ALG2 mit Familie getrennt in MFH

27. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)
ALG2 mit Familie getrennt in MFH

Hallo,

hypothetischer Fall:
Familie (2 Erw. 5 Kinder) lebt in einem eigenen MFH, 3 Etagen mit je separaten Eingängen und jeweils auf jeder Etage eigene sanitäre Einrichtungen. Küche derzeit nur im EG, Anschlüsse in allen Etagen vorhanden.

Ehemann wird arbeitslos, findet nichts neues und muss irgendwann ALG2 beantragen. Frau (Teilzeit 1.600 EUR Netto) trennt sich von ihm, da er ihrer Meinung nach nicht genug tut für die neue Arbeitssuche.

Sie bezieht eine Wohnung im Haus (ganz oben), er wohnt ganz unten. Die mittlere Etage ist von den Kindern bewohnt (23, 16, 11, 7 und 4 Jahren alt) Wie zählt das jetzt für das ALG2, speziell die Kinderaufteilung und Zuordnung ?


-- Editiert von TF1970 am 27.06.2019 10:42

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10 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von TF1970):
Wie zählt das jetzt für das ALG2, speziell die Kinderaufteilung und Zuordnung ?
Alg2 hat der Ehemann beantragt für die gesamte Familie. Das Einkommen der Familie besteht aus ALG1 des Mannes, aus dem Einkommen der Frau und aus dem Kindergeld. Evtl. hat das 23j. Kind schon eigenes Einkommen?
Der Bedarf der Familie wird dem Einkommen gegenübergestellt, und ggfls. wird ergänzend Alg2 gezahlt.

Es muss dem JC als Leistungsträger mitgeteilt werden, dass sich leistungsrelevante Änderungen ergeben haben. Die Trennung. Ob die Mutter nun mit den Kindern eine BG bildet---oder Der Vater mit den Kindern. Oder ob sie sich die Kinder teilen? Das muss die Familie erstmal selber klar kriegen. Die Kinderaufteilung macht das JC nicht.

Wahrscheinlich gehts nur um die 90% Partner-RB ??
Und wer wem Unterhalt für die Kinder zahlen muss??
Was hat das mit der fehlenden Küche im OG und DG zu tun? Können sich ja abwechseln mit Kochen und Spülen, sowas interessiert das JC nicht.
Einfach durch Umziehen ist noch nie eine Trennung vollzogen worden.

Papierflut ist das kommende. Das ist gewiss. WER kümmert sich drum, damit Leistungen fließen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Alg2 hat der Ehemann beantragt für die gesamte Familie.


Nein, noch nicht, es steht aber jetzt bevor.

Zitat (von Anami):
Evtl. hat das 23j. Kind schon eigenes Einkommen?


Das 23 jährige Kind Bafög und das 16jährige Kind Nebenjob (ca. 325 EUR/Monat)

Zitat (von Anami):
Ob die Mutter nun mit den Kindern eine BG bildet---oder Der Vater mit den Kindern. Oder ob sie sich die Kinder teilen? Das muss die Familie erstmal selber klar kriegen. Die Kinderaufteilung macht das JC nicht.


D.h.:
Wenn die Eltern sagen, die beiden Söhne mit "Einkommen" gehören zur Mutter und die 3 ohne zum Vater, dann muss das Jobcenter das so anerkennen, obwohl alle 5 in einer Etage des Hauses zusammenleben ?

Zitat (von Anami):
Wahrscheinlich gehts nur um die 90% Partner-RB ??


Was ist das ?

Zitat (von Anami):
Was hat das mit der fehlenden Küche im OG und DG zu tun? Können sich ja abwechseln mit Kochen und Spülen, sowas interessiert das JC nicht.


Die Frage stellt sich, ob das Jobcenter das als getrennt anerkennt, wenn ein Ehepartner in der 3 Etage ohne Küche wohnt und in der anderen Wohnung die Küche mit nutzt ? Küche kann wie gesagt in der oberen Wohnung eingebaut werden, aber dauert bestimmt 2-3 Monate.....

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von TF1970):
Das 23 jährige Kind Bafög
Dieses Kind erhält dann keine Leistung vom JC. Es finanziert sich selbst über Bafög.
Das 16jährige Kind hat welchen Hauptjob?
Zitat (von TF1970):
obwohl alle 5 in einer Etage des Hauses zusammenleben ?
Oben war noch gedacht, dass der Vater ganz unten wohnt. Die 5 Kinder im OG. Die Mutter im DG.
Jetzt sollen Vater und 3 kleinere Kinder im EG+OG wohnen. Das geht.

