Hallo,
welche Regelungen und Gesetze gelten für die Akteneinsicht beim Arzt im Rahmen von Rentenverfahren? Wer ist zuständig, wenn der Arzt sich weigert?
Gruß
Akteneinsicht Arzt
16. August 2020
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Frage vom 16. August 2020 | 20:45
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
Akteneinsicht Arzt
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#1
Antwort vom 16. August 2020 | 20:59
Von
Status: Unbeschreiblich (125981 Beiträge, 40573x hilfreich)
Kommt ganz darauf an, wer denn das Einsicht begehrt und mit welcher Begründung der Arzt sich weigert.
#2
Antwort vom 16. August 2020 | 23:09
Von
Status: Senior-Partner (6616 Beiträge, 1548x hilfreich)
Zitat:
welche Regelungen und Gesetze gelten für die Akteneinsicht beim Arzt im Rahmen von Rentenverfahren?
§630g BGB
Zitat:
Wer ist zuständig, wenn der Arzt sich weigert?
Dann muss man vor Gericht gehen und die Einsicht in die Patientenakte einklagen. Im Regelfall wird aber die Drohung damit reichen.
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#3
Antwort vom 17. August 2020 | 08:12
Von
Status: Bachelor (3854 Beiträge, 624x hilfreich)
Wenn es sich um ein psychologisches Gutachten handelt, muss der Arzt nicht alles zeigen, was im Gutachten steht. Vielleicht hat er Gründe, warum es nichts zeigen will.
Nehme an, sie haben Unterstützung im EMR Verfahren, dann bekommt der Rechtsanwalt, Sozialverband, Rentenberater ebenfalls Einsicht.
#4
Antwort vom 17. August 2020 | 13:51
Von
Status: Senior-Partner (6616 Beiträge, 1548x hilfreich)
ZitatWenn es sich um ein psychologisches Gutachten handelt, muss der Arzt nicht alles zeigen, was im Gutachten steht. Vielleicht hat er Gründe, warum es nichts zeigen will. :
Jein. Ganz so einfach ist es nicht.
Dem Patienten Teile der Patientenakte (ausgenommen: persönliche Anmerkungen des Arztes) vorzuenthalten braucht eine tragfähige Begründung, und die ist wiederum gerichtlich überprüfbar.
#5
Antwort vom 17. August 2020 | 20:24
Von
Status: Bachelor (3854 Beiträge, 624x hilfreich)
ZitatDem Patienten Teile der Patientenakte (ausgenommen: persönliche Anmerkungen des Arztes) vorzuenthalten braucht eine tragfähige Begründung :
Bei psychologischen Gutachten, geht es nicht um Anmerkungen des Arztes. Der Inhalt könnte schädlich oder falsch von Patienten aufgefasst werden.
Häufig steht z.B. dabei, dass nur bestimmte Inhalte gezeigt oder weitergegeben werden dürfen.
Wir wissen ja nicht um welche Fachrichtung es geht, nur da der Arzt sich weigert, nehme ich an, es könnte sich um so gen. Fachrichtung handeln.
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