Hallo,
meine Mutter war am 06.01. verstorben, der Mietvertrag lief auf uns beide (hatte sie gepflegt),ich habe die Wohnung zum nächstmöglichem Zeitpunkt alleine übernommen, war 3 Monate Arbeitslos. Die Übernahme der Wohnung war erst im Februar, da noch Dokumente fehlten, und so wurde die Miete für Januar und Februar noch jeweils am Monatsanfang von Mutter's Konto bezahlt.
Ich hatte bereits am 26.01. die Übernahme der Miete durch das JC beantragt, die wurde für 6 Monate voll übernommen - aber erst ab März, weil Jan/Feb ja schon bezahlt wäre. Mein Einwand das das Geld für Jan/Feb wieder zurück auf Mutters Konto in die Erbmasse muss wurde nicht akzeptiert, ich solle mich wieder melden falls ein Erbe Anspruch auf das Geld erhebt, man würde dann weitersehen.
Der Anwalt meines Bruders will nun eine genaue Übersicht aller Geldbewegungen auf Mutter's Konto incl. nötiger Rückzahlungen, mein eigener Anwalt (der leider bis 16.08. im Urlaub ist) erklärte mir das diese 2 Monatsmieten (wie erwartet) in die Erbmasse zurückgezahlt werden müssen. Leider bzw. wegen der Übersicht nicht mit Angabe von Paragraphen und Quellen, war alles als grobe vorläufige Information gedacht.
JC informiert, gesagt das ich das Geld wohl recht bald zurückerstatten muss - die schickten mir heute den Ablehnungsbescheid, nach aktuellem Stand müsste ich jetzt meinem Bruder als 2. und einzigem Miterben eine Warmmiete aus eigener Tasche erstatten obwohl mein Antrag rechtzeitig im Januar beim JC war.
Meinen Anwalt kann ich jetzt die Tage wie gesagt nicht fragen, ich würde mich aber gerne schonmal mit den zuständigen § im SGB beschäftigen, finde aber bisher absolut nichts was mit meiner Situation identisch ist. Das JC hat im Ablehnungsbescheid (sicherlich nicht wegen der Übersichtlichkeit) auch auf Angabe von Quellen, Paragraphen oder Gesetzten verzichtet.
Hat jemand einen Tip wo was stehen könnte. Oder kennt jemand die Situation - ist das JC wirklich nicht verpflichtet nachträglich zu zahlen, muss ich wirklich das Geld zurück in die Erbmasse zahlen bzw. an meinen Bruder?
Axel
Ablehnung Übernahme Miete durch JC da bereits aus Erbmasse gezahlt
5. August 2022
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Frage vom 5. August 2022 | 15:37
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ablehnung Übernahme Miete durch JC da bereits aus Erbmasse gezahlt
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#1
Antwort vom 5. August 2022 | 16:39
Von
Status: Unbeschreiblich (29777 Beiträge, 5355x hilfreich)
Mal ganz platt und ohne §§: Bezahlt ist bezahlt. Bedarf besteht nicht.Zitataber erst ab März, weil Jan/Feb ja schon bezahlt wäre. :
Ja. Der Anwalt deines Bruders bereitet das auf. Bis der fertig ist, ist dein Anwalt aus dem Urlaub zurück und kann dir nach Durchsicht empfehlen, wie und was du dem JC schreiben kannst.Zitatich solle mich wieder melden falls ein Erbe Anspruch auf das Geld erhebt, :
Erst mal nachweisen, dass das tatsächlich so ist.Zitatdas ich das Geld wohl recht bald zurückerstatten muss :
Das spielt keine Rolle.Zitatobwohl mein Antrag rechtzeitig im Januar beim JC war. :
Ich meine, es kommt hier nicht auf ein paar Wochen an. Die Anwälte haben erst noch zu tun --- 2 Monatsmieten der Verstorbenen scheinen einen Haufen juristische Aufgaben zu generieren...
Das JC hat einen (echten) Ablehnungsbescheid geschrieben ?? --- nach aktuellem Stand, obwohl man weitersehen will, wenn das mit der Rückzahlung in die Erbmasse klar ist? Was genau steht (im Wortlaut) in diesem Bescheid?
#2
Antwort vom 5. August 2022 | 16:55
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDas JC hat einen (echten) Ablehnungsbescheid geschrieben ?? --- nach aktuellem Stand, obwohl man weitersehen will, wenn das mit der Rückzahlung in die Erbmasse klar ist? Was genau steht (im Wortlaut) in diesem Bescheid? :
Antrag vom 30.07.2022 auf Überprüfung des Bescheids vom... ... gemäß §44 SGB X
Ihr Antrag vom 30.07.2022 auf Überprüfung des Bescheids .... wird abgelehnt.
Begründung:
Sie haben die Erstattung der Miete für die Monate 01/2022 und 02/2022 beantragt
Die Miete für die Monate .... ist vom Konto der Mutter bei ... eingezahlt worden. Die Kosten wurden nicht von Ihnen sondern noch von Ihrer Mutter getragen. Die Rückzahlungen dieser Mietzahlungen in den Nachlass werden ... nicht anerkannt und ...nicht übernommen.
