AU Vorlegen aber Verweiger Ärztliche Behandlung durch Religösen Gründen

28. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb392443-42
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
AU Vorlegen aber Verweiger Ärztliche Behandlung durch Religösen Gründen

Hallo ich soll einen Krankenschein Vorlegen ich möchte aber zu keinen Arzt da ich das aus Religösen Gründen Ablehne. Kann ich da Trotzdem Sanktioniert werden? was muss ich da tun.

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17 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Akzeptieren und sich hoffentlich für die Dauer der Krankheit anderweitig finanzieren können.
Und sich schon mal nach einem anderen Job umsehen. Man bleibt also unentschuldigt der Arbeitsstelle fern. Das ist Grund für eine fristlose Kündigung.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@fb:

Stehst Du in einem Arbeitsverhältnis, oder beziehst Du Sozialleistungen?

Welche Religion verbietet denn bitte jegliche ärztliche Untersuchung/Behandlung?

Gruß,

Axel

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#4
 Von 
fb392443-42
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
@fb:

Stehst Du in einem Arbeitsverhältnis, oder beziehst Du Sozialleistungen?

Welche Religion verbietet denn bitte jegliche ärztliche Untersuchung/Behandlung?

Gruß,

Axel


Hartz 4

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#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Eine Religion, die nicht gebietet, für sich selbst zu sorgen und dabei so weit geht, dass nicht mal ärztliche Behandlung erlaubt ist?
Mensch, komm runter, deine Religion ist ungesund für dich!

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#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von fb392443-42):
Hallo ich soll einen Krankenschein Vorlegen

Bestimmt keinen "Krankenschein", sondern eine "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung".
Zitat:

ich möchte aber zu keinen Arzt da ich das aus Religösen Gründen Ablehne. Kann ich da Trotzdem Sanktioniert werden?

Ja.
Zitat:
was muss ich da tun.

Zum Arzt gehen oder die Folgen akzeptieren.

Nur mal der Neugier halber: welche Religion verbietet denn generell die Untersuchung durch einen Arzt?

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von fb392443-42):
Kann ich da Trotzdem Sanktioniert werden?
Ja, das JC wird einen *krankenschein* sehen wollen.
Aber warum will das JC einen Krankenschein sehen?

Es gibt schon wichtige Gründe, die vor Sanktion schützen.
Aber eine Religion, die es verbietet, zu einem Arzt zu gehen--- das habe ich in der mir bekannten Gründesammlung aller möglichen Nationalitäten noch nie gehört.
Das wird das JC dir sicher nicht so einfach glauben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@fb:

Zitat:
Hartz 4


Okay. Und meine zweite Frage ignorierst Du vorsichtshalber. Ist ja auch fast schon Antwort genug. Sorry, aber ich halte das mir "aus religiösen Gründen darf/möchte ich nicht zum Arzt gehen " für eine Ausrede. Noch dazu für eine ziemlich schlechte.

Zitat:
Hallo ich soll einen Krankenschein Vorlegen


Ich ignoriere mal den falschen Begriff und gehe davon aus, mit "Krankenschein" ist eine AU-Bescheinigung gemeint. In welchen konkreten Zusammenhang soll die denn vorgelegt werden? Weil ein Meldetermin nicht wahrgenommen wurde, oder abgesagt werden soll? Oder was sonst?

Gruß,

Axel

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#9
 Von 
Fatima2
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigung für das OT, aber bei solchen Extrembeispielen von wissenschaftsfeindlichen Positionen ( hier: Ablehnung Medizin) und antiaufklärerischer Einstellung, kann ich immer wieder den starken laizistischen Staat ( Deutschland ist leider nur ein säkularer Staat) fordern. Bei dem Beispiel oben ist es sogar ein Selbstschutz und das sage ich als Muslima.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Darum geht es doch gar nicht. Sich eine Bestätigung vom Arzt ausstellen lassen, dass man arbeitsunfähig sei, heisst doch nicht, dass man sich einer Zwangsbehandlung unterziehen muss.

wirdwerden

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Fatima2):
Bei dem Beispiel oben ist es sogar ein Selbstschutz
Wie bitte? Was meinst du mit Selbstschutz?
Wer lehnt Medizin ab?

