Alg1 immer noch nicht erhallten

6. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
Ertrios
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Alg1 immer noch nicht erhallten

Hallo zusammen,

Ich habe folgendes Problem. Ich würde zum 01.08.22 gekündigt da Ich aus gesundheitlichen,privaten und beruflichen Gründen nicht mehr konnte. Grund hierfür war das Ich häufig als berufskraftfahrer im tageseinsatz 15std hatte (fahrerkarte 13std ) mit hin und Rückfahrt nach Hause kam ich auf täglich 16-19std je nachdem wo der Kunde war und der Verkehr es zu lies. Daran ging meine Ehe fast kaputt und meine Gesundheit auch. In Frankreich nahm man mir die fahrerkarte ab die ich 2 Wochen später aus rechtsgründen wieder bekam, da ich zu dem Zeitpunkt privat unterwegs war.

Nunmehr konnte ich nicht fahren und meldete mich per WhatsApp wies halt üblich war auf direktem Dienstweg an meinem Abteilungsleiter. Dieser teilte mir privat nach einer Woche mit das man es vom Chef her ignorieren soll, da er mich fristlos kündige. Woraufhin ich auch aus gesundheitlichen Gründen zum Arzt ging und er mich 4wochen krank schrieb.

Nun ging mein Vertrag so wieso nur bis zum 04.10.22 und ich erhielt die Kündigung am ca. 18.08.22 und lass das Datum falsch. Nachdem ich es bemerkte und mich meldete, musste ich mich erklären. Was Ich auch tat seither gab es nicht einen Cent.

Mit dem Lohn meiner Frau und dem kindergeld war es uns nicht möglich einen 6 Personen Haushalt zu finanzieren. Worauf hin ich mein Handy,pc,fahrrad,e-bike verkaufte. Auch unsere Verträge festnetz,vereine der Kinder, Versicherungen müssten wir kündigen.

Letzten Monat konnten wir es überbrücken indem ich noch einen minikredit aufnahm von 250€. Aber nun geht nix mehr.

Kontakt Aufnahme mit dem Amt erfolgt nur noch online vom Nachbar aus. Telefonisch gibt es keine Möglichkeit in Kontakt zu treten.
Das einzige was immer kommt sind Stellen die ich nicht erreichen kann zwecks Mobilität. Als ob man bewusst nur sowas zu schickt.

Die Arbeitgeber Bescheinigung wurde 2 mal angefordert ohne Erfolg. Lohnabrechnung als Nachweis nehmen die nicht mal an.

Wir wissen nicht mehr weiter wer kann helfen

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Ich habe leider noch nicht ganz verstanden, was passiert ist. An welchem Tag haben Sie die Kündigung erhalten und zu welchem Datum? Und was war nun der genaue Kündigungsgrund? Waren Sie noch in der Probezeit? Hatten Sie keinen Kündigungsschutz? Wann haben Sie sich arbeitsuchend gemeldet und wann den Arbeitslosengeldantrag eingereicht? Von wann bis wann waren Sie krankgeschrieben?

Auf die Arbeitsangebote sollten Sie sich nicht verlassen. Sie sollten Sie unbedingt selbst um eine Stelle bemühen. Haben Sie eine Ausbildung abgeschlossen?

Die Bearbeitung von Alg1-Anträgen kann leider lange dauern. Mit 3 Monaten müssen Sie leider rechnen. Sie können bei der Arbeitsagentur einen Vorschuss beantragen. Leider klingt es für mich ein wenig so als würde Ihnen eine Sperrzeit drohen. Und anscheinend liegen noch nicht alle Unterlagen vor. Sie müssen der Arbeitsagentur gegenüber nachweisen, dass Sie den Arbeitgeber mehrmals die Arbeitsbescheinigung angefragt haben. Dann soll sich die Arbeitsagentur selbst darum kümmern.

Sie können hilfsweise beim Jobcenter Alg2 beantragen. Das reicht für das Nötigste. Mit Wohngeld könnten Sie es aber auch versuchen.

Der

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Auch ist unklar, ob und wie lange Arbeitsunfähigkeit bestand.
Wenn man zum Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung arbeitsunfähig war, gibt es so lange kein ALG1 bis die Arbeitsunfähigkeit endet. Denn erst dann steht man für die Arbleitsvermittlung zur Verfügung.
Wenn die Arbeitsunfähigkeit also länger dauerte als das alte Arbeitsverhältnis, dann hätte man Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen müssen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
Ertrios
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Ich habe leider noch nicht ganz verstanden, was passiert ist. An welchem Tag haben Sie die Kündigung erhalten und zu welchem Datum? Und was war nun der genaue Kündigungsgrund? Waren Sie noch in der Probezeit? Hatten Sie keinen Kündigungsschutz? Wann haben Sie sich arbeitsuchend gemeldet und wann den Arbeitslosengeldantrag eingereicht? Von wann bis wann waren Sie krankgeschrieben?


Erhallten habe ich sie am 18.08.22, geschrieben wurde sie am 08.08.22 rückwirkend zum 01.08.22.
Mein Vertrag ging nur bis 04.10.22.

