Agentur für Arbeit droht Geld für Eltern zu entziehen und Ausbildung zu kündigen

30. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Verena93123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Agentur für Arbeit droht Geld für Eltern zu entziehen und Ausbildung zu kündigen

Hallo,
ich frage hier stellvertretend für meinen Freund.

Kurze Info zu den Umständen bevor ich die Situation erkläre:

Er ist 22 Jahre alt und kommt aus Syrien. Seine Eltern beziehen Hartz4, er selbst ist in einer Ausbildung die über die Agentur für Arbeit bei einem Träger stattfindet. Hier bekommt er 300 Euro monatlich.
Er meinte er lebe mit seinen Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft, auch wenn er bei der Agentur für Arbeit und seine Eltern beim Jobcenter gemeldet sind. Anteilig wird Wohngeld direkt an den Vermieter vom Amt gezahlt.

Die Situation ist folgendermaßen..
Leider wurde mein Freund im Februar mehrmals operiert und fiel alleine wegen der OP's schon 3 Monate krankheitsbedingt aus. Auch in der letzten Zeit war er leider häufig krank..Mehrfach Zahnprobleme,starke Kopfschmerzen, MagenDarmprobleme etc. Er war jedesmal beim Arzt, wirklich rausgefunden was mit ihm ist, hat niemand..ich vermute dass das ganze eher psychosomatisch ist..da er bei dem genannten Träger der Ausbildung auch nicht gerade nett behandelt wird.
Krankschreibungen hat er für jeden einzelnen Tag.

Jetzt hatte er letzte Woche ein Gespräch bei der Agentur für Arbeit. Er hat eine neue Betreuerin bekommen. Mit ihm kamen eine Frau und ein Mann vom Träger.
Die Fehlzeiten wurden angesprochen und direkt gegen ihn verwendet. 3 erwachsende Leute haben ihn seiner Aussage nach, regelrecht klein gemacht. Normalerweise sagt er, wenn ihm was nicht passt, aber er war so überrascht von der Negativität, dass es ihm sprichwörtlich die Sprache verschlug.
Er versprach Besserung und nicht mehr so häufig zu fehlen. ( was lächerlich ist, den was kann er für seine Krankheit?)
Ende vom Lied: Die Betreuerin meinte, er müsse zum ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit und sollte dieser ihn für arbeitsfähig erklären, würde man ihn sofort kündigen UND seine Eltern mit denen er in eienr Bedarfsgemeintschaft ist würden sofort alle ihre Leistungen ebenfalls gestrichen bekommen.

Mir stellen sich dadurch mehrere Fragen:


Kann die Agentur für Arbeit wirklich seinen Eltern das Hartz4 streichen weil er angeblich einen Fehler gemacht hat?
Und wenn er als arbeitsfähig eingestuft wird, kann er dann echt gekündigt werden? Immerhin war seine Krankmeldung in der Vergangenheit und niemand hat gesagt, dass er jetzt in diesem Moment krank ist?

Er hat desweiteren endlich sein Ausbildungszeugnis aus Syrien bekommen, den diese Ausbildung die er macht, hat er eigentlich schon längst abgeschlossen. Dieses Zeugnis sollte eigentlich von der Agentur für Arbeit an das Gericht geleitet werde zur Übersetzung und evtl. wäre es anerkannt worden und er hätte sofort arbeiten können.
Dies wurde ihm jedoch verweigert, man wolle erst die ärztliche Untersuchung machen...ja klar um ihn schneller los zu werden...finde ich echt mies, da er ja das Zeugnis hat.
Er soll jetzt ASAP (ohne gesetzte Frist) die ärztliche Schweigepflicht und alles abgeben und den Fragebogen ausfüllen.
Ja, man kann ihn nicht dazu zwingen, macht man es aber nicht, hat das negative Konsequenzen..er fühlt sich aber nicht wohl dabei, diese Freigabe zu geben.
Wir wissen grade echt nicht weiter, ich habe ihm gesagt, dass ich beim nächsten Gespräch definitv als Zeuge mitgehe..Was können wir jetzt machen?
Leider drängt die Zeit. :(

Vielen Dank für Ihre Hilfe und Antworten! :)

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38447 Beiträge, 14006x hilfreich)

Hier geht einiges durcheinander.

