Änderungsbescheid Arbeitslosengeld 1

26. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
weigant123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Änderungsbescheid Arbeitslosengeld 1

Hallo,
mein Name ist Weigant, ich bin 62 Jahre alt.
Ich versuche mein Problem kurz und genau zu schildern:
Ich war immer berufstätig. Vor einem Jahr habe ich meine Arbeit verloren. Vom Arbeitsamt wurde Arbeitlosengeld 1 in Höhe von 693 Eur für zwei Jahre fest.
Vor ca. 2 Monaten wurde ich zu einer Sozialmedizinischen Begutachtung geschickt : Ergebnis : ich bin nur 4 Stunden täglich belastbar.

Gestern habe ich vom Arbeitsamt ein Änderungsbescheid erhalten: Kürzung des Arbeitslosengeldes um 140 Eur monatlich.
Wortlaut: der Bewilligungsbescheid über Arbeitslosengeld gem. 136 SGB iii wird gemäß 48 SGB X geändert, weil wesentliche Änderungen....

Ist das alles gerecht? Jetzt werde ich 140 eur weniger kriegen, weil ich jetzt gesundheitliche Probleme habe? Was habe ich falsch gemacht?

Danke für Ihre Hilfe im Voraus.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16541 Beiträge, 9307x hilfreich)

Zitat:
Ist das alles gerecht?

Das ist mehr eine philosophische als eine juristische Frage. Recht und Gerechtigkeit laufen nicht immer parallel.

Zitat:
Jetzt werde ich 140 eur weniger kriegen, weil ich jetzt gesundheitliche Probleme habe?

Zumindest sieht § 151 SGB III Absatz 5 das so vor:
Ist die oder der Arbeitslose nicht mehr bereit oder in der Lage, die im Bemessungszeitraum durchschnittlich auf die Woche entfallende Zahl von Arbeitsstunden zu leisten, vermindert sich das Bemessungsentgelt für die Zeit der Einschränkung entsprechend dem Verhältnis der Zahl der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden, die die oder der Arbeitslose künftig leisten will oder kann, zu der Zahl der durchschnittlich auf die Woche entfallenden Arbeitsstunden im Bemessungszeitraum
Platt gesagt: Wer nicht mehr voll arbeiten kann, bekommt auch kein volles Arbeitslosengeld.
(Wobei ich vermute, dass Sie vor der Arbeitslosigkeit auch schon nicht Vollzeit gearbeitet haben. Aber das spielt keine Rolle. Sie sind jetzt nicht mehr in der Lage, so viele Stunden zu arbeiten, wie vor der Arbeitslosigkeit. Volles ALG 1 gibt es nur, wenn Sie mindestens soviele Stunden arbeiten könnten, wie auf Ihrer letzten Stelle.)

Zitat:
Was habe ich falsch gemacht?

Nein. Aber Sie sollten sich in Richtung Erwerbsminderungsrente informieren.
Wenn Sie immer berufstätig waren, dann können Sie doch sowieso bald in "normale" Rente gehen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ich würde das Gutachten anfechten bzw. erstmal dem Bescheid widersprechen.
Ich z.B. bin wirklich sehr krank - landete im ALG I nach Aussteuerung durch die Krankenkasse -, aber es gibt Jobs, die ich Vollzeit ausüben konnte, daher stand mir das volle ALG I zu, solang ich mich für diese Jobs in Vollzeit zur Verfügung stelle.
Oder bist Du wirklich so krank, dass Du jeden Job nur max. vier Stunden machen könntest? Dann säh das natürlich anders aus.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
weigant123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antworten.
Doch, vorher habe ich Vollzeit gearbeitet (habe leider nicht viel verdient).
Ich versuche dem Bescheid zu widersprechen. Ich hoffe, dass es zum Erfolg führen kann. Letztendlich bin ich fähig 8 Stunden zu arbeiten (das muss nicht unbedingt eine Baustelle sein)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

aber dann würde ich doch ganz, ganz schnell versuchen eine Teil-Erwerbsunfähigkeitsrente zu bekommen. Wenn das so schön amtlich bestätigt ist. Es könnte sein, dass Du dich dann sogar besser finanziell stellst. Muss man aber vorher recherchieren. Ggf. hilft der VDEK.

Du hast doch jahrelang eingezahlt ? Und wenn Du es schaffst, einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, kannst Du früher ohne Abschläge in Rente. Wenn Du nicht viel verdienst hat, ist es ja schon wichtig, dass keine Abschläge bei der Rente weggehen.

Signatur:

Viele Grüße Chylla

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Sie müssen jetzt natürlich nicht von sowenig Geld leben! Das kommt halt nur aus einem anderen Topf.
Im ersten Schritt wäre hier eine Aufstockung durch die Grundsicherungsstelle zu beantragen. Sind Sie alleinstehend haben Sie Anspruch auf insgesamt mindestens 404,-€ plus Miete.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38475 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ich würde Widerspruch einlegen und ausdrücklich mtteilen, dass Du ganztags zur Verfügung stehst. Nur, wieso bist Du denn überhaupt untersucht worden/begutachtet worden? Lohnt sich der Aufwand?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
weigant123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die Empfehlung.
Kann das was bringen? Ich würde das gerne machen. Wie ist die Rechtslage dazu?
Danke

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von weigant123):
Kann das was bringen? Ich würde das gerne machen. Wie ist die Rechtslage dazu?


Schon möglich. s. #1 und #2

Selbst wenn das ALG1 ungekürzt wäre, bestünde aufgrund der geringen Höhe ggf. Anspruch auf ALG2 oder Wohngeld.

-- Editiert von Retels am 29.11.2016 13:02

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