Kündigungsgrund war: zum einen das ich nicht mehr tragbar sei fürs Unternehmen ( Standart bei der Firma wie ich nachträglich erfuhr ), zum anderen da sich mich nicht gemeldet hätte. ( was nicht stimmt )

Probezeit nein
Kündigungsschutz nein durch eine Lücke von 5 Tagen die der zuständige Arzt nicht abdecken konnte.

Arbeitssuchend am 28.07.22 persöhnlich wegen dem Vertragsabschluss Ende. Woraufhin man mir sagte das man es aufnimmt aber erst mit dem kündigungstag aktiv werden würde.

Denn Antrag habe ich am 25.08.22 online gestellt nachdem ich bemerkte das Ich das Datum falsch gelesen habe.

Krank geschrieben vom 01.08.22 bis 04.09.22

Alg 2 habe ich auch nunmehr online gestellt. Man sagte mir aber das es bis zu 4 Wochen dauern kann.

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Krank geschrieben vom 01.08.22 bis 04.09.22

Dann hat man frühestens ab 05.09. ALG1-Anspruch. Denn davor stand man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.

Ich bin nicht mehr ganz up-to-date: Früher musste man für einen ALG1-Antrag mindestens 1x persönlich bei der Arbeitsagentur erscheinen. Demnach wäre es völlig normal, dass noch kein ALG1 fließt. Hat sich das geändert?

Und sehe ich das richtig, dass der erste Tag der Arbeitslosigkeit gleichzeitig der erste Tag der Krankschreibung ist?
Wenn ja, kann das ganz schlecht ausgehen, denn (falls sich das nicht geändert hat) muss die Krankenkasse dann auch kein Krankengeld zahlen.

Und die Klagefrist gegen die Kündigung ist auch vorbei ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Für die gesamte Dauer der Krankschreibung sehe ich auch keine Chance auf ALG 1.

Seit dem 1. Januar ist es theoretisch möglich, auch ausschließlich über Online-Wege an das ALG 1 zu kommen. Praktisch gesehen wird die Arbeitsagentur aber zeitnah zu persönlichen Terminen vor Ort einladen. Dort dann nicht zu erscheinen kann den Anspruch auf ALG 1 dann wieder gefährden.

Da der Vertrag auf den 4. Oktober befristet war, hätte die Meldung als arbeitsuchend ganz unabhängig von der Sache mit der Kündigung schon drei Monate vor diesem Termin erfolgen müssen. Und nach dem Erhalt der Kündigung hätte dann nochmals eine Meldung als arbeitsuchend erfolgen müssen, und zwar innerhalb einer Frist von nur 3 Tagen. Wenn das nicht beides passiert ist, dann wird es zumindest eine Sperre von zumindest 7 Tagen geben. Wobei ich mir aber gerade nicht sicher bin, für welchen Zeitraum es diese geben wird. Womöglich nämlich für einen Zeitraum, in dem es sowieso kein ALG 1 gegeben hätte (wegen der Krankschreibung).

Das mit der Kündigung klingt alles etwas seltsam. Ich hätte da Anlass für eine arbeitsrechtliche Beratung gesehen. Wieso kein Kündigungsschutz bestanden haben soll, verstehe ich nicht. Und für wann ist denn letztmals Gehalt geflossen? Für den gesamten August schon keines mehr?

Sollte das Arbeitsverhältnis erst zum Ablauf des 1. August hin gekündigt werden oder sollte der 1. August schon nicht mehr Teil des Arbeitsverhältnisses sein?

Mit einem Anspruch auf Krankengeld würde ich schon rechnen, wobei ich das jetzt nicht vollständig durchdacht habe. Die Höhe richtet sich nach dem Gehalt aus dem Juli. Ich würde es daher versuchen und das Krankengeld einfach mal beantragen. Dann wird sich zeigen, was die Krankenkasse dazu meint.

Kompliziert wird der ganze Fall durch die seltsame Kündigung. Ob eine rückwirkende Kündigung so überhaupt möglich ist, halte ich für zweifelhaft. Damit wollte der Arbeitsgeber sich wohl rückwirkend von der Pflicht zur Entgeltfortzahlung für 6 Wochen befreien. Und das zu Lasten der Krankenkasse?! Sollte er das geschafft haben, dann könnte das auch negative Auswirkungen auf den Krankengeldbezug haben, weil sich rückwirkend der Versichertenstatus geändert haben würde!? Und dann kommt es womöglich zu einer Lücke, in der das Arbeitsverhältnis (wegen rückwirkender Beseitigung) nicht mehr bestand, aber der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen der noch nicht wiederhergestellten Arbeitsfähigkeit noch nicht bestand. Wenn es während dieser Lücke wegen der Auswirkungen auf den Versichertenstatus auch kein Krankengeld geben sollte, dann sähe es schlecht aus.

Die "Trödelei" an allen hier relevanten Fronten hat das leider nicht einfacher gemacht.

Ich würde mich sowohl bei der Krankenkasse als auch der Arbeitsagentur beraten lassen. Vielleicht auch bei einer unabhängigen Sozialberatungsstelle.

-- Editiert von User am 8. Oktober 2022 21:15

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