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#3
Antwort vom 5. August 2022 | 19:59
Von
Status: Unbeschreiblich (29777 Beiträge, 5355x hilfreich)
Aha. Welchen Bescheid wolltest du am 30.7. überprüfen lassen?ZitatAntrag vom 30.07.2022 auf Überprüfung des Bescheids vom... ... gemäß §44 SGB X :
War das der schriftliche Bescheid vom ... zu deinem Ü-Antrag?ZitatMein Einwand das das Geld für Jan/Feb wieder zurück auf Mutters Konto in die Erbmasse muss wurde nicht akzeptiert, ich solle mich wieder melden falls ein Erbe Anspruch auf das Geld erhebt, man würde dann weitersehen. :
Man hat dir jetzt ganz schnell geantwortet, dass die Kosten für die Miete vom Konto deiner Mutter an den Vermieter gezahlt wurde. Es gibt also derzeit keinen ersichtlichen Grund, dir 2 Mieten nachträglich zu erstatten. Es gäbe jetzt nichts zu überprüfen.
#4
Antwort vom 6. August 2022 | 10:07
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Hilfe bisher.
ZitatZitat (von ak9374): :
Antrag vom 30.07.2022 auf Überprüfung des Bescheids vom... ... gemäß §44 SGB X
Aha. Welchen Bescheid wolltest du am 30.7. überprüfen lassen?
Zitat (von ak9374):
Mein Einwand das das Geld für Jan/Feb wieder zurück auf Mutters Konto in die Erbmasse muss wurde nicht akzeptiert, ich solle mich wieder melden falls ein Erbe Anspruch auf das Geld erhebt, man würde dann weitersehen.
War das der schriftliche Bescheid vom ... zu deinem Ü-Antrag?
Also am 30.07. hab ich nur (wie sonst auch per E-Mail) die aktuelle Situation geschildert (also das ich laut Anwalt zurückzahlen muss) mit Bitte um Bearbeitung. Ging um den Bescheid vom 12.11.21 - Antrag auf ALG2, die Beantragung für Übernahme Miete war dann wie gesagt am 26.01. nach Zugang der Sterbeurkunde, hatte ich glaube ich als Änderungsmitteilung geschickt.
Die Antwort im 2.Zitat war vom Februar direkt auf Antrag wegen der Miete
Zitat:
Man hat dir jetzt ganz schnell geantwortet, dass die Kosten für die Miete vom Konto deiner Mutter an den Vermieter gezahlt wurde. Es gibt also derzeit keinen ersichtlichen Grund, dir 2 Mieten nachträglich zu erstatten. Es gäbe jetzt nichts zu überprüfen
Meinst du das jetzt so das es keinen Grund gibt weil keine direkte Forderung auf das Geld seitens Bruder vorliegt. Das Schreiben mit der Forderung sollte seitens des Anwalt ja bald hier sein.
Wäre es für das JC auch ein Grund wenn das Konto meiner Mutter bereits seit April überzogen ist und das Geld auch deswegen zum Kontoausgleich zurückgezahlt werden muss. Vom Bruder kommt da erst Geld für sowas sobald sein Anwalt die Erbanteile ausgerechnet hat, vlt. dauert es auch ohne Anwalt wieder 7 Monate wie schon für die Zusendung der Vollmacht für die Kontoauflösung. So oder so, Ausgleich des Kontos von Mutter bleibt wohl erstmal an mir hängen - das wird wahrscheinlich nächste Woche sein.
#5
Antwort vom 6. August 2022 | 11:58
Von
Status: Unbeschreiblich (29777 Beiträge, 5355x hilfreich)
Das war kein Ü-Antrag. Und es besteht kein Bedarf.ZitatAlso am 30.07. hab ich nur (wie sonst auch per E-Mail) die aktuelle Situation geschildert (also das ich laut Anwalt zurückzahlen muss) mit Bitte um Bearbeitung. :
Dein eigener Antrag vom 12.11. auf ALG2-Leistungen wurde bewilligt. Das JC leistete für Jan.+Febr. nur den Regelbedarf (449,-) und ab März den Regelbedarf+Mietkosten/KDU. So ergibt das Sinn und ist mE auch korrekt.
Ja, so verstehe ich das. Deine Mutter hat Schulden, die Erben erben leider die Schulden oder finden noch verteilbare Erbmasse. Das dauert lange, vor allem, wenn sich ums Erbe gestritten wird.Zitatweil keine direkte Forderung auf das Geld seitens Bruder vorliegt. :
Das JC hat dir geschrieben oder gesagt, das mit der Miete könne man prüfen---wenn geklärt/nachgewiesen ist, wer diese beiden Mieten letztlich zu zahlen hat.
Wieso an dir? Dein Bruder ist auch Erbe. Der erbt auch Schulden der verstorbenen Mutter.ZitatAusgleich des Kontos von Mutter bleibt wohl erstmal an mir hängen :
Das interessiert das JC allerdings erst recht nicht.
#6
Antwort vom 6. August 2022 | 15:54
Von
Status: Unbeschreiblich (114517 Beiträge, 39007x hilfreich)
ZitatMein Einwand das das Geld für Jan/Feb wieder zurück auf Mutters Konto in die Erbmasse muss :
Ist unerheblich - es bestand keine Bedürftigkeit zu dem Zeitpunkt und somit mangels Voraussetzung und Rechtsgrundlage keinerlei Leistungspflicht.
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