ALG2 und Unterhaltspflicht der Eltern bei erwachsenen Sohn (arbeitslos)

27. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Manfred1978
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
ALG2 und Unterhaltspflicht der Eltern bei erwachsenen Sohn (arbeitslos)

Ich, 26 Jahre, beabsichtige ALG2 zu bekommen. Jetzt habe ich beim Arbeitsamt erfahren, wo ich meinen Antrag abgeben wollte, dass meine Eltern für meinen Unterhalt aufkommen sollen, trotz dessen dass ich 26 bin und ein Zimmer im Haus meiner Eltern beziehe wo ich auch Miete zahle.
Wie ist denn das gemeint?
Meine Eltern wohnen im eigenen Heim, worauf noch ca. 100000 € Darlehen und Hypothek sind (schulden) usw.
Ich hab mich bißchen informiert und war im grundlegenden sicher, dass ich persönlich eine eigene Bedarfsgemeinschaft bin (ledig, keine Kinder) und deßhalb hat mich der Aufruf des Arbeitsamtangestellten schon verwundert auf die Aussage von ihm, ob denn meine Eltern Unterhaltspflichtig wären. Unterhaltspflicht ist doch meines wissens nur für "kinder" oder Kinder in Berufsausbildung, was ich aber nicht bin, denn seit Mitte 2003 arbeitslos.

Kann mir jemand helfen?

Gruß Manfred1978

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
olympia
Status:
Praktikant
(853 Beiträge, 74x hilfreich)

Verstehe ich auch nicht. Normalerweise steht Dir auf jeden Fall ALG II zu, je nach Vermögenslage versteht sich.
Deine Eltern sind Dir gegenüber nicht mehr unterhaltsverpflichtet in diesem Fall.

Olympia

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
delayar
Status:
Schüler
(307 Beiträge, 40x hilfreich)

Hi,

deine Eltern haben dir gegenüber einen Selbstbehalt von 1200 Euro.
alles was darüber geht m[ssen Sie für dich aufwenden.
Inwieweit Sich der Selbstbehalt dadurch erhoht das es 2 Elternteile bei Dir sind kann ich nicht sagen, die Höhe des Selbstbehaltes habe ich durch meinen Vater rausbekommen der diese Höhe Selbstbehalt hat.
Ähnliche Situation wie bei Dir, Er muß auch noch Jahre für sein Hausabbezahlen.

Ich kann nur den Tip geben: Zieh aus und lass den Staat die Wohnung zahlen, so werde ich es machen wenn ich bis zum endgültigen ALG II Fall (wegfall des gekürzten ALG I in ein paar monaten) keine andere Lösung finde.

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"*del*: User deleted by stuffed Error."

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
delayar
Status:
Schüler
(307 Beiträge, 40x hilfreich)

Olympia: es ist leider Gesetzlich geregelt das bei Erwachsenen die bei ihren Eltern wohnen davon ausgegangen wird das die Eltern diese unterstützen, es gibt einen Freibetrag was der Vater/Die Mutter verdienen darf von 1200 Euro.

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"*del*: User deleted by stuffed Error."

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Nachzulesen auf der Seite der Arbeitsagentur:

Volljährige Kinder zählen nicht zur Bedarfsgemeinschaft, selbst wenn sie noch zuhause leben. Sind sie erwerbsfähig, bilden sie eine eigene „Bedarfsgemeinschaft“. Somit können sie einen eigenen Antrag auf Alg II stellen.

Werden Eltern vom Träger der Grundsicherung zu Unterhaltszahlungen herangezogen, wenn ihre volljährigen Kinder Arbeitslosengeld II erhalten?
Zur Bedarfsgemeinschaft gehören nicht: Kinder, die ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können, verheiratete Kinder
und erwachsene Kinder,
auch wenn sie mit den Eltern unter einem Dach wohnen,
sowie dauerhaft getrennt lebende (Ehe-) Partner oder Partnerinnen.

Einen Unterhaltsrückgriff gegenüber Verwandten gibt es in der Grundsicherung für Arbeitsuchende grundsätzlich nicht.
Das heißt: Eltern werden vom Träger der Grundsicherung wegen der Zahlung von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld an ihre volljährigen Kinder nicht zu Unterhaltszahlungen herangezogen.
Ausnahmen gelten aber für:

– Unterhaltsansprüche minderjähriger Hilfebedürftiger
– Hilfebedürftige, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet und die Erstausbildung noch nicht abgeschlossen haben, gegenüber ihren Eltern und
– wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige den Unterhaltsanspruch selbst geltend macht."

Da fällt mir auf, nehmen wir den letzten Satz des Textes, kann es ja gut sein, dass die bei der Arbeitsagentur hoffen, dass Sie den Anspruch selber geltend machen und kein AlG beantragen. Müssen Sie aber nicht!