Zitat (von TF1970):
Wenn die Eltern sagen, die beiden Söhne mit "Einkommen" gehören zur Mutter
Sie haben Wohnkosten im Eigentum in geringer Höhe (oder ist das Haus noch belastet?). Das wären Kosten/Bedarf und zwar Betriebskosten +Kreditzinsen.
Der Bedarf wäre dann für 2 Personen zu ermitteln. Das Einkommen wäre Kindergeld für 1, der Lohn der Mutter, UH-Vorschuss für den 16j. Das Einkommen würde dem Bedarf gegenübergestellt.
Diese 2 würden uU eine 2er-Bedarfsgemeinschaft/BG werden. Dazu kann sich das BafögKind gesellen. Das zahlt selbst
Zitat (von TF1970):
die 3 ohne zum Vater,
Dann würden diese 4 Personen eine 4er -Bedarfsgemeinschaft/BG werden. Deren Einkommen wäre Kindergeld für 3, Unterhalt bzw. UH-Vorschuss für 3. Das Einkommen würde dem Bedarf gegenübergestellt. Auch hier die Wohnkosten berücksichtigen. Die sind Bedarf.
Zitat (von TF1970):
Die Frage stellt sich, ob das Jobcenter das als getrennt anerkennt,
Vielleicht will das JC bei einer solchen Konstellation sowieso mal vor Ort schauen, wie die Trennung dort vollzogen wird oder werden soll.
Aber vom Grundsatz her denke ich: Ja.

Für die Übergangszeit kann die Mutter doch in der Küche werkeln/brutzeln, wenn der Vater nicht dort ist. Aber das dürfte trotzdem kein Totschlag-Argument zur Trennung sein.
Das praktizieren auch Eheleute, die nichts mit dem JC oder mit Trennung zu tun haben und in einer einzelnen gemeinsamen Wohnung leben ;)
So: wenn die/der in der Küche ist--- bin ich garantiert nicht dort.
Zitat (von TF1970):
Was ist das ?
RB =Regelbedarf. Ein alleinstehender Leistungsberechtigter hat einen Regelbedarf von 100%. z.Zt. 424,- (nach der Trennung)
Ein Ehepaar oder Partner haben je 90% Regelbedarf, also jeder 382,-( vor der Trennung)
Die Kinder-Regelbedarfe: 23j--> nix, weil Bafög
16j. --->322,- (incl. Kindergeld 204,-)
11j. --->302,- (incl. KiGeld 210,-)
7j. ---> 302,- (incl. KiGeld 235,-)
4j. ---> 245,- (incl. KiGeld 235,-)
Der Vater wäre alleinerziehend mit 3 Kindern. Deshalb käme ein Mehrbedarf von 36% des Regelbedarfs dazu---> 152,64
Der Vater hätte Wohnkosten für 4 Personen= 4 Kopfanteile.

Die Mutter wäre alleinerziehend mit dem 16j Kind. Kein Mehrbedarf.
Die Mutter hätte Wohnkosten für 2 Personen= 2 Kopfanteile (das Bafög-Kind müsste seinen 1/3Anteil selbst aus Bafög zahlen.

Der Vater kann keinen Unterhalt zahlen. UH-Vorschuss gäbe es für den 16j. bis er 18 ist.
Die Mutter kann auch fast keinen Unterhalt zahlen, UH-Vorschuss gäbe es für die 2 oder 3 kleinen (weiß ich nicht )

Alles natürlich, wenn das evtl. Vermögen unterhalb der Freibetragsgrenze liegt.
nach § 12 SGB II

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#4
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Oben war noch gedacht, dass der Vater ganz unten wohnt. Die 5 Kinder im OG. Die Mutter im DG.
Jetzt sollen Vater und 3 kleinere Kinder im EG+OG wohnen. Das geht.


Nein, es ist räumlich so, dass die Kinder in der mittleren Etage wohnen. Quasi "zwischen" Mutter und Vater.
Deshalb ist die Frage ja, wie man das beim Jobcenter angeben muss/kann.....

Eigentlich wohnen die Kinder ja bei beiden, halt nur in der Zwischenetage. Rein vom Geld her gesehen wäre es natürlich am Besten, wenn die beiden Kinder mit Einkommen (16J = Schüler mit Nebenjob) zur Mutter gezählt würden und die 3 anderen zum Vater.

Aber eigentlich sind ja die Kinder unter diesen Umständen bei beiden Eltern.....

