Also selbständiger ALGII-Empfänger Investitionen in den nächsten Bemessungszeitraum verschieben

13. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
go590581-3
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Also selbständiger ALGII-Empfänger Investitionen in den nächsten Bemessungszeitraum verschieben

Hallo zusammen,

zur Zeit empfange ich leider ALGII und habe kinderbetreuungbedingt aufgrund eines recht ungewöhnlichen Wechselrythmus meines Sohnes nicht allzu gute Chancen am Arbeitsmarkt so Fuß zu fassen, dass ich gut rumkommen würde - zumindest nicht ohne mein Kind mittels aller möglichen Betreuungsoptionen "abzuschieben". Der Versuch der Selbständigkeit führt derzeit noch mehr zu Verlusten denn Gewinnen. Förderung habe ich bislang keine beantragt.

Nun ergibt sich die Gelegenheit, dass ich eine für zukünftige Vorhaben benötigte Maschine günstig erwerben kann, was gar nicht so oft der Fall ist, weshalb ich gerne zuschlagen würde. Gerne würde ich, da ich ohnehin in der Verlustzone bin, die Investition aber in den nächsten Bemessungezeitraum verschieben.
Inwiefern ist es rechtlich problematisch, wenn eine mir bekannte Person die Maschine kauft, in die notwendigen Instandsetzungen investiert und mir das Gerät zum Selbstkostenpreis wiederum zum Anfang meines nächsten Bemessungszeitraums verkauft?

Vielen Dank im Voraus für die Einschätzung

P.S.: Bitte keine Kritik woher ein ALGII-Empfänger in der Verlustzone denn das Geld für so Geschichten herkommt. Die Veräußerung privaten Sachvermögens macht es möglich und ist rechtlich einwandfrei.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39880x hilfreich)

Zitat (von go590581-3):
zumindest nicht ohne mein Kind mittels aller möglichen Betreuungsoptionen "abzuschieben".

Was als durchaus zumutbar betrachtet wird.
Wenn der eigene Schabearbeiter das anders sieht, ist das sehr schön.



Zitat (von go590581-3):
Inwiefern ist es rechtlich problematisch, wenn eine mir bekannte Person die Maschine kauft, in die notwendigen Instandsetzungen investiert und mir das Gerät zum Selbstkostenpreis wiederum zum Anfang meines nächsten Bemessungszeitraums verkauft?

Kommt halt darauf an was passiert.
Nicht fachgerechte Instandsetzung, Verkauf an jemand anderes der mehr zahlt, ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von go590581-3):
Inwiefern ist es rechtlich problematisch, wenn eine mir bekannte Person die Maschine kauft, in die notwendigen Instandsetzungen investiert und mir das Gerät zum Selbstkostenpreis wiederum zum Anfang meines nächsten Bemessungszeitraums verkauft?
Ich erkenne nichts problematisches. Der Kauf einer solchen Maschine wäre dann eine Betriebsausgabe, die du in der EKS als solche angeben könntest/solltest.

Dein gesamter 1. Absatz ist irrelevant.
Wenn du das Geld hast, die Maschine zu erwerben, ist dein letzter Absatz auch irrelevant.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Nachtrag:
Das mit dem nächsten Bemessungszeitraum ist evtl. noch wichtig.
In der vEKS für den nächsten BWZ sollte dann die Rechnung mit Kaufdatum als Betriebsausgabe erscheinen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

Zitat:
kinderbetreuungbedingt aufgrund eines recht ungewöhnlichen Wechselrythmus meines Sohnes


Verstehe ich das richtig, dass Du vom anderen Elternteil getrennt lebst? Lässt sich dieser Wechselrhytmus nicht verändern, um die Erwerbsmöglichkeiten zu verbessen?

Zitat:
Inwiefern ist es rechtlich problematisch, wenn eine mir bekannte Person die Maschine kauft, in die notwendigen Instandsetzungen investiert


Ich gehe davon aus, diese Dir bekannte Person übt ebenfalls ein selbständiges Gewerbe aus und steht nicht im Leistungsbezug des Jobcenters? Dann spricht überhaupt nichts dagegen, dass diese Person eine Maschine kauft und instandsetzen lässt. Wer sollte etwas dagegen haben?

Zitat:
mir das Gerät zum Selbstkostenpreis wiederum zum Anfang meines nächsten Bemessungszeitraums verkauft?


Die wirst dann zu gegebener Zeit eine gebrauchte Maschine erwerben, was als Betriebsausgabe zu berücksichtigen ist. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass Du eine ordentliche Rechnung erhälst. Darum meine obige Frage, ob diese dritte Person ebenfalls ein Gewerbe ausübt. Wobei selbst der Kauf von privat leistungsrechtlich unproblematisch wäre, wenn Du zumindest eine Quittung erhälst, die die notwendigen Angaben zur Art der Maschine enthält.

Ich sehe demnach - rein leistungsrechtlich betrachtet - keinerlei Problem in der beabsichtigten Abwicklung.

Gruß,

Axel

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