Folgender etwas komplizierter Sachverhalt:
- Abmeldung erfolgte nach Auszug aus der Wohnung am 30.08.
- ALG1 wurde gezahlt bis 30.08 und somit auch die Krankenkasse
- ab 20.09. erfolgt vor entgültiger Ausreise aus Deutschland ein sozialversicherungsnummer Saisonjob für 3 Wochen
- danach geht es für unbestimmte Zeit ins Ausland auf Langzeitreise
Frage: Reicht für die Beendigung der Deutschen gesetzlichen Krankenversicherung die Abmeldebescheinigung? Ich gehe von
§190 SGB 5 Abs.13. Nr. 2 aus. Nach einem Telefonat mit der Krankenversicherung will die Deutsche Krankenversicherung einen Ausreisenachweis in Form eines Flugtickets oder einen Adressnachweis über die neue Adresse im Ausland, was nicht vorhanden ist, da die Reise mit eigenem Fahrzeug stattfindet und es auch keinen neuen Wohnsitz geben wird. Ist das rechtens oder muss die Krankenkasse nur die Abmeldebescheinigung akzeptieren?
Abmeldung aus Deutschland, Krankenkasse kündigen
11. September 2021
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Frage vom 11. September 2021 | 08:33
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmeldung aus Deutschland, Krankenkasse kündigen
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#1
Antwort vom 11. September 2021 | 10:59
Von
Status: Unbeschreiblich (32289 Beiträge, 5678x hilfreich)
Damit ist die Abmeldung bei der Meldebehörde gemeint, da du Deutschland verlässt?ZitatAbmeldung erfolgte nach Auszug aus der Wohnung am 30.08. :
Dann entsteht eine kalendarische Lücke von 20 Tagen im September.Zitatab 20.09. erfolgt :
Ob in diesem Fall die *Nachversicherung für 1 Monat* gilt, weiß ich nicht.
Kommt drauf an, was die KV genau meint und worauf sie sich beruft.ZitatIst das rechtens oder muss die Krankenkasse nur die Abmeldebescheinigung akzeptieren? :
Warum telefoniert man mit einer KV?
Vermutlich möchte sie dich mit neuem Vertrag weiterversichern...was manchmal möglich ist und manchmal nicht.
#2
Antwort vom 11. September 2021 | 14:15
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDamit ist die Abmeldung bei der Meldebehörde gemeint, da du Deutschland verlässt? :
Genau, die Abmeldung aus Deutschland ist damit gemeint. Da die Wohnung verlassen wurde, ist man ja verpflichtet sich innerhalb von 14 Tagen abzumelden, so dass das gleich nach Auszug geschehen ist. Siehe Bundesmeldegesetz.
ZitatDann entsteht eine kalendarische Lücke von 20 Tagen im September. :
Ob in diesem Fall die *Nachversicherung für 1 Monat* gilt, weiß ich nicht.
Da ja dann ein sozialversicherungspflichtig er Job beginnt sollte die Nachversicherung gelten, denn der Job beginnt ja innerhalb dieser 1 Monatsfrist.
ZitatKommt drauf an, was die KV genau meint und worauf sie sich beruft. :
Warum telefoniert man mit einer KV?
Weil ich dachte, dass ich dort die gewünschten Infos erhalten werde. Es geht darum, dass Deutschland verlassen wird für eine Langzeitreise. Laut Abmeldebescheinigung ist kein Wohnsitz mehr in Deutschland vorhanden, somit wäre man aus der Versicherungspflicht raus. Das reicht der Versicherung aber nicht, sie wollen Nachweise, dass ich das Land wirklich verlassen habe in Form eines Flugtickets oder einer Anmeldung in einem anderen Land, was ich aber nicht nachweisen kann, da auf Reisen und zwar mit eigenem Fahrzeug. Daher die Frage ob es rechtens ist, dass die KK sowas verlangt oder ob sie die Beendigung der Krankenversicherung durch die Abmeldebescheinigung aus Deutschland akzeptieren müssen.
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#3
Antwort vom 11. September 2021 | 18:37
Von
Status: Unbeschreiblich (32289 Beiträge, 5678x hilfreich)
Und nun hat man dir ---gesagt---, was du dort als Nachweis vorlegen sollst... Vermutlich hätte man dir das nicht geschrieben... wenn durch deine Abmeldung aus Deutschland dein KV-Vertrag endet.ZitatWeil ich dachte, :
Ich habe durchaus verstanden, worum es geht. Wiederholungen sind nicht nötig.
Ich meine noch immer, die KV möchte dich evtl. nach Möglichkeit weiterversichern...auch im Ausland. Dann ab xx Datum.
Ob die KV-Nachversicherung/nachgehender Leistungsanspruch auch gilt, wenn du schon am 30.8. melderechtlich abgemeldet warst und bis dahin ALG von der Arbeitsagentur geleistet wurde, weiß ich nach wie vor nicht.
Ich tendiere zu *nicht versichert*. Warum sollte die Arbeitsagentur leisten?
Da du vom 20.9. bis ca 11.10. noch 3 Wochen sv-pflichtig arbeiten willst, wirst du doch bei dieser KK bleiben wollen. Oder?
Wäre dann Vertragsende bei der KV nicht erst ab Ende dieses Jobs, also ab 12.10. ?
Ich meine, wenn du D verlässt, und dich auch melderechtlich abmeldest, bist du selbst für eine KV im Ausland verantwortlich und der jetzigen KV nicht nachweispflichtig.
#4
Antwort vom 11. September 2021 | 20:47
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatLaut Abmeldebescheinigung ist kein Wohnsitz mehr in Deutschland vorhanden, somit wäre man aus der Versicherungspflicht raus. :
Keine Ahnung wie man zu der Theorie kommt, aber die ist schlicht falsch.
ZitatDas reicht der Versicherung aber nicht, sie wollen Nachweise, dass ich das Land wirklich verlassen habe :
Zu Recht.
Zitatin Form eines Flugtickets oder einer Anmeldung in einem anderen Land, :
Naja, auch ein Flugticket beweist das strenggenommen nicht.
Die KK hat wohl nur 2 der üblichsten Nachweise genannt, wenn man die nicht hat, wird man wohl andere nachweise führen müssen. Sollte die KK tatsächlich nur diese beiden Nachweise akzeptieren, wird man dagegen klagen müssen.
Eine Postempfangsanschrift in DE hat man während der temporären Abwesenheit?
#5
Antwort vom 12. September 2021 | 13:56
Von
Status: Unbeschreiblich (32289 Beiträge, 5678x hilfreich)
Nachfrage @TE:
Hast du selbst überhaupt die KV gekündigt?
Ansonsten endet die Mitgliedschaft nicht.
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