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von TF1970):
Aber eigentlich sind ja die Kinder unter diesen Umständen bei beiden Eltern.....
Bei getrennt lebenden bzw. geschiedenen Eltern dürfte dir das praktizierte Wechselmodell ein Begriff sein.
Oder das vereinbarte Umgangsrecht.
Alles durch das JC akzeptabel, aber eben nachzuweisen.
Hier ergäbe sich der Charme der Nähe. Kein Kind oder Elternteil müsste X km Fahrten auf sich nehmen, um Kinder bzw. Eltern zu sehen..
Zitat (von TF1970):
Deshalb ist die Frage ja, wie man das beim Jobcenter angeben muss/kann.....
Es ist zunächst Sache der Familie mit ihren relativ erwachsenen Kindern, wie sie die Trennung und Kinderbetreuung organisieren wollen.
Zitat (von TF1970):
Rein vom Geld her
Ich habe das jetzt nicht durchgerechnet. Vielleicht ist es sogar gleich? Und was heißt überhaupt besser?
Weil ein Ehemann *zu faul zur Arbeitssuche* ist, soll hier ein Riesenrechenprogramm mit X gefällten Bäumen für die Papierflut abgezogen werden, und etliche Ämter und Behörden mit Verwaltungsarbeit beschäftigt werden, obwohl sich tatsächlich so gut wie nichts ändert? Hast du mal einen der vielen Änderungsbescheide und Berechnungsbögen gesehen? 12 Seiten pro Bescheid ist keine Seltenheit. Und nicht einmalig, sondern durchaus bei jeder klitzekleinen Änderung. Nicht nur vom JC. Die Familienkasse für Kindergeld *freut sich schon*. Viele Grüße an den Briefträger :sad:
Ist denn Alg2 für alle etwa besser?
Außerdem: Wer zu faul zur Arbeitsuche ist, wird auch schnell mal sanktioniert. Das gäbe dann für den Vater in Schritten bis zu 100% Alg2-Minderung.
Besser sehe ich da, dass der Vater sich mind. um einen TZ-Job bemüht. Das kleine Kind wird sicher sowieso im Kindergarten sein.
Der Kostenposten Wohnen müsste noch in die Bedarfs-Berechnung einfließen.
Zitat (von TF1970):
dass die Kinder in der mittleren Etage wohnen
Ja, so meinte ich auch. Aber die Kinder (zumindest alle außer dem 23j.) werden ganz einfach nicht alleine wohnen können/dürfen/wollen.

Signatur:

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#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und was heißt überhaupt besser?
Na, mehr Geld, wie immer
:)
In diesem Fall, wenn das tatsächlich durchgeht, bekommen "beide erwachsenen Haushaltsvorstände" den vollständigen Regelsatz - wäre es eine Familie, gibt's nur für den Haushaltsvorstand den vollen und für den zweiten Erwachsenen nur einen reduzierten Regelsatz.

Clevere Idee.

Aber ich KÖNNTE mir vorstellen, daß das JC da möglicherweise nicht ohne weiteres mit macht. Vielleicht soll ja auch nur getestet werden, ob man gegebenenfalls mit so etwas durch käme und welche Argumente dafür geeignet wären, um sein Begehren durchzusetzen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Ich kann da immer noch nichts cleveres dran finden.

Zitat (von fb367463-2):
wäre es eine Familie, gibt's nur für den Haushaltsvorstand den vollen und für den zweiten Erwachsenen nur einen reduzierten Regelsatz.
Wieso? Die Eheleute bekämen dann jeweils 90% des RB. Für jeden Partner würden statt 382,- dann 424,- als Regelbedarf angenommen. Bei Trennung: Der Vater bekäme noch 152,64 für die Alleinerziehung dazu. Und der Schulbedarf für 3 Kinder: je 100,- pro Schuljahr.
Man meint gleich, er würde reich... :grins:

Zitat (von fb367463-2):
daß das JC da möglicherweise nicht ohne weiteres mit macht.
Ja, so denke ich auch. Aber ohne Antragstellung und den ganzen Nachweis-Schmus und die kg-Papierverschickung kann man das Ergebnis nicht wissen. Noch nicht mal die Ablehnung der Anträge wäre zu lesen.
Es sind verwaltungsmäßige Trennungen zu vollziehen, von denen sich die Eheleute mit ihrer Trennung wohl keine Vorstellung machen.
Schule und Kindergarten.---Unterhalt bzw. UH-Vorschuss--- Konten trennen---Krankenversicherung trennen.---Wohnkosten trennen--- Die Familienkasse als Unterbehörde der Arbeitsagentur wegen Kindergeld-Trennung verwaltet und arbeitet entsprechend umständlich und laaangsaaam.
Inzwischen fordert das JC immer wieder zur Mitwirkung auf--- man möge doch nachweisen, wer wann Kindergeld erhält oder erhalten hat. Bis die Famkasse fertig ist, geht das JC in Vorleistung. Dann fordert es das Kindergeld zurück.
Die Verdienerin Frau X muss monatlich ihre Lohn/Gehaltsabrechnung dem JC vorlegen. Wie viele Änderungsbescheide sich daraus ergeben, kann man nicht mehr schätzen. Wahrscheinlich täglich einer.
Der (faule) Vater wird Nachweise der Kinderbetreuungs-Suche und Nachweise zur eigenen Jobsuche bringen müssen. Eine EGV abschließen sollen. Eine Maßnahme besuchen sollen. Der Vater kommt vor lauter Behördenkram gar nicht zur Jobsuche. Er braucht nicht mal faul zu sein.
Die Faktoren, die hier noch nicht berücksichtigt sind: Die Personaldecke im JC wird nicht dicker. Bearbeiter werden krank. Anträge bleiben liegen. Fristen verstreichen. Geld fließt nicht.

