Agl 1 Sperre gerechtfertigt ?

23. April 2024 Thema abonnieren
 Von 
Rolandos8
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Agl 1 Sperre gerechtfertigt ?

Hallo zusammen,

Ich bin leider seit 3 Monaten arbeitslos.
Von meiner Job Vermittlerin habe ich ein paar Stellen erhalten auf die ich mich bewerben sollte. (Hane ich auch gemacht)

1 Firma sucht jemandem im homeoffice, das bewerbungsgespräch fand wie von der Firma gewünscht per teams stadt.

Die Firma selber ist in Köln, und ich wohne in München.

Daher ist ja das homeoffice so wie das teams Gespräch auch gut gewesen.

Besagte Firma wollte mich auch einstellen, was auf Gegenseitigkeit beruht.

Nun wurde ich aufgefodertert per Mail ungeschwärtzt meinen Ausweis inkl. Vorder und Rückseite, per Mail zu übermitteln.
Laut Firma für den Arbeitsvertrag und deren Unterlagen.

Da gingen bei mir alle arlam Glocken los.

Auf Nachfrage ob ich die sendiebeln teile nicht doch schwarzen könne erhielt ich per Mail lediglich die Antwort, daß der Ausweis nur ungeschwärzt akzeptiert wird und sonst kein arbeitsverähltniss zu stande kommen würde.

Also habe ich per Mail die Stelle abgesagt und auch mitgeteilt das ich bedenken habe meinem Ausweis vorallem ungeschwärzt per Mail zu verschicken.

Heute habe ich einen Anruf meiner Beratein erhalten, da ich die Stelle trotz Zusage der Firma abgesagt habe würde ich nun eine sperre vom alg 1 erhalten.
Das Schreiben würde mir die Tage zugehen.

Ich habe versucht meiner Beraterin die Situation zu erklären, allerdings wurde mir nicht zugehört.

Mit den Worten sie können ja Wiederspruch einlegen und dies begründen wurde leider direkt aufgelegt.

Nun die Frage ist eine sperre wegen so etwas überhaupt rechtens?

Wie lange wird so eine sperre sein ?
(Das wurde mir nicht mitgeteilt)

Wo lege ich den Wiederspruch ein ?

-- Editiert von Moderator topic am 24. April 2024 00:34

-- Thema wurde verschoben am 24. April 2024 00:34

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35 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41031x hilfreich)

Zitat (von Rolandos8):
Nun die Frage ist eine sperre wegen so etwas überhaupt rechtens?

Aktuell wäre mir da kein Urteil bekannt.

Da wird man dann halt notfalls durch alle Instanzen klagen müssen, um herauszufinden ob man rechtmäßig Sanktionen bekommt, weil man das illegale Verarbeiten seiner personenbezogenen Daten ablehnt.



Zitat (von Rolandos8):
Wie lange wird so eine sperre sein ?
(Das wurde mir nicht mitgeteilt)

Wo lege ich den Wiederspruch ein ?

All das erfährt man, wenn man das entsprechende Schreiben liest.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Frieder01
Status:
Schüler
(335 Beiträge, 75x hilfreich)

Du hast wahrscheinlich schon festgestellt, dass die Sperrzeit bei der ersten Ablehnung 3 Wochen beträgt. Und ich verstehe als Laie nicht, warum solche Kopien wie selbstverständlich gefordert werden. Hilft nicht.

Überlege, ob es andere Gründe gibt, die zur Ablehnung der Stelle berechtigten würden?
Du bist erst 3 Monate arbeitslos. Das angebotene Gehalt darf nur in eine bestimmten Grenze unterhalb des bisherigen Gehalts liegen. Stellt sich die Frage, ob bereits über ein Gehalt gesprochen wurde.
Ist die Firma seriös, sprich gibt es sie physisch überhaupt in Köln. Nicht alle Stellen in der Jobbörse sind seriös, da sie von Firmen selbst ohne Kontrolle eingestellt werden können.
Bist du so eine Fachkraft, sodass die Firma bundesweit danach sucht? Oder sucht sie bundesweit vor Ort Leute und warum?
Wie kommt die Vermittlerin in München dazu, dir eine Stelle in Köln anzubieten? Wobei dies natürlich nicht verboten ist.
Beinhaltete der Stellenvorschlag eine Rechtsfolgenbelehrung? Vermutlich ja, sonst würde die Vermittlerin nicht drohen.
Ist die Stelle noch in der Jobbörse der Agentur für Arbeit zu finden? Vielleicht findest du da ein Haar in der Suppe.
Beispiele für "wichtige Gründe" werden in den "Fachlichen Weisungen zu § 159 SGB III" genannt.
Um eine Sperrzeit abzuwenden, wirst du schriftlich gehört. Es muss nicht ein konkretes Merkmal geben, um eine Sperrzeit zu vermeiden. Die Vermittlerin muss die Gesamtsituation berücksichtigen. Es können also mehrere weichere Kriterien zur Vermeidung einer Sperrzeit reichen.

Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5823 Beiträge, 2565x hilfreich)

Die Sperre wird auch vor Gericht Bestand haben, weil du die Stelle abgesagt hat.

Du hättest einfach nur den Versand der Ausweiskopie verweigern dürfen, wenn die Firma dir deswegen absagt, darf es keine Sperre geben.

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#4
 Von 
Frieder01
Status:
Schüler
(335 Beiträge, 75x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Die Sperre wird auch vor Gericht Bestand haben, weil du die Stelle abgesagt hat.

Ich mag ja mit meinen Behauptungen auch nicht genau richtig liegen. Die Aussage ist aber komplett daneben. Es geht einfach darum, auch und besonders vor Gericht, ob man anzuerkennende Gründe für seine Absage nennen kann. Dürfte man dies nicht, wäre der zwangsweisen Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme ja Tür und Tor geöffnet.
Zitat (von hiphappy):
Du hättest einfach nur den Versand der Ausweiskopie verweigern dürfen, wenn die Firma dir deswegen absagt, darf es keine Sperre geben.

Und das ist genausowenig haltbar. Denn sonst wäre allein die Verweigerung eines Vorstellungsgesprächs nach deiner Aussage keine Ablehnung und somit nicht mit einer Sperrzeit zu ahnden.

Signatur:

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17860 Beiträge, 6030x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
weil man das illegale Verarbeiten seiner personenbezogenen Daten ablehnt.
Welche illegale Verarbeitung?
Zitat (von Rolandos8):
Also habe ich per Mail die Stelle abgesagt und auch mitgeteilt das ich bedenken habe meinem Ausweis vorallem ungeschwärzt per Mail zu verschicken.

Das war, meiner Meinung nach, ziemlich dumm. Wäre ich an deiner Stelle gewesen, dann hätte ich mich ins Auto gesetzt und wäre nach Köln gefahren um dort persönlich meinen Ausweis zu präsentieren. Für mich ist das kein Grund eine Stelle abzulehnen. Die Sperre halte ich für gerechtfertigt.

Zitat (von Frieder01):
Es geht einfach darum, auch und besonders vor Gericht, ob man anzuerkennende Gründe für seine Absage nennen kann
Ich sehe hier also keinen anzuerkennenden Grund.

Zitat (von Frieder01):
Denn sonst wäre allein die Verweigerung eines Vorstellungsgesprächs nach deiner Aussage keine Ablehnung und somit nicht mit einer Sperrzeit zu ahnden.
Sorry, das ist doch wirklich Unsinn.

Die Firma wollte es dir einfach machen und hätte sich mit einer Kopie per Mail begnügt. Du hast nicht nur diese einfache Variante abgelehnt sondern sogar noch direkt die Stelle abgelehnt. Sorry, geht, meiner Meinung nach, gar nicht. Ich empfinde es als völlig richtig, dass ich dann, als Steuerzahler, zeitweise für deinen Unterhalt nicht aufzukommen brauche.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41031x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Welche illegale Verarbeitung?

Diese da
Zitat (von Rolandos8):
per Mail ungeschwärtzt meinen Ausweis inkl. Vorder und Rückseite, per Mail zu übermitteln.




Zitat (von -Laie-):
Wäre ich an deiner Stelle gewesen, dann hätte ich mich ins Auto gesetzt und wäre nach Köln gefahren um dort persönlich meinen Ausweis zu präsentieren.

Mag sein das Du so reich bist, aber nicht jeder ALG Empfänger hat das Geld um mal eben 1200 km zu fahren. Dann kommt noch eine mögliche Übernachtung hinzu.

