Ärztlicher Dienst Arbeitsagentur

24. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.10.2020 08:03:53
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 12x hilfreich)
Ärztlicher Dienst Arbeitsagentur

Hallo,
hoffe das ist das richte Forum für mein Anliegen.
Seit Juni bekomme ich Geld von der Arbeitsagentur, jedoch nicht aufgrund von Arbeitslosigkeit, sondern bezüglich Aussteuerung bei der Krankenkasse. Bin seit Anfang 2018 im Krankenstand. Arbeitsverhältnis besteht noch---zumindest formal.
Hatte nun einen Termin beim Amt. Bei diesem teilte mir die Beraterin mit, dass der ärztliche Dienst zum Entschluß kam, dass ich voll arbeitsfähig sei, jedoch nicht mehr in meinem ursprünglichen Beruf.
Einen Tag vor dem Termin beim Amt erhielt ich den Bescheid für meine Schwerbehinderung. Dies teilte ich dann auch der Beraterin mit und sie meinte dann, dass nun nicht mehr sie, sondern die Schwerbehindertenabteilung zuständig sei und dass ich einen erneuten Termin bekomme.

Nun meine eigentliche Frage:
laut dem ärztlichen Dienst bin ich ja voll arbeitsfähig. Muss ich da nun Widerspruch einlegen oder abwarten bis zu dem anderen Termin.

Vielen Dank
LG

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von CoMaMi):
dass ich voll arbeitsfähig sei, jedoch nicht mehr in meinem ursprünglichen Beruf.
Um bei allen weiteren Fragen den richtigen Begriff zu verwenden:
Man hat festgestellt, dass du ---voll erwerbsfähig--- bist.
(Denn arbeitsfähig ist = nur nicht krank geschrieben)

Aber es geht nicht mehr in deinem Beruf. Und zwar wegen der Schwerbehinderung.
Zitat (von CoMaMi):
Muss ich da nun Widerspruch einlegen oder abwarten bis zu dem anderen Termin.
Du musst keinen Widerspruch einlegen. Du kannst warten, bis SB 1 deine Akte an SB 2 weitergeleitet hat und SB 2 dir eine neue Einladung schickt.

Zuständig wird nun SB 2 für dich---- wegen der Schwerbehinderung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
guest-12306.10.2020 08:03:53
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 12x hilfreich)





das wußte doch aber der Arzt gar nicht, dass ich inzwischen Schwerbehindert bin
war kein persönliches gespräch, nur Aktenlage bzw. Befunde/Berichte der Ärzte

-- Editiert von CoMaMi am 24.09.2019 13:12

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12306.10.2020 08:03:53
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 12x hilfreich)

kann man den Bericht des Arztes eigentlich anfordern?

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#4
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3510 Beiträge, 557x hilfreich)

Eine Schwerbehinderung bedeutet nicht, dass man erwerbsunfähig ist.

Es hieß ja, erwerbsfähig nicht im bisherigen Beruf. Ein andere Beruf kann jedoch ausgeübt werden.

So ergeht es vielen, ich war auch trotz Schwerbehinderung berufstätig.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von CoMaMi):
das wußte doch aber der Arzt gar nicht, dass ich inzwischen Schwerbehindert bin
Achso.
Wir wussten es erst auch nicht. ;)
Dann wird ein Amtsarzt aufgrund deiner nun festgestellten Schwerbehinderung wohl nochmal prüfen müssen, ob du trotzdem voll erwerbsfähig oder --eingeschränkt-- erwerbsfähig bist.
zB nur 6 Std. oder nichts schweres Heben, Tragen oder nicht lange Stehen. oder oder oder

Also bitte warte auf die neue Einladung von SB 2, nimm alle Unterlagen mit.
Dann wird entschieden, ob es eine neue Untersuchung geben muss. Das veranlasst alles SB 2.
Zitat (von CoMaMi):
kann man den Bericht des Arztes eigentlich anfordern?
Ja. Kann man.

Wie viel GdB hast du zugesprochen bekommen?

-- Editiert von Anami am 24.09.2019 13:47

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
guest-12306.10.2020 08:03:53
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 12x hilfreich)

GdB 60
habe leider mehrere "Baustellen" entz. Wirbelsäulenrheuma, mehrere BSV und Hüftarthrose. das sind "nur" die Krankheiten die aktuell am meisten Beschwerden machen.
Falls es jemanden interessiert. Bin gerade erst 40 geworden.

Private BU erhalte ich seit März 2018...falls das relevant ist---wobei dies ja privat ist und nix mit gesetzlichen Leistungen zu tun hat.

Dann fordere ich mal dieses Gutachten an, da bin ich ja wirklich gespannt darauf:-)

LG

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Ich verstehe die Arbeitsagentur so, dass nun für dich nach einer Umschulung gesucht werden wird.
Aufgrund des GdB 60.
Wegen deines jungen Alters wartet man also nicht, bis du in Rente gleitest.
Und für volle EM-Rente ist es wohl noch nicht genug... sorry.

Ist dein noch vorh. Arbeitgeber an einer Weiterbeschäftigung interessiert? Oder ist er froh, dich loszuwerden?

Wenn du Leistungen aus einer Privaten BU-Versicherung erhältst, ist das bei den Leistungen nach SGB III /ALG 1 von der Arbeitsagentur nicht relevant, wird also nicht angerechnet.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12306.10.2020 08:03:53
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 12x hilfreich)

Arbeitgeber ist froh mich los zu sein. Weiterbeschäftigung nicht möglich, auch nicht an anderer Stelle.
Bei der DRV war ich bereits, zwecks LTA (Umschulung o.ä.)
Die Beraterin dort, meinte sei bei mir gesundheitlich bedingt nicht möglich.
Daraufhin wurde Rente beantragt.
Läuft noch, das weiß auch die Arbeitsagentur, daher zahlen die ja jetzt eigentlich auch...bis Entscheidung von DRV

Daher bin ich mal auf das Gutachten der Arbeitsagentur gespannt........

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#9
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von CoMaMi):
Seit Juni bekomme ich Geld von der Arbeitsagentur, jedoch nicht aufgrund von Arbeitslosigkeit, sondern bezüglich Aussteuerung bei der Krankenkasse.


Du erhältst offensichtlich Arbeitslosengeld nach § 145 Absatz I SGB III.

Zitat (von CoMaMi):
Nun meine eigentliche Frage:
laut dem ärztlichen Dienst bin ich ja voll arbeitsfähig. Muss ich da nun Widerspruch einlegen oder abwarten bis zu dem anderen Termin.


Sofern Du mit dem Ergebnis der Untersuchung - volle Erwerbsfähigkeit - nicht einverstanden bist, solltest Du gegen den zugrundeliegenden Bescheid fristgerecht Widerspruch einlegen.

Zitat (von CoMaMi):
das wußte doch aber der Arzt gar nicht, dass ich inzwischen Schwerbehindert bin
war kein persönliches gespräch, nur Aktenlage bzw. Befunde/Berichte der Ärzte


Der Arzt kannte jedoch die Beeinträchtigungen, die zur Zuerkennung eines GdB geführt haben. Ein Schwerbehinderung führt nicht grundsätzlich zur Erwerbsunfähigkeit.

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