Ärger mit JobCenter/Hauptzollamt

31. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
Ali S
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 27x hilfreich)
Ärger mit JobCenter/Hauptzollamt

Guten Tag,

Ich habe gestern vom Zollamt einen Brief bekommen. Folgendes steht drin..

Sehr geehrter Herr XXX,
ich habe gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Straftat nach §263 Strafgesetzbuch (Betrug zu Lasten des JobCenters) und wegen des Verdachts von Ordnungswidrigkeiten nach §8 Absatz 1 Nummer 1b des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und nach § 63 Absatz 1 Nummer 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch eingeleitet.
Sie haben dem JobCenter nicht angezeigt, dass Sie seit dem 02.01.2012 aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis bei der Firma xy auf Ihre Leistungen anzurechnendes Einkommen erzielten. Dadurch haben Sie Arbeitslosengeld 2 für die Zeit vom 02.01.2012
bis 30.04.2012 in Höhe von 2334€ zu Unrecht erhalten.
(vergl. Aufhebungs- und Erstattungsbescheid des JobCenter vom 09.07.2012)
Sie sollen als Beschuldigter gehört werden.

Ich werde am 23.4.2014 angehört.
Also wollte ich vorab schon mal fragen wie dich Rechtslage für mich momentan steht.. Bin bisher mit sowas Gottseidank nicht konfrontiert worden. Bin deshalb aber auch ein wenig ratlos..
Und das die sich erst nach 2 Jahren bei mir melden.. wobei Zeit bei einer Straftat relativ ist, nehme ich mal an..

Folgendes sollte noch hinzugefügt werden.
Ich habe den genannten Betrag im Mai 2012 gänzlich bezahlt. Hatte sogar noch im selben Monat ein Gespräch mit meiner Sachbearbeiterin beim JobCenter. Sie hat mir mündlich bestätigt dass das Geld bei deren Zentralrechner eingegangen ist und das Thema somit auch abgeschlossen ist.
Mein Arbeitsverhältnis wurde bei der Versicherung wie Finanzamt gemeldet.Schließlich habe ich versicherungspflichtig gearbeitet.Und Steuern habe ich auch gezahlt.Also keine Schwarzarbeit!! Lediglich nicht beim JobCenter gemeldet.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32812 Beiträge, 17246x hilfreich)

Lediglich nicht beim JobCenter gemeldet. Ja und? Exakt das ist Sozialleistungsbetrug - das Verschweigen von Einkünften, ob die nun schwarz sind oder nicht.
wobei Zeit bei einer Straftat relativ ist, nehme ich mal an.. Nicht ganz - irgendwann verjähren Straftaten. Bei Betrug dauert das 5 Jahre, folglich ist es noch nicht verjährt. Ansonsten sehe ich keine konkreten Fragen, aber da Sie vermutlich was zur Strafe wissen wollen - angesichts der ja nicht ganz kleinen Summe tippe ich mal auf eine mittlere Geldstrafe.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
Ali S
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 27x hilfreich)

Danke für die Schnelle Antwort.
Hierbei handelt es sich nun um Betrug,dessen bin ich mir bewusst. Ich wollte nicht leichtsinnig wirken als ich "lediglich" sagte.

Ja meine Frage bezog sich hierbei auf die Strafe die ich zu erwarten habe.

-Sollte ich mir einen Anwalt nehmen? Schließlich bin ich als Beschuldigter vorgeladen worden.Oder reicht es wenn ich da erscheine weil ich ja "nur" mit ner Geldstrafe rechnen muss?

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9279x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>-Sollte ich mir einen Anwalt nehmen? <hr size=1 noshade>

Muss man selbst wissen.
Ein Anwalt ist nicht ganz billig.

Ein Anwalt kann viel erreichen, wenn die Beweislage dünn oder die Rechtslage schwierig ist.

Bei klaren Fällen (Beweis- und Rechtslage eindeutig) kann auch ein Anwalt nicht allzuviel reißen. An Fakten kann auch ein Anwalt nichts ändern.




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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32812 Beiträge, 17246x hilfreich)

An Fakten kann auch ein Anwalt nichts ändern. Genau. Und daher ist hier ein Anwalt überflüssig, zumal der, wie erwähnt, selbst bezahlt werden muß.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ali S
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 27x hilfreich)

Ich danke Ihnen für die Antworten.
Werde dann sehen wie ich das wieder gerade biege.
Da Situation ja ziemlich klar zu sein scheint. schließe ich das Thread hiermit.

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10632 Beiträge, 4199x hilfreich)

Ein kleiner Strohhalm wäre eventuell noch der "fehlende" Vorsatz und die sofortige vollständige Rückzahlung.

Vielleicht würde sich ein Anwalt hier doch lohnen?

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32812 Beiträge, 17246x hilfreich)

Nun, wenn er Pech hat, darf er dann Anwaltskosten plus Geldstrafe zahlen. Und "fehlender Vorsatz" ist arg wacklig - jedem Erwerbslosen ist bekannt, daß er Beschäftigungen zu melden hat, und "habe ich vergessen" dürfte als Argument auch nicht sehr erfolgsträchtig sein.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10632 Beiträge, 4199x hilfreich)

quote:
...jedem Erwerbslosen ist bekannt, daß er Beschäftigungen zu melden hat, und "habe ich vergessen" dürfte als Argument auch nicht sehr erfolgsträchtig sein.


Für ihn spricht allerdings, dass er beim Finanzamt und der Sozialversicherung gemeldet war/ist.
Aber ja es ist grenzwertig.

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