Es soll sogar ALG Empfänger geben welche gar kein Auto haben.


Und dann hätte man immer noch das gleiche Ergebnis gehabt, dass eine ungeschwärzte Vollkopie des Ausweis in den Akten gelandet wäre.


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#7
 Von 
Frieder01
Status:
Schüler
(335 Beiträge, 75x hilfreich)

Zitat (von Frieder01):
Es geht einfach darum, auch und besonders vor Gericht, ob man anzuerkennende Gründe für seine Absage nennen kann.
Zitat (von -Laie-):
Ich sehe hier also keinen anzuerkennenden Grund.

Das mag sein. Und trotzdem kann es noch genügend Gründe geben, die die Absage rechtfertigen und die hier nur noch nicht genannt wurden, weil @Rolandos8 zunächst nur auf den Grund fixiert ist, der der SB mitgeteilt wurde. Vielleicht handelt es sich um eine freiberuflich Stelle oder das Gehalt lag zu weit unter dem bisherigen Gehalt oder oder.

Nachtrag:
Die Agentur kann, muss aber nicht in jedem Fall, Fahrkosten erstatten. Ein Fahrt nach Köln wäre besser gewesen, wenn von der Agentur finanziert.

-- Editiert von User am 24. April 2024 11:50

Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

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#8
 Von 
Rolandos8
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo danke für eure Antworten.

Ein Auto habe ich nicht und auch keinen Führerschein.

Das Gehalt lag tatsächlich monatlich 97 Euro unter dem letzten Gehalt was ich verdient habe. Beides also alte und neue Stelle waren ein fix Gehalt.

Es handelt sich hierbei um einen Angestellten Verhältnis. Kein Freiberufler oder ähnliches.

@-Laie-
Ich kann ein stückweit verstehen das du verärgert bist. Aber ich möchte dir versichern das ich alles tue um an eine neue Stelle zu kommen, nur meine Daten möchte ich halt nicht ungeschützt druch die Gegend schicken.
Ich kann nicht navollziehen wieso die Firma zb. Meine Ausweis Nummer benötigt, hierzu sehe ich keinen Grund. Name, Anschrift, Geburtsdatum sind ja verständlich.
Auch hätte ich die Stelle mit dem etwas kleineren Gehalt angenommen. Mir ist es wichtig wieder in Arbeit zu kommen.

Auch hatte die Firma mir ja auf meine rückfrage mitteilt das ohne einen ungeschwärzten Ausweis auch kein Arbeitsverhältnisses zustande kommt.

Das habe ich ja auch schriftlich von denen.

Zudem möchte ich noch persönlich anmerken das ich über 20 Jahre in die arbeitslosen Versicherung Einbezahlt habe und nun aktuell 3 Monate Geld daraus bekomme.
Somit zähle ich ja auch zu den Steuer zahlen die dort einzahlen. Und ich bin nun zum ersten Mal in meinem Leben arbeitslos. Ich möchte dich damit auch nicht angreifen, ich möchte nur für Verständnis sorgen.



-- Editiert von User am 24. April 2024 12:43

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41031x hilfreich)

Zitat (von Rolandos8):
Ich kann nicht navollziehen wieso die Firma zb. Meine Ausweis Nummer benötigt, hierzu sehe ich keinen Grund.

Es gibt keinen Grund für eine Ausweiskopie, schon gar nicht für eine Vollkopie.
Identitätsdiebstahl mit Personalausweis ist ja nichts neues, gab da schon einige Fälle wo dann mit den Kopien der Mitarbeiter illegales getrieben wurde.


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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17860 Beiträge, 6030x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Diese da
Was soll daran illegal sein? Selbstverständlich dürfen, mit Erlaubnis des Inhabers, Kopien vom Personalausweis gemacht werden.

Zitat (von Harry van Sell):
Es soll sogar ALG Empfänger geben welche gar kein Auto haben.
Eine Briefmarke kann sich auch ein Sozialhilfeempfänger leisten wenn er nicht selbst fahren möchte. Ein Auto ist nicht die einzige Möglichkeit ein Dokument von A nach B zu bringen.

Zitat (von Harry van Sell):
Und dann hätte man immer noch das gleiche Ergebnis gehabt, dass eine ungeschwärzte Vollkopie des Ausweis in den Akten gelandet wäre.
Ja und?

