Ärger mit dem Sozialamt nach Immobilien Kauf von Ehepaar im pflegeheim

24. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
carosschatz
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 11x hilfreich)
Ärger mit dem Sozialamt nach Immobilien Kauf von Ehepaar im pflegeheim

Hallo ihr lieben

Von einem alten Ehepaar welches im pflegeheim lebt wurde eine Immobilie gekauft. Den beiden wurde ein wohnrecht auf Lebenszeit eingeräumt sehr wohl mit dem Wissen dass es keine Rolle spielt ob sie es noch wahrnehmen könnten oder nicht.

Nun wurde auf hinweis des Notar und dem Einverständnis beider Parteien das wohnrecht bewertet. Hierfür wurde die voraussichtliche miete genommen, dazu das Alter der Verkäuferin da sie jünger ist als ihr Mann und die damals gültige sterbetafel die das voraussichtlich zu erwartende Alter angibt.

Nun hat sich das Sozialamt zunächst telefonisch gemeldet und die unfreundliche Dame meinte da würde ja was mit dem Vertrag nicht stimmen und es würde noch Geld fehlen. Ich habe die Dame freundlich darauf hingewiesen dass ich am Telefon keine Aussage mache da keiner von uns beiden diese Aussage im Nachhinein beweisen könne und sie solle mir ihr Anliegen doch bitte schriftlich mitteilen.

Wenn ich der Dame nun den Sachverhalt schildere ist es direkt ratsam nach einer Rechtsgrundlage zu verlangen falls sie die Erklärung nicht akzeptieren möchte?

Wir haben uns im Vorfeld sowohl selbst informiert als auch durch den Notar beraten lassen und fühlen uns im Recht mit der Bewertung des wohnrecht.

Wie sieht die community das?

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(919 Beiträge, 224x hilfreich)

Was hat denn das Sozialamt damit zu tun?
Wenn ich eine Immobilie kaufe meldet sich kein Sozialamt.

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#2
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(919 Beiträge, 224x hilfreich)

Dreifach..sorry

-- Editiert von aspergius am 24.03.2022 21:39

Signatur:

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#3
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(919 Beiträge, 224x hilfreich)

Sorry doppelt

-- Editiert von aspergius am 24.03.2022 21:38

Signatur:

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#4
 Von 
carosschatz
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 11x hilfreich)

Das Ehepaar wurde zwischenzeitlich mittellos und nun soll das Amt eben einspringen. Da der Kauf noch keine 10 Jahre her ist wurde das ganze "geprüft".

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von carosschatz):
Nun hat sich das Sozialamt zunächst telefonisch gemeldet

Woher will man überhaupt wissen, das es das Sozialamt war?



Zitat (von carosschatz):
die unfreundliche Dame meinte da würde ja was mit dem Vertrag nicht stimmen und es würde noch Geld fehlen

Naja, eine Meinung halt, mehr nicht. Es gibt ja auch Leute die meinen, die Erde wäre eine Scheibe.



Zitat (von carosschatz):
Ich habe die Dame freundlich darauf hingewiesen dass ich am Telefon keine Aussage mache da keiner von uns beiden diese Aussage im Nachhinein beweisen könne und sie solle mir ihr Anliegen doch bitte schriftlich mitteilen.

Genau richtig.



Zitat (von carosschatz):
Wenn ich der Dame nun den Sachverhalt schildere ist es direkt ratsam nach einer Rechtsgrundlage zu verlangen falls sie die Erklärung nicht akzeptieren möchte?

Wie um Himmels willen kommt man nur darauf, den Sachverhalt schildern zu wollen, bevor die überhaupt mal erklärt haben worum es geht und das auch substantiiert begründet haben?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7118 Beiträge, 1487x hilfreich)

Ohne schriftliche Erklärung durch das Amt würde ich überhaupt nichts machen. Einfach abwarten....

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#7
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3505 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von carosschatz):
Den beiden wurde ein wohnrecht auf Lebenszeit eingeräumt sehr wohl mit dem Wissen dass es keine Rolle spielt ob sie es noch wahrnehmen könnten oder nicht.


