ALG2 und bestehende Selbstaendigkeit

2. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Glueckstiger
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 0x hilfreich)
ALG2 und bestehende Selbstaendigkeit

Hallo,

meine Frau und ich, beide selbstaendig taetig, waren heute bei unserem "Fallmanager" der ARGE, um den ALG2-Antrag abzugeben. Wir hatten vorher erfahren, dass auch Selbstaendige, die ein zu geringes Einkommen haben, ergaenzend ALG2 beantragen koennen. Fuenf Freunde von uns bekommen dies unter denselben Lebensumstaenden ebenfalls.

In der SGBII-Broschuere (Stand 10/05), die wir von der ARGE bekommen haben, steht dazu: "Wie die Bezeichnung "Grundsicherung" anzeigt, ist damit eine Absicherung des Mindestbedarfes gemeint[...] Diese Absicherung ist fuer alle gedacht, die dafuer zu wenige oder keine eigenen Mittel haben. [...] Arbeitslosigkeit ist nicht vorausgesetzt. Leistungen kann man auch erhalten, wenn man zu wenig verdient, gleichgueltig, ob man nun Arbeitnehmer ist oder als Selbstaendiger erwerbstaetig ist."

Unser Fallmanager meinte hierzu allerdings nur, dass er uns wegen unserer Selbstaendigkeit nicht helfen koenne. "Wo kaemen wir denn hin, wenn jeder aus einem Hobby einen Beruf machen wuerde." Da koenne man sich ja etwas suchen, das einem 200 € einbringt und sich dann den Rest von der ARGE holen. Unsere Zahlen sehen hier jedoch deutlich positiver aus, aber die hat er sich in unseren detaillierten Unterlagen nicht einmal angesehen, da er die Prognose eh nicht bewerten koenne. Er meinte, dass wir uns arbeitssuchend melden sollten, ansonsten wuerde unser Antrag auf eine Ablehnung hinauslaufen. Selbst mein Gewerbe, dass ich fuer den Verkauf meiner Shareware-Programme benoetige, soll ich ruhend melden. Hier habe ich jedoch monatliche einige Verkaeufe, die dann wegfallen wuerden. Er stellte mir auch in Aussicht, dass er mich wohl sofort in einen 1€-Job vermitteln koenne, der mich jedoch daran hindern wuerde, ein bereits zu 80% abgeschlossenes Shareware-Projekt in absehbarer fertigzustellen, durch das wieder vermehrt Einkuenfte zu erwarten sind.

Begruendet hat er seine Ablehnung anfangs mit einer "Durchfuehrungsanweisung(?) (DA)" in unserem Kreis. Spaeter meinte er, dass seit einer Gesetzesaenderung vor "wenigen Tagen" Selbstaendige generell keine Unterstuetzung mehr erhalten wuerden.

Meine Fragen hierzu:
- Welche Paragraphen sind hier kuerzlich geaendert worden? Wo kann ich dies nachlesen?
- Wer erstellt Prognosen (falls notwenig) und wie muessten die ausfallen, um dennoch ALG2 zu bekommen?
- Ist die Ablehnung berechtigt oder sollten wir nur abgewimmelt werden?
- Macht ein Termin bei einem Anwalt im Sozialrecht Sinn?

Danke schonmal fuer Antworten!
Gruss,
Glueckstiger

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Kostenlose Hilfe finden Sie bei einer Sozialberatungsstelle, die Adresse finden Sie unter:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pixelpusher
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Glückstiger!

Ich habe dasselbe Problem. Ich soll mein angemeldetes Gewerbe auf einmal abmelden, andernfalls bestünde kein Leistungsanspruch mehr - ich habe, wohlgemerkt, keinerlei Einnahmen daraus!
Mir geht es im Moment ganz genauso - habe im Februar einen Auftrag über 400,- Euro erhalten und benötige natürlich zur Rechnungsstellung ein angemeldetes Gewerbe. Die Tante vom JobCenter besteht nun darauf, daß ich selbiges abmelde.

Für mich unverständlich.

Wie soll man sich denn überhaupt noch jemals ein Standbein aufbauen, wenn die Ämter einem nur Steine in den Weg schmeißen?
Selbt als Arbeitsloser darf man ja keine Eigeninitiative zeigen, sonst hagelt es Nachzahlungsforderungen und sonst was.

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