Hallo
Meine Frau und ich sind ALG2 Empfänger und haben 3 Kinder (1,5 / 4 und 7) nun möchte meine Frau einen 400 Euro Job Annehmen aber wir wissen nicht wieviel wir Devinitiv dazuverdienen dürfen. Wieviel bleibt von den 400 Euro Über.
ALG2 783 Euro
Kindergeld 456 Euro
Mietzuschuss 452 Euro von 462 Euro
Danke Frank
ALG2 u 400 E Job
Bescheid anfechten?
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von den 400 € dürft ihr die ersten 100€ komplett behalten, und von dem Geld was darüber hinausgeht 20%
DAs bedeutet also 100€ + 20% vom 300€ = 160€
Das würde also bedeuten ihr dürft 160€ behalten. Ist jetzt aber natürlich nciht so, dass ihr dann jeden Monat die restlichen 240€ an die ARGe zahen müsst, sondern die kürzen euch einfach das Geld was sie euch jeden Monat überweisen um 240€
Danke für Deine Antwort.
Würde sich dann auch der Mietzuschuss mindern oder würde da nichts passieren da ja der rest gekürzt wird.
Danke Frank
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ne, zuerst mal wird nur die regelleistung gekürzt. Erst wenns da ncihts mehr zu kürzen gibt, gehts an die Miete
Da Hartz4 als Vorschuss auf den kommenden Monat gezahlt wird, solltet ihr auf die Auszahlung vom 400€ Job achten. Soll heissen, Ende Februar erhaltet ihr Hartz4 für März und wenn deine Frau am 31.März Geld vom 400€ Job bekommt, würden die 240€ schon für März angerechnet werden, bekommt sie aber am 1.April Gehalt so wird das erst für April angerechnet
Dazu verdienen... da mag ich schon die Frage nicht! Man kann zu Leistungen aus dem SGB II nichts dazu verdienen.
Was oben steht ist richtig. 160 Euro bleiben anrechnungsfrei. Der Rest wird zuerst auf die RL angerechnet. Grundsätzlich, darf man aber so viel "dazu verdienen" bis man nicht mehr im Bezug steht.
MfG Kasper
@ Kasper
Da hast du natürlich recht. Aber ich hab mich mittlerweile dran gewöhnt, dass das der Einfachheit halber Zuverdienst genannt wird. Kommt ja praktisch gesehen hier auch aufs selber raus
@performancegewitter
Ja, eigentlich sollte das EInkommen in dem Monat angerechnet werden, in dem es auch erzielt wird, aber ich weiss das viele Sachbearbeiter der ARGE es erst im nächsten Monat anrechnen, da es sonst fast immer zu einer Überzahlung der Leistung kommt, die die ARGE sich dann erst zurückholen muss.
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