ALG2 bei wohnen zur Miete mit Eltern im Haus

17. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
tachyonstar
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 48x hilfreich)
ALG2 bei wohnen zur Miete mit Eltern im Haus

Hallo,

ich hoffe ich bin hier Richtig. Ich habe auch schon Google-Suche zu dem Thema bemüht, aber leider kein aktuellen Treffer zu diesem Thema gefunden.

Also meine Eltern haben ein Haus. Dort bewohne ich ein Zimmer zur Miete. Die Höhe habe ich mit meiner Mutter vereinbart. Ich zahle daher monatlich einen Pauschalbetrag.

Wie verhält es sich wenn ich nun ALG2 beantragen muss? Kann ich diesen Betrag als Warmmiete angeben?

Oder muss ich die Größe des Hauses und die Gesammtnebenkosten, welche dann anteilig auf meinen Wohnraum heruntergerechnet werden angeben?

Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt.

Für Infos bedanke ich mich im Voraus.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

@tachyonstar:

Zunächst zwei Gegenfragen:

1. Bist Du unter 25 Jahre jung?

2. Führst Du einen Haushalt für Dich alleine oder lebst Du im gemeinsamen Haushalt mit den Eltern?

Grundsätzlich ist auch Miete, welche als Pauschalmiete an die Eltern gezahlt wird, übernahmefähig bei Bezug von ALG II. Eine schriftliche Vereinbarung zur Mietzahlung ist nicht zwingend erforderlich, macht die Sache aber einfacher. Ebenso sollte die Miete nach Möglichkeit per Überweisung gezahlt werden, um die Zahlung durch entsprechende Kontoauszüge belegen zu können.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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#2
 Von 
tachyonstar
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 48x hilfreich)

zu Frage 1:
Ich bin über 25 Jahre

zu Frage 2:
Also ich bewohne nur ein Zimmer zur Miete. Die regelmässigen Zahlungen könnte ich auch per Bankauszug belegen. Den Rest wie zbsp Küche und Bad benutze ich mit meinen Eltern zusammen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

@tachyonstar:

Über 25 ist in diesem Fall schon mal gut, weil Ihr dann jedenfalls keine Bedarfsgemeinschaft bildet.

Bleibt zu klären, ob eine Haushaltsgemeinschaft vorliegt. Dafür ist es nicht erheblich, ob Küche und Bad gemeinsam genutzt werden, sondern ob Ihr einen gemeinsamen Haushalt führt und gemeinsam wirtschaftet.

Das Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft müsste allerdings vom Jobcenter nachgewiesen, sodass Du Dir zunächst mal hierüber keine allzu großen Gedanken machen musst.

Stelle den Antrag auf ALG II und warte erstmal ab, was passiert. Wichtig ist, dass Du keine Angaben zu Einkommen und Vermögen Deiner Eltern machst. Dazu bist Du und auch Deine Eltern nicht verpflichtet, auch wenn das Jobcenter möglicherweise etwas anderes behaupten wird.

Wenn in diese Richtung irgendwelche Angaben verlangt werden, solltest Du Dich erneut melden bevor Du entsprechende Angaben machst.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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#4
 Von 
tachyonstar
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 48x hilfreich)

@AxelK

vielen Dank für Deine Auskünfte.

Zum Glück bekomme ich im Moment noch eine Zeit lang ALG1.

Das letzte mal bekam ich 2005 Hartz4.

Damals wollte das Jobcenter die Gesamtfläche des Hauses und die Gesamten Nebenkosten wissen. Daraus haben sie dann anteilig auf den von mir genutzten Wohnraum die Nebenkosten berechnet und anerkannt.

Ein Schreiben meiner Eltern, dass ich jeden Monat einen bestimmten Pauschalbetrag als Miete inkl. Nebenkosten zahle wurde demnach komplett ignoriert.

Leider war ich damals noch nicht so "schlau" mich genauer Kundig zu machen.

Aber ist davon auszugehen, das die damalige Berechnung nicht ganz richtig war, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

@tachyonstar:

quote:
Aber ist davon auszugehen, das die damalige Berechnung nicht ganz richtig war, oder?


So kann man es ausdrücken, wenn man freundlich sein will. Ich sage, die damalige Berechnung war eindeutig rechtswidrig.

Damit hat meinen Dir und Deinen Eltern lediglich einen Anteil an den Betriebskosten des Hauses zugestanden, nicht aber eine Miete im eigentlich Sinne, auf die Deine Eltern jedoch auch Dir gegenüber durchaus Anspruch haben. Zu beachten ist allerdings, dass Mieteinnahmen in der Steuererklärung anzugeben und zu versteuern sind. Natürlich nach Abzug der Kosten. Das hat allerdings dem Jobcenter egal zu sein.

Gruß,

Axel

Gruß,

Axel

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