Alkoholismus & die ARGE (Sanktionen, Rechte, etc.)

4. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
OliverWirt
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)
Alkoholismus & die ARGE (Sanktionen, Rechte, etc.)

Hallo,

ich bin Alkoholiker, dass ist der ARGE aber noch nicht bekannt!
Jetzt aber wird's eng für mich, da mich die ARGE nicht mehr in Ruhe lässt! Mit Maßnahmen etc. pp.
Ich bin aber nicht im Stande, nur irgendetwas zu machen.

Ich weiß, dass Alkoholismus eine anerkannte Krankheit ist.

Meine Fragen:
Was darf die ARGE mit mir machen?
Die ARGE darf mich zu gewissen Ärzten schicken um das prüfen zu lassen, aber na und, dann sagt es ebend ein Arzt dass ich ein ALKI bin!
Die ARGE kann mich auch zu einem Gespräch bei der Suchtberatung schicken etc. pp.

Aber kann mich die ARGE zwingen, eine Therapie zu machen? (Das will ich nämlich nicht)
Bzw., meine Krankheit ist nun mal eine Krankheit, was muss ich anstellen, damit mich die ARGE in Ruhe lässt? Also keine Sanktionen oder etc. pp.
Welche Rechte habe ich?
Was kann die ARGE aber trotzdem machen?
Wie wehre ich mich?


ps:;
Ich will nur die/meine rechtliche Situationen wissen ,,, und nicht was besser für mich wäre a la Therapie etc. pp.



Beste Grüße

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13 Antworten
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#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@OliverWirt:

quote:
was muss ich anstellen, damit mich die ARGE in Ruhe lässt?


Egal was Du anstellst, es wird Dir nicht gelingen, dass die ARGE Dich vollständig in Ruhe lässt. Es sei denn, es gelingt Dir den Nachweis zu führen, dass Du dauerhaft nicht erwerbsfähig bist. Dann wirst Du allerdings auch kein ALG II mehr erhalten.

quote:
Welche Rechte habe ich?


Die gleichen, wie jeder gesunde ALG II Empfänger. Allerdings auch die gleichen Pflichten.

quote:
Was kann die ARGE aber trotzdem machen?


Die ARGE wird Dich zunächst einmal genau so behandeln (müssen) wie jeden anderen Kunden. Du erhälst also Deine finanziellen Leistungen und bist dafür im Gegenzug verpflichtet, Dich intensiv um Arbeit zu bemühen. Darüber hinaus kann die ARGE Dir jederzeit irgendwelche Maßnahmen zuweisen. Sofern Du daran nicht teilnimmst und es keinen nachweisbaren und wichtigen Grund dafür gibt (z.B. ärztliches Attest), gibt es die üblichen Sanktionen. Wie gesagt, kein Unterschied zu gesunden Leistungsempfängern.

[color=red]Sollte sich herausstellen, dass Du auf Grund Deiner Alkoholkrankheit nicht in der Lage bist, bist der Regelleistung Deinen alltäglichen Bedarf zu decken, hat die ARGE die Möglichkeit, die Regelleistung ganz oder teilweise in Form von Sachleistungen, also insbesondere Lebensmittelgutscheinen, zu erbringen. Die Gutscheine können auch dahingehend eingeschränkt werden, dass damit kein Alkohol gekauft werden kann.[/color]

quote:
Wie wehre ich mich?


Das hängt von der jeweiligen Situation ab, gegen die Du Dich wehren willst. Grundsätzlich gibt es gegen jeden Bescheid die Möglichkeit des Widerspruchs und ggf. der Klage. Bei besonderer Eilbedürftigkeit gibt es die sozialgerichtlichen Eilrechtsschutz.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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#2
 Von 
OliverWirt
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Axel,

vielen Dank für deine Antwort!

Ja, die ARGE kann mir alles andrehen. Ich werde es aber anders machen:
Ich mache alles mit und werde mich nicht beschweren, nur aber alles im alkoholisierten Zustand. Wie lange das dann der Träger einer Maßnahme mitmacht bleibt abzuwarten!
Da kann mir dann ja nichts passieren, oder?
Die werden/müssen mich dann zum Amtarzt schicken, der bestätigen muss/wird, dass ich ein ALKI bin!

Genauso werde ich es mit Vorstellungsgesprächen handhaben, ich werde mich also nicht beschweren, nur ich komm da Stockbetrunken an.


Und meinen alltäglichen Bedarf kann ich decken!
Da können die machen was sie wollen, ich habe mich auch da noch nie beschwert! Und auch noch nie um eine Vorauszahlung/Vorkasse/Kredit gebettelt oder sonstiges!
Da können die mir nichts, die können sich ja nicht einfach was aus den Fingern saugen!





Wie siehst Du das alles so?




Beste Grüße

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#3
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

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..Wie lange das dann der Träger einer Maßnahme mitmacht bleibt abzuwarten!..


Die zwangsweise Unterbringung in der geschlossenen Abteilung einer Psychiatrie ist auch möglich.

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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@meri:

Dafür muss aber sicher mehr passieren, als einfach nur betrunken zu einer Maßnahme zu erscheinen.

@OliverWirt:

Wenn Du durch Dein Verhalten Anlass dazu gibst, dass der Maßnahmeträger Dich "raus wirft", dann ist das genau so ein Sanktionsgrund, als wenn Du selber abbrechen würdest.

quote:
Wie siehst Du das alles so?


