Alleinerziehende Mutter 2 Kinder ALG2 Zusammenzug mit Freund - Kürzungen??

7. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
WesleyME
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Alleinerziehende Mutter 2 Kinder ALG2 Zusammenzug mit Freund - Kürzungen??

Hallo, ich habe mal eine Frage. Meine Freundin ist alleinerziehend mit 2 Kindern, bekommt ALG2, hat einen Minijob 450Euro und das JC zahlt derzeit einen Zuschuss von 400 Euro zur Wohnung (Miete ist ca 800) wegen dem Mini Job. Des weiteren erhält Sie Kindergeld und Unterhaltsvorschuss, da der Erzeuger nicht selbst zahlt.

Wenn wir jetzt zusammen ziehen, was würde sich bei Ihr verändern? Würde das JC Leistungen streichen? wir möchten gerne eine grössere Wohnung allein schon wegen den Kids aber wir haben etwas Angst um die Konsequenzen. Ich möchte nicht das meine Freundin dadurch Nachteile hat. Eine Vollzeit Job kann Sie momentan nicht annehmen da die Kinder Sie noch brauchen.

Ich selbst verdiene an der Pfändungsgrenze 1100 Euro Netto. Und beziehe keinerlei Leistungen von JC.

Könnte das JC evtl auch den Zuschuss zur Wohnung ganz streichen bzw den Umzug nicht genehmigen ?

Bin für jede Antwort dankbar da ich bis jetzt im Netz nicht schlau geworden bin, eher noch verwirrter....

LG

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Na, Ihr Einkommen wäre künftig das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft, denn es wird dann angerechnet.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
WesleyME
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Das heißt also meine 1100 kommen oben drauf. Aber es lebt ja dann eine Person mehr im Haushalt. Gut möglich dass aber dann zb der Zuschuss für die Wohnung fliegen geht , hab ich das richtig verstanden ?

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#3
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Nach dem Zusammenzug wärt ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Aufgrund der Kinder sofort und nicht erst nach einem Jahr.

euer Bedarf setzt sich dann wie folgt zusammen:
Regelbedarf 2 x 389 € (statt 1 x 432 €) plus der Regelbedarf für die Kinder
Mehrbedarf Alleinerziehend entällt
Miete
abzgl. Einkommen
Kindergeld, Unterhaltsvorschuss
dein Gehalt abzgl. Freibeträge

Die Pfändungsgrenze hat mit dem ALG II nichts zu tun.

Deine Freundin erhält derzeit 400 € ALG II. Dann könnt ihr davon ausgehen, dass ab dem Zeitpunkt, wo du einziehst kein Anspruch auf ALG II mehr besteht.

Die 400 € erscheinen mir zwar etwas wenig, aber mangels Angaben zum Alter der Kinder, habe ich es nicht durchgerechnet. Evtl. hat das Jobcenter auch nicht die volle Miete berücksichtigt, da sie unangemessen hoch sein könnte. Das ergibt sich aber aus den Bewilligungsbescheiden deiner Freundin.

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#4
 Von 
WesleyME
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Also meine Freundin erhält derzeit folgende Zahlungen:
808 Euro vom JC, da ist das ALG2 und Mietzuschuss drin
400 Euro Kindergeld
440 Euro Unterhaltsvorschuss
400 Euro aus Ihrem Minijob
die Miete beträgt warm ca 800 Euro (wenn wir zusammen ziehen würden, erhöht sich die Miete da die Wohnung grösser werden müsste und in Düsseldorf nicht gerade ein billiges Pflaster ist)

Normal hätte Sie ein Anspruch als Alleinerziehende Mutter auf ca 1200 Euro, sagte Sie mir, aber durch den Minijob ist dies reduziert.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5668x hilfreich)

Bei euch würde sich was ändern. Wenn du zunächst zu ihnen ziehst.

