Hallo,
hoffe das ist das richte Forum für mein Anliegen.
Seit Juni bekomme ich Geld von der Arbeitsagentur, jedoch nicht aufgrund von Arbeitslosigkeit, sondern bezüglich Aussteuerung bei der Krankenkasse. Bin seit Anfang 2018 im Krankenstand. Arbeitsverhältnis besteht noch---zumindest formal.
Hatte nun einen Termin beim Amt. Bei diesem teilte mir die Beraterin mit, dass der ärztliche Dienst zum Entschluß kam, dass ich voll arbeitsfähig sei, jedoch nicht mehr in meinem ursprünglichen Beruf.
Einen Tag vor dem Termin beim Amt erhielt ich den Bescheid für meine Schwerbehinderung. Dies teilte ich dann auch der Beraterin mit und sie meinte dann, dass nun nicht mehr sie, sondern die Schwerbehindertenabteilung zuständig sei und dass ich einen erneuten Termin bekomme.
Nun meine eigentliche Frage:
laut dem ärztlichen Dienst bin ich ja voll arbeitsfähig. Muss ich da nun Widerspruch einlegen oder abwarten bis zu dem anderen Termin.
Vielen Dank
LG
Ärztlicher Dienst Arbeitsagentur
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Um bei allen weiteren Fragen den richtigen Begriff zu verwenden:Zitatdass ich voll arbeitsfähig sei, jedoch nicht mehr in meinem ursprünglichen Beruf. :
Man hat festgestellt, dass du ---voll erwerbsfähig--- bist.
(Denn arbeitsfähig ist = nur nicht krank geschrieben)
Aber es geht nicht mehr in deinem Beruf. Und zwar wegen der Schwerbehinderung.
Du musst keinen Widerspruch einlegen. Du kannst warten, bis SB 1 deine Akte an SB 2 weitergeleitet hat und SB 2 dir eine neue Einladung schickt.ZitatMuss ich da nun Widerspruch einlegen oder abwarten bis zu dem anderen Termin. :
Zuständig wird nun SB 2 für dich---- wegen der Schwerbehinderung.
das wußte doch aber der Arzt gar nicht, dass ich inzwischen Schwerbehindert bin
war kein persönliches gespräch, nur Aktenlage bzw. Befunde/Berichte der Ärzte
-- Editiert von CoMaMi am 24.09.2019 13:12
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kann man den Bericht des Arztes eigentlich anfordern?
Eine Schwerbehinderung bedeutet nicht, dass man erwerbsunfähig ist.
Es hieß ja, erwerbsfähig nicht im bisherigen Beruf. Ein andere Beruf kann jedoch ausgeübt werden.
So ergeht es vielen, ich war auch trotz Schwerbehinderung berufstätig.
Achso.Zitatdas wußte doch aber der Arzt gar nicht, dass ich inzwischen Schwerbehindert bin :
Wir wussten es erst auch nicht.
Dann wird ein Amtsarzt aufgrund deiner nun festgestellten Schwerbehinderung wohl nochmal prüfen müssen, ob du trotzdem voll erwerbsfähig oder --eingeschränkt-- erwerbsfähig bist.
zB nur 6 Std. oder nichts schweres Heben, Tragen oder nicht lange Stehen. oder oder oder
Also bitte warte auf die neue Einladung von SB 2, nimm alle Unterlagen mit.
Dann wird entschieden, ob es eine neue Untersuchung geben muss. Das veranlasst alles SB 2.
Ja. Kann man.Zitatkann man den Bericht des Arztes eigentlich anfordern? :
Wie viel GdB hast du zugesprochen bekommen?
-- Editiert von Anami am 24.09.2019 13:47
GdB 60
habe leider mehrere "Baustellen" entz. Wirbelsäulenrheuma, mehrere BSV und Hüftarthrose. das sind "nur" die Krankheiten die aktuell am meisten Beschwerden machen.
Falls es jemanden interessiert. Bin gerade erst 40 geworden.
Private BU erhalte ich seit März 2018...falls das relevant ist---wobei dies ja privat ist und nix mit gesetzlichen Leistungen zu tun hat.
Dann fordere ich mal dieses Gutachten an, da bin ich ja wirklich gespannt darauf:-)
LG
Ich verstehe die Arbeitsagentur so, dass nun für dich nach einer Umschulung gesucht werden wird.
Aufgrund des GdB 60.
Wegen deines jungen Alters wartet man also nicht, bis du in Rente gleitest.
Und für volle EM-Rente ist es wohl noch nicht genug... sorry.
Ist dein noch vorh. Arbeitgeber an einer Weiterbeschäftigung interessiert? Oder ist er froh, dich loszuwerden?
Wenn du Leistungen aus einer Privaten BU-Versicherung erhältst, ist das bei den Leistungen nach SGB III /ALG 1 von der Arbeitsagentur nicht relevant, wird also nicht angerechnet.
Arbeitgeber ist froh mich los zu sein. Weiterbeschäftigung nicht möglich, auch nicht an anderer Stelle.
Bei der DRV war ich bereits, zwecks LTA (Umschulung o.ä.)
Die Beraterin dort, meinte sei bei mir gesundheitlich bedingt nicht möglich.
Daraufhin wurde Rente beantragt.
Läuft noch, das weiß auch die Arbeitsagentur, daher zahlen die ja jetzt eigentlich auch...bis Entscheidung von DRV
Daher bin ich mal auf das Gutachten der Arbeitsagentur gespannt........
ZitatSeit Juni bekomme ich Geld von der Arbeitsagentur, jedoch nicht aufgrund von Arbeitslosigkeit, sondern bezüglich Aussteuerung bei der Krankenkasse. :
Du erhältst offensichtlich Arbeitslosengeld nach § 145 Absatz I SGB III.
ZitatNun meine eigentliche Frage: :
laut dem ärztlichen Dienst bin ich ja voll arbeitsfähig. Muss ich da nun Widerspruch einlegen oder abwarten bis zu dem anderen Termin.
Sofern Du mit dem Ergebnis der Untersuchung - volle Erwerbsfähigkeit - nicht einverstanden bist, solltest Du gegen den zugrundeliegenden Bescheid fristgerecht Widerspruch einlegen.
Zitatdas wußte doch aber der Arzt gar nicht, dass ich inzwischen Schwerbehindert bin :
war kein persönliches gespräch, nur Aktenlage bzw. Befunde/Berichte der Ärzte
Der Arzt kannte jedoch die Beeinträchtigungen, die zur Zuerkennung eines GdB geführt haben. Ein Schwerbehinderung führt nicht grundsätzlich zur Erwerbsunfähigkeit.
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