Zitat (von Rolandos8):
Das habe ich ja auch schriftlich von denen.
Ich sehe keinerlei Problem dabei.

Zitat (von Rolandos8):
Ich möchte dich damit auch nicht angreifen, ich möchte nur für Verständnis sorgen.
Ich sehe mich nicht angegriffen. Ich sehe hier nur jemanden der wegen einer unbegründeten Angst unnötig Steuergelder kostet.

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#11
 Von 
Frieder01
Status:
Schüler
(335 Beiträge, 75x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Identitätsdiebstahl mit Personalausweis ist ja nichts neues, gab da schon einige Fälle wo dann mit den Kopien der Mitarbeiter illegales getrieben wurde.

......
Zitat (von -Laie-):
Ich sehe keinerlei Problem dabei.


Das einzig Positive:
Von solchen unvorsichtigen Menschen wird immer wieder im Fernsehen berichtet. Und da dient es der Unterhaltung. Und es gibt genügend Leute die nicht daraus lernen.
(Editiert - das ist hier nicht die Plauderecke!)

-- Editiert von Moderator am 24. April 2024 14:09

Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

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#12
 Von 
Rolandos8
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich stimme zu eine Briefmarke kann man sich leisten.

Leider ändert das halt nichts an der Tatsache die diese Firma meinen ungeschwärzten Ausweis erhält.

Ja ich bin ein vorsichtiger Mensch.

Aber würdet ihr so sensible daten ohne jegliche Begründung einfach so weitergeben ?

Die Begründung sonst kommt kein Arbeitsverhältnisses zustande ist für mich nicht schlüssig, und erklärt nicht warum so erpocht auf diese sensiblen daten bestanden wird.

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#13
 Von 
Rolandos8
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

.

-- Editiert von User am 24. April 2024 14:27

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#14
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1859 Beiträge, 239x hilfreich)

Zitat (von Rolandos8):
@-Laie-

Einfach mal rein interesse halber.
Wenn für die Registrierung in diesem forum eine ungeschwärzte Ausweis Kopie gefordert wird, hättest du es gemacht ?


Der Vergleich hinkt.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#15
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17860 Beiträge, 6030x hilfreich)

Zitat (von Rolandos8):
Aber würdet ihr so sensible daten ohne jegliche Begründung einfach so weitergeben ?
Einem zukünftigen Arbeitgeber???? Selbstverständlich ja! Ohne Probleme. Es ist doch wohl eine absolute Selbstverständlichkeit, dass man sich seinem zukünftigen Arbeitgeber gegenüber als diejenige Person ausweist die man vorgibt zu sein. Wenn es der zukünftige AG dann dem Bewerber noch so einfach macht, dass er noch nicht einmal selbst erscheinen muss um seine Identität zu beweisen, dann ist das einfach nur ein großes Entgegenkommen. Wie bereits geschrieben, es steht dem zukünftigen Arbeitnehmer frei sich zu der Firma hinzubewegen um seine Identität nachzuweisen. Ohne Auto geht das auch mit Flugzeug, Bahn oder Fernbus.
Hier liegt einfach nur eine unbegründete Weigerung vor sich als diejenige Person auszuweisen für die man sich ausgibt.

-- Editiert von User am 24. April 2024 14:50

Signatur:

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#16
 Von 
Rolandos8
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok soweit ist deine Meinung verständlich.

Allerdings kapiere ich wirklich nicht (vielleicht bin ich ja wirklich zu dumm)
Wieso dafür die Nummern auf dem Personal Ausweis benötigt werden.

Name, gbedatum, Anschrift etc. Sind ja ersichtlich.

Und anhand dieser Daten bin ich doch zu verifizieren oder nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Louis Cypher
Status:
Praktikant
(533 Beiträge, 194x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Rolandos8):
Ich kann nicht navollziehen wieso die Firma zb. Meine Ausweis Nummer benötigt, hierzu sehe ich keinen Grund.

Es gibt keinen Grund für eine Ausweiskopie, schon gar nicht für eine Vollkopie.
Identitätsdiebstahl mit Personalausweis ist ja nichts neues, gab da schon einige Fälle wo dann mit den Kopien der Mitarbeiter illegales getrieben wurde.


