Hallo!
Ich habe da mal eine Frage. Seit 2011 pflege ich meine Mutter und bin als Pflegeperson eingetragen. Aufgrund dessen habe ich immer eine Entgeltbescheinigung für Pflegepersonen von der Krankenkasse bekommen (da sie in der Zeit ja für mich in die Rentenkasse einzahlen). Als ich angefangen habe, ging ich noch zur Uni und war danach erstmal arbeitslos, hat sich also nichts geändert. Seit 2017 habe ich eine Vollzeitstelle, die jedoch durch teilweise Homeoffice und Gleitzeit so gut geregelt ist, dass ich mich trotzdem noch genauso wie vorher um meine Mutter kümmern kann, der Rest wird teilweise vom Pflegedienst erledigt.
Ich habe gesehen, dass immer ein Zettel zur Änderungsmitteilung beim Bescheid dabei lag. Der erste Punkt betraf immer die 'Unterbrechung' der Pflegetätigkeit, was ich ja so nie getan habe, deshalb habe ich den nie weiter beachtet. Jetzt fiel mir aber beim neuen Bescheid auf, dass da auch folgender Punkt ist:
"ich habe seit dem ......... eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit von regelmäßig mehr als 30 Stunden in der Woche aufgenommen."
Ein Anruf bei der KK hat ergeben, dass sie nicht für mich in die Rentenkasse einzahlen, wenn ich Vollzeit arbeite. Ich möchte das natürlich korrigieren und würde dann eintragen, dass ich seit 2017 einen Job habe.
Meine Frage wäre jetzt, ob das irgendwelche rechtlichen Konsequenzen für mich hätte? Ich weiß, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, aber noch bekomme ich ja keine Rente. Wäre eine rückwirkende Änderung schlimm?
-- Editiert von Momentum am 18.05.2020 09:23
-- Editiert von Momentum am 18.05.2020 09:24
Änderungsmitteilung als Pflegeperson
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Dann tut das für dich der AG (du dann ca. hälftig). Die Sozialabgaben werden lückenlos gezahlt.ZitatEin Anruf bei der KK hat ergeben, dass sie nicht für mich in die Rentenkasse einzahlen, wenn ich Vollzeit arbeite. :
Ich nehme an, dass die KK dir dann mitteilt, dass sie für dich nicht in die RV einzahlen, weil du...ZitatIch möchte das natürlich korrigieren und würde dann eintragen, dass ich seit 2017 einen Job habe. :
Ich kann keine erkennen.ZitatMeine Frage wäre jetzt, ob das irgendwelche rechtlichen Konsequenzen für mich hätte? :
Ich nehme an, die KK kann gar nichts rückwirkend ändern.ZitatWäre eine rückwirkende Änderung schlimm? :
Es wäre gar nichts schlimm. Die Beiträge in die RV werden doch weiterhin gezahlt.
Huhu! Danke erstmal. Das beruhigt mich etwas. Also wird da gar nichts doppelt gezahlt? auf dem Bescheid der KK steht, dass sie ca. 19k einzahlen, bei meinem Arbeitgeber knapp 27k. Das verrechnet sich also und wird gar nicht doppelt gezahlt?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
NÖ.ZitatAlso wird da gar nichts doppelt gezahlt? :
Es verrechnet sich nichts und wird nichts doppelt gezahlt. Erst zahlte die KK und seit 2017 zahlt der AG.ZitatDas verrechnet sich also und wird gar nicht doppelt gezahlt? :
Wenn du einen Vollzeit-Job hast, zahlen dein AG+Du jeweils hälftig. Das solltest du aus jeder monatlichen Lohn/Gehaltsabrechnung erkennen.
Sozialabgaben sind KV, PV, RV, Alo-Vers.
Auch die Rentenversicherungsbeiträge werden aus dem Bruttoeinkommen berechnet.
Entwicklung der Rentenversicherungsbeiträge 2011-2020
RV-Beiträge Gesamt Arbeitgeberanteil Arbeitnehmeranteil
2018-2020------18,6 %--------9,30%---------------9,30%
2015–2017------18,7 %--------9,35%---------------9,35%
2013/2014-------18,9 %--------9,45%---------------9,45%
2011/2012-------19,6 %--------9,80 %-------------9,80 %
https://www.imacc.de/rentenversicherungsbeitrag-rentenversicherung-beitragssatz/
Was sind 19k----bzw 27k ? Für welche Zeit? Ich lese daraus 19.000 bzw. 27.000 Euro.
Könnte das die Summe aller bisher gezahlten RV-Beiträge sein?
Ah Tschuldigung, hatte mich bei den Zahlen etwas vertan, das war natürlich mein Jahresgehalt.
Also die KK hat mir den Bescheid geschickt, dass 2019 für die Pflegetätigkeit anteilig von der KK für mich in die Rentenkasse eingezahlt wurde. Gleichzeitig hat ja aber auch mein Arbeitgeber für mich in die KK eingezahlt. Ich habe eben seit 2017 trotzdem auch noch diese Bescheide von der KK bekommen, dass sie für mich einzahlen, obwohl sie das nicht mehr müssten, da ich einen Vollzeit Job habe.
Daher meine Frage, ob es Konsequenzen gibt, da ich ja quasi zu Unrecht für mich seit 2017 von der KK in die Rentenkasse eingezahlt wurde
-- Editiert von Momentum am 18.05.2020 11:36
Wenn es die gleiche KK ist, könnte man annehmen, dass die Meldung deines AG ab 2017 bei der KK eingegangen ist. Wenn du auch noch den gleichen Namen und gleiche Adresse hast, könnte man annehmen, dass die KK und ihr Beitragssystem das *doppelte Lottchen* erkennt.
Ob die KK so tickt---keine Ahnung.
Wenn du jetzt trotzdem mitteilst, dass du seit 2017 beim AG in Vollzeit beschäftigt bist, wirst du von der KK eine Antwort erhalten.
a) wissen wir schon
b) ja, danke für die Info
c) wir fordern zurück
d) bis z)--- keine Ahnung
Okay, danke schön... Na ja, das Geld, das sie in die Rentenkasse eingezahlt haben, können sie ja gerne wieder zurücknehmen... da merk ich ja jetzt nix von und kann nichts zurückzahlen
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
-
7 Antworten
-
2 Antworten