Als alleinerziehende Mutter BAB beantragen?

13. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
AnnaK
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Als alleinerziehende Mutter BAB beantragen?

Hallo,

Ich bin 29 und alleinerziehende Mama von 2 Kindern. Im September werde ich eine Ausbildung beginnen. Jetzt stellt sich die Frage der Finanzierung. Ausbildungsvergütung und Kindergeld (und Wohngeld?) werden niemals ausreichen, der Vater zahlt keinen Unterhalt. Ich möchte BAB beantragen, dabei wird aber das Einkommen meiner Eltern berücksichtigt. Ich wohne aber seit fast 10 Jahren nicht mehr bei ihnen. Außerdem wäre das ein herber Rückschlag für mich und eine große Belastung für die ganze Familie, wenn meine Eltern jetzt noch für ihre erwachsene, selbstständige Tochter und die Enkel zahlen müssten... Zu meiner Mutter, die gut verdient, habe ich auch gar keinen guten Kontakt. Gibt es Alternativen zum BAB? Hartz 4 bekommt man ja als Azubi nicht...

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

@AnnaK:

Eine Alternative zur BAB fällt mir jedenfalls nicht ein. Nach § 71 Abs. 5 SGB III wird das Einkommen der Eltern dabei nicht berücksichtigt, sofern kein Unterhaltsanspruch besteht. Allein auf Grund Deines Alters dürfte m.E. tatsächlich kein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern mehr bestehen. Du solltest also einfach den Antrag stellen und sehen, was passiert.

Gruß,

Axel

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"Jeder meiner Beiträge stellt ausschließlich meine persönliche Meinung, und keine Rechtsberatung, dar"

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#2
 Von 
AnnaK
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort, Axel.
Ob meine Eltern unterhaltspflichtig sind oder nicht, wird vom zuständigen Sachbearbeiter bei der BAB Stelle nach seinem Ermessen entschieden, oder gibt es konkrete Richtlinien, ab wann oder in welchen besonderen Fällen Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind (rein auf die BAB bezogen)?

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

@Anna:

Die Frage der Unterhaltspflicht hat der SB nicht nach eigenem Ermessen zu beantworten, sondern nach den gesetzlichen Regelungen des BGB. Ob bei Dir noch eine Unterhaltspflicht der Eltern gegeben ist, solltest Du bitte im Unterforum Familienrecht nachfragen.

Gruß,

Axel

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#4
 Von 
AnnaK
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke Dir vielmals.

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