Abmeldung aus Deutschland, Krankenkasse kündigen

11. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
go551256-66
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmeldung aus Deutschland, Krankenkasse kündigen

Folgender etwas komplizierter Sachverhalt:
- Abmeldung erfolgte nach Auszug aus der Wohnung am 30.08.
- ALG1 wurde gezahlt bis 30.08 und somit auch die Krankenkasse
- ab 20.09. erfolgt vor entgültiger Ausreise aus Deutschland ein sozialversicherungsnummer Saisonjob für 3 Wochen
- danach geht es für unbestimmte Zeit ins Ausland auf Langzeitreise

Frage: Reicht für die Beendigung der Deutschen gesetzlichen Krankenversicherung die Abmeldebescheinigung? Ich gehe von
§190 SGB 5 Abs.13. Nr. 2 aus. Nach einem Telefonat mit der Krankenversicherung will die Deutsche Krankenversicherung einen Ausreisenachweis in Form eines Flugtickets oder einen Adressnachweis über die neue Adresse im Ausland, was nicht vorhanden ist, da die Reise mit eigenem Fahrzeug stattfindet und es auch keinen neuen Wohnsitz geben wird. Ist das rechtens oder muss die Krankenkasse nur die Abmeldebescheinigung akzeptieren?

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von go551256-66):
Abmeldung erfolgte nach Auszug aus der Wohnung am 30.08.
Damit ist die Abmeldung bei der Meldebehörde gemeint, da du Deutschland verlässt?
Zitat (von go551256-66):
ab 20.09. erfolgt
Dann entsteht eine kalendarische Lücke von 20 Tagen im September.
Ob in diesem Fall die *Nachversicherung für 1 Monat* gilt, weiß ich nicht.

Zitat (von go551256-66):
Ist das rechtens oder muss die Krankenkasse nur die Abmeldebescheinigung akzeptieren?
Kommt drauf an, was die KV genau meint und worauf sie sich beruft.
Warum telefoniert man mit einer KV?

Vermutlich möchte sie dich mit neuem Vertrag weiterversichern...was manchmal möglich ist und manchmal nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go551256-66
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Damit ist die Abmeldung bei der Meldebehörde gemeint, da du Deutschland verlässt?

Genau, die Abmeldung aus Deutschland ist damit gemeint. Da die Wohnung verlassen wurde, ist man ja verpflichtet sich innerhalb von 14 Tagen abzumelden, so dass das gleich nach Auszug geschehen ist. Siehe Bundesmeldegesetz.

Zitat (von Anami):
Dann entsteht eine kalendarische Lücke von 20 Tagen im September.
Ob in diesem Fall die *Nachversicherung für 1 Monat* gilt, weiß ich nicht.

Da ja dann ein sozialversicherungspflichtig er Job beginnt sollte die Nachversicherung gelten, denn der Job beginnt ja innerhalb dieser 1 Monatsfrist.

Zitat (von Anami):
Kommt drauf an, was die KV genau meint und worauf sie sich beruft.
Warum telefoniert man mit einer KV?

Weil ich dachte, dass ich dort die gewünschten Infos erhalten werde. Es geht darum, dass Deutschland verlassen wird für eine Langzeitreise. Laut Abmeldebescheinigung ist kein Wohnsitz mehr in Deutschland vorhanden, somit wäre man aus der Versicherungspflicht raus. Das reicht der Versicherung aber nicht, sie wollen Nachweise, dass ich das Land wirklich verlassen habe in Form eines Flugtickets oder einer Anmeldung in einem anderen Land, was ich aber nicht nachweisen kann, da auf Reisen und zwar mit eigenem Fahrzeug. Daher die Frage ob es rechtens ist, dass die KK sowas verlangt oder ob sie die Beendigung der Krankenversicherung durch die Abmeldebescheinigung aus Deutschland akzeptieren müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von go551256-66):
Weil ich dachte,
Und nun hat man dir ---gesagt---, was du dort als Nachweis vorlegen sollst... Vermutlich hätte man dir das nicht geschrieben... wenn durch deine Abmeldung aus Deutschland dein KV-Vertrag endet.
Ich habe durchaus verstanden, worum es geht. Wiederholungen sind nicht nötig.
Ich meine noch immer, die KV möchte dich evtl. nach Möglichkeit weiterversichern...auch im Ausland. Dann ab xx Datum.

Ob die KV-Nachversicherung/nachgehender Leistungsanspruch auch gilt, wenn du schon am 30.8. melderechtlich abgemeldet warst und bis dahin ALG von der Arbeitsagentur geleistet wurde, weiß ich nach wie vor nicht.
Ich tendiere zu *nicht versichert*. Warum sollte die Arbeitsagentur leisten?

Da du vom 20.9. bis ca 11.10. noch 3 Wochen sv-pflichtig arbeiten willst, wirst du doch bei dieser KK bleiben wollen. Oder?
Wäre dann Vertragsende bei der KV nicht erst ab Ende dieses Jobs, also ab 12.10. ?

Ich meine, wenn du D verlässt, und dich auch melderechtlich abmeldest, bist du selbst für eine KV im Ausland verantwortlich und der jetzigen KV nicht nachweispflichtig.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von go551256-66):
Laut Abmeldebescheinigung ist kein Wohnsitz mehr in Deutschland vorhanden, somit wäre man aus der Versicherungspflicht raus.

Keine Ahnung wie man zu der Theorie kommt, aber die ist schlicht falsch.



Zitat (von go551256-66):
Das reicht der Versicherung aber nicht, sie wollen Nachweise, dass ich das Land wirklich verlassen habe

Zu Recht.



Zitat (von go551256-66):
in Form eines Flugtickets oder einer Anmeldung in einem anderen Land,

Naja, auch ein Flugticket beweist das strenggenommen nicht.
Die KK hat wohl nur 2 der üblichsten Nachweise genannt, wenn man die nicht hat, wird man wohl andere nachweise führen müssen. Sollte die KK tatsächlich nur diese beiden Nachweise akzeptieren, wird man dagegen klagen müssen.

Eine Postempfangsanschrift in DE hat man während der temporären Abwesenheit?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Nachfrage @TE:

Hast du selbst überhaupt die KV gekündigt?

Ansonsten endet die Mitgliedschaft nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.356 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.