Das halte ich für nicht zutreffend. Illegal ist es nur, wenn es keinen Grund für eine Datenerhebung gibt. Und den gibt es. Nämlich diesen hier:

Zitat (von Rolandos8):
Besagte Firma wollte mich auch einstellen, was auf Gegenseitigkeit beruht.

Nun wurde ich aufgefodertert per Mail ungeschwärtzt meinen Ausweis inkl. Vorder und Rückseite, per Mail zu übermitteln.
Laut Firma für den Arbeitsvertrag und deren Unterlagen.


Genau. Die Firma muss ja die ganzen Unterlagen und Anmeldungen vornehmen. Und dazu braucht man die persönlichen Daten aus dem Ausweis.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17860 Beiträge, 6030x hilfreich)

Zitat (von Rolandos8):
Wieso dafür die Nummern auf dem Personal Ausweis benötigt werden.
Wenn du irgendjemandem deinen Personalausweis zeigst, hältst du dann auch immer die Nummer zu?
Die Nummer gehört zum Ausweisdokument dazu.
Im ersten Moment ist diese Nummer unwichtig. Zu einem späteren Zeitpunkt kann diese aber sehr wichtig werden wenn sich herausstellen sollte, dass das Dokument evtl. gefälscht sein sollte.
Deine Weigerung, dem potentiellen Arbeitgeber gegenüber, bleibt mir weiterhin unbegreiflich.
Ich denke, du gehst mit zu viel Angst durch das Leben. Nicht jeder Mensch möchte Böses von dir oder mit dir anstellen.

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#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37468 Beiträge, 6269x hilfreich)

Zitat (von Rolandos8):
Mit den Worten sie können ja Wiederspruch einlegen und dies begründen wurde leider direkt aufgelegt.
Ja, klar. Die Vermittlerin konnte dir nicht die gesamten Gründe/Ausnahmen usw. am Telefon erklären.
Sie hat von der Firma eine Rückmeldung erhalten, dass du wegen der Vorlage einer Ausweiskopie den angebotenen Job abgelehnt hast.
Die sieht nun nach § 159 (1) SGB III ein versicherungswidriges Verhalten und keinen wichtigen Grund für keine Sperrzeit. Sie schickt dir bald einen Sperrzeitbescheid.
Gegen diesen kannst du dann innerhalb 1 Monat schriftlich Widerspruch erheben. Ja, das geht.

Zitat (von Rolandos8):
Nun die Frage ist eine sperre wegen so etwas überhaupt rechtens?
Vermutlich ja. Warum gingen bei dir die Alarmglocken an? Als AN im home office und nach vorherigem *teams-Gespräch*?

Hast du dich noch nie online mit dem Ausweis *legitimiert*? Auch bei der Arbeitsagentur kannst du dich mit dem Personalausweis anmelden. Hättest du da auch Bedenken?
Zitat (von Rolandos8):
Die Begründung sonst kommt kein Arbeitsverhältnisses zustande ist für mich nicht schlüssig, und erklärt nicht warum so erpocht auf diese sensiblen daten bestanden wird.
Das mag sein. Der hinterlegt vermutlich diese Ausweiskopie in der Personalakte. Und vergisst das in der nächsten Sekunde.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41031x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Es ist doch wohl eine absolute Selbstverständlichkeit, dass man sich seinem zukünftigen Arbeitgeber gegenüber als diejenige Person ausweist die man vorgibt zu sein

Ja, wenn der es wünscht. Aber dazu benötigt es keine Vollkopie des Ausweises. Es reicht dann den vorzuzeigen (wenn den denn mal einer sehen will).
Im übrigen kann man mit der von der Firma geforderten Methode nicht mal ansatzweise nachweisen, das diejenige Person wäre die man vorgibt zu sein.



Zitat (von Louis Cypher):
Und dazu braucht man die persönlichen Daten aus dem Ausweis.

Nein, die braucht man nicht.



Zitat (von -Laie-):
Wenn du irgendjemandem deinen Personalausweis zeigst, hältst du dann auch immer die Nummer zu?

Die ist abgeklebt.
Die CAN geht keinen was an, die soll man auch nicht an Dritte weitergeben.



Zitat (von -Laie-):
Zu einem späteren Zeitpunkt kann diese aber sehr wichtig werden wenn sich herausstellen sollte, dass das Dokument evtl. gefälscht sein sollte.

