Hallo,
bräuchte dringend einen Rat für folgendes Problem.
Im September 2004 wurde ich von meiner Firma entlassen. Da aber Überstunden, Nachtzuschläge etc. nicht bezahlt wurden kam es zu einem Rechtsstreit.
Aufgrund von Überlastungen des Gerichts etc. kam es vor 2 Wochen zu einer Gerichtsverhandlung wo ein Vergleich geschlossen wurde und mir ein Betrag von 3800 Euro als Abfindung zuerkannt wurde. Jetzt aber soll die Abfindung für die geleisteten Überstunden/Nachtzuschläge auf die Lohnsteuerkarte 2005 geschrieben werden.
Seit Januar 2005 erhalte ich Alg2. Wird jetzt meine Abfindung in voller Höhe vom Arbeitsamt als Einkommen angesehen und erhalte ich für die Zeit bis die Abfindung aufgebraucht ist kein Alg2 mehr?
Falls ja, wie kann es sein das ich für geleistete Überstunden im Jahr 2004 jetzt "bestraft" werde? Mir steht die vom Arbeitsgericht zugestandene Abfindung doch zu?
Außerdem wie ist es mit dem Lohnsteuerjahresausgleich für 2004? Wird die Rückzahlung auch als Einkommen mitgerechnet?
Welche Möglichkeiten habe ich?
Mit der Abfindung wollte ich mein Bankkonto ausgleichen, dass schon seit 5 Jahren überzogen ist?
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
Holger
Abfindung und Alg2
7. Oktober 2005
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Frage vom 7. Oktober 2005 | 19:41
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Abfindung und Alg2
#1
Antwort vom 8. Oktober 2005 | 12:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo!
Mir ist es ähnlich ergangen. Die Arbeitsgemeinschaft hat mir 1/3 der Abfindung abgezogen!
#2
Antwort vom 11. Oktober 2005 | 16:50
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 1x hilfreich)
Ja das ist Normal!!!
Eigentlich auch eine riesige Sauerrei!!
Zugunsten des Finansamtes
MFG
P.s sieh es mal nicht so verbissen es gibt schlimmeres im Leben
Und jetzt?
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