Ganz ehrlich? Wenn ich mir Deine Schreibweise, Ausdrucksweise etc. anschaue, dann habe ich ehrlich gesagt gewisse Zweifel, dass Du tatsächlich Alkoholiker bist. Ich habe eher so das Gefühl, dass Du Mittel und Wege suchst, Dich vor irgendwelchen Maßnahmen, bzw. ernsthaften Bewerbungsmühungen zu drücken. Ich entschuldige mich schon jetzt rein vorsorglich, falls ich falsch liegen sollte.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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#5
 Von 
OliverWirt
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

@Axel,

nun gut, das mit dem Sanktionsgrund würde dann zum Anwalt -> Gericht -> Richter gehen und der Richter ordnet dann eine Amtsärztliche Untersuchung an. Ist das selbe in grün, nur mit Richterhammer. Und diesen Umweg wird wohl die ARGE vermeiden, die werden mich wahrscheinlich direkt zum Arzt schicken! Außer die wollen Stressen und meinen die sind die Kings, ........



Mit der anderen Sache liegst Du richtig, aber auch falsch!
Ist aber nicht für die Öffentlichkeit!




Beste Grüße

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#6
 Von 
OliverWirt
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Hatte was vergessen zu schreiben:
Wenn es dich interessiert, kannst Du mir ja eine PN schreiben!



Beste Grüße

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
OliverWirt
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Axel,

habe Dir eine PN zurückgeschrieben. Nur das Senden hat etwas Probleme gemacht!
Wenn nichts angekommen ist, dann melde Dich hier im Forum! Wenn's angekommen ist, dann natürlich per PN!




Beste Grüße

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#8
 Von 
micherl
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Als erstes gehst du mal zum Amt u. besorgst dir nen Antrag für nen Schwerbehinderten Ausweiß, ausfüllen u. dann ab damit zum Arzt der dir Alcoholismus bescheinigt (gibt 20%), Depressionen herforgerufen durch Alcohol (wieder 20%), sicherlich bist du Raucher, also abhängig von Tabak (gibt nochmal 15%). Dann ab damit ans Amt für Versorgung, kann passieren das du dort zur Untersuchung mußt, dringend hingehen. Diese 3 Sachen sind anerkannte Krankheiten u. müßen von der ARGE anerkannt werden.
mfg Robert

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#9
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Micherl

Als erstes würde ich sagen: denken vorm schreiben.
Die Zusammenrechnung von einzelnen Einschränkungen gibt es nicht.

Was hat ein möglicherweise anzuerkennender GDB mit dem *Problem* des TE zu tun :augenroll:

Sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

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#10
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich weiss, das Alkoholismus eine anerkannte Krankheit ist, und will dem TE auch nicht unterstellen, dass er simuliert. Aber im Endeffekt ist es doch so: Er sagt, er kann nicht arbeiten, und er will auch keine Therapie machen, damit er wieder arbeiten könnte. Er möchte sogar, dass ein Arzt bestätigt, dass er aufgrund seiner Krankheit nicht arbeiten kann. Warum also sollte die Allgemeinheit überhaupt ALGII für ihn zahlen? Ersteinmal ist zu prüfen, ob er überhaupt erwerbsfähig ist, was er ja selber verneint. In diesem Fall würde sowieso kein ALGII Anspruch bestehen.
Ausserdem ist er nciht bereit irgendetwas dafür zu tun, dass seine Erwerbsfähigkeit wieder hergstellt wird. Warum also sollte solch eine Einstellung mit Steuermitteln gefördert werden?

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" Dieser Beitrag ist nur meine persönliche Meinung. Es handelt sich um keine Rechtsberatung!"

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#11
 Von 
tommygun
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 117x hilfreich)

In der Realität wirds so ablaufen:

Die Verantwortlichen einer Massnahme oder ein potentieller AG werden der Arge früher oder später melden das der TE total besoffen dort aufgeschlagen ist. Die Arge wird eine Sanktion verhängen oder wenn er viel Glück hat erstmal zu einem Gespräch einladen. Spät. bei der 2. Auffälligkeit wegen Alkohol wird die Arge ihn zum Amtsarzt schicken der Alkoholismus feststellen wird. Er wird dann zu einer Therapie verpflichtet werden um seine Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen. Wenn er sich weigert an der Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit mitzuwirken werden weitere Sanktionen bis hin zu kompletter Streichung des ALG2 folgen.

Um als nicht arbeitsfähig anerkannt zu werden reicht es im übrigen nicht sich einfach bescheinigen zu lassen das man Alkoholiker ist. Dafür braucht man zumindest den Nachweis von mehreren erfolglosen Therapien. Selbst da wird man aber nicht in Ruhe gelassen sondern es wird in bestimmten Abständen immer wieder geprüft wie der Gesundheitszustand ist und evtl. wieder eine Therapie veranlasst etc.

Dem TE wird nichts anderes übrig bleiben als sich vom Alkohol zu trennen oder er wird wohl sozial so tief fallen das es tiefer nicht mehr geht.

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#12
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@all:

Leute, hat eigentlich mal irgendjemand darauf geachtet, dass der Thread bereits 1/2 Jahr alt ist und der TE sich danach nie wieder gemeldet hat? Ich glaube nicht, dass der sich noch im geringsten für die Sache interessiert.

Und nur zur Info: Ich hatte seinerzeit Kontakt per PN mit dem TE. Der ist kein Alkoholiker, sondern suchte - wie damals schon vermutet - nach Ausreden, keine Maßnahmen absolvieren zu müssen. Und darum denke ich, sollte diesem Thread keine weitere Beachtung geschenkt werden.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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#13
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

micherl ist schuld ;) Der hat den Thread wieder raufgeholt :-P

Hab aber echt nicht aufs Datum geachtet.....

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" Dieser Beitrag ist nur meine persönliche Meinung. Es handelt sich um keine Rechtsberatung!"

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