Ablehnung der Zusicherung der Angemessenheit für neue Unterkunft --- Was kann ich tun?

15. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
siskiyu
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Ablehnung der Zusicherung der Angemessenheit für neue Unterkunft --- Was kann ich tun?

Liebe Forummitglieder,

ich wende mich an euch, da ich in eine Situation geraten bin, die mich momentan vor große Herausforderungen stellt und ich hoffe auf eure Ratschläge und Erfahrungen.

Vor etwa einem halben Jahr bin ich aus dem Ausland zurückgekehrt und lebe seither vorübergehend bei meinen Eltern. Kürzlich habe ich die Möglichkeit gefunden, eine Wohnung zu beziehen, die ich auch als angemessen gemäß der Bestätigung des "Bereichs Soziale Wohnraumversorgung" eingestuft habe. Daraufhin habe ich alle erforderlichen Unterlagen beim Jobcenter eingereicht, um die Übernahme der Kosten zu beantragen.

Leider erhielt ich nun eine ablehnende Antwort, in der mir mitgeteilt wurde, dass die Kosten nicht übernommen werden können. Der Grund hierfür liegt darin, dass ich den Mietvertrag vor der Zusicherung der Angemessenheit abgeschlossen habe. Leider war mir zu diesem Zeitpunkt nicht bewusst, dass dieser zeitliche Ablauf entscheidend ist.

Ich stehe nun vor der Frage, wie ich in dieser Situation weiter vorgehen kann. Da ich den Mietvertrag bereits unterschrieben habe und die Wohnung dringend benötige, bin ich auf eure Unterstützung angewiesen. Hat jemand von euch schon einmal eine ähnliche Erfahrung gemacht oder kennt sich mit den rechtlichen Möglichkeiten aus? Gibt es Wege, die ich einschlagen kann, um die Kostenübernahme doch noch zu erreichen?

Eure Erfahrungen und Ratschläge wären für mich von unschätzbarem Wert. Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen,
siskiyu

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3921 Beiträge, 632x hilfreich)

Zitat (von siskiyu):
Eure Erfahrungen und Ratschläge wären für mich von unschätzbarem Wert.


Wenn da so ist, würde ich mir sofort eine Arbeit suchen, damit die Miete der Wohnung bezahlt werden kann.
Auch wenn es nicht der Wunschberuf wäre, zumindest könnte man seinen Lebensunterhalt ohne Amt bestreiten oder nur aufstockend.

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#2
 Von 
siskiyu
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Loni12,

ich fange nächste Monat eine Umschulung an die 2 Jahre geht.
Bildungsgutschein wurde ausgestellt und Vertrag mit dem Ausbildungsinstitut ist unterschrieben.
Bis jetzt wurde der Bewilligungsbescheid nicht neu berechnet. ich bekomme noch Geld von der zeit wo ich bei meinen Eltern gelebt habe jedoch die eigene Wohnung ist Teuer und somit fehlen mir dann gut 300,- monatlich.
Wenn der Bewilligungsbescheid nicht neu berechnet wird und ich keine Miete überwisen bekomme dann
ist es machbar die Miete zu zahlen.... wird blos eng.

MfG.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35593 Beiträge, 6057x hilfreich)

Zitat (von siskiyu):
Bildungsgutschein wurde ausgestellt und Vertrag mit dem Ausbildungsinstitut ist unterschrieben.
Bis jetzt wurde der Bewilligungsbescheid nicht neu berechnet.
Dann bitte mal der Reihe nach...
Du hast einen BGS vom Jobcenter erhalten... hast den Vertrag zur Umschulung unterschrieben...
Bewilligung über Bürgergeld hast du also bereits erhalten.
Dann sollten wir hier in diesem Thread weiterschreiben...

Ich sehe noch keinen Grund, dass das JC dir dann, wenn du die neue Wohnung beziehst, keine Leistungen gewähren will.

Was genau steht denn in der Ablehnung? Bitte Datum und Wortlaut.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
siskiyu
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Anami,

ich kann den link mit dem neuen unterstrichenen Thread nicht anklicken.(browser fehler?)
hier jedenfals das Schreiben von gestern.

"Ablehnung der Zusicherung der Angemessenheit der Aufwendungen für eine neue Unterkunft und für die Mietkaution oder die Genossenschaftsanteile gemäß § 22 Abs. 4 und 6 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

Sehr geehrt...(Name)
die Zusicherung der Angemessenheit der Aufwendungen für eine neue Unterkunft und für die Mietkaution oder der Erwerb der Genossenschaftsanteile gemäß § 22 Abs. 4 und 6 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) kann unter anderem nur gegeben werden, wenn die betreffende Person die Unterkunft noch nicht angemietet hat. Sie haben die Unterkunft bereits angemietet und daher ist keine isolierte Zusicherung der Angemessenheit der Unterkunftskosten zu erteilen (BSG Urt. v. 22.11.2011 - B4 AS 219/10 R).

