Alg2 nach Kündigung

2. Januar 2026 Thema abonnieren
 Von 
Carlson68
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)
Alg2 nach Kündigung

Hallo,
Ich hätte mal eine Frage,
Ich bin 57 Jahre,
Ich habe 32 Jahre in einer großen Firma als Angestellter gearbeitet!
Ich bin seit 5 Jahren krank!
Ich habe bereits 18 mon. Krankengeld
bezogen,
anschließend 18 mon.Alg2 bekommen,
(obwohl ich damals noch einen gültigen
Arbeitsvertrag hatte)!
Seit 2 Jahren bekomme ich von niemanden mehr Geld!
Im Okt.25 habe ich mich vor dem Arbeitsgericht mit meinem noch
Arbeitgeber geeinigt und dass sie mir aus
gesundheitlichen Gründen kündigen!
Der Richter sagte damals,dass mir erneut
18 mon.Alg2 zusteht,wenn man mir aus gesundheitlichen Gründen gekündigt hat!!
Im Dez. habe ich tel.mit einem Sachbearbeiter vom Jobcenter geredet,
der sagte,dass er dass nicht glaubt!

Vlt.hat hier jemand mehr Ahnung davon und kann mir sagen,wie es rechtlich verhält!

Danke und Gruss




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34488 Beiträge, 17814x hilfreich)

Der Richter sagte damals,dass mir erneut 18 mon.Alg2 zusteht,wenn man mir aus gesundheitlichen Gründen gekündigt hat!! So pauschal ist das schlicht falsch. Oder war vielleicht Alg 1 gemeint?

-- Editiert von User am 2. Januar 2026 18:16

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13287 Beiträge, 4520x hilfreich)

Zitat:
Seit 2 Jahren bekomme ich von niemanden mehr Geld!


Du warst aber weiterhin AU, hast also auch keinen Lohn bezogen? Warum wurde - wenn dieses Annahme richtig ist - nach dem Auslaufen des ALG (ich gehe davon aus, auch hier war schon ALG I von der Agentur für Arbeit gemeint) kein Bürgergeld beantragt, bzw. warum wurde dieses nicht gewährt?

Zitat:
Oder war vielleicht Alg 1 gemeint?


Davon gehe ich auch aus. Wobei m.E. die Anspruchsvoraussetzungen nicht vorliegen dürften, wenn mein o.g. Annahmen korrekt sind.

Gruß

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Carlson68
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry,
Natürlich meinte ich ALG1!
AU war ich bis August 24,danach keine
Krankmeldung abgegeben!
Arbeitgeber wollte mich aber nicht mehr
eingliedern,da meine (psychischen) Probleme weiter bestehen!
Bürgergeld will ich nicht beantragen!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Carlson68
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry,
Natürlich meinte ich ALG1!
AU war ich bis August 24,danach keine
Krankmeldung abgegeben!
Arbeitgeber wollte mich aber nicht mehr
eingliedern,da meine (psychischen) Probleme weiter bestehen!
Bürgergeld will ich nicht beantragen!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40865 Beiträge, 6604x hilfreich)

Zitat (von Carlson68 ):
anschließend 18 mon.Alg2 bekommen,
Das war wohl ALG 1 von der Agentur für Arbeit[/i]...als Versicherungsleistung nach §147 SGB III. Da sind max. 18 Monate vorgesehen, denn du warst 55 Jahre alt.

Nach den 18 Monaten hättest du sofort beim Jobcenter Bürgergeld (früher Alg 2) beantragen können.
Das stand auch im Bescheid der Agentur für Arbeit und auch im Bescheid der KK zum Ende der Krankengeldzahlung.

Wovon hast du nun 2 Jahre lang gelebt? Wer hat deine Kranken-und Pflegeversicherung bezahlt?

Zitat (von Carlson68 ):
Im Okt.25 habe ich mich vor dem Arbeitsgericht mit meinem noch Arbeitgeber geeinigt und dass sie mir aus gesundheitlichen Gründen kündigen!
Ja, das klingt nach Vergleich.
Den Richter hast du wohl falsch verstanden, denn Alg2 gibts überhaupt nicht mehr und ALG kannst du nicht nochmal bekommen.

Zitat (von Carlson68 ):
Im Dez. habe ich tel.mit einem Sachbearbeiter vom Jobcenter geredet, der sagte,dass er dass nicht glaubt!
Das ist leider auch gar nicht zu glauben.

Aber du kannst jetzt einen schriftlichen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter stellen.
Dann könntest du ab Januar 2026 Bürgergeld erhalten.
Dann würde auch geprüft werden, ob du bis zum Renteneintritt noch erwerbsfähig wärst... und wenn nicht... würde das Sozialamt mit Sozialhilfe/Grundsicherung zuständig werden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Carlson68
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Kv habe ich selber bezahlt!
Also falsch verstanden habe ich den Richter
sicher nicht,da ich extra nochmal nachgefragt habe!!!
Er sagte wenn aus gesundheitlichen Gründen (wie in meinem Fall) gekündigt
wird,dann erhalte ich weitere 18mon. ALG1!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40865 Beiträge, 6604x hilfreich)

Zitat (von Carlson68 ):
Er sagte wenn aus gesundheitlichen Gründen (wie in meinem Fall) gekündigt
wird,dann erhalte ich weitere 18mon. ALG1!
Na, dann. Dann stelle doch bei der Arbeitsagentur einen ALG-Antrag. Dort zählt dann der Tag der Antragstellung als Anspruchsbeginn.

ALG= Arbeitslosengeld nach SGB III. Nichts mehr mit 1 oder 2.

Melde mal zurück, was dir dann bewilligt wird.
Ich lern auch gern dazu.

Zitat (von Carlson68 ):
Bürgergeld will ich nicht beantragen!
Muss man nicht, ist ja keine Pflicht. Und so lange man seine KV selbst zahlt und sich selbst versorgen/unterhalten kann, geht das ja...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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