AU nicht abrufbar, Termin keine Rechtsfolgenbelehrung

26. Juni 2024 Thema abonnieren
 Von 
Andreawilde
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
AU nicht abrufbar, Termin keine Rechtsfolgenbelehrung

Hallo,
Ich hoffe man kann mir hier weiterhelfen.
Ich habe heute mittag eine Email vom der Agentur für Arbeit bekommen, das ich eine AU vom 25.5 bis 30.5 nachreichen soll. Ich hatte zu dieser Zeit einen gruppentermin ohne rechtsfolgenbelehrung. Ich habe mich krank gemeldet, war beim Arzt und hab mir keine AU geben lassen, weil ich keine rechtsfolgenbelehrung hatte.
Nun hab ich eine Frist bis zum 7.7, und in meinem Account des Arbeitssamtes steht, das die letzte Auszahlung am 24.6 war.
Dürfen die mich nun ohne Anmeldung sanktionieren?
Ich hab Angst, daß ich morgen gar kein Geld bekomme...
Also, falls ich jetzt wirr geschrieben habe, ich beziehe ALG1, und der versäumte termin war am 25.5. ohne RFB. Ich hab übers onlimeportal meiner Beraterin Bescheid gegeben, alles war in Ordnung, und heute wollen die ne AU?

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13 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34105 Beiträge, 5889x hilfreich)

Zitat (von Andreawilde):
das ich eine AU vom 25.5 bis 30.5 nachreichen soll.
Ja, das kann zu Recht gefordert werden. Was damals in Ordnung war, weiß jetzt keiner. Hattest du Bescheid gesagt, dass du krank bist?
Zitat (von Andreawilde):
Ich habe mich krank gemeldet, war beim Arzt und hab mir keine AU geben lassen, weil ich keine rechtsfolgenbelehrung hatte.
Warum sollte in der Rechtsfolgenbelehrung stehen, dass man sich bei AU auch eine entspr. Bescheinigung vom Arzt geben lassen sollte? Ohne RFB bedeutet idR: Freiwillige Teilnahme. Also braucht man auch keine Krankheit, keinen Arzt und keinen Krankenschein.
Zitat (von Andreawilde):
Nun hab ich eine Frist bis zum 7.7, und in meinem Account des Arbeitssamtes steht, das die letzte Auszahlung am 24.6 war.
Da wird der Arzt dir nichts mehr bescheinigen, das ist viel zu lange her.
ALG 1 wird immer zum Monatsende gezahlt, die Leistung sollte also spätestens am 28.6. auf dem Konto sein.

Zitat (von Andreawilde):
Dürfen die mich nun ohne Anmeldung sanktionieren?
Sanktionen gibt es nur vom JC bei Bürgergeld.
Du meinst vermutlich, ob du erst eine Anhörung haben musst, bevor sanktioniert wird oder die Leistung eingestellt wird.

Was genau steht im Schreiben der Arbeitsagentur?
Evtl. kann man das Wirre entwirren... man muss aber lesen, was man dir schreibt.

Wann endet denn dein ALG-Anspruch?


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Andreawilde
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Schreiben heute war nur eine Email mit der Bitte, bis zum 7.7 die AU nachzureichen, da diese nicht abgerufen werden kann.
Also beim Arbeitsamt gibt's erst eine Anhörung, und dann bekommt man Kürzungen?

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#3
 Von 
Andreawilde
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Schreiben heute war nur eine Email mit der Bitte, bis zum 7.7 die AU nachzureichen, da diese nicht abgerufen werden kann.
Also beim Arbeitsamt gibt's erst eine Anhörung, und dann bekommt man Kürzungen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34105 Beiträge, 5889x hilfreich)

Wie und wo sollte denn auch die Arbeitsagentur eine AU abrufen können, wenn du gar keine Bescheinigung abgegeben hattest?

1. Wie ist der Wortlaut der E-Mail?
2. Hattest du Bescheid gesagt, dass du krank bist????
3. Wann endet dein ALG-Anspruch????

