Guten Morgen.
Ich wohne schon seit 10 Jahren in derselben Wohnung. Ich bin damals mit meiner ehemaligen Freundin hier eingezogen. Die steht auch noch in meiner Ausführung des Mietvertrages. Brauch ich um Wohngeld zu beantragen eine aktualisierte Version dieses Vertrages, oder holt sich die Behörde selbst ein Update zu den aktuellen Verhältnissen beim Vermieter?
Darum hatte ich ihn übrigens gebeten.
Er hat nun einen komplett neuen Vertrag aufgesetzt, den ich nicht unterschrieben habe. Es wäre dann in der Tat ein Bezug zum 01.04.2024. Keine Aktualisierung. In dem Zuge verlangt er auch gleich Kaution, die ich damals bei Einzug nicht entrichten musste. Das ist im alten Vertrag auch so vereinbart.
Ich habe das Gefühl über den Tisch gezogen zu werden.
MfG
Martin
Aktualisierter Mietvertrag für Wohngeldantrag.
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



Noch ist offensichtlich die Ex Mitmieterin. So, damit haben wir ein Vertragsverhältnis, welches gekündigt werden kann zu den vertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen. Dies ist bisher offensichtlich nicht passiert. Denn dazu gehören hier drei: auf der einen Seite beide Mieter, auf der anderen Seite der Vermieter. So, und dann kann man einen neuen Mietvertrag abschließen, wenn keine Einigung zustande kommt, dann muss man sich halt was neues suchen.
Wohngeld bzw. dessen Bewilligung ist von anderen Voraussetzungen abhängig. Da gibt es ein Formular, welches der Vermieter ausfüllen sollte; wenn man dann darüber hinaus noch rüber bringen kann, dass die Ex dort nicht mehr lebt, wäre zu überprüfen, ob das dann reicht. Wahrscheinlich, wenn sie auch abgemeldet ist. Nur, einen Anspruch auf einen "angepassten" Mietvertrag hat man nicht.
wirdwerden
Nein.ZitatBrauch ich um Wohngeld zu beantragen eine aktualisierte Version dieses Vertrages, :
Nein.Zitatholt sich die Behörde selbst ein Update zu den aktuellen Verhältnissen beim Vermieter? :
Um was genau?ZitatDarum hatte ich ihn übrigens gebeten. :
Im Wohngeldantrag ist die Anzahl der Haushaltsmitglieder anzugeben.
Dürfte bei dir 1 sein.
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