Alg1 Anspruch nach Meisterschule

22. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb526226-50
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Alg1 Anspruch nach Meisterschule

Hallo zusammen,

kann mir evtl. bei einer Frage weiter helfen.

Aufgrund chronischer Schulterschmerzen (hatte auch Op) bin ich bis zum 31.12.19 krankgeschrieben, und werde ab dem ca. 1.11.19 Krankengeld bekommen.

Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft ebenfalls nur bis zum 31.12 danach bin ich arbeitslos. Hab mich bei der Arge schon arbeitsuchend gemeldet.

Nun möchte nächsten Monat, also während ich krankgeschrieben bin eine Vollzeit Meisterschule beginnen, ( hab das OK vom Arzt).

Damit mein Alg1 nach der Meisterschule nicht verfällt, sollte man sich ja wenigstens arbeitslos gemeldet haben, um dann nach der Meisterschule noch nen Anspruch zu haben.

Kann ich mich jetzt einfach nach Ablauf meines Arbeitsverhältnis, aber während meiner Vollzeit Meister Schule arbeitslos melden, um dann aber gleichzeitig zu sagen das ich in der Meisterschule gerade bin?

Hab mir auch überlegt gehabt, mich arbeitslos zu melden, und dann nach paar Tagen zu sagen das ich ab heute ne Meister Schule beginne.

-- Editiert von fb526226-50 am 22.09.2019 08:57

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32186 Beiträge, 5657x hilfreich)

Als arbeitslos Gemeldeter hat man Anspruch auf ALG1, wenn man generell Anspruch hat und wenn man nicht mehr als 14,99 Wochenstd. anderweitig *beschäftigt* ist.
Oder: Wer eine Meisterschule beginnt, kann das nicht im Kranken-Status machen, bzw. erhält kein ALG1.
Der erhält auch kein Krankengeld mehr.
Und da Meisterschulen in Vollzeit eben mehr als 15 Wochenstunden Unterricht haben, gäbe es keinen Anspruch auf ALG1.

Und warum geht man zur Arge?
Das ist das Jobcenter für Leistungen nach SGB II, also ALG 2.

Zitat (von fb526226-50):
hab das OK vom Arzt
Das mag sein. Aber die Arbeitsagentur und die KV werden nicht zahlen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
fb526226-50
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin ja im Moment noch im Arbeitsverhältnis, noch bis zum 31.12 daher will ich ja noch garnix von der Arge.

Warum sollte jemand der sich z.b ein Bein gebrochen hat und krank ist, keine Weiterbildung besuchen?

Laut Gerichte ist das erlaubt

https://www.berlin.de/special/jobs-und-ausbildung/arbeitsrecht/4812331-769162-abendstudium-trotz-krankschreibung-erlau.html

Ich selber bin verletzt an der Schulter, ich kann viele Dinge tun, nur eben nicht die belastende Arbeit in der Firma. Sprich Unterricht würde dem Heilungsverlauf nicht schaden.


Wie gesagt, ich bin bis zum 31.12 angestellt und krankgeschrieben, und ab dem 1.1.2020 würde ich dann sowieso MeisterBafög beantragen. Sprich mein Krankengeldbezug wäre in meinem Fall vom 21.10 bis zum 31.12

Mir gehts jetzt nur um den Alg1 Anspruch nach meiner Meisterschule im ( Juli 2020), weil die Arge nimmt ja immer die letzten 2 Jahre zu Berechnung.

Kann ich jetzt am 2.1.2020 einfach zur Arge gehen und mich arbeitslos melden,

„(Arbeitsuchenden hab ich ja schon 3 Monat vor Ende gemeldet )"

um mich dann einfach am nächsten Tag wieder abzumelden, um somit mein ALG 1 Anspruch für die Zeit nach der Meisterschule zu wahren?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32186 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von fb526226-50):
daher will ich ja noch garnix von der Arge.
Warum schreibst du denn ARGE?
Zitat (von fb526226-50):
um dann nach der Meisterschule noch nen Anspruch zu haben.
Oh sorry, das hatte ich nicht gerafft. :sweat:

Zitat (von fb526226-50):
Mir gehts jetzt nur um den Alg1 Anspruch nach meiner Meisterschule im ( Juli 2020).
Achsooo...verstehe...
Dann bist du jetzt arbeitsuchend gemeldet, noch arbeitsunfähig geschrieben mit KGeld, beginnst in 01/2020 die Meisterschule mit M-BAFöG.

Die Berechnung des ALG 1 geht dann max 2 Jahre zurück---und bis 31.10.2019 .
Und ja, das mit der Abmeldung geht.
-------------------------------------------

ALG1 -Anspruch gibts trotzdem nicht von der ARGE. Die Arge heißt heute Jobcenter und die Leistung von dort wäre Alg2/Hartz4.
Du meinst die Arbeitsagentur.
Zitat (von fb526226-50):
weil die Arge nimmt ja immer die letzten 2 Jahre zu Berechnung.
Nö. Nicht die Arge.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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