Hallo,
ich habe heute meinen Alg1 Bescheid erhalten.
Der muss doch schlichtweg falsch sein?
Ich bekomme mtl. 471 Euro.
Zu den fakten: im Krankengeld bezug 78 Wochen, 1752 Netto
Seit 24 Monaten Nebenjob 433 Euro, auch jetzt noch.
Vor Krankengeld 3200 Brutto mtl. 36 Monate lang gleichbleibend.
2 Kinder.
Was mir auffällt, mir stehen doch durch die minderjährigen Kinder 67 statt 60 % zu?
Desweitern ist doch der Minijob Anrechnungsfrei, da er über 18 Monate so besteht? So lese ich das aus den Gesetzen.
Und die reine Berechnungshöhe von 50 Euro 100% Brutto tgl. Kann ja auch nicht stimmen
Alg1 Berechnung nach Aussteuerung
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



Mein Halbwissen ist, dass die Freigrenze zum Hinzuverdienen zu ALG I 165,00 Euro sind und wenn man mehr verdient, wird das angerechnet.
Außerdem wäre die Frage, da du ausgesteuert bist, ob du überhaupt mit 100% Arbeitskraft angerechnet wirst? Weil evt. davon ausgegangen wird, dass du zumindest im Moment teilweise erwerbsgemindert bist?
Aber das müsste doch alles aus dem Bescheid hervorgehen oder?
Ich bin in der nahtlosigkeitsregelung.
Diese wurde anerkannt
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Man müsste ihn lesen können. Du bist lange genug hier dabei, dass mit einem üblichen Bilderdienst und anonymisierten, hierher verlinkten Bescheid meist sehr schnell erkennbar wird, ob da was falsch ist.ZitatDer muss doch schlichtweg falsch sein? :
Bist du nicht sogar IT-Experte?
Hast du Kinder in deinem Haushalt, damit die 67% anzusetzen sind?
Ansonsten, wie immer:
Widerspruch innerhalb 1 Monat nach Zugang des Bescheides. Bringt Klarheit.
ZitatIch bin in der nahtlosigkeitsregelung. :
Diese wurde anerkannt
Das ist ja nicht wirklich eine Antwort auf das ich angesprochen hatte.
Das war bei meiner Frau auch so, dass nach Aussteuerung das ALG1 bewilligt wurde, aber da zu dem Zeitpunkt bereits eine teilweise Erwerbsminderung festgestellt war, stand sie ja dem Arbeitsmarkt nur mit der restlichen Arbeitskraft zur Verfügung und daher nur %-mäßig Anteilig ALG1 bekommen...
-- Editiert von Dirrly am 08.10.2021 18:28
Da steht nur drin das ich 100% Leistung bekomme, aber nach 145 abgehandelt werde.
Nahtlosigkeitsregelung halt.
Die gehen von 50 Euro Tagesbrutto aus.
Das ergöbe gerade mal 1500 Monatsbrutto.
Ich hatte aber 3200.ob ein Kind im Haushalt wohnt oder nicht ist egal.
Vielleicht solltest du einfach eine anonymisierte Version des Bescheids hochladen und hier zeigen, ansonsten wird dir niemand so wirklich richtig helfen können... wenn man nicht weiß was drin steht, kann man nur ins Blaue hinein raten...
NÖ. Ich weiß, dass das da so nicht drinsteht.ZitatDa steht nur drin :
Aber das mit dem Kind stimmt. Du hast Anspruch auf 67%, aber eben nicht von 3.200,-
Und warum nicht von 3200? Nenne mir Grundlagen.
Soweit ich mich eingelesen habe, zählt bei der Nahtlosigkeit das Einkommen 12 Monate vor dem Krankengeld.
Das war Konstant 3200 mtl.
Wie gesagt, ich habe keine Kürzungen im Bescheid. Erhalte 100% Leistung nach 145 da nicht Leistungsfähigkeit unter 6 Monate.
Gehts noch?ZitatNenne mir Grundlagen. :

Zeig mir den anonymisierten Bescheid.
Und Grundlagen.ZitatWiderspruch innerhalb 1 Monat nach Zugang des Bescheides. Bringt Klarheit. :
Seit Jahr und Tag wirfst du hier fast unverständliche Satzfetzen rein und erwartest, dass du Antworten erhältst, die auch noch so sind, dass sie dir gefallen, obwohl so vieles einfach nicht zusammenpasst.
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