Ich brauche hilfe. Meine frau lebt in polen und ich lebe in deutschland. Alle staatlichen hilfen die sie bekommt sind seid fast einem jahr angehalten worden da der polnische staat prüft ob sie nicht im ausland lebend hartz4 vom deutschen staat bekommen sollte! Meine frau hat versucht dem polnischen staat (bei den ämtern) zu erklären dass wen sie keine deutsche meldeadresse hat und nicht in deutschland lebt dass sie keinen anspruch auf hartz4 hat. Wir leben noch nicht einmal in einer bedarfsgemeinschaft doch der polnische staat prüft und prüft und prüft..... jetzt zu der eigentlichen frage... wie lauten die gesetzte des SGB 1 und 2 (in paragraphen) dass sie keinen anspruch auf hartz4 hat in polen lebend.... für jede hilfe die mich weiterbringt sind wir sehr dankbar.
Alg2 im Ausland
8. Juni 2019
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Frage vom 8. Juni 2019 | 09:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Alg2 im Ausland
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#1
Antwort vom 8. Juni 2019 | 10:58
Von
Status: Unbeschreiblich (38485 Beiträge, 14013x hilfreich)
Schaust Du in SGB II, § 7.
wirdwerden
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