Hallo,
wenn ich jemanden, der ALG2 bezieht, bitte eine Forderung für mich per Mahnbescheid einzutreiben und diese an mich weiterzuleiten (per Forderungsabtretung), bekommt derjenige dann Probleme mit dem Leistungsbezug ?
Es wird alles schriftlich geregelt, Forderungsabtretung mit der Vereinbarung der Weiterleitung der eingetriebenen Summe direkt an mein Unternehmen ? (sitze im Nicht EU Ausland, daher wäre diese Vorgehensweise einfacher und günstiger).
ALG2 und Forderungsabtretung
Bescheid anfechten?
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@philosoph:
Zitat:bekommt derjenige dann Probleme mit dem Leistungsbezug ?
Ob zu Recht oder zu Unrecht sei mal dahingestellt, aber mit ziemlicher Sicherheit ja. Allermindestens bring sich der ALG II Empfänger in erhebliche Erklärungsnot, wenn auf seinem Konto Gelder für Dritte eingehen.
Ich würde - an Stelle des ALG II Empfängers - definitiv die Finger von solchen Dingen lassen.
Gruß,
Axel
Danke für die erste Einschätzung.
Es gibt jetzt noch 2 Dinge, die ich hier einbringen möchte:
1. Es gäbe eine schriftliche Vereinbarung über die Forderungsabtretung, welche besagt, dass die Forderung von mir an den ALG2 Empfänger abgetreten wurde und dieser mir dann das Geld durchleiten muss. Wobei ich hier auch Bedenken habe, da er dann quasi Schuldner wird mir gegenüber, das Einkommen aber zum Lebensunterhalt dient und nicht zur Schuldentilgung.
2. Im Mahnbescheid schon gleich meine Bankverbindung angeben, damit beim ALG2 Empfänger das Geld gar nicht erst auftaucht.
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@philosoph:
Zitat:s gäbe eine schriftliche Vereinbarung über die Forderungsabtretung, welche besagt, dass die Forderung von mir an den ALG2 Empfänger abgetreten wurde
Damit würde m.E. der ALG II Empfänger Inhaber der Forderung und hat gar keine Verpflichtung mehr, das Geld an Dich weiterzuleiten. In dem Fall würde das Jobcenter einen entsprechenden Zahlungseingang erst Recht als Einkommen des ALG II Empfängers werten und das wohl auch zu Recht.
Zitat:2. Im Mahnbescheid schon gleich meine Bankverbindung angeben, damit beim ALG2 Empfänger das Geld gar nicht erst auftaucht.
Wenn es Dir nur darum geht das der ALG II Empfänger Dich gegenüber dem Gläubiger vertritt, indem er die Zahlung anfordert und/oder den Mahnbescheid beantragt, wäre das leistungsrechtlich unproblematisch, sofern die Zahlung direkt an Dich geht. Wobei schon die Frage ist, ob er überhaupt die Mahnbescheidantrag für Dich stellen darf.
Ich sehe das Vorhaben weiterhin sehr skeptisch.
Gruß,
Axel
Man nimmt einen Anwalt, dessen Kosten fließen in die Verfahrenskosten mit ein, lässt das Geld auf sein (Ander)Konto einzahlen und gut ist.
wirdwerden
ZitatWobei schon die Frage ist, ob er überhaupt die Mahnbescheidantrag für Dich stellen darf. :
Doch, das darf er, da das Mahnbescheidformular ja ein Feld "Forderungsabtretung" beinhaltet.
ZitatMan nimmt einen Anwalt, dessen Kosten fließen in die Verfahrenskosten mit ein, lässt das Geld auf sein (Ander)Konto einzahlen und gut ist. :
Da hast Du grundsätzlich Recht, es liegt aber nahe, dass der Gläubiger (bzw. seine Firma) Insolvenz anmeldet und dann kostet der RA nochmal irgendwo 800-900 EUR und das möchte ich gerne vermeiden. Hoffe auf eine schnelle Titulierung, damit ich evtl. gegen den Geschäftsführer selber was in der Hand habe.
Alles verständlich. Aber kennst du in D. keine Person, die das für dich erledigen kann? Muss es ein Alg2-Bezieher sein? Kennt der sich damit aus?ZitatHoffe auf eine schnelle Titulierung, :
Dann auch die Angabe deiner Kontodaten? Also direkt zu dir?ZitatDoch, das darf er, da das Mahnbescheidformular ja ein Feld "Forderungsabtretung" beinhaltet. :
Dann würde weder Einnahme noch Ausgabe bei dem Alg2-Bezieher zu sehen sein.
ZitatAber kennst du in D. keine Person, die das für dich erledigen kann? Muss es ein Alg2-Bezieher sein? :
Ist falsch formuliert...... Ich habe da einen guten Bekannten, dem ich vertrauen kann, nur ist der eben ALG2 Bezieher (wegen dem Schuldner.....-> längere Geschichte)
Zitat:
Dann auch die Angabe deiner Kontodaten? Also direkt zu dir?
Ja, dann kann der Schuldner direkt an mich überweisen...... falls er das tut.
Wenn ein Titel vorhanden ist, kann ich ja direkt pfänden lassen
Dann tangiert das JC doch nichts.ZitatJa, dann kann der Schuldner direkt an mich überweisen.... :
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