Guten Tag,
mal angenommen, ich hätte 2019 für 7-12/2019 für mich und meine Familie ALG2 bezogen und musste dieses Aufgrund von einem höherem Geldeingang in 2020 wieder zurückbezahlen. Und nun kommt eine Zahlungserinnerung über die Rückzahlung von Leistungen für eins der Kinder, das damals anscheinend vergessen wurde. Es gibt keinen Zustellungsnachweis, da wir nicht mehr in Deutschland wohnen.
Die Forderung wird wie folgt angemahnt:
Erstattungsbescheid vom xx.08.2020 Fälligkeit XX.09.2020
Ist diese Forderung dann ab 08/2024 verjährt?
ALG2 zurückzahlen/Verjährungsfrist
3. Juli 2023
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Frage vom 3. Juli 2023 | 22:37
Von
Status: Lehrling (1357 Beiträge, 158x hilfreich)
ALG2 zurückzahlen/Verjährungsfrist
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#1
Antwort vom 4. Juli 2023 | 06:16
Von
Status: Philosoph (13154 Beiträge, 4471x hilfreich)
Zitat:Und nun kommt eine Zahlungserinnerung über die Rückzahlung von Leistungen für eins der Kinder, das damals anscheinend vergessen wurde.
Ob das Kind tatsächlich "vergessen" wurde, sei mal dahingestellt und spielt letztendlich auch keine Rolle. Oder heißt das, das Kind stand seinerzeit nicht mit im Rückforderungsbescheid?
Die Forderungen der übrigen Familienmitglieder sind bezahlt?
Wie alt ist das Kind?
Zitat:Es gibt keinen Zustellungsnachweis, da wir nicht mehr in Deutschland wohnen.
Keinen Zustellnachweis für die jetzige Zahlungserinnerung, oder für den damaligen Rückforderungsbescheid?
Zitat:Ist diese Forderung dann ab 08/2024 verjährt?
Nein, sondern frühestens am 01.01.2025. Denn, die Verjährungsfrist begann am 31.12.2020 (sofern gegen den Rückforderungsbescheid seinerzeit kein Widerspruch erhoben wurde) und beträgt mindestens 4 Jahre. Je nachdem, was sonst inzwischen noch so passiert ist oder bis Ende 2024 noch passiert, kann sich die Verjährungsfrist auch auf 30 Jahre verlängern.
Gruß,
Axel
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