Zitat (von WesleyME):
Das heißt also meine 1100 kommen oben drauf.
Nun ja. Beide Einkommen werden addiert. Es werden Freibeträge für die Einkommen ermittelt. Bleibt das gemeinsame Gesamt-Einkommen noch unterhalb des Bedarfs der BG, dann ergänzt das JC.
Zitat (von WesleyME):
Gut möglich dass aber dann zb der Zuschuss für die Wohnung fliegen geht
NÖ. Der geht nicht fliegen.Das ist kein Zuschuss, das ist auch eine Hartz-4-Leistung.
Die Miete bleibt auch mit 4 gleich hoch. Evtl. werden ein paar mehr € Betriebskosten entstehen.
Das JC teilt die Wohnkosten/KDU/Kosten der Unterkunft dann durch 4. Es entstehen 4x200,- KDU-Anteile.
Zitat (von WesleyME):
bzw den Umzug nicht genehmigen ?
JC verbieten oder genehmigen keine Umzüge. JC zahlen---oder--- zahlen nicht soviel für KDU.
Was hat dein Einkommen mit der Pfändungsgrenze zu tun?

zB
H-4-Regelbedarf Partner: je 389,- ---> = 778,-
Regelbedarf Kinder (0-5 J.) je 250,- --->= 500,-
Bedarf Miete ---> 800,-
--------------------------------------
H-4-Gesamtbedarf 2.078,-
---------------------------------------
Einkommen: dein Brutto X + ihr Netto X + 408,- Kindergeld + 2 x UH-Vorschuss X = Einkommen.
Freibeträge von deinem brutto und ihrem netto---
Es bleibt das *bereinigte Gesamt-Einkommen* mit X,- €

Bis zum Bedarf wird vom JC ---ergänzt---.

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#6
 Von 
WesleyME
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Berechnungsgrundlage.
Aber warum wird mein Brutto gezählt? Zahle ja auch Steuern, mein Brutto ist genau 1500 Euro, Netto ergibt das etwas über 1100 Euro.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5668x hilfreich)

Zitat (von WesleyME):
Aber warum wird mein Brutto gezählt?,
Weil aus dem Brutto der Freibetrag ermittelt wird. Damit man dann zum *bereinigten Einkommen* kommt.
Zitat (von WesleyME):
Zahle ja auch Steuern,
Ja, klar. Was hat das mit Hartz-4 zu tun? Du zahlst ca 65,- Steuern pro Monat. :)

Bekommt deine Freundin im Minijob genau 450,-? Und wie viel UH-Vorschuss bekommt sie für die Kinder?
Dann kann man das ergänzende Alg2 genauer berechnen.

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#8
 Von 
WesleyME
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Anami...

naja 65 Euro immerhin ;)

wie oben schon mal beschrieben, bekommt Sie 400 Euro aus dem Minijob und 440 Euro UH Vorschuss

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

wie oben schon mal beschrieben, bekommt Sie 400 Euro aus dem Minijob Nö. Oben steht "450 Euro" - was stimmt denn nun?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#10
 Von 
WesleyME
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
wie oben schon mal beschrieben, bekommt Sie 400 Euro aus dem Minijob Nö. Oben steht "450 Euro" - was stimmt denn nun?


beim ersten Beitrag habe ich mich verschrieben und dann korrigiert 400 Euro sind es.

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Dann werden 240 Euro angerechnet. Es ist insofern nicht nachvollziehbar, weswegen der Anspruch der Freundin wegen des Jobs von 1200 auf 800 Euro sinken sollte - es wird nicht 1:1 angerechnet.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#12
 Von 
WesleyME
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Dann werden 240 Euro angerechnet. Es ist insofern nicht nachvollziehbar, weswegen der Anspruch der Freundin wegen des Jobs von 1200 auf 800 Euro sinken sollte - es wird nicht 1:1 angerechnet.


das kann ich gar nicht so beantworten , es war nur ihre aussage. was halt etwas dumm für beide wäre, wenn sie zb durch mein Einzug paar hundert weniger hätte bzw ich das dann kompensieren müsste. da muss man sich diesen schritt echt überlegen zusammenzuziehen

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Der Höhe des UVG nach, sind die Kinder zwischen 6-11 Jahren.