Zitat (von Andreawilde):
Also beim Arbeitsamt gibt's erst eine Anhörung, und dann bekommt man Kürzungen?
Wie kommst du darauf? Ich hatte dich gefragt, ob du eine Anhörung meinst, obwohl du *Anmeldung* schreibst.

Zitat (von Andreawilde):
und in meinem Account des Arbeitssamtes steht, das die letzte Auszahlung am 24.6 war.
Davon bitte den Wortlaut.
Danke.

Grundsätzlich wird ALG bis zu 6 Wochen AU weitergezahlt. Geht aber nur, wenn die AU-Bescheinigung/Krankenschein vorliegt.
Was bei dir vorliegt, kann ich noch nicht entwirren.

Sorry.


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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Andreawilde
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zeitraum: 01.01.2024 - 29.03.2025
Letzte Auszahlung: 24.06.2024
Höhe der Auszahlung: 870,60 €

Das steht in meinem Account auf dem Arbeitsamt Portal.

Die Einladung war ohne rechtsfolgenbelehrung, ein videotermin. Ich habe angerufen und gesagt, das ich krank bin.


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#6
 Von 
Andreawilde
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Email:


Sie teilten uns mit mehrere Krankheitszeiträume mit.

Leider haben wir immer noch keine Rückmeldung von Ihrer Krankenkasse erhalten für den Zeitraum 25.05.2024-30.05.2024.

Daher bitte ich Sie bis zum 07.07.2024 die oben genannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen,

gerne können Sie hierfür unsere e-Service verwenden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34105 Beiträge, 5889x hilfreich)

Zitat (von Andreawilde):
Sie teilten uns mit mehrere Krankheitszeiträume mit.
Also mehrere AU.
Eine fehlt, wir wissen auch, warum. Nur die Agentur weiß es nicht.
Die geht davon aus, dass jemand, der *Bescheid* sagt, dass er krank ist--- auch eine AU bekommt.

Also kannst du der Agentur nur mitteilen, dass du keine AU-B. vom Arzt verlangt hast. Deshalb also die KK nichts hat und auch du jetzt nichts mehr vorlegen kannst.

Dann abwarten, was die Agentur antwortet.
Am Freitag oder morgen aufs Konto schauen.

Ja, ich habe gelesen, dass es keine RFB gab.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Frieder01
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 48x hilfreich)

Ich Frage mich, wie man zu der Auszahlung bis zum 24.06.2024 kommt.
Zunächst erfolgt, wenn jemand zu Meldung nicht erscheint, eine vorläufige Zahlungseinstellung und daraufhin eine zweite Einladung. Vorläufige Zahlungseinstellung bedeutet, dass du nach der Zahlungseinstellung bis zur Klärung des Sachverhalts keine Zahlung mehr erhältst. Du könntest dich ja, ohne es beantragt zu haben, im Ausland befinden
Da du eine Zahlung erhalten hast, kann ein vorläufige Zahlungseinstellung nicht erfolgt sein. Vermutlich weil die Einladung ohne Rechtsfolgen erfolgte und du auch eine Rückmeldung gegeben hast.

Jetzt gibt es noch die Möglichkeit einer tatsächlichen Krankmeldung. Geht eine solche bei der Agentur ein, wird das Alg gern ab der 7. Wochen nach Beginn der AU eingestellt, da dann ggf. die Krankenkasse für die Zahlung von Krankengeld zuständig ist. Das ist m. E. nicht zu kritisieren, da der/die Betroffene ja i.d.R. Bescheid gibt / geben sollte, dass er z.B. ab Woche 5 schon wieder gesund ist. Dann wird der vorgemerkte Zahlungsstopp nach Woche 6 wieder entfernt. Jetzt stellt sich mir nur die Frage, ob du vorher ab 14.05.2024 eine Krankmeldung abgegeben hast?

Ansonsten finde ich keinen Grund, die Zahlung Mitten im Monat zu stoppen und auszuzahlen. Oder hast du dich irgendwie sonst zum 24.06. abgemeldet?

