Ab wann wird für Bezug von Krankengeld berechnet?

21. Januar 2026 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.06.2026 19:13:40
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)
Ab wann wird für Bezug von Krankengeld berechnet?

Hallo,
hier die Eckdaten.
AU seit 20.12.2024.
Ab 31.01. keine Lohnfortzahlung
Vom 30.01. - 27.02.2025 REHA und Bezug von Übergangsgeld von der Rentenversicherung.
Ab 28.02.2025 Krankengeld von der Krankenkasse.
Krankengeldzahlung für 78 Wochen. Aber ab wann wird der Bezug berechnet?
Ab dem 01.02. oder 28.02.2025 oder noch ganz anders?
Vielen Dank




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40884 Beiträge, 6605x hilfreich)

Zitat (von Horst0308):
Ab 28.02.2025 Krankengeld von der Krankenkasse.
Ab dem 28.2.2025 wurde Krankengeld berechnet und geleistet. Seit ca 11 Monaten.

6 Wochen LFZ vom Arbeitgeber
+ 4 Wochen Ü-Geld von der DRV
+ max. 72 Wochen Krankengeld von der KK.

Zitat (von Horst0308):
Aber ab wann wird der Bezug berechnet?
Tagesgenau. Ab dem ersten Tag der Krankengeldzahlung durch deine KK. Aus dem Schreiben deiner KK dürfte das genaue Datum erkennbar sein. Dürfte wohl der 28.02.25 sein.

Ob tatsächlich die max. 72 Wochen gezahlt werden, hängt von deiner weiteren AU ab.


Gute Besserung!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
EuleKK
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 33x hilfreich)

Hallo Horst0308,

wenn ich dich richtig verstehe geht es dir um den Höchstanspruch auf Krankengeld. Dieser beträgt 78 Wochen = 546 Kalendertage. Der Krankengeldanspruch beginnt ab 20.12.24, er besteht auch während der Reha weiter, ruht nur in dieser Zeit. Ruhenszeiten gelten als bezogene Zeiten.

Bei weiterhin bestehender Arbeitsunfähigkeit endet der Anspruch am 18.06.2026 (Fristenrechner s.hier: https://www.aok.de/fk/tools/rechner/fristenrechner/ )

MfG

EuleKK

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 306.104 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.085 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.