt Dich dann entsprechend beraten. Vielleicht sieht der ja auch eine andere Möglichkeit, das Jobcenter zur Zahlung zu bewegen.

Zitat:
Wende ich mich hier gleich ans Jugendamt oder an das jobcenter?


Auch das lässt Du am besten den Anwalt regeln, bzw. Dich zumindest zur Vorgehensweise beraten. Gibt es bezüglich der Überleitung des Unterhalts an das Jobcenter einen Bescheid? Dann müsste möglicherweise auch dagegen noch ein Rechtsmittel eingelegt werden, wenn das noch möglich ist. Ansonsten sollte dem Jugendamt zumindest mitgeteilt werden, dass keine Leistungen vom Jobcenter mehr bezogen werden und es somit für eine weitere Überleitung von Unterhalt keine Rechtsgrundlage mehr gibt.

Zitat:
Und gibt es da eine Grundlage die ich denen nennen kann als Beweis das uns das ausbezahlt werden muss?


Aus § 33 Abs. 1 SGB II ergibt sich ziemlich eindeutig, dass ein Anspruchsübergang des Jobcenters nur für die Zeiten besteht, in denen auch Leistungen erbracht werden. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass ab dem Tag, an dem keine Leistungen mehr bezogen werden, dass Jobcenter keinen Anspruch mehr hat.

Zitat:
Du sagst das nach Beendigung des alg2 uns der gesamte Unterhalt inkl. Rückstände zu steht.


Bei dem Unterhalt handelt es sich schlicht und einfach um Einkommen, weches gem. § 11 Abs. 2 SGB II in dem Monat anzurechnen ist, in dem es zufliesst; und zwar ausschließlich in dem Monat. Die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Zuflussprinzip ist da sehr konsequent und eindeutig und lässt keine Ausnahmen zu.

Das heisst, ALG II für (z.B. Februar 2017) und Unterhalt Eingang auf Deinem Konto im Februar 2017 = Anrechnung auf die Leistungen für Februar.

Andersrum: Kein ALG II mehr für Februar 2017, aber Zufluss von Unterhalt für vergangene Zeiträume im Februar 2017 = keine Anrechnung. Worauf sollte auch angerechnet werden, wenn gar keine Leistungen mehr erbracht werden.

Und die Tatsache, dass das Jobcenter in der Praxis nicht anrechnet, sondern Dir Leistungen ohne Anrechnung erbringt, dafür aber die Unterhaltszahlungen direkt vereinnahmt, ändert nichts daran, dass es sich gleichwohl um eine Einkommensanrechnung und nicht etwa um einen Erstattungsanspruch des Jobcenters handelt.

Aber wie gesagt, lass das alles den Anwalt klären.

Viel Erfolg.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
milka202
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen lieben Dank nochmal axel,

Unser Anwalt hat die Spezialisierung auf ALG2, Sozialrecht usw.
Der Anwalt den ich habe hat schon ein paar Unterlagen von mir in der Hand weil die Berechnungen des Jobcenters ohnehin nie stimmten. Das mit dem Unterhalt jetzt kam kurz vor Weihnachten eigentlich nur per Zufall raus...
Der Anwalt hat bereits eine Klage zu unserem Widerspruchsverfahren ( wegen zu wenig Fahrtkosten, fehlende Anrechnung der Unterhaltszahlungen an seinen Sohn bei seinem Einkommen, Anrechnung der steuerfreien Versorgungspauschale als Einkommen, Versicherungspauschale die nicht aufgeführt wurden und falsche Summen beim Kindergeld) beim Sozialgericht eingereicht... laut unserem Amt ist nämlich alles rechtens :sad:
Ich hatte mittwoch schon versucht vorzutasten bei Ihm und da meinte er aber nur das das das sozialgericht klären wird..
mach jetzt aber nochmal einen termin bei ihm und nimm nen ganzen Fragenkatalog mit was ich noch alles wissen will, ich hoffe es ist ok das ich mir deine antworten als spickzettel mit ausgedruckt habe.

werde versuchen dich / euch auf dem laufenden zu halten

Liebe grüße
Milka

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@milka:

Zitat:
laut unserem Amt ist nämlich alles rechtens


Was soll alles rechtens sein? Die Zahlung des Unterhalts direkt an das Jobcenter und gleichzeitige Gewährung von ALG II trotz eigentlich bedarfsdeckenden Einkommens? Dann kennt er vielleicht bisher die genauen Zahlen nicht, oder sollte vielleicht nochmal neu überlegen und rechnen.

Zitat:
ich hoffe es ist ok das ich mir deine antworten als spickzettel mit ausgedruckt habe.


Jo, kannst Du gerne machen. Ab und zu brauchen auch Anwälte mal einen Denkanstoss von außen. :grins:

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119448 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von milka202):
laut unserem Amt ist nämlich alles rechtens

Ja, das behaupten die leider immer. Egal wie rechtswidrig das Vorgehen ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
milka202
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Die im jobcenter sind der Meinung das alles rechtens ist und sie richtig rechnen @axel
Sie kennen alle Zahlen und Daten und bekommen von mir nur sorgfältig ausgefüllte Anträge und alle aktuellen Zahlen zum Einkommen das wir haben. Und trotzdem bauen sie permanent Fehler mit ein wohl in der Hoffnung das es nicht auffällt.
Als ich im September dann an einem Tag insgesamt 8 unterschiedliche bescheide ( änderungsbescheide, normaler Bescheid aufhebungsbescheid und Anweisung zur selbstständigen krankenversicherung) bekam, wurde mir das zu unübersichtlich deswegen dann der Anwalt. Und leider kämpfen wir nicht zum ersten mal mit dem jobcenter..

Liebe grüße
Milka

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@milka:

Zitat:
Die im jobcenter sind der Meinung das alles rechtens ist und sie richtig rechnen


Sorry, ich hab falsch gelesen. Hab doch glatt gelesen, der Anwalt sei der Meinung das alles rechtens ist. ;)

Gruß,

Axel

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