Ansonsten finde ich es, sagen wir mal, komisch, wenn man sich wegen eines Videotermins krank meldet.

-- Editiert von User am 27. Juni 2024 08:45

Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

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#9
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 177x hilfreich)

Zitat (von Andreawilde):
Ich hab Angst, daß ich morgen gar kein Geld bekomme...


Zitat (von Andreawilde):
Letzte Auszahlung: 24.06.2024
Höhe der Auszahlung: 870,60 €


Aber das ist doch jetzt, bzw. diesen Monat, also das Geld wurde also doch angewiesen?
Trotzdem sollte man das mit der AU nachholen.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39432 Beiträge, 14156x hilfreich)

Ich weiß von anderen Leistungsträgern, die dem öffentlich-rechtlichen "Service" zuzuordnen sind, dass die am Monatsende/zum Monatsbeginn fälligen Zahlungen am 22. des Vormonats veranlasst werden, bzw. am darauf folgendem Werktag. Das scheint bei der Arbeitsagentur auch der Fall zu sein. Also nix mit Zahlungen werden mitten im Monat eingestellt.

wirdwerden

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#11
 Von 
Frieder01
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 48x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
dass die am Monatsende/zum Monatsbeginn fälligen Zahlungen am 22. des Vormonats veranlasst werden

Ja, "veranlasst" werden. Ab diesem Zeitraum ist eine Änderung des Zahlbetrags nicht mehr möglich. Die Gutschrift auf dem Konto erfolgt dann aber zum letzten des Monats, rechtlich müsste es sogar erst zum 1. des Folgemonats sein.
Bei der Agentur ist dies grundsätzlich so.
Zitat (von Andreawilde):
Sie teilten uns mit mehrere Krankheitszeiträume mit.

Die Frage an @Andreawilde wäre, wann haben die anderen Zeiträume begonnen? Sollte es tatsächlich daran liegen, was natürlich fraglich ist, wird weiteres Alg erst fließen, wenn sie der Agentur Bescheid gegeben hat.

-- Editiert von User am 28. Juni 2024 10:22

Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

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#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17253 Beiträge, 9510x hilfreich)

Ist es bei ALG1 nicht so, dass man für jeden Krankheitstag eine AU-Bescheinigung braucht - egal ob man an dem Tag ein Termin hatte oder nicht?

Deshalb kommt es auf den Termin und die RFB gar nicht an.

Für Tage, an denen man sich krank gemeldet hat, aber keine AU-Bescheinigung vorlegt, wird einfach kein ALG1 bezahlt.
Genau wie Arbeitnehmer, die sich krank melden, aber eine notwendige AU-Bescheinigung nicht vorlegen, keine Lohnfortzahlung bekommen.
25.5-30.5 sind 6 Kalendertage - da hätte ein Arbeitnehmer auch eine AU-Bescheinigung vorlegen müssen.

Es ist daher damit zu rechnen, dass für 6 Tage das ALG1 zurückgefordert wird bzw. bei der nächsten Auszahlung einfach abgezogen wird.


Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34105 Beiträge, 5889x hilfreich)

Zitat (von Frieder01):
wann haben die anderen Zeiträume begonnen?
Das sehe ich inzwischen auch so, nachdem nun lesbar war, was die Agentur tatsächlich schrieb.
Zitat (von Andreawilde):
Sie teilten uns mit mehrere Krankheitszeiträume mit.
ALG wird für max. 6 Wochen AU (mit Nachweis) weitergeleistet.
Da *nur Bescheid* gesagt wurde, dass man krank war--- will und muss die Agentur vermutlich die 6-Wochen-Frist prüfen.

Zitat (von drkabo):
Deshalb kommt es auf den Termin und die RFB gar nicht an.
Stimmt.
Zitat (von drkabo):
Es ist daher damit zu rechnen, dass für 6 Tage das ALG1 zurückgefordert wird bzw. bei der nächsten Auszahlung einfach abgezogen wird.
Oder man fängt erst dann an, sich auf die fehlende RFB zu beziehen. (Dürfte mW an der Sache nichts ändern) .

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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