Guten Tag,
mal kurz zu meiner Situation. Ich bin alleinerziehend und war die letzten Jahre dank meiner Mutter Vollzeit in einem Möbelhaus arbeiten. Meine Frau ist seit der Geburt immer wieder in stationärer Behandlung. Da meine Mutter mittlerweile nicht mehr so kann und ich gegen 19 Uhr oder 20 Uhr Feierabend habe, hatte ich Ende Januar beim Arbeitsamt angerufen, meine Situation geschilder,t und gefragt ob ich Kündigen kann da ich mein Kind nach dem Kindergarten versorgen müßte. Also ohne Sperre. Ich hatte leider nicht schriftliches. Nun hatte ich zum 15. Mai gekündigt und wollte heute einen Vorschuss beantragen, da meine Arbeitsbescheinigung am Mittwoch erst gekommen ist. Daraufhin wurde mir mitgeteilt das ich eine Sperre erwarten müßte und mir vorerst nichts ausgezahlt werden kann. Man würde sich bei mir in den nächsten 2 Tagen melden und ich könnte Sozialhilfe beantragen. Da ich nicht die Welt verdient habe fällt mir es langsam schwer über die Runden zu kommen und wenn ich Sozialhilfe nächste Woche beantrage wird das auch noch ewig dauern. Gibt es die Möglichkeit schnell gegen eine Sperre vorzugehen oder irgendwelche Möglichkeiten zeitnah in meiner Situation an Geld zu kommen? Evtl. sind die ja einsichtig aber bei einem Budget von 13.50 Euro mache ich mir halt schon Sorgen
Alg1 Sperre Kündigung wegen Kinderbetreuung
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Gibt es die Möglichkeit schnell gegen eine Sperre vorzugehen Ja. Dazu müßte man aber zunächst mal einen Bescheid in der Hand haben, in dem steht, dass man eine Sperre hat.
hatte ich Ende Januar beim Arbeitsamt angerufen, meine Situation geschilder,t und gefragt ob ich Kündigen kann da ich mein Kind nach dem Kindergarten versorgen müßte. Also ohne Sperre. Ich hatte leider nicht schriftliches. Irgendwie fehlt in der Geschichte, was die Arbeitsagentur auf Ihre Frage hin eigentlich geantwortet hat...
Aber was hat man dir denn im Januar ---am Telefon--- gesagt?Zitatmeine Situation geschilder,t und gefragt ob ich Kündigen kann da ich mein Kind nach dem Kindergarten versorgen müßte :
Egal, was: Da erinnert sich KEINER mehr dran. Und NIEMAND hat es geschrieben.
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Mir wurde gesagt das es ein Kündigungsgrund ist ohne gesperrt zu werden. Der Anruf wurde dokumentiert aber im nachhinein wurde diese Aussage nicht getroffen. Stehe halt jetzt doof da. Hoffe das ein widerspruch hilft falls ich das schriftlich bekomme.
Ja. Man findet dann, dass Herr X am xxx angerufen hat. Thema: Rückfrage zu Sperrzeit bei Kündigung.ZitatDer Anruf wurde dokumentiert :
Auch nur am Telefon?ZitatDaraufhin wurde mir mitgeteilt das ich eine Sperre erwarten müßte und mir vorerst nichts ausgezahlt werden kann. :
Wenn du das am Montag machst, dürfte es mit Alg2 schneller gehen, als die Agentur einen Bescheid erstellt, wo die Sperrzeit drinsteht. Dagegen kannst du dann zwar Widerspruch erheben, der aber nach etlichen Wochen sicher abgelehnt wird). Bis dahin würdest du ganz ohne Geld da stehen. Also wohl bis Ende der Sperrzeit. ALG dann für den halben August, Auszahlung am 31.8.Zitatund wenn ich Sozialhilfe nächste Woche beantrage wird das auch noch ewig dauern. :
Bei der Arbeitsagentur kannst du dir am Montag eine sog. Negativbescheinigung holen (dass kein ALG gezahlt wird bis...)
Damit und mit dem Antrag auf Alg2 zum Jobcenter. Dann hängst du ab 1.6. nicht in der Luft. Gezahlt wird dann evtl. Mitte Juli.
Ich war am Freitag da nachdem endlich meine Arbeitsbescheinigung am Mittwoch ankam. Habe das Vor Ort mitgeteilt bekommen. Nach meinem Verständnis ist die Kündigung Aufgrund der notwendigkeit mein Kind zu betreuen, was bei Arbeitszeitenbis 19 oder 20 Uhr alleine schlecht machbar ist, legitim. Bin einmal in Hartz 4 gerutscht nach 2 OPs und habe ca 6 Monate aufs Geld gewartet. Aller 7 Wochen kam irgendein Brief das noch was benötigt wird und dies hat dann wieder um die 7 Wochen bearbeitungszeit benötigt. Bekomme in den nächsten 2 Tagen einen Anruf von dem zuständigen Sachbearbeiter. Werde ansonsten Hartz 4 beantragen.
Bei den ganzen OPs und stationären Aufenthalten würde ich mich primär darum kümmern, dass der Krankenversicherungsschutz weiterhin aufrecht gehalten wird.
Das Verständnis der Arbeitsagentur hält sich da in Grenzen. zB hättest du zunächst versuchen können, in Teilzeit zu arbeiten. Oder eine andere Kinderbetreuung zu suchen. Also erstmal andere Möglichkeiten außer der Kündigung versuchen.ZitatNach meinem Verständnis :
Du hast dich auf eine *nicht belegbare* telefonische Aussage von Januar verlassen.
Dann such schon mal alle Nachweise und Unterlagen zusammen, damit es diesmal schneller geht.ZitatWerde ansonsten Hartz 4 beantragen :
Die Sperrzeit wird leider kommen, das wird dir in 2 Tagen auch ein SB am Telefon sagen. Dann ist Widerspruch gegen den Sperrzeitbescheid zwar trotzdem möglich, aber...
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