Zitat (von carosschatz):
Nun wurde auf hinweis des Notar und dem Einverständnis beider Parteien das wohnrecht bewertet.

Evtl. wurde falsch bewertet, dass Haus zu billig verkauft, weil das Wohnrecht zu großzügig berechnet wurde? Die verlangte Miete zu gering usw.
Zitat (von carosschatz):
Nun hat sich das Sozialamt zunächst telefonisch gemeldet und die unfreundliche Dame meinte da würde ja was mit dem Vertrag nicht stimmen und es würde noch Geld fehlen

Nur schriftliches ist etwas wert.
Abwarten was kommt.
Zitat (von carosschatz):
Das Ehepaar wurde zwischenzeitlich mittellos und nun soll das Amt eben einspringen. Da der Kauf noch keine 10 Jahre her ist wurde das ganze "geprüft".

Dann ist es vollkommen legitim, dass das Sozialamt nachfragt, ob damals alles korrekt ablief.
Das Sozialamt ist dazu sogar verpflichtet, bevor der Steuerzahler für die Heimkosten des Paares aufkommen soll.
Ob die Dame freundlich war oder nicht, ist unwichtig. Es geht nur um den Sachverhalt und der muss schriftlich erfolgen.


-- Editiert von Loni12 am 25.03.2022 10:24

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von carosschatz):
Wenn ich der Dame nun den Sachverhalt schildere ist es direkt ratsam nach einer Rechtsgrundlage zu verlangen falls sie die Erklärung nicht akzeptieren möchte?

Du solltest zunächst einmal gar nichts schildern. Wenn das Sozialamt mit Forderungen an dich herantritt, dann solltest du jegliche Erklärungen einem Anwalt für Sozialrecht überlassen.
Wenn du dich in der Materie nicht auskennst, dann solltest du lediglich nur ganz allgemeine Angaben machen.

Signatur:

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von carosschatz):
Wenn ich der Dame nun den Sachverhalt schildere ist es direkt ratsam nach einer Rechtsgrundlage zu verlangen falls sie die Erklärung nicht akzeptieren möchte?


Falsche Reihenfolge übrigens.

Wenn die Dame vom Amt Auskunft haben möchte, hat sie mit der Anfrage dazu die Rechtsgrundlage zu nennen, danach und nur dann erteilst du Auskunft.

Und p.s.,
noch habt ihr keinen "Ärger mit dem Sozialamt", es war bis jetzt nur eine formlose Anfrage.

-- Editiert von spatenklopper am 25.03.2022 11:37

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Sachverhalt nicht verstanden
Unfug editiert

-- Editiert von Moderator am 28.03.2022 11:28

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1266 Beiträge, 210x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenn das alte Ehepaar im Pflegeheim lebt und vor weniger als 10 Jahren von seinem Vermögen eine Immobilie mit Wohnrecht erwirbt


Das Ehepaar hat aber nichts erworben. Es hat veräußert.

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#12
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Von einem alten Ehepaar welches im pflegeheim lebt wurde eine Immobilie gekauft.


Wer hat denn diese Immobilie gekauft? Die Kinder?

Es ist logisch, dass das Sozialamt hellhörig wird, wenn Ältere Menschen eine teure Immobilie unter Wert an die Kinder verkaufen - und dann Jahre später auf Sozialleistungen angewiesen sind. Das sieht dann danach aus, als ob Vermögen - zum Schaden des Steuerzahlers - innerhalb einer Familie verschoben wurde.

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#13
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

(Doppelpost)

-- Editiert von Moderator am 25.03.2022 15:36

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Sachverhalt nicht verstanden
Unfug editiert

-- Editiert von Moderator am 28.03.2022 11:28

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#15
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Die alten Pflegeheimbewohner haben vor weniger als 10 Jahren eine/ihre Immo an Dritte verkauft und sich trotzdem ein Wohnrecht eintragen lassen.


