hallo,
ich wurde nach meiner elternzeit gekündigt und beziehe nun arbeitslosengeld 1. vor meiner elternzeit hatte ich zusätzlich einen 4oo€ job, den ich nach der elternzeit wieder aufgenommen habe.
übt man den nebenjob schon 12-18 monate vor der arbeitslosigkeit aus, wird einem das nicht gegen das arbeitslosengeld gerechnet.....schön dachte ich mir.
nun meldet sich das arbeitsamt und sagt mir, da ich wärend der elternzeit den nebenjob nicht ausgeübt habe,komme ich nicht auf die besagten 12-18 monate und so wird mir der rest gegen gerechnet.
jedoch bin ich schon seit 2008 in meinem nebenjob tätig und hatte nur die unterbrechung wärend der elternzeit.
darf das amt die elternzeit mit einrechnen, obwohl ich ihn schon so lange davor ausgeübt habe? bei der berechnung für das alg1 wird die elternzeit ja auch nicht berücksichtigt...
danke schon mal
ALGI + 400€ job nach elternzeit nicht anerkannt
24. September 2012
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Frage vom 24. September 2012 | 13:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
ALGI + 400€ job nach elternzeit nicht anerkannt
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