Zunächst zu den Eltern. Er lebt in einer Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern, wenn er noch zu Hause lebt. Wenn er aus der Förderungsmaßnahme rausfällt, muss neu gerechnet werden. Und zwar insgesamt. Das bedeutet, dass sich die Zahlungen für die gesamte Bedarfsgemeinschaft reduzieren können, das können wir hier nicht abschätzen. Jedenfalls werden die Eltern nicht auf null gesetzt.

Nun zum Freund: Nur weil er in Syrien einen Abschluß gemacht hat, bedeutet das nicht automatisch, dass dieser hier anerkannt wird. Da gibt es zumindest in meinem Land eine ganze Abteilung im Ministerium, die sich ausschließlich damit beschäftigt, welcher Abschluß von wo hier anerkannt wird. Was eventuell hier noch aufgestockt werden muss u.s.w. DAs wäre also zu klären.

In all diesen Maßnahmen gibt es in der Regel Anwesenheitsverpflichtungen. Wenn man also xy Tage nicht da war, wird man nicht mehr zur Prüfung zugelassen. Dabei geht es nicht darum, ob ein Attest vorgelegt werden kann bzw. wurde, sondern schlicht um die Anwesenheit. Und da wäre dann auch zu prüfen, ob eine längere Abwesenheit evtl. durch die Ausbildung im Heimatland abgepuffert werden kann.

Natürlich muss der Betroffene niemanden von der Verschwiegenheitsverpflichtung entbinden. Nur, wenn er das nicht tut, muss er auch die Konsequenzen tragen. Denn es kann ja wohl nicht sein, dass der deutsche Staat, also wir alle, die ja nicht unerheblichen Ausbildungskosten tragen, er aber seinerseits nicht bereit ist, an der Lösung des Problems zu arbeiten.

wirdwerden

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#2
 Von 
Verena93123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich warte weiterhin auf hilfreiche Antworten. Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120121 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Verena93123):
Ich warte weiterhin auf hilfreiche Antworten.

Dann definiere mal "hilfreich" aus Deiner Sicht.



Welche der Forderungen das Amtes gibt es denn schriftlich?
In welcher Form genau (normales Schreiben, Bescheid, ...)?



Zitat (von Verena93123):
Dies wurde ihm jedoch verweigert, man wolle erst die ärztliche Untersuchung machen

Macht Sinn. Jemand der weder ausbildungsfähig noch arbeitsfähig ist soll keine Ressourcen blockieren sondern eine Hilfe erhalten die seinem Problem entspricht.



Zitat (von Verena93123):
Kann die Agentur für Arbeit wirklich seinen Eltern das Hartz4 streichen weil er angeblich einen Fehler gemacht hat?

Ja, kann sie, wäre aber rechtswidrig. Dann müsste ab sich dagegen entsprechend wehren.



Zitat (von Verena93123):
Und wenn er als arbeitsfähig eingestuft wird, kann er dann echt gekündigt werden?

Gekündigt werden kann er jederzeit, ob er nun krank ist oder nicht.



Zitat (von Verena93123):
Immerhin war seine Krankmeldung in der Vergangenheit und niemand hat gesagt, dass er jetzt in diesem Moment krank ist?

Er kann aber jederzeit wieder krank werden, es geht wohl darum zuschauen wie die genaue Situation ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Verena93123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Man merkt da möchte niemand wirklich helfen. Überdenken sie mal ihre Sichtweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120121 Beiträge, 39831x hilfreich)

Rückfragen stellen wir nicht aus Langeweile. Wenn man die nicht beantworten mag, ist das auch ok.


Und wir betrachten hier die Lage aus der rechtlichen Sichtweise. Ämter und Gerichte richten sich nach den Vorgaben den Gesetzen und den Fakten. Da ist es egal ob Du was "doof", "gemein" oder "echt mies" findest, damit kann man höchstens in der "Plauderecke" argumentieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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