Guten Morgen,
mal angenommen am 20.02.2015 wird betriebsbedingt ein Aufhebungsvertrag zwischen Person A und Arbeitgeber B vereinbart. Dieser Aufgebungsvertrrag enthält keine Abfindungszahlung oder ähnliches. Da Person A mittel-und arbeitslos ist und eine 4 Köpfige Familie versorgen muss, macht er sich auf den Weg zum Jobcenter(alg2) um nach Unterstützung zu bitten was er dann auch bekommt.
Am 05.03.2015 findet Person A einen neuen Job und unterschreibt einen Arbeitsvertrag bei Arbeitgeber C der am 13.03.2015 beginnnen soll. Diese Tatsache hat er dem Jobcenter gemeldet.
In der zwischenzeit hat Person A einen Anwalt eingeschaltet der sich mit dem Arbeitgeber B in Verbindung gesetzt hat und den ursprunglichen Aufhebungsvertrag widerrufen konnte und eine Abfindung ausgehandelt hat(3.500€).
Folgende Fragen:
Bevor Person A Alg2 beansprucht hat war nichs von einer Abfindung bekannt, demnach hatte auch das Jobcenter keine Info.
Muss Person A jetzt nachträglich dem Jobcenter melden das etwas später also am 15.04.2015 eine Abfindung von Brutto 3.500€ Überwiesen wird?
Führt diese veränderte Situation dazu, dass die bisherige Alg2-Zahlung zurückgezahlt werden muss?
Dann noch eine andere Frage zum Alg2/Wohngeld:
Person A erhält seit mehreren Jahren Wohngeld. Nun ist es meines Wissens so, dass man Wohngeld und Alg2 nicht gleichzeitig erhalten darf.
Wenn Person A vom 20.02. bis 12.03.2015 Alg2 erhält (20 Tage), bekommt er dann demzufolge für die beiden vollen Monate (Februar bis März) das Wohngeld gestrichen oder nur anteilg (20Tage)?
Danke+Gruss
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-- Editiert Elfensee am 16.03.2015 10:56
Abfindungszahlung vs. Alg2
16. März 2015
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Frage vom 16. März 2015 | 10:54
Von
Status: Schüler (155 Beiträge, 78x hilfreich)
Abfindungszahlung vs. Alg2
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