-- Editiert von hamburgerin01 am 28.01.2005 00:39:33

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
M87
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 43x hilfreich)

Könnt ihr mir Tipps geben?
Ich bin 18 Jahre alt wohne bei meiner Mutter und bin Arbeitslos.Arbeitslosengeld bekommen ich keines da meine Mutter mir Unterhaltspflichtig ist.???
Stimmt das? Gr.M87

35x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sigrid curity
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 79x hilfreich)

Noch einen Kommentar von mir dazu.
Unser Sohn hat 2 Ausbildungen abgebrochen,ALG II beantrag,wohnt allerdings in einer Mietwohnung,und ist über 25.Das Arbeitsamt hat uns ebenfalls aufgefordert unsere Einkommensverhältnisse darzulegen,aber recht heftig mit Androhung eines Bußgeldes.

Wir haben uns nicht einschüchtern lassen,und abgelehnt unser Einkommen offenzulegen,und den Sohn zu unterstützen.
Dann kam nix mehr,also laßt Euch nicht einschüchtern,das Arbeitsamt ist angehalten zu sparen,und wendet wohl jedes Mittel an.

9x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sigrid curity
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 79x hilfreich)

Und zu Dir, M87, hast du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung?Wenn die Eltern dies ermöglicht haben, sind sie nicht unterhaltspflichtig.
Ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind sie noch unterhaltspflichtig.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
M87
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 43x hilfreich)

Hallo katze500, ich habe keine Berufsausbildung.Sind sie denn auch Unterhalfspfichtig wenn ich eine eigene Wohnung habe?
Danke für deine Antwort.

4x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@Katze,@M87,
das ist nicht ganz korrekt.
Sofern du dich nicht auf einer allgemeinbildenden Schule oder in der Erstausbildung befindest, sind deine Eltern nicht unterhaltspflichtig. Evtl. noch für einen Überbrückungszeitraum von bis zu 4 Monaten.
Solltest du eine Ausbildung anfangen, sind sie ab Dato wieder pflichtig, sofern sie a) leistungsfähig sind und
b) du deinen Lebensunterhalt nicht allein durch deinen Verdienst bestreiten kannst.

Dabei ist es unwichtig, ob du eine eigene Wohnung bewohnst oder nicht.

Aber: Sobald deine Eltern wieder unterhaltspflichtig werden, können sie verlangen, dass du wieder daheim einziehst, um den - dir zustehenden - Unterhalt in 'Naturalien' etc... zahlen zu können.

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
M87
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 43x hilfreich)

Danke
Das habe ich so richtig verstanden, ich bekomme keinen Unterhalt von meinen Eltern solange ich arbeitslos bin.Wieso rechnet dann das AA den Unterhalt in meinen Antrag mit ein.Verstehe ich in dem Fall nicht.Nur deshalb bekomme ich kein ALG.Was soll ich in dem Fall tun? Hatte AA schon im April beantragt.

-- Editiert von M87 am 19.07.2005 08:03:58

4x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
sigrid curity
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 79x hilfreich)

Mußte ein Zuschrift rausnehmen,doppelt abgeschickt!

-- Editiert von katze500 am 19.07.2005 08:05:22

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
sigrid curity
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 79x hilfreich)

allo Unsterblich, wenn die Kinder nach der Schule gar nix tun, muß man keinen Unterhalt bezahlen?
Ist ein ganz neuer Aspekt.
Und wovon leben die Kinder dann? Welche Hilfen können sie bekommen, wenn sie noch nicht durch Arbeit im "sozialen Netz" aufgefangen werden?

9x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
larsagne
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 24x hilfreich)

[color=red]@larsagne:

Für eigene, neue, Fragen bitte einen eigenen Thread eröffnen. Und erst recht keinen über 5 Jahre alten Thread ausgraben.

Dieser Thread wird geschlossen.

Moderator[/color]


Guten Abend.
Habe eine Frage zum Thema Alg 2 und Unterhalt für Eltern.
Vor kurzem ist meine Freundin aus Mecklenburg Vorpommern zu mir nach Nrw gezogen.Sie hat in ihrer Heimat eine abgeschlossene Berufsausbildung gemacht.Nun wollte sie Alg 2 beantragen da ich mit meinem Einkommen ( bin erwerbstätig)es nicht schaffe für 2 Personen aufzukommen.Bei dem Amt sagte man uns das es nicht funktionieren würde da sie noch keine 25 ist sondern erst 22 Jahre.So müssten ihre Eltern Unterhalt für sie zahlen.Wie hoch wäre denn der Unterhalt für sie wenn der Vater aber nicht mehr als 50-70€ für sie zahlen kann.Und wieviel Anspruch hat sie dann hier in NRW auf Alg 2 so das sie hier bleiben kann.Denn wir haben uns darüber erkundigt ob soetwas möglich wäre.Da hat man uns zugesagt das sie sich ummelden müsse.Das haben wir gemacht.Und nun haben wir erfahren das es auf einmal nicht möglich wäre.Danke für jede hilfreiche Antwort.

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""

-- Editiert Moderator am 30.12.2011 00:18

-- Editiert Moderator am 30.12.2011 00:23

-- Editiert Moderator am 30.12.2011 00:26

24x Hilfreiche Antwort


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