Euer ALG II-Anspruch sieht dann so aus:
2 x 389 € + 2 x 308 € + 800 €* Miete = 2.194 €
*sofern angemessen

Einkommen
408 € Kindergeld + 440 € Unterhaltsvorschuss
Einkommen Mutter 400 € minus 160 € Freibetrag = 240 €
Einkommen du 1.100 € minus 330 € Freibetrag = 770 €

ALG II-Anspruch 336 € (inkl. Miete)

Evlt. könnt ihr statt ALG II, Wohngeld + Kinderzuschlag beantragen. Da deine Freundin den KV/PV-Beitrag dann selbst zahlen muss, müsstet ihr genau durchrechnen, welche Variante finanziell günstiger wäre.
Die Unterhaltsaufwendungen für deine Freundin kannst du nach § 33a EStG steuerlich geltend machen. Dein Netto würde sich dann um bis zu 65 € (derzeit gezahlte Steuern) erhöhen.

Zitat:
808 Euro vom JC, da ist das ALG2 und Mietzuschuss drin
Normal hätte Sie ein Anspruch als Alleinerziehende Mutter auf ca 1200 Euro, sagte Sie mir, aber durch den Minijob ist dies reduziert.


Die Zahlen, die dir deine Freundin genannt hat, kann ich nicht nachvollziehen.
Anhand deiner Angaben, hätte sie ohne Minijob Anspruch auf ca. 1.155 € (2.003 € Bedarf minus Kindergeld und UVG), mit Minijob ca. 915 €.
Vorausgesetzt, die Miete ist angemessen und wird voll berücksichtigt.
Erwerbseinkommen ist um einen Freibetrag zu bereinigen. 400 € netto* würden das ALG II nur um 240 € reduzieren. Warum wird das Gehalt bei ihr voll angerechnet?

*Aufgrund der RV-Pflicht ist ihr Brutto und somit der Freibetrag evtl. etwas höher.

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#14
 Von 
WesleyME
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von schneechen):
Die Zahlen, die dir deine Freundin genannt hat, kann ich nicht nachvollziehen.
Anhand deiner Angaben, hätte sie ohne Minijob Anspruch auf ca. 1.155 € (2.003 € Bedarf minus Kindergeld und UVG), mit Minijob ca. 915 €.
Vorausgesetzt, die Miete ist angemessen und wird voll berücksichtigt.
Erwerbseinkommen ist um einen Freibetrag zu bereinigen. 400 € netto* würden das ALG II nur um 240 € reduzieren. Warum wird das Gehalt bei ihr voll angerechnet?


Ich meine das so verstanden zu haben , dass die Wohnung wohl 100 Euro zu teuer war.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5668x hilfreich)

H-4-Regelbedarf Partner: je 389,- ---> = 778,-
Regelbedarf Kinder (0-5 J.) je 250,- --->= 500,-
Bedarf Miete ---> 800,-
--------------------------------------
H-4-Gesamtbedarf 2.078,-
---------------------------------------
Einkommen: dein Brutto 1.500 + ihr Netto 400 + 408,- Kindergeld + UH-Vorschuss 440 = Einkommen.
Freibeträge von deinem brutto und ihrem brutto=netto--- mind. 430,-
bereinigtes Erwerbseinkommen (1.100+400) - 430= mind. 1.070,-
+ Einkommen Kinder 408 +440 = 848,-
zu ber. Gesamteinkommen (mind. 1.070 + 848) = 1.918,-
----------------------------------------------------------
Ergänzung mit Alg2 (2.078 - 1.918) = mind. 160,-
----------------------------------------------------------

Hinweis:
Der Mehrbedarf für Alleinerziehung fällt weg, wenn du einziehst.
UH-Vorschuss bleibt.
Eine andere Miete bei Umzug ändert für euch nichts, wenn die Kosten vom JC komplett gezahlt werden.
Dein Vermögen--- würde auch geprüft, ob angemessen und noch hilfebedürftig.
Die Freibeträge/Absetzbeträge/mind €--- ändern sich evtl., je nach deinen Werbungskosten/Fahrtkosten zur Arbeit usw.

Wie immer---jeder Alg2-Rechner rechnet anders--- ;)
-- Editiert von Anami am 08.02.2020 17:22

-- Editiert von Anami am 08.02.2020 17:25

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