Das ist ein klassischer Trick, um den Steuerzahler für einen Heimplatz zahlen zu lassen, obwohl eine teure Immobilie vorhanden ist.

Und jede Wette -> Den Kaufpreis für die Immobilie wurde auch bereits an die Kinder zurückgeführt.

Also -> es wird wohl daraufhin hinauslaufen, dass die Kinder für den Heimplatz aufkommen müssen.

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#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Nun ja,@vundaal76.
Du nimmst an, dass die Kinder der Pflegeheimbewohner die Immo erworben haben.
Du nimmst an, dass die Immo teuer war.
Du nimmst an, dass der Kaufpreis schon retour ging.

Bisschen viel Annahme, oder? Du wettest sogar? Dein Einsatz??

Auf jeden Fall braucht die TE dem Sozialamt am Telefon gar nichts schildern.
Ob sie überhaupt bevollmächtigt ist oder warum das Sozialamt sie anruft, ist auch unklar.
Es wird vermutlich noch viel Schriftverkehr geben.
Und durchaus denkbar ist bei solchen Konstruktionen, dass das Amt selbst bemerkt, dass *noch Geld fehlt*.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Wenn du dich in der Materie nicht auskennst, dann solltest du lediglich nur ganz allgemeine Angaben machen.

Dann sollte man nicht einmal ganz allgemeine Angaben machen



Zitat (von Anami):
Aha. Meinetwegen auch mit solchem deutsch.

Mit "solchem deutsch"? Das sind 2 komplett gegensätzliche Sachen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das sind 2 komplett gegensätzliche Sachen ...
Korrekt. Die Antworten sind für beide Sachverhalte gleich. ---> Kontext
Nämlich:
-Nichts am Telefon schildern.
-Das Amt hat zu prüfen und wird schreiben, was es meint. Das mit Rechtsgrundlage.
-Der vorherige Informant und der Notar werden zu werten wissen, was die TE am Telefon nicht verstand.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#19
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Wenn Pflegeheimbedurftige sich beim Verkauf ein Wohnrecht eintragen lassen, dann mindert dieses Wohnrecht natürlich den Kaufpreis.
Da das Wohnrecht allerdings bereits beim Verkauf gar nicht ausgeübt werden konnte, kann es auch als verdeckte Schenkung angesehen werden.

Wenn das Wohnrecht ausgeübt werden kann, ist es für den Steuerzahler zum Beispiel ja auch viel billiger, wenn das auch passiert. Pflegeheime sind teuer!

Dass geprüft wird, ob einer der genannten Sachverhalte vorliegt, ist nachvollziehbar und im Interesse des Staates. Dass da erst mal telefonisch angefragt wird, ist nicht verboten und, wie Vorredner gesagt haben, irrelevant.

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#20
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Nun ja,@vundaal76.
Du nimmst an, dass die Kinder der Pflegeheimbewohner die Immo erworben haben.
Du nimmst an, dass die Immo teuer war.
Du nimmst an, dass der Kaufpreis schon retour ging.

Bisschen viel Annahme, oder? Du wettest sogar? Dein Einsatz??


Ich wette, weil das der Klassiker ist, damit der Steuerzahler "reichen" Immobilienbesitzern eben den Heimplatz zahlt.

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#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
weil das der Klassiker ist, damit der Steuerzahler "reichen" Immobilienbesitzern eben den Heimplatz zahlt.
Moment bitte. Dass man es entweder mit einem Klassiker oder einem Trick schafft, reichen, aber mittellosen Immobesitzern den Heimplatz durch den Steuerzahler finanzieren zu lassen, ist ja noch gar nicht festgestellt.
Das Sozialamt ist schließlich nicht blond und dieser Fall ist nicht der erste oder letzte, wo diese Methode mit der Wohnrecht-/Mietwertberechnung angewendet wird.

Vielleicht wird es ein Rechtsstreit?
Vielleicht gibt die TE mal ne Rückmeldung?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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