Alg2 in fall nebenjob oder praktikum

7. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Smile05
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Alg2 in fall nebenjob oder praktikum

hallo
Wie ist wenn man unten der alg2 steht und will in zwischenzeit nebenjob oder praktikum ausüben...muss man zuerst die einverständnis von der arbeitsvermittler haben?
Wie ist bei unbezahlte Praktikum wird die Alg2 leistungen weiter bezahlt?
Gruss smile

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Das Einverständnis muß man nicht einholen, aber man muß den Nebenjob natürl. melden, da das Einkommen daraus auf das ALG II angerechnet wird. Bei einem unbezahlten Praktikum kann nichts angerechnet werden.

Man muß aber auf jeden Fall weiter dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, also sich weiterhin um eine Vollzeitstelle bewerben und -im Erfolgsfalle- die Tätigkeit beenden.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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