Hallo zusammen,
habe mal wieder eine gute Frage zum Thema Sozialrechtliche Sache....
Und zwar habe ich mit Antrag zur Sicherung des Lebensunterhaltes seinerzeit die Anlage BEBE betreffend des Umgangsrechtes für meine Tochter mit eingereicht...
Diese wurden nun insoweit bewilligt mit Anteiligen Sätzen des Satzes für die Tage die sie bei mir ist und den anfallenden Fahrtkosten...
Gleichzeitig kam den Tag auch ein Schreiben, in dem das Amt fragte wann Sie in den Sommerferienaufenthalt bei mir wäre, sowie wann sie bei meiner Mutter (Oma meiner Tochter meinerseits halt) wäre...
Was wollen die damit bezwecken?
Ich gab in der Stellungnahme zur Anlage BEBE mit an das sie in den Sommeferien 2 Wochen bei mir ist,und wir dementsprechend gemäß des geregelten Umgangsrechtes ( hierrin sind auch kontakte zu Großerltern usw geregelt) einen Ferienaufenthalt bei meiner Mutter haben...
Was wollen die damit erreichen?
Das sie in diesem Zeitraum nicht zu meinem Haushalt gehört?
Sie sozusagen zu dem Haushalt meiner mutter gehört um so entsprechende Kosten zu sparen?
Rein rechtlich gesehen(aus meiner sicht jedenfalls) gehört sie ja trotz alle dem zu meinen Haushalt, da macht der Umstand, das ich mit ihr (entsprechend des Umgangsrechtes) Ferien bei meiner Mutter (also ihrer Oma) mache, doch keine Änderung (insofern das sie dann nicht zu meinem Haushalt gehören würde) gerechtfertigt??!!
gute Frage - Gute Antworten gesucht...
Mfg
S.L.
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Alage BEBE / Umgangsrecht
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
@xslsascha:
Was genau das Jobcenter mit dieser Frage bezweckt, kann Dir hier niemand beantworten. Vermutlich geht Deine Überlegung aber schon in die richtige Richtung.
Frage: Beziehen die Großeltern ebenfalls Leistungen? Wohnen diese im gleichen Ort wie Du, bzw. hast Du für den Aufenthalt dort bereits die Genehmigung der Ortsabwesenheit beantragt? Wenn Du postalisch nicht an Deinem Wohnort erreichbar bist, muss das Jobcenter dieser vorübergehenden Abwesenheit zustimmen. Ansonsten entfällt Dein Leistungsanspruch für diese Zeit.
Unabhängig von vorstehendem gehört Deine Tochter aber meiner Meinung nach während des gesamten Zeitraumes zu Deiner Bedarfsgemeinschaft und ihr stehen die entsprechenden Leistungen zu.
Ich denke, es bleibt Dir zunächst einmal nichts anderes übrig, als dem Jobcenter die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten und abzuwarten, was dann kommt. Sollte es dann zu irgendwelchen Leistungskürzungen kommen, einfach nochmal melden.
Gleichzeitig solltest Du - falls noch nicht geschehen - die Ortsabwesenheit bei Deinem Arbeitsvermittler beantragen.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "
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