ALH nicht alles angegeben!!!!

19. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
athene30
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 43x hilfreich)
ALH nicht alles angegeben!!!!

Hallo, ich hoffe ihr könnt mir eine Hilfe sein, vielleicht hat schon jemand ein ähliches problem.
Bei dem Arbeitslosenhilfebescheid habe ich mein Vermögen nicht angegeben. Nach der zusammenrechnung liege ich über den satz der mir zustehen darf. Ich habe das Geld auf verschiene Konten verteilt auf die ich ein freistellungsauftrag erteilt habe.
Nun meine Frage, soll ich es nachtragen lassen oder abwarten was passiert!!!!!!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

oh oh Athene,

nachtragen lassen! Die BA prüft stichprobenhaltig nach...

Außerdem wissen wir nicht ob und wie die Behörden, also das Finanzamt mit der BA kooperieren. Bei dem Antrag für ALG2 bekommst du dann wirklich Probleme, weil du in diesem Antrag unterschreibst, das die Bank deine Kontostände an die BA bekanntgeben darf (jedenfalls habe ich so etwas gehört...)

Ziemlich heißes Eisen...

LG nefertari1968

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#2
 Von 
athene30
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 43x hilfreich)

Ja danke für die Anwort. werde gleich ein brief an die ba schreiben. so langsam bekomme ich schlaflose nächte.
Falls mir jemand noch ein tipp geben kann nur zu bin für alles offen.

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#3
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 412x hilfreich)

Beim BAFöG werden die Freistellungsaufträge nun in größerem Umfang (was aber Zeit kostet) überprüft, dass sollte bei der Arbeitslosenhilfe prinzipiell nicht anders sein. Übrigens schließt eine Korrektur nicht aus, dass es Rückforderungen oder sogar ein Strafverfahren wegen Betrug geben kann. Solltest Du aber keine absichtlichen Falschangaben gemacht haben, ist es "nur" eine Ordnungswidrigkeit.

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#4
 Von 
athene30
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 43x hilfreich)

Danke für die Anwort.
mir war das ganze zu heikel. ich war heute morgen dort und habe alles nachtragen lassen. es war alles kein problem.

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