ALGI Vermittlungsvorschläge ablehnbar oder nicht?

13. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Start
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
ALGI Vermittlungsvorschläge ablehnbar oder nicht?

Hallo Zusammen,

jetzt brauche ich wirklich Hilfe. Bei allem was ich so an Info`s zusammentrage, kenne ich mich wirklich nicht mehr aus.

Also ich beziehe seit 4 Wochen ALG I. Nun bekomme ich von der Jobagentur Vermittlungsvorschläge ohne Rechtsbehelfsbelehrung. Der Rechtsanwalt sagt, dass es passieren kann, dass ich annehmen müsste. Die Literatur, welche ich lese auch. Nun sind das momentan nur Zeitarbeitsfirmen. Als Arbeitgeber wird die Zeitarbeitsfirma genannt. Nur Zeitarbeitsfirmen vermitteln auch direkt in Unternehmen. Um was es dabei geht ist aus den Vermittlungsvorschlägen nicht wirklich zu ersehen. Direktvermittlung schließt natürlich Zeitarbeit aus. Natürlich muss ich beim Vorstellungsgespräch alles tun um die Arbeit zu bekommen. Erwähne ich Direktvermittlung bin ich u.U. gesperrt, da es sich um Zeitarbeit handelt und das Ganze als Ablehnung des Stellenangebotes gedeutet wird. Und natürlich bewerbe ich mich und ein Vorstellungsgespräch jagd dabei das Nächste. Diese mangelnden Info`s machen einen irre. Vor allem kommt noch dazu, dass mir momentan ein Vermittlungsvorschlag über die Jobbörse vorliegt, für den ich total überqualifiziert bin. Sollte ich den annehmen müssen, ist die Arbeit der vergangenen 10 Jahre umsonst. Der Arbeitsmarkt verzeiht das nicht. Bei vielen Vorschlägen paßt mein Profil nicht ganz auf den Vorschlag. Ein vernünftiger Arbeitgeber sagt nein, aber die haben ja heute oft derartige Zustände in ihren Unternehmen, dass sie alles nehmen. Da sind doch Probleme im Unternehmen vorprogrammiert.

Wohin denn nun? Darf ich nach heutiger Gesetzeslage ablehnen oder nicht? Rechtsanwalt sagt nein, Literatur sagt nein - Foren im Internet sagen teilweise ja.

Beim Arbeitsamt frage ich das nicht nach. Man weiß doch nicht wie das ausgelegt wird. Mit denen habe ich aus früheren Zeiten negative Erfahrungen gemacht:-(. Angeblich kann man heute mit denen reden. Besser nicht!

Über Informationen würde ich mich sehr freuen - vielen Dank!

Tschüß Susann

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Start:

quote:
Nun bekomme ich von der Jobagentur Vermittlungsvorschläge ohne Rechtsbehelfsbelehrung.


In diesem Punkt ist die Rechtslage absolut eindeutig und ich kann die Aussage des Anwaltes nicht wirklich nachvollziehen. Ohne Rechtsfolgenbelehrung darf es auch keine Rechtsfolgen geben. Ergo: Bei Ablehnung, bzw. Nichtbewerbung, keine Sperre. Wobei Ablehnung, zu dem Zeitpunkt, wenn Du die angebotene Stelle tatsächlich auch bekommen kannst, sicher problematisch wird. Schließlich bist Du ja auch ohne Stellenvorschläge verpflichtet, jede zumutbare Stelle anzunehmen. Vielleicht bezieht sich darauf auch die Auskunft des Anwaltes. Aber Du musst Dich auf Vermittlungsvorschläge ohne Rechtsfolgenbelehrung nicht bewerben.

quote:
Nun sind das momentan nur Zeitarbeitsfirmen. Als Arbeitgeber wird die Zeitarbeitsfirma genannt.


Die Arbeit bei Zeitarbeitsfirmen ist nicht grundsätzlich unzumutbar.

quote:
Um was es dabei geht ist aus den Vermittlungsvorschlägen nicht wirklich zu ersehen.


Auch in dem Punkt dürfte der Vermittlungsvorschlag dann nicht die Vorgaben des BSG an die Bestimmtheit erfüllen, mit der Folge, dass eine Nichtbewerbung nicht mit einer Sperrzeit geahndet werden darf.

quote:
Und natürlich bewerbe ich mich und ein Vorstellungsgespräch jagd dabei das Nächste.


Und immer daran denken, sämtliche Eigenbemühungen zu dokumentieren.

quote:
Vor allem kommt noch dazu, dass mir momentan ein Vermittlungsvorschlag über die Jobbörse vorliegt, für den ich total überqualifiziert bin. Sollte ich den annehmen müssen, ist die Arbeit der vergangenen 10 Jahre umsonst.


Wenn auch der Vorschlag ohne Rechtsfolgenbelehrung ist, einfach nicht bewerben (siehe oben). Wichtig ist natürlich, dass Du diese Vorschläge gut aufbewahrst, um ggf. nachweisen zu können, dass keine Belehrung enthalten war.

quote:
Bei vielen Vorschlägen paßt mein Profil nicht ganz auf den Vorschlag.


Das wird Dich allerdings prinzipiell nicht von der Verpflichtung entbinden, Dich dennoch zu bewerben. Du wirst kaum erwarten können, ausschließlich solche Vorschläge zu bekommen, die zu 100% deckungsgleich mit Deinem Profil sind.

Mal ganz zaghaft am Rande erwähnt: Bevor aus einer Nichtbewerbung, seitens der AA Konsequenzen in Form einer Sperrzeit gezogen werden dürfen, muss die AA zunächst mal den Nachweis erbringen, dass Du diesen Vermittlungsvorschlag überhaupt erhalten hast. Üblicherweile werden die mit normaler Briefpost zugestellt. Zugangsnachweis deshalb unmöglich.

Gruß,

Axel



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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Start
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Axel,

herzlichen Dank für diese Informationen. Das hilft wirklich weiter. Damit findet man wirklich den Weg.

Mit dem Profil hast Du natürlich recht. Selbstverständlich kann das auch zur Chance werden.

Nochmals vielen Dank :-)!

Tschüß Susann

1x Hilfreiche Antwort

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