Nö.



Zitat (von -Laie-):
Was soll daran illegal sein?

Dann empfehle ich mal die Lektüre der DSGVO.

Aber aufgrund des von Dir gepflegten laxen Umgange mit Deinen eigenen personenbezogenen Daten verstehe ich Deine Argumentation.
Nur müssen das andere Bürger nicht machen, die dürfen vorsichtig sein und die dürfen auch auf das einhalten der DSGVO bestehen. Ausnahmen für ALG Empfänger suche ich bisher - Gott sei Dank - vergebens.



Zitat (von -Laie-):
Selbstverständlich dürfen, mit Erlaubnis des Inhabers, Kopien vom Personalausweis gemacht werden.

Tja, und hier gab es diese Erlaubnis ja eben nicht.



Zitat (von -Laie-):
Nicht jeder Mensch möchte Böses von dir oder mit dir anstellen.

Tja, nur weis man das vorher dummerweise halt nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41031x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Rolandos8
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, ich hatte vorhin einen Rückruf meiner Sachbearbeiterin erhalten.

Laut dieser hat sich da wohl nun geklärt.

Sie hatte sich nachdem ich um Rückruf gebeten hatte, wohl intern kundig gemacht, und konnte Feststellen das ich nicht der einzige bin der Probleme mit dem Ausweis etc. Bei dieser Firma hat.

Unter anderem teilte sie mir mit das andere Bewerber Geld für eigenes Equipment investieren sollten.

Zudem ist der arbeitsargetur wohl bekannt das alle die an diese Firma druch die arbeitsargentur vermittel wurden immer auf die letzten Tage der probezeit gekündigt wurden.

Ohne ersichtlichen Grund, wohl auch auf Nachfrage der agentur.

(Klar das der AG kein Grund angeben muss, ist aber schon komisch(

Somit teilte sie mit mit das sich dies Angebot erledigt hätte, und ich zum Glück nicht mit einer sperre rechnen müsse.

Auch würde sie diese Stelle intern zur Prüfung weitergeben.

Ich danke euch dennoch für eine antworten. Vielen Dank.

-- Editiert von User am 24. April 2024 17:46

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Frieder01
Status:
Schüler
(335 Beiträge, 75x hilfreich)

Zuerst wäre eine Anhörung zur Stellungnahme gekommen. Vorher darf keine Sperrzeit verhängt werden.

Rest gestrichen, da nicht mehr notwendig.

-- Editiert von User am 24. April 2024 18:03

Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17860 Beiträge, 6030x hilfreich)

Schön, dass es sich so einfach geklärt hat.

Zitat (von Harry van Sell):
Dann empfehle ich mal die Lektüre der DSGVO.
Auch in der DSGVO steht nicht, dass es illegal wäre einen Ausweis zu kopieren.
Also nochmal meine Frage: Was soll daran illegal sein. Diese Antwort bist du immer noch schuldig.


Zitat (von Rolandos8):
Ohne ersichtlichen Grund, wohl auch auf Nachfrage der agentur.
(Klar das der AG kein Grund angeben muss, ist aber schon komisch(

Lass mich mal raten, ......
HAt man dir evtl. bereits mitgeteilt, dass wahrscheinlich eine lange Einarbeitungszeit nötig sein wird?
Diese Firma beantragt wahrscheinlich einen Eingliederungszuschuss für die vermittelten Bewerber. Das läuft dann so ab: Der AG sucht gezielt schwer vermittelbare Bewerber. Der Arbeitgeber beantragt für 3 Monate einen Eingliederungszuschuss, beschäftigt den AN noch weitere 3 Monate und kündigt zum Ablauf der Probezeit von 6 Monaten.
Somit hat der AG einen günstigen Angestellten gehabt. Nächster Kandidat, gleiches Spiel. ..... bis es irgendwann auffällt und die Zuschüsse nicht mehr bewilligt werden.
Der AG hat zwar keinen Anspruch auf den Zuschuss aber wenn dieser nicht bewilligt wird, dann ist der AN halt noch schneller wieder weg.

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Rolandos8
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Im Vorstellungsgespräch hieß es die Einarbeitungszeit wäre 1 Woche.
Im Vertag selber steht jedoch keine Zeit.
Lediglich das die probezeit 6 Monate beträgt.