Nun ja, es muss jeder selber wissen, ob so eine Trennung *wegen Geld* etwas cleveres oder vorteilhaftes ist.
Denn: Alg2 gäbe es auch ohne Trennung. Und ohne die Küchen-Umbau-Aktion.
Die Frau könnte sich auch ohne offizielle Trennungserklärung in ihrem Haus von ihrem Mann trennen.

Was für ein Gewinn wäre das--- :party: --- man sollte beide Szenarien familiär durchspielen. Oder hat der TE gar ein neues Spiel von Ravensburger für die Familie vorgestellt? ;)

Alles hat etwas Positives: Hier: Mindestens der Vater muss sich nun mit dem SGB II--Hartz 4--Alg2-- beschäftigen. Es wird wohl oder übel Thema in der Familie.
Wenn die Schulen das seit >10 Jahren nicht in den Lehrplan aufnehmen und lieber noch Primzahlen und das Wissen um die Zusammensetzung eines Atoms verlangen, dann eben so am lebenden Objekt.

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#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wieso? Die Eheleute bekämen dann jeweils 90% des RB. Für jeden Partner würden statt 382,- dann 424,- als Regelbedarf angenommen. Bei Trennung: Der Vater bekäme noch 152,64 für die Alleinerziehung dazu. Und der Schulbedarf für 3 Kinder: je 100,- pro Schuljahr.
Man meint gleich, er würde reich...

Kleines Tier macht auch Mist ;)

Würden dann - ernsthaft gefragt - nicht beide Haushaltsvorstände 424 € als Regelbedarf bekommen, zzgl den Segnungen des Alleinerziehendenzuschlags und Schulbedarf und was weiß ich denn noch?

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Würden dann - ernsthaft gefragt - nicht beide Haushaltsvorstände 424 € als Regelbedarf bekommen, zzgl den Segnungen des Alleinerziehendenzuschlags und Schulbedarf und was weiß ich denn noch?
Ja, wenn die Trennung so anerkannt würde.
Dann wären beide Elternteile jeweils mit 3 bzw. 2 Kindern alleinstehend und auch alleinerziehend.
Zitat (von Anami):
Für jeden Partner würden statt 382,- dann 424,- als Regelbedarf angenommen.
Partner wären dann beide Trennungs-Partner.
Die Mutter mit den beiden größeren Geld-Kindern bekäme aber keinen Alleinerziehenden-Zuschlag mehr.

Da hätte die Mutter sich die falschen Kinder rausgesucht, wenn sie auf Geld vom Amt aus wäre. So hat sie ihr Brutto/Nettoeinkommen, kriegt ne andere Steuerklasse, dann also weniger netto, Das Bafög-Kind versorgt und unterhält sich selbst. Das 16j. bekommt seinen Lohn nicht angerechnet, sofern es Schüler ist. Hat als Einkommen das Kindergeld.
Für die Mutter würde ihr Einkommen bereinigt, also Freibeträge ermittelt. Dann bliebe das *bereinigte Einkommen* übrig.
Und NUN stellt man den Regelbedarf 424,- und 1/7 Wohnkosten dem Einkommen gegenüber.
Ob die Mutter überhaupt was vom JC bekommt??--- Ich habs nicht gerechnet, weil etliche Angaben fehlen.
Zitat (von fb367463-2):
Kleines Tier macht auch Mist
Schon. Aber bis es Mist macht (kann auch ne Maus sein), ist Aufwand wie für einen Elefanten zu treiben.

Signatur:

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#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Merci, Anami!

Zitat (von Anami):
Aber bis es Mist macht (kann auch ne Maus sein), ist Aufwand wie für einen Elefanten zu treiben.

Ich sag nur "aus Prinzip" ;) - und manche gehen ja auch meilenweit für Camel Filter (bzw gingen)

Signatur:

"Valar Morghulis"

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