Eine andere Staatsform für Deutschland zu fordern---- das ist ziemlich gewagt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von fb392443-42):
ich möchte aber zu keinen Arzt da ich das aus Religösen Gründen Ablehne.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#13
 Von 
Fatima2
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Anami

Selbstschutz trifft es sehr gut. Immerhin erklärt er, so habe ich ihn verstanden, dass er die Dienste von Ärzten ablehnt. Das Schlimme ist, er scheint keine Taktik zu verfolgen, um sich hier aus einer nachteiligen Situation gegenüber dem Jobcenter zu befreien, sondern er lehnt generell Ärzte ab.

Wenn ein Mensch oder noch schlimmer, wenn Eltern ihre kranken Kinder nicht zu Mediziner bringen, muss der Staat diese Kinder vor einem religiösen Kult schützen.

Wer Laizismus, statt Säkularismus favorisiert, muss deswegen noch lange nicht die Staatsform ablehnen.

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

@Fatima2
Du willst wahrscheinlich ausdrücken, der Fragesteller müsse vor sich selber geschützt werden?
Wie kommst du auf das dünne Brett?
Der TE kann doch erklären, ob er wichtige Gründe hat. Und WARUM überhaupt eine AUB vorgelegt werden soll.
Dann kann man ihm evtl. Hinweise zur weiteren Vorgehensweise und Sanktionsvermeidung geben.
Aber es ist erstaunlich, welche umfassende Darstellung du aus dem knappen Erstbeitrag ableitest.

Zitat (von Fatima2):
muss der Staat diese Kinder vor einem religiösen Kult schützen.
Was liegt denn hier in dem Falle des TE vor? Beug dich doch bitte ohne Kenntnis nicht so weit hinaus.

Durch deine *Forderung* wird ihm nicht geholfen. Stattdessen kommt die Sanktion. Ist der TE unter 25 (aber volljährig), dann endet das ganz heftig. Sanktion 100% Regelbedarf für 3 Monate.

Zitat (von Fatima2):
kann ich immer wieder den starken laizistischen Staat ( Deutschland ist leider nur ein säkularer Staat) fordern.
Zitat (von Fatima2):
Wer Laizismus, statt Säkularismus favorisiert, muss deswegen noch lange nicht die Staatsform ablehnen.
Bitte lies nach.

btw. Dieses *Staats*-Thema gehört nicht in dieses Unterforum.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Die Sache ist doch ganz einfach. Niemand muss sich in Deutschland zwangsbehadeln lassen. Wenn man eine ärztliche Behandlung ablehnt, dann ist das auch okay. Aber, wenn man von diesem Staat finanziert werden möchte, dann gibt es gewisse Voraussetzungen. Dazu gehört seit unseliger Vergangeheit dem Himmel sei Dank keine Zwangsbehandlung mehr. Wohl aber der Nachweis, dass man dieses oder jenes nicht kann. Und diesen Nachweis kann nun mal nur ein Arzt führen. Abgesehen davon kenne ich keine Religion, die das Betreten einer Arztpraxis verbietet.

wirdwerden

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#16
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Eine recht interessante Information zum Thema Religion und Medizin findet sich hier : https://www.rheinmaasklinikum.de/Inhalt/Patienten/_doc/Evangelische/Religionen.pdf

-- Editiert von fb367463-2 am 29.06.2019 13:53

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

@Fatima2
Da dein anderer Thread geschlossen ist, hier ein Hinweis:
In den Sachforen ist solche Diskussion unerwünscht.
Dafür gibt es andere Foren. Weiter unten auf der Forenliste.
Dort kannst du deine seltsamen Ideen (auch die zu Sozialleistungsbetrug) gern äußern.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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