Eine Zusicherung der Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft, (Adresse)
sowie die Übernahme der Mietkaution, kann somit nicht erfolgen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann jede betroffene Person oder ein von diesem bevollmächtigten Drittem innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben.
Für minderjährige oder nicht geschäftsfähige Personen handelt deren gesetzlicher Vertreter.

Für die Erhebung des Widerspruchs stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

1. Schriftlich oder zur Niederschrift
Der Widerspruch kann schriftlich bei der im Briefkopf genannten Stelle eingelegt werden. Auch kann die im Briefkopf genannte Stelle aufgesucht und der Widerspruch dort schriftlich aufgenommen werden.

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#5
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1534 Beiträge, 280x hilfreich)

Du beziehst jetzt schon Bürgergeld?

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35593 Beiträge, 6057x hilfreich)

Zitat (von siskiyu):
und daher ist keine isolierte Zusicherung der Angemessenheit der Unterkunftskosten zu erteilen
Richtig. Das kann das JC nicht.
§22 Abs 6 betrifft die Umzugskosten ... die brauchst du ja nicht, wie man anderswo lesen kann.
Was alles hast du beantragt?
Eine Zusicherung brauchst du nicht mehr, weil du ja den Mietvertrag schon unterschrieben hast.

Du kannst nun einen Antrag auf Kostenübernahme der KdU ab xxDatum=Mietbeginn beim JC stellen.
Wann ist Mietbeginn?

Da die Kosten angemessen sind, wird das JC diese auch bezahlen.

Kannst du die Mietkaution selbst bezahlen bzw. bei den Eltern leihen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
siskiyu
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

vacantum - ja ich bekomme schon seit einem halben Jahr Bürgergeld seit dem ich aus dem Ausland zurück bin und so lange wohnte ich bei meinen Eltern.

Anami - Ich bin offiziell gestern eingezogen und die Kaution ist auch schon bezahlt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35593 Beiträge, 6057x hilfreich)

Du verstehst vermutlich nicht, was zu tun ist.
Und sorry, warum fragst du abwechselnd mit verschiedenen halben Fragen in verschiedenen Forums-Plattformen?

Widerspruch ist möglich---> aber gegen was würdest du denn Widerspruch erheben wollen? Gegen was genau?
Klage ist auch möglich--->Aber was würdest du mit einer Klage erreichen wollen?

Jede Chance beginnt mit 0,001%.

Ich sehe keinen Grund für Widerspruch und erst recht keinen für Klage.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35593 Beiträge, 6057x hilfreich)

Zitat (von siskiyu):
Ich bin offiziell gestern eingezogen
Danke auch für diese Info. Kaution hat sich schon erledigt.

Ich empfehle wie schon weiter oben:
Du kannst nun einen Antrag auf Kostenübernahme der KdU ab xxDatum=Mietbeginn beim JC stellen.
Den Mietbeginn kannst du mit 15.11. 23 angeben.
Das Jobcenter wird das berücksichtigen und dir einen Änderungsbescheid erteilen.
Wenn du den KDU-Antrag jetzt schnell stellst... könnte das JC das noch vor dem Zahlungslauf für Dezember (der ist etwa am 23.11.) ins System geben--- dann würdest du ab dem 15.11.23 auch die KdU als JC-Leistung erhalten.
Schaffst du oder das JC nicht, dann würde ---nachgezahlt ab dem 15.11.---

Anmelden bei der Meldebehörde/Einwohnermeldeamt musst du dich noch--- die Meldebescheinigung dazu dann dem JC nachreichen.

Schnell und heute noch gehts evtl. mit:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/veraenderungsmitteilung-sgb2_ba147843.pdf
Dort unter Punkt 6.
und dazu die Anlage KdU
https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlagekdu_ba013056.pdf
---> per Mail-Anhang. Man kennt dich als Kunde mit Kunden-und BG-Nummer.
Falls du sonst nur postalisch kommunizierst-- morgen die 2 Formulare mit 3-Zeiler-Anschreiben per Post zum JC.
Unterschrift nicht vergessen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
siskiyu
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

So werd ichs machen,
Danke für die Hilfe Anami :)

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