Das mit dem Zuschuss wäre evtl. Möglich das mit ja gestern mitteilt wurde das alle die vermittelt wurden kurz vor Ablauf der probezeit ohne Grund (wohl auch nicht der agentur bekannt) entlassen wurden.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Rolandos8
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Noch am Rande. Ich hatte heute ein weiteres Vorstellungsgespräch und habe bei einer Firma in München, heute die Zusage erhalten. Schon ab dem 1.5 bin ich eingestellt. Morgen kann ich den Vertrag unterschreiben.

Ohne Ausweis Kopie. :-)

-- Editiert von User am 25. April 2024 11:37

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37468 Beiträge, 6269x hilfreich)

Zitat (von Rolandos8):
Noch am Rande.
Herzlichen Glückwunsch.

Ich nehme an, du warst persönlich dort zum Vorstellungsgespräch? Der AG hat dich also gesehen, konnte dich uU sogar *anfassen*... :wink: persönlich per Handschlag begrüßen.
Zitat (von Rolandos8):
Morgen kann ich den Vertrag unterschreiben.
Das mit der Ausweiskopie kommt schon noch. Dann bei der HR für die P-Akte.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Rolandos8
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke, ja der Termin war persönlich mit Hände schütteln.

Benötigt wird der Mitarbeiterbogen den ich bis morgen ausfüllen muss, also Name, geb. Datum / Ort, Adresse etc. So wie meine stuer id. Und natürlich die iban für die Auszahlung.

Beim Ausweis wird nur die Vorderseite kopiert. Nicht die Rückseite.

Klar ist vorne die Ausweis Nummer.
Das ist jedoch für mich ja noch ok,
Immerhin sind ja auch der Rückseite die sensiblen Daten. Die man ja bei Versand schwärzen sollte.

Die vollständige Ausweis Nummer ist ja ohnehin auch auf der Rückseite.

Und der Ausweis wird auch nicht digital gespeichert sondern nur in einer Papier akte.

PS. Die can wird zudem geschwärzt, ich bekomme die Kopie dan geschwärzt zu sehen. Dies hatte der AG sogar von sich aus angeboten.


-- Editiert von User am 25. April 2024 18:07

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41031x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Auch in der DSGVO steht nicht, dass es illegal wäre einen Ausweis zu kopieren.

Richtig.
Und in der StVO steht auch nicht drin, das es verboten ist dumme ignorante Radfahrer zu überfahren.
Dennoch ergibt sich beides aus verständigem lesen der jeweiligen Gesetze.



Zitat (von -Laie-):
Diese Antwort bist du immer noch schuldig.

Da Du der einzige bist der hier herumphantasiert, dass es illegal wäre einen Ausweis zu kopieren, sehe ich da keine Schuldigkeit.



Zitat (von Rolandos8):
Und der Ausweis wird auch nicht digital gespeichert sondern nur in einer Papier akte.

Ohne Grund nach DSGVO auch nicht zulässig - aber wenn der Ausweisinhaber das erlaubt, braucht es keinen Grund mehr.
Ich hoffe das beim Anfertigen der Kopie § 20 PAuswG beachtet wurde - aber das der AG diese angefertigt hat und nicht Du wäre es eh nicht Dein Problem.



Zitat (von Rolandos8):
PS. Die can wird zudem geschwärzt, ich bekomme die Kopie dan geschwärzt zu sehen. Dies hatte der AG sogar von sich aus angeboten.

So gehört sich das auch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17860 Beiträge, 6030x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da Du der einzige bist der hier herumphantasiert, dass es illegal wäre einen Ausweis zu kopieren,
Sorry aber du bist derjenige der die illegale Handlungsweise vertritt, nicht ich.
Zitat (von Harry van Sell):
weil man das illegale Verarbeiten seiner personenbezogenen Daten ablehnt.


Zitat (von Harry van Sell):
, sehe ich da keine Schuldigkeit.
Logisch, denn es gibt schlicht und ergreifend keine illegale Handlung und kein Gesetz welches diese Handlung als illegal bezeichnen würde.
Natürlich kannst du deine (falsche) Behauptung somit auch nicht belegen und versteckst dich lieber hinter irgendwelcher Polemik.

-- Editiert von User am 26. April 2024 09:27

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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