ALG2 und Forderungsabtretung

11. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)
ALG2 und Forderungsabtretung

Hallo,
wenn ich jemanden, der ALG2 bezieht, bitte eine Forderung für mich per Mahnbescheid einzutreiben und diese an mich weiterzuleiten (per Forderungsabtretung), bekommt derjenige dann Probleme mit dem Leistungsbezug ?

Es wird alles schriftlich geregelt, Forderungsabtretung mit der Vereinbarung der Weiterleitung der eingetriebenen Summe direkt an mein Unternehmen ? (sitze im Nicht EU Ausland, daher wäre diese Vorgehensweise einfacher und günstiger).

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@philosoph:

Zitat:
bekommt derjenige dann Probleme mit dem Leistungsbezug ?


Ob zu Recht oder zu Unrecht sei mal dahingestellt, aber mit ziemlicher Sicherheit ja. Allermindestens bring sich der ALG II Empfänger in erhebliche Erklärungsnot, wenn auf seinem Konto Gelder für Dritte eingehen.

Ich würde - an Stelle des ALG II Empfängers - definitiv die Finger von solchen Dingen lassen.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Danke für die erste Einschätzung.

Es gibt jetzt noch 2 Dinge, die ich hier einbringen möchte:

1. Es gäbe eine schriftliche Vereinbarung über die Forderungsabtretung, welche besagt, dass die Forderung von mir an den ALG2 Empfänger abgetreten wurde und dieser mir dann das Geld durchleiten muss. Wobei ich hier auch Bedenken habe, da er dann quasi Schuldner wird mir gegenüber, das Einkommen aber zum Lebensunterhalt dient und nicht zur Schuldentilgung.

2. Im Mahnbescheid schon gleich meine Bankverbindung angeben, damit beim ALG2 Empfänger das Geld gar nicht erst auftaucht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@philosoph:

Zitat:
s gäbe eine schriftliche Vereinbarung über die Forderungsabtretung, welche besagt, dass die Forderung von mir an den ALG2 Empfänger abgetreten wurde


Damit würde m.E. der ALG II Empfänger Inhaber der Forderung und hat gar keine Verpflichtung mehr, das Geld an Dich weiterzuleiten. In dem Fall würde das Jobcenter einen entsprechenden Zahlungseingang erst Recht als Einkommen des ALG II Empfängers werten und das wohl auch zu Recht.

Zitat:
2. Im Mahnbescheid schon gleich meine Bankverbindung angeben, damit beim ALG2 Empfänger das Geld gar nicht erst auftaucht.


Wenn es Dir nur darum geht das der ALG II Empfänger Dich gegenüber dem Gläubiger vertritt, indem er die Zahlung anfordert und/oder den Mahnbescheid beantragt, wäre das leistungsrechtlich unproblematisch, sofern die Zahlung direkt an Dich geht. Wobei schon die Frage ist, ob er überhaupt die Mahnbescheidantrag für Dich stellen darf.

Ich sehe das Vorhaben weiterhin sehr skeptisch.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Man nimmt einen Anwalt, dessen Kosten fließen in die Verfahrenskosten mit ein, lässt das Geld auf sein (Ander)Konto einzahlen und gut ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
Wobei schon die Frage ist, ob er überhaupt die Mahnbescheidantrag für Dich stellen darf.


Doch, das darf er, da das Mahnbescheidformular ja ein Feld "Forderungsabtretung" beinhaltet.

Zitat (von wirdwerden):
Man nimmt einen Anwalt, dessen Kosten fließen in die Verfahrenskosten mit ein, lässt das Geld auf sein (Ander)Konto einzahlen und gut ist.


Da hast Du grundsätzlich Recht, es liegt aber nahe, dass der Gläubiger (bzw. seine Firma) Insolvenz anmeldet und dann kostet der RA nochmal irgendwo 800-900 EUR und das möchte ich gerne vermeiden. Hoffe auf eine schnelle Titulierung, damit ich evtl. gegen den Geschäftsführer selber was in der Hand habe.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Hoffe auf eine schnelle Titulierung,
Alles verständlich. Aber kennst du in D. keine Person, die das für dich erledigen kann? Muss es ein Alg2-Bezieher sein? Kennt der sich damit aus?

Zitat (von philosoph32):
Doch, das darf er, da das Mahnbescheidformular ja ein Feld "Forderungsabtretung" beinhaltet.
Dann auch die Angabe deiner Kontodaten? Also direkt zu dir?
Dann würde weder Einnahme noch Ausgabe bei dem Alg2-Bezieher zu sehen sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Aber kennst du in D. keine Person, die das für dich erledigen kann? Muss es ein Alg2-Bezieher sein?


Ist falsch formuliert...... Ich habe da einen guten Bekannten, dem ich vertrauen kann, nur ist der eben ALG2 Bezieher (wegen dem Schuldner.....-> längere Geschichte)
Zitat (von Anami):


Dann auch die Angabe deiner Kontodaten? Also direkt zu dir?


Ja, dann kann der Schuldner direkt an mich überweisen...... falls er das tut.
Wenn ein Titel vorhanden ist, kann ich ja direkt pfänden lassen

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Ja, dann kann der Schuldner direkt an mich überweisen....
Dann tangiert das JC doch nichts.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.755 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.