Akteneinsicht Arzt

16. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Felix123456
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Akteneinsicht Arzt

Hallo,

welche Regelungen und Gesetze gelten für die Akteneinsicht beim Arzt im Rahmen von Rentenverfahren? Wer ist zuständig, wenn der Arzt sich weigert?

Gruß

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Kommt ganz darauf an, wer denn das Einsicht begehrt und mit welcher Begründung der Arzt sich weigert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Felix123456):

welche Regelungen und Gesetze gelten für die Akteneinsicht beim Arzt im Rahmen von Rentenverfahren?

§630g BGB

Zitat:

Wer ist zuständig, wenn der Arzt sich weigert?

Dann muss man vor Gericht gehen und die Einsicht in die Patientenakte einklagen. Im Regelfall wird aber die Drohung damit reichen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3504 Beiträge, 557x hilfreich)

Wenn es sich um ein psychologisches Gutachten handelt, muss der Arzt nicht alles zeigen, was im Gutachten steht. Vielleicht hat er Gründe, warum es nichts zeigen will.

Nehme an, sie haben Unterstützung im EMR Verfahren, dann bekommt der Rechtsanwalt, Sozialverband, Rentenberater ebenfalls Einsicht.

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Wenn es sich um ein psychologisches Gutachten handelt, muss der Arzt nicht alles zeigen, was im Gutachten steht. Vielleicht hat er Gründe, warum es nichts zeigen will.

Jein. Ganz so einfach ist es nicht.

Dem Patienten Teile der Patientenakte (ausgenommen: persönliche Anmerkungen des Arztes) vorzuenthalten braucht eine tragfähige Begründung, und die ist wiederum gerichtlich überprüfbar.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3504 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Dem Patienten Teile der Patientenakte (ausgenommen: persönliche Anmerkungen des Arztes) vorzuenthalten braucht eine tragfähige Begründung


Bei psychologischen Gutachten, geht es nicht um Anmerkungen des Arztes. Der Inhalt könnte schädlich oder falsch von Patienten aufgefasst werden.
Häufig steht z.B. dabei, dass nur bestimmte Inhalte gezeigt oder weitergegeben werden dürfen.

Wir wissen ja nicht um welche Fachrichtung es geht, nur da der Arzt sich weigert, nehme ich an, es könnte sich